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Bußgeld im Straßenverkehr: So legen Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein

Rechtsanwalt Raffael Sauer

geprüft von Raffael Sauer
Rechtsanwalt für Verbraucher- und Arbeitsrecht

25. Februar 2022 um 12:56

Wer einen Bußgeldbescheid erhält, dem drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Doch die Chancen für Beschuldigte stehen gut, diese Strafen zu umgehen: 56 Prozent der ausgestellten Bußgeldbescheide sind laut einer Untersuchung rechtlich angreifbar.

Bußgeld im Straßenverkehr anzufechten, kann sich also lohnen. Welche Schritte dafür nötig sind und welche Strafen mit dem neuen Bußgeldkatalog drohen, fasst dieser Artikel zusammen.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Laut dem Automobilclub von Deutschland und der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft ist die Mehrheit der Bußgeldbescheide nicht rechtens – bei zu schnellem Fahren sind es 80 Prozent.
  • In vielen Fällen lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, um die Strafe zu minimieren oder komplett zu vermeiden.
  • Ob der erhaltene Bußgeldbescheid rechtswidrig ist und angefochten werden kann, können Autofahrende über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB prüfen.

Aktueller Bußgeldkatalog 2022: Mit welchen Strafen Betroffene rechnen müssen

Zu schnelles Fahren, Falschparken oder auch das Handy am Steuer können zu Bußgeldern im Straßenverkehr führen. Wer eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, muss nicht nur mit Geldstrafen, sondern auch mit Punkten und Fahrverboten rechnen. Es kann sogar zum Führerscheinentzug kommen.

Wie Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bestraft werden müssen, ist im Bußgeldkatalog geregelt, der auf der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) basiert. Darin sind beispielsweise die Regelsätze für Bußgelder und Verwarnungsgelder festsetzt.

Polizeibeamter führt Geschwindigkeitsmessung durch und blitzt zu schnell fahrende Autos.

Der Unterschied zwischen Bußgeld und Verwarnungsgeld: Das Verwarnungsgeld wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten verhängt und fällt entsprechend geringer aus als das Bußgeld. Bei einem Verwarnungsgeld fallen außerdem keine weiteren Gebühren für behördlichen Aufwand an, denn es wird kein Bußgeldverfahren eröffnet.

Geldstrafen und Punkte sind in der Regel gut zu verkraften. Doch wer auf seinen Führerschein im (Berufs-)Alltag angewiesen ist, kann durch ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug in eine existenzbedrohende Lage geraten. Welche Strafen drohen für welche Vergehen im Straßenverkehr?

Falschparken und Stehen im Halteverbot

Für Falschparken und das Stehen im Halteverbot verhängen die Behörden mit Abstand die meisten Bußgeldbescheide. Das kann zum Beispiel für ein Parken in einer Halteverbotszone, Parken ohne Parkschein oder eine abgelaufene Parkuhr sein. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht dafür zwar Bußgelder und Punkte in Flensburg vor, aber im Vergleich zu anderen Vergehen zumindest kein Fahrverbot. Die Strafen liegen laut Bußgeldkatalog bei 10 bis 110 Euro.

Wie bestraft der Bußgeldkatalog Geschwindigkeit im Straßenverkehr?

Welche Geschwindigkeit im Straßenverkehr erlaubt ist, ist in § 3 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) nachzulesen. Grundsätzlich hängt die Strafe davon ab, ob das Tempolimit innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft überschritten wurde. Gefährlicher und damit teurer sind die Blitzer-Kosten, wenn die Geschwindigkeit innerhalb einer Ortschaft zu hoch war.

Fahren Betroffene innerhalb von Ortschaften 16 bis 20 km/h zu schnell, liegt die Strafe laut Bußgeldkatalog bei 70 Euro. Geschwindigkeitsübertretungen mit weniger als 16 km/h erhalten lediglich ein Verwarnungsgeld. Außerorts zahlen Fahrer laut Bußgeldkatalog eine Strafe von 60 Euro, wenn sie 16 bis 20 km/h zu schnell waren. Sind sie innerorts oder außerorts mehr als 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs, drohen laut Bußgeldkatalog höhere Strafen und Punkte in Flensburg.

Pro Jahr registrieren die Behörden rund drei Millionen Verstöße dieser Art. Darin sind die weniger schweren Tempoverstöße bis maximal 20 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit nicht einmal erfasst.

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Zu dicht auffahren

Drängler sind nicht nur ein Ärgernis, sondern auch gefährlich. Wer es zu weit treibt und den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto nicht einhält, begeht einen Abstandsverstoß. Auch ohne Auffahrunfall droht dann laut Bußgeldkatalog eine Strafe. In der Regel werden Drängler durch Messungen zwischen Brücken und durch die Autobahnpolizei erwischt. Diese zeichnet das Missachten des Sicherheitsabstandes per Video auf.

Wie viel Abstand ist genug?

  • Laut § 4 StVO muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug groß genug sein, dass auch bei plötzlichem Bremsen ein rechtzeitiges Anhalten möglich ist. 
  • Eine bekannte Faustformel besagt: Der gebotene Abstand zum Vorausfahrenden soll in Metern dem „halben Tachowert“ entsprechen. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h sind demnach 50 Meter Abstand ein guter Richtwert.
  • Die 2-Sekunden-Regel besagt: Das vorausfahrende Fahrzeug sollte zwei Sekunden vor dem eigenen Fahrzeug einen fixen Punkt am Fahrbahnrand passieren, etwa einen seitlichen Begrenzungspfeiler.

Wer sich nicht an den Mindestabstand hält, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Insbesondere bei einem Tempo jenseits der 80 km/h spricht der Bußgeldkatalog teure Strafen aus. Fahrer, die besonders penetrant drängeln, erfüllent im schlimmsten Fall den Straftatbestand der Nötigung nach § 240 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Sie riskieren dann nicht nur eine Strafe nach dem Bußgeldkatalog, sondern auch eine Freiheitsstrafe.

Überfahren einer roten Ampel

Bei einem Rotlichtverstoß unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Verstoß. Welche Ordnungswidrigkeit vorliegt, hängt davon ab, wie lange die Ampel beim Überfahren bereits rot war und ob das Fahrzeug hinter der Haltelinie zum Stehen kam.

Nicht nur das Überfahren einer roten Ampel kann laut Bußgeldkatalog Konsequenzen haben. Was viele nicht wissen: Wer eine gelbe Ampel überfährt, obwohl eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre, verstößt gegen die Verkehrsordnung. Wer beim Überfahren einer gelben Ampel geblitzt wird, riskiert somit ebenfalls eine Geldstrafe.

Mit dem Handy am Steuer erwischt

Beim Autofahren ist die Handynutzung verboten. So regelt es § 23 StVO. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss 100 Euro zahlen und kassiert einen Punkt in Flensburg. Das gilt auch für Menschen auf dem Fahrrad. Sie zahlen jedoch eine niedrigere Strafe. Der Bußgeldkatalog legt dafür eine Geldbuße in Höhe von 55 Euro fest.

Gefährden Autofahrer durch die Handynutzung am Steuer andere Verkehrsteilnehmer, spricht der Bußgeldkatalog von 150 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot. Wer sich öfter mit dem Handy am Steuer erwischen lässt, muss sogar mit einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen.

Gut zu wissen:

Es ist nicht grundsätzlich verboten, ein Handy im Auto zu verwenden. Mit einer Freisprecheinrichtung ist das erlaubt.

Betrunken oder berauscht am Steuer

Beim Konsum von Drogen sieht das Gesetz besonders harte Strafen vor: Denn wer unter Drogeneinfluss Auto fährt, stellt eine unberechenbare Gefahr für den Straßenverkehr dar. Laut § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ist deshalb mit einer bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe zu rechnen. Grenzen gibt es keine, ausschlaggebend ist stattdessen, ob eine Fahruntüchtigkeit bestand.

Am schärfsten ahndet der Gesetzgeber Alkohol am Steuer. Die Trunkenheitsfahrt gehört nämlich zu den gefährlichsten und somit teuersten Vergehen im Straßenverkehr. Grundsätzlich gilt eine Promillegrenze von 0,5. In der Probezeit und unter 21 Jahren liegt die Grenze sogar bei 0,0.

Das Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 % und mehr gilt als absolute Fahruntüchtigkeit und wird als Straftat geahndet. Dafür kann Betroffenen laut dem Bußgeldkatalog für Alkohol sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

Autofahrer wird nach Verkehrsdelikt von Polizei angehalten und erhält Strafe nach aktuellem Bußgeldkatalog.

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Falsch oder illegal überholen

Autofahrer, die nicht wie vorgeschrieben überholen, müssen ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen. Dabei spricht der Bußgeldkatalog vor allem Strafen für das Überholen trotz durchgezogener Fahrbahnlinie oder Überholverbotsschildern aus. Wie viel Fahrer zahlen müssen, hängt vom konkreten Vergehen ab. Der Bußgeldkatalog bedient dabei eine große Spanne an Geldstrafen. So werden zum Beispiel 20 Euro fällig, wenn Fahrer beim Einordnen nach dem Überholen den Überholten behindern. 300 Euro werden fällig, wenn Fahrer bei unklarer Verkehrslage und trotz Überholverbot überholen und dabei einen Unfall verursachen. Je nach Schwere des Verstoßes warten auf Fahrer auch Punkte in Flensburg.

Für welche Bereiche gibt es Bußgeldkataloge?

Die bisher genannten Vergehen im Straßenverkehr sind nur ein Auszug der möglichen Verstöße und Strafen, die der Bußgeldkatalog abdeckt. So gibt es neben den oben genannten Bereichen zum Beispiel auch einen Bußgeldkatalog für Papiere und Technik, Verkehrskontrollen und die Missachtung von Sicherheitsvorschriften. Zudem umfasst der Bußgeldkatalog die Themen Umweltschutz, Vorfahrt, Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Damit ist der Bußgeldkatalog ein umfassendes Regelwerk, das alle denkbaren Vergehen im Straßenverkehr abdeckt.

Übersicht Bußgeld: Straßenverkehr stören kann teuer werden

Die folgenden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote kommen im Worstcase auf Autofahrer zu, die gegen die Regeln im Straßenverkehr verstoßen:

Bußgeldkatalog
Art des Verstoßes
Bußgeld
Punkte in Flensburg
Fahrverbot

Geschwindigkeitsverstoß

Art des Verstoßes

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts

Bußgeld

20-800 €

Punkte in Flensburg

1-2 Punkte

Fahrverbot

1-3 Monate

Rotlichtverstoß

Art des Verstoßes

an roter Ampel geblitzt

Bußgeld

90-360 €

Punkte in Flensburg

1-2 Punkte

Fahrverbot

1 Monat

Abstandsverstoß

Art des Verstoßes

zu dicht aufgefahren

Bußgeld

20-400 €

Punkte in Flensburg

1 - 2 Punkte

Fahrverbot

1 - 3 Monate

Falschparken

Art des Verstoßes

Falschparken und Stehen im Halteverbot

Bußgeld

10-110 €

Punkte in Flensburg

1 Punkt

Fahrverbot

-

Handyverstoß

Art des Verstoßes

Handy am Steuer in der Hand

Bußgeld

55-200 €

Punkte in Flensburg

1-2 Punkte

Fahrverbot

1 Monat

Alkoholverstoß

Art des Verstoßes

Betrunken am Steuer

Bußgeld

250-1.500 €

Punkte in Flensburg

1-3 Punkte

Fahrverbot

1-3 Monate

Drogenverstoß

Art des Verstoßes

Berauscht am Steuer

Bußgeld

500-1.500 €

Punkte in Flensburg

2 Punkte

Fahrverbot

1-3 Monate

Sonderfälle und Ausnahmen im Bußgeldkatalog

Wie bei vielen gesetzlichen Regelungen gibt es auch beim Bußgeld im Straßenverkehr einige Sonderfälle und Ausnahmen. Ein Sonderfall ist zum Beispiel die Probezeit, in der sich unerfahrene Autofahrende bewähren müssen und dabei unter besonderer Beobachtung stehen. Typische Fälle sind im Folgenden kurz zusammengefasst.

Verstöße in der Probezeit

Insbesondere für Fahranfänger, die zum Beispiel mehrmals in der Probezeit geblitzt werden, können Verkehrsstrafen zum Verhängnis werden. Ein Bußgeldbescheid kann für Betroffene eine Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre und den Führerscheinentzug nach sich ziehen. Außerdem verhängen die Behörden den Besuch von Aufbauseminaren.

