Zu geringer Sicherheitsabstand auf deutschen Autobahnen ist einer der Hauptgründe für schwere Unfälle. Wer beim Abstand zum Vordermann nicht aufpasst, zu dicht auffährt oder drängelt, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen.
Doch welcher Abstand ist einzuhalten? Was müssen Betroffene beachten, wenn Ihnen zu wenig Abstand vorgeworfen wird? Wie können Sie sich gegen ein Bußgeldbescheid wehren? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über den Abstandsverstoß wissen müssen.
- Innerorts ist eine Distanz zum Vordermann von 3 Fahrzeuglängen zu wahren. Außerorts gilt ein Abstand von mindestens einem halben Tachowert.
- Abhängig von der Schwere des Verstoßes droht nach dem Bußgeldkatalog eine Strafe zwischen 25 und 400 Euro, bis zu 2 Punkte in Flensburg und bis zu 3 Monate Fahrverbot.
- Besondere Regelungen gelten für LKW-Fahrer und Fahrer in der Probezeit sowie bei Abstand zu Radfahrenden oder Fußgängern.
- Bußgeldbescheide können z.B. aufgrund von Messfehlern ungültig sein. Über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB können Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen lassen.
Abstand im Straßenverkehr: Gesetzliche Vorschriften
Drängler stellen auf der Autobahn nicht nur ein Ärgernis, sondern auch ein hohes Risiko für andere Verkehrsteilnehmer dar: Sie nähern sich meist mit hohen Geschwindigkeiten dem vorausfahrenden Fahrzeug, bremsen erst kurz hinter ihnen ab und fahren dann für einen längeren Zeitraum gefährlich dicht auf, teilweise in Schlangenlinien oder mit Lichthupe, um Sie zum Ausweichen zu bewegen.
Allerdings nicht ohne Konsequenzen. Werden vorsätzlich oder fahrlässig die Abstandsregeln nicht eingehalten, droht ein Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog. Doch wie groß sollte der Abstand nach vorne sein?
Grundsätzlich muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass bei einem plötzlichen Bremsmanöver gefahrlos ein komplettes Anhalten erreicht werden kann. Dies hängt im Einzelnen von den Wetter- und Verkehrsbedingungen sowie der gefahrenen Geschwindigkeit ab.
- Innerhalb geschlossener Ortschaften: Der Mindestabstand ist hier die Strecke, die in einer Sekunde zurückgelegt wird (bei 50 km/h sind das 15m bzw. 3 Autolängen).
- Außerhalb geschlossener Ortschaften: Hier gilt 2 Sekunden Fahrstrecke als Mindestabstand, bzw. Abstand von einem halben Tachowert (bei 100 km/h also 50m).
Halber Tacho: Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte Ihr Mindestabstand immer Ihre halbe Fahrtgeschwindigkeit betragen. Bei 100 km/h sind das zum Beispiel 50 Meter Abstand. Sie können sich dabei an den am Straßenrand stehenden Leitpfosten orientieren, die alle 50 Meter angebracht sind. Ihr Vordermann sollte also immer mindestens einen Leitpfosten weit entfernt sein.
Die 2-Sekunden-Regel: Orientieren Sie sich an einem fixen Punkt in der Nähe der Fahrbahn, etwa einer Brücke, einem Baum oder einem Gebäude. Wenn das vorausfahrende Fahrzeug diesen Punkt passiert, beginnen Sie zu zählen. Frühestens zwei Sekunden später sollten Sie den gleichen Punkt erreichen – dann stimmt Ihr Abstand.
Abstandsvorschriften für LKW, Busse und Motorräder
Auch bei LKW zählt ein zu geringer Abstand zu den häufigsten Unfallursachen. Durch die Größe oder das höhere Gewicht ist ihr Bremsweg länger, weshalb ein höherer Mindestabstand gilt.
LKW und Omnibusse mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen müssen daher außerorts 50 Meter Abstand Zum Vordermann Halten, wenn sie schneller als 50 km/h fahren. Bei schlechten Bedingungen sollte der einzuhaltende Abstand wegen des längeren Bremsweges und des höheren Gewichts bei deutlich mehr als 50m liegen. Außerdem gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80km/h für LKW auf Autobahnen.
Fahren LKW und Omnibusse innerhalb geschlossener Ortschaften, sollte sich auch hier an der halben Fahrtgeschwindigkeit („halber Tachowert“) orientiert werden. Hier gilt wie bei Autofahrenden: lieber zu viel als zu wenig Abstand. Gerade bei schlechtem Wetter oder schlechten Bedingungen kann der Abstand nicht groß genug sein.
Abstandsverstoß in der Probezeit
Für Fahrende während der Probezeit gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für alle anderen. Aber Achtung: Die Strafen können härter ausfallen.

Liegt die gefahrene Geschwindigkeit über 80 km/h sollte noch einmal mehr auf einen richtigen Abstand geachtet werden, da sonst nicht nur eine Verlängerung der Probezeit, sondern auch ein zusätzliches Aufbauseminar droht. Zusätzlich werden auch die normal geltenden Bußen wie Punkte oder ein Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog fällig, wenn der Abstand nicht eingehalten wird.
Abstand zu Fußgängern und Fahrradfahrern
Insbesondere beim Überholen und beim Gegenverkehr ist nicht nur auf einen ausreichenden Abstand nach vorne, sondern auch auf seitliche Abstände zu achten.
Dies gilt nicht nur für den Abstand zwischen Fahrzeugen, sondern insbesondere für Radfahrer und Fußgänger. Je nach Verkehrsteilnehmer variiert der nötige Abstand:
- Abstand bei Radfahrern, Fußgängern und Elektrokleinfahrzeugen: innerorts müssen mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter gewahrt werden. Dies gilt dann nicht, wenn Radfahrer wartende KFZ rechts überholen oder sich neben sie stellen (etwa an einer Ampel).
- Abstand zu einspurigen Fahrzeugen wie Motorrädern: Immer mindestens 1,5 Meter.
- Abstand zu anderen PKW oder LKW: mindestens einen Meter.
- Abstand zu wartenden Schul- oder Linienbussen: mindestens 2 Meter.
Bei höheren Geschwindigkeiten ist es ratsam, den Mindestabstand (auch seitlich) zu vergrößern. Denn bei hohen Geschwindigkeiten reichen bereits kleinste Lenkbewegungen aus, um die Spur deutlich zu verlassen und ein Risiko für Verkehrsteilnehmer zu schaffen. Um Fehler, und damit Unfälle, zu verhindern, sollte daher der Abstand entsprechend groß sein.
Bußgeldkatalog: Abstandsverstöße und ihre Folgen
In den meisten Fällen von zu geringem Abstand droht ein Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog, wenn nicht sogar Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Mit welcher Sanktion zu rechnen ist, hängt von der Höhe der gefahrenen Geschwindigkeit und dem einzuhaltenden Abstand ab:
unter 80 km/h
...mit Gefährdung
30 Euro
-
-
...mit Sachbeschädigung
35 Euro
-
-
über 80 km/h
...weniger als 5/10 des halben Tachowertes
75 Euro
1
-
...weniger als 4/10 des halben Tachowertes
100 Euro
1
-
...weniger als 3/10 des halben Tachowertes
160 Euro
1
-
...weniger als 2/10 des halben Tachowertes
240 Euro
1
-
...weniger als 1/10 des halben Tachowertes
320 Euro
1
-
über 100 km/h
...weniger als 5/10 des halben Tachowertes
75 Euro
1
-
...weniger als 4/10 des halben Tachowertes
100 Euro
1
-
...weniger als 3/10 des halben Tachowertes
160 Euro
2
1 Monat
...weniger als 2/10 des halben Tachowertes
240 Euro
2
2 Monate
...weniger als 1/10 des halben Tachowertes
320 Euro
2
3 Monate
über 130 km/h
...weniger als 5/10 des halben Tachowertes
100 Euro
1
-
...weniger als 4/10 des halben Tachowertes
180 Euro
1
-
...weniger als 3/10 des halben Tachowertes
240 Euro
2
1 Monat
...weniger als 2/10 des halben Tachowertes
320 Euro
2
2 Monate
...weniger als 1/10 des halben Tachowertes
400 Euro
2
3 Monate
Der Bußgeldkatalog zu weiteren Abstandsverstößen
Auch andere Abstandsverstöße oder Gefährdungen können ins Geld gehen oder Punkte kosten. Der Bußgeldkatalog gibt Aufschluss darüber, mit welchen Summen Betroffene rechnen müssen, wenn Sie den vorgeschriebenen Abstand nicht einhalten. Die wichtigsten haben wir hier einmal zusammengefasst:
- Ohne zwingenden Grund stark gebremst mit Gefährdung: Hier droht ein Bußgeld von 20 Euro.
- Ohne zwingenden Grund stark gebremst mit Sachbeschädigung: Hier droht ein Bußgeld von 30 Euro.
- Ein Kind/eine hilfsbedürftige Person/einen älteren Menschen durch Überholen oder Vorbeifahren mit zu geringem Seitenabstