Das Arbeitszeugnis hilft Personalabteilungen, sich ein genaues Bild von Bewerbern zu machen. Das Dokument ist wichtiger Bestandteil jeder Bewerbung. Besonders aussagekräftig ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – allerdings ist dessen Ausstellung nicht selbstverständlich und muss aktiv eingefordert werden. Dieser Artikel liefert die wichtigsten Fakten rund um das qualifizierte Arbeitszeugnis.
- Mit einem qualifizierten Arbeitszeugnis bewerten Arbeitgeber die Leistung von ausscheidenden Mitarbeitenden.
- Es wird nur auf Verlangen des Arbeitnehmenden ausgestellt und muss verschiedene Kriterien erfüllen. So muss es wahrheitsgemäß und wohlwollend verfasst sein.
- Bei Inhalt und Form des Arbeitszeugnisses sollten Angestellte genau hinsehen – stimmt etwas nicht, hat das oft negative Folgen für die berufliche Zukunft.
- Mit professioneller Unterstützung erkennen Beschäftigte schnell, wo Fallstricke lauern und ob sich eine Zeugnisklage lohnt. Ein Online-Check im SIEGFRIED CLUB kann im ersten Schritt für Klarheit sorgen.
Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Grundsätzlich ist ein Arbeitszeugnis das berufliche Aushängeschild für Arbeitnehmende. Arbeitgeber stellen Zeugnisse als Beleg dafür aus, dass Angestellte für sie tätig waren. Man unterscheidet zwei Arten von Arbeitszeugnissen: einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Das ist jeweils enthalten:
- persönliche Daten des Beschäftigten
- Art und Dauer der Beschäftigung
- sachliche Beschreibung von Tätigkeiten
Inhalt Arbeitszeugnis +
- Bewertung der Leistung
- Bewertung des Sozialverhaltens
Was ist besser: Einfaches Arbeitszeugnis oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Beschäftigte dürfen selbst entscheiden, ob ihr Arbeitszeugnis qualifiziert oder einfach sein soll. Während das einfache Zeugnis lediglich bestätigt, dass ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, enthält ein qualifiziertes Zeugnis wesentlich mehr Informationen und besitzt damit eine deutlich größere Aussagekraft.
Aus diesem Grund ist es für Personaler viel aufschlussreicher und hat im Bewerbungsprozess ein höheres Gewicht. Man bezeichnet es deshalb auch als qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis. Ein berufsförderndes Arbeitszeugnis sollte insbesondere bei einer langen Betriebszugehörigkeit dem einfachen Zeugnis immer vorgezogen werden. Ansonsten könnte der Eindruck entstehen, dass mangelhafte Leistungen verschleiert werden sollen.
Ein einfaches Arbeitszeugnis ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll, zum Beispiel bei kurzer Betriebszugehörigkeit: Oft ist es schwer, nach wenigen Wochen oder Monaten Aussagen über soziale und verhaltensorientierte Leistungen zu treffen.
Wann hat man Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis?
Spätestens wenn Angestellte ihrem Arbeitgeber kündigen oder gekündigt werden, steht ihnen auf Verlangen ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis zu. Den Anspruch begründet § 109 GeWO (Gewerbeordnung). Auszubildenden steht auch ohne Aufforderung ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu.
Das Arbeitszeugnis sollte so früh wie möglich schriftlich eingefordert werden. Am besten lässt sich dieser Schritt mit dem Kündigungsschreiben kombinieren. Ein Satz wie „Ich bitte um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses“ genügt bereits.
Wer einmal ein einfaches Zeugnis fordert, hat mit Erhalt des Dokuments keinen Anspruch mehr auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Lassen Sie jetzt Ihre Situation im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB prüfen.
Was, wenn der Arbeitgeber das qualifizierte Arbeitszeugnis verweigert?

Oft kommt es vor, dass Arbeitgeber ein Zeugnis zwar zusichern, es dann aber versäumen, das Dokument aufzusetzen oder die Ausstellung gar verweigern. In diesem Fall müssen Beschäftigte ihrem Noch- oder Ex-Arbeitgeber eine Mahnung zukommen lassen, am besten per Einschreiben.
Erhalten sie trotz Aufforderung kein Arbeitszeugnis, können sie es mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht einfordern. Denn ein fehlendes Arbeitszeugnis in den Bewerbungsunterlagen kann zu unangenehmen Nachfragen führen oder im schlimmsten Fall zu Jobabsagen.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Inhalt und Form
Laut § 109 GeWO muss der Arbeitszeugnis-Inhalt mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit umfassen, was einem einfachen Zeugnis entspricht. Für ein qualifiziertes Zeugnis reicht das aber nicht: Hier sind zusätzlich Angaben über die Leistung und das Verhalten von Angestellten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu machen. Dazu können auch Weiterbildungen und spezifische Erfolge gehören.
Auch wenn eine positive Schlussformulierung das Arbeitszeugnis deutlich aufwertet, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, sich für eine gute Zusammenarbeit zu bedanken.
Aufbau und Inhalt qualifiziertes Arbeitszeugnis
Das Zeugnis muss schriftlich verfasst und in gedruckter und unterschriebener Form ausgehändigt werden. Eine Übermittlung per E-Mail, eine Kopie oder ein handschriftliches Zeugnis sind nicht ausreichend.
Die folgenden Punkte müssen bis auf wenige Ausnahmen enthalten sein:

Wie muss ein qualifiziertes Zeugnis formuliert sein?
Ein Arbeitszeugnis darf grundsätzlich nur die Wahrheit enthalten. § 109 GewO verlangt außerdem, dass es „klar und verständlich“ formuliert ist. Versteckte Geheimsprache und Andeutungen sind nicht erlaubt. Darüber hinaus muss das Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein, damit Beschäftigten nicht ihre berufliche Zukunft verbaut wird.
Noten und Formulierungen im qualifizierten Arbeitszeugnis
Auch wenn Geheimsprache im Arbeitszeugnis nichts zu suchen hat, haben sich im Laufe der Zeit bestimmte Codes entwickelt. Die Formulierungen im Arbeitszeugnis orientieren sich oft an Floskeln, die mit Schulnoten gleichzusetzen sind.

Angestellte sollten deshalb ihr Arbeitszeugnis professionell prüfen lassen. Denn Formulierungen, die auf Laien harmlos wirken, können für HR-Mitarbeitende ein Alarmsignal sein und zur Ablehnung von Bewerbenden führen.
Verwechslungsgefahr: Qualifiziertes Arbeitszeugnis vs. Empfehlungsschreiben
Neben Arbeitszeugnissen können Jobsuchende ihren Unterlagen auch ein Empfehlungsschreiben anhängen. Dabei handelt es sich um ein Referenzschreiben, das Arbeitgeber freiwillig ausstellen. Mit einem solchen Schreiben drücken ehemalige Vorgesetzte eine besondere Wertschätzung aus.
Obwohl das Empfehlungsschreiben genau wie das qualifizierte Zeugnis die positiven Leistungen von Angestellten unterstreicht, sehen Personalabteilungen es nicht als Ersatz für ein Arbeitszeugnis an. Es dient lediglich als positive Ergänzung der Bewerbungsmappe.
Fazit: Qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern und genau prüfen
Das qualifizierte Arbeitszeugnis bietet für die Karriere viele Vorteile, sofern es korrekt und wohlwollend ist. Allerdings müssen Beschäftigte oft viel Zeit und Energie investieren, bis sie ein angemessenes Zeugnis in den Händen halten.
Das gleiche gilt übrigens auch für ein qualifiziertes Zwischenzeugnis: Steht keine Kündigung an, können Angestellte diese Form des Arbeitszeugnisses anfordern, etwa wenn sie bereits seit vielen Jahren ohne Beurteilung in einem Unternehmen arbeiten. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
Für das qualifizierte Zeugnis gilt: Angestellte sollten es zügig und ausdrücklich einfordern, am besten mit einer Fristsetzung. Stellt sich der Arbeitgeber quer oder liefert ein unfaires Zeugnis, finden Sie im SIEGFRIED CLUB die beste Lösung. Profitieren Sie nicht nur vom Zugriff auf Mustervorlagen für rechtssichere Kommunikation und auf das Netzwerk unserer Partneranwälte, sondern auch von passenden Online-Checks für Ihre Scheidung und weitere Rechtsthemen. Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied und erhalten Sie direkt eine Einschätzung dazu, wie Sie Ihre Scheidung schnell und unkompliziert abwickeln können.

Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Raffael Sauer
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Raffael Sauer juristisch geprüft. Sauer ist Rechtsanwalt bei der ProRights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das Arbeitsrecht gehört dabei zu seinen Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.