Die Strafen hängen von der Schwere der Verstöße ab. Der Bußgeldkatalog unterteilt diese in A- und B-Verstöße. A-Verstöße stellen eine schwerwiegende Regelmissachtung dar. Passieren mehrere solcher Verstöße, ist am Ende die Fahrerlaubnis wieder weg.

Verstöße mit dem Firmenwagen

Firmenfahrzeuge gehören zwar zum Fuhrpark eines Unternehmens. Allerdings schützt diese Tatsache nicht vor Strafen. Kommt es zu einem Verkehrsverstoß, haftet die Person, die das Fahrzeug geführt hat und nicht der Arbeitgeber als Halter. Das Unternehmen bekommt lediglich einen Anhörungsbogen von den Behörden, in dem der Fahrer oder die Fahrerin anzugeben ist.

Verstöße im Ausland

Bei Fehlverhalten im ausländischen Straßenverkehr kommt es darauf an, in welchem Land die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland können auch hierzulande vollstreckt werden, Bescheide aus Nicht-EU-Ländern sind bei uns dagegen nicht rechtskräftig. Auch ein Fahrverbot oder Punkte können ausländische Behörden deutschen Autofahrern nicht auferlegen.

Darf ich Sanktionen des Bußgeldkatalogs widersprechen?

Wer einen Bußgeldbescheid erhält, muss nicht zwangsläufig Bußgelder in Höhe von bis zu 1.500 Euro, monatelange Fahrverbote oder bis zu drei Punkte in Flensburg hinnehmen. Je höher die Bußgelder und je gravierender die drohenden Einschränkungen, desto eher lohnt es sich, den Bescheid genauestens auf Anfechtbarkeit prüfen zu lassen.

Welche Fehler ermöglichen den Einspruch?

In vielen Fällen können die Strafen aufgrund formaler, technischer oder anderer Fehler umgangen werden, wenn Betroffene fristgerecht und korrekt einen Bußgeldbescheid-Einspruch einreichen.

Formalien und Fristen: So läuft der Einspruch ab

1. Bußgeld laut Bußgeldkatalog wird verhängt

Landet ein Blitzerfoto im Briefkasten oder ein Strafzettel an der Windschutzscheibe, liegt ein Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) vor und der Bußgeldbescheid gilt als eröffnet. Zunächst erhält der Halter eines Fahrzeugs einen Anhörungsbogen. 

Ist dieser nicht mit der Person identisch, die eine Verkehrssünde begangen hat, erhält er einen Zeugenfragebogen. Darin ist der Fahrer zu benennen. Im Falle einer Selbstbeschuldigung oder Beschuldigung naher Angehöriger greift das Zeugnisverweigerungsrecht, wodurch diese Verpflichtung entfällt.

2. Einspruch gegen Bußgeldbescheid wird eingelegt

Wer einen gelben Brief (Bußgeldbescheid) im Briefkasten findet, hat 14 Tage Zeit, um Einspruch zu erheben. Entscheidend ist bei der Berechnung das auf dem Kuvert eingetragene Zustellungsdatum. Wurde der Bescheid an einem Samstag zugestellt, beginnt die Frist am folgenden Montag. Zwei Wochen später muss der Bußgeld-Einspruch nicht nur versendet, sondern auch bei der im Schreiben genannten Behörde eingegangen sein.

Wichtig

Der Bußgeldeinspruch muss schriftlich erfolgen, also per Post oder per Fax. Wenn es die Behörde ausdrücklich gestattet, ist auch die Zusendung per E-Mail oder über eine Online-Plattform möglich. Prinzipiell kann direkt eine Begründung angegeben werden. Experten empfehlen allerdings, dies erst nach Akteneinsicht zu tun.

Widerspruch oder Einspruch?

Legt man einen Widerspruch oder einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein? Bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht heißt es korrekt „Einspruch einlegen“. Einen Bußgeldwiderspruch gibt es offiziell nicht. Sollte der erhobene Einspruch fälschlicherweise als „Widerspruch“ betitelt werden, findet eine Umdeutung statt und die zuständige Behörde behandelt den Widerspruch wie einen Einspruch.

Vorgehen beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

  1. Einhaltung der Einspruchsfrist von 14 Tagen
  2. Einhaltung der Formvorschriften: schriftlich inkl. Aktenzeichen
  3. Kurz und knapp: „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mir zugegangen am DATUM ein“
  4. Einspruch unterschreiben

Der Einspruch kann bis zum Gerichtstermin widerrufen werden. Während des Gerichtstermins ist das nur mit Zustimmung der anwesenden Staatsanwaltschaft möglich. Sobald der Einspruch zurückgenommen wurde, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

3. Das Zwischenverfahren

Wenn Einspruch eingelegt wurde, prüft die Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf und stellt das Bußgeldverfahren eventuell ein. Kommt es zu keiner Einstellung, landet der Fall beim zuständigen Amtsgericht.

4. Das Hauptverfahren

Das Hauptverfahren gibt Beschuldigten die Chance, sich persönlich vor Gericht zu äußern. Das kann mit Unterstützung eines Anwalts oder einer Anwältin geschehen. Das Gericht spricht den potenziellen Verkehrssünder nun frei oder verhängt ein Urteil. Hält das Gericht keine Gerichtsverhandlung für nötig, entscheidet es per Beschluss. Diesem können Beschuldigte oder die Staatsanwaltschaft jederzeit widersprechen.

5. Die Rechtsbeschwerde

Wenn Betroffene mit dem Urteil oder dem Beschluss nicht zufrieden sind, besteht gegebenenfalls noch die Möglichkeit, am eine Rechtsbeschwerde einzureichen.

Einspruchsverfahren: Welche Kosten kommen auf mich zu?

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben ist kostenfrei. Falls der Bescheid mit anwaltlicher Hilfe geprüft wird, können dafür allerdings Honorarkosten anfallen.

Im Falle eines Bußgeldverfahrens entstehen außerdem Gerichtskosten. Wichtig Fakten dazu:

  • Die Kosten sind von der Partei zu tragen, die Einspruch gegen Bußgeld im Straßenverkehr erhebt.
  • Bei niedrigen Beträgen, wie kleinen Blitzer-Kosten, betragen diese pauschal 50 Euro.
  • Bei höheren Bußgeldern betragen die Gerichtskosten zehn Prozent des Bußgeldes.
  • Zu den Gerichtskosten können Anwaltskosten und andere Auslagen dazukommen.

Der Einspruch kann sowohl vor als auch während der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Allerdings entstehen Verwaltungs-, Auslagen- und Versandkosten auch dann, wenn der Einspruch vor dem Hauptverfahren zurückgenommen wird. Mindestens 15 Euro Gerichtskosten zzgl. Verwaltungsgebühren werden fällig. 

Vor einem Einspruch sollte unbedingt geprüft werden, ob sich der Bußgeldbescheid-Einspruch lohnt und ob die Rechtsschutzversicherung greift, falls es zu Verhandlungskosten kommen sollte. Das ist im Rahmen des Bußgeld-Checks im SIEGFRIED CLUB unkompliziert möglich.

Mustervorlage oder Anwalt?

Im Internet gibt es zahlreiche Bußgeldrechner und Mustervorlagen, die Betroffenen vermeintlich helfen. Sie sollten allerdings nur als erster Anhaltspunkt dienen. In juristischen Angelegenheiten wie der Verhängung von Bußgeld im Straßenverkehr entscheiden oft Kleinigkeiten über Sieg oder Niederlage. 

Anwältinnen und Anwälte, die sich auf Bußgeld, Straßenverkehr und damit verbundene Fragen spezialisiert haben, sorgen für die Einhaltung von Formalitäten. Gemeinsam mit Betroffenen entwickeln sie erfolgversprechende Strategien, die auf ihren Erfahrungswerten beruhen. Die Chance, einen Bußgeldbescheid erfolgreich abzuwehren, erhöht sich damit enorm.

Wann verjähren Bußgeldbescheide?

Ein Bußgeldbescheid ist nicht für immer gültig. Er kann verjähren. § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) gibt dabei vor: Ordnungswidrigkeiten nach § 24 verjähren nach drei Monaten, solange wegen des Verstoßes noch kein Bußgeldbescheid ergangen ist oder öffentliche Klage erhoben wurde. Nach einem Bußgeldbescheid oder einer öffentlichen Klage verjährt der Bescheid nach sechs Monaten.

Das heißt für die Praxis: Erhalten Fahrer zum Beispiel einen Bußgeldbescheid drei Monate nach der Ordnungswidrigkeit, können die Behörden keine Strafe mehr nach dem Bußgeldkatalog aussprechen. Fahrer müssen in so einem Fall jedoch trotzdem Einspruch einlegen.

Vorsicht

Die Frist zur Verjährung kann auch unterbrochen werden. Das tritt zum Beispiel ein, wenn die Behörden einen Anhörungsbogen an den Beschuldigten verschicken oder die Polizei Ermittlungen für den Verstoß anstellt.

Auf welchen Gesetzen basiert der Bußgeldkatalog?

Der Bußgeldkatalog umfasst alle theoretisch möglichen Verstöße gegen das geltende Verkehrsrecht. Er legt für jedes Vergehen entsprechende Strafen fest. Worauf aber basiert der Bußgeldkatalog rechtlich?

Straßenverkehrsordnung (StVO):
Die StVO ist die wichtigste Grundlage für den Bußgeldkatalog. Sie regelt, wie sich Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr verhalten müssen. Dazu zählen nicht nur Autofahrer, sondern auch LKW-Fahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger. Zu den wichtigsten Vorschriften der StVO gehören zum Beispiel die Vorfahrtsregeln, Vorgaben zu Geschwindigkeitsbegrenzungen und das Verhalten an Ampeln und Fußgängerüberwegen.

Straßenverkehrsgesetz (StVG):
Das StVG fasst Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr zusammen. Für den Bußgeldkatalog sind dabei vor allem die Vorgaben zum Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss relevant. Daneben reguliert das Gesetz auch Verstöße in der Probezeit.

Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO):
Die StVZO regelt, wie Fahrzeuge technisch beschaffen sein müssen, damit sie am Verkehr teilnehmen dürfen. Die Vorgabe dabei: Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein – von der Beleuchtung bis hin zu Fahrzeugabmessungen. Der Bußgeldkatalog sieht daher auch Strafen vor, wenn Auto, LKW oder Fahrrad nicht verkehrssicher sind.

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV):
Die FZV hält fest, unter welchen Voraussetzungen Fahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen sind. Für den Bußgeldkatalog relevant ist dabei zum Beispiel das Fahren ohne Betriebserlaubnis.

Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
Die FeV gibt vor, welche Voraussetzungen Fahrer erfüllen müssen, damit sie eine Fahrerlaubnis erhalten können. Dabei regelt sie unter anderem, welche Vorgaben für die einzelnen Führerscheinklassen gelten.

Bußgeldkatalogverordnung (BKatV):
Die BKatV reguliert den Bußgeldkatalog. Sie schreibt vor, welche Strafen für welchen Verstoß drohen können und wann Abweichungen von festgesetzten Bußgeldern möglich sind. Im Zusammenspiel mit dem Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes hilft die Verordnung den Behörden, angemessene Strafen für Verkehrsverstöße auszusprechen.

Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG):
Das OWiG stellt die Grundlage dar, um Bußgelder rechtlich zu erheben und weitere Strafen wie Punkte und Fahrverbot auszusprechen.

Fazit zum Bußgeldkatalog: Einspruch gegen Bußgeldbescheid lohnt sich oftmals

Insbesondere Fahranfänger, Wiederholungstäter, Außendienstler und Berufskraftfahrer treffen die auf Basis des Bußgeldkatalogs verhängten Strafen schwer. Sie sollten deshalb ihre Chancen genau abwägen und prüfen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.

Rechtlich ist es zwar nicht zwingend notwendig, dafür Rechtsexperten zur Rate zu ziehen, doch die Erfahrung zeigt: Anwaltliche Unterstützung verbessert die Erfolgsaussichten. Wie gut die Chancen stehen, Strafen aus dem Bußgeldkatalog erfolgreich abzuwehren, können Betroffene im Vorfeld einfach online mit dem Bußgeld-Check im SIEGFRIED CLUB prüfen. Sollte sich Ihr Bußgeldbescheid als fehlerhaft herausstellen, können Sie gemeinsam mit den Rechtsexperten von SIEGFRIED die nächsten Schritte einleiten.

Paragraph zum Bußgeldkatalog.

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Rechtsanwalt Raffael Sauer

Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Raffael Sauer
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Raffael Sauer juristisch geprüft. Sauer ist Rechtsanwalt bei der ProRights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das Arbeitsrecht gehört dabei zu seinen Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.

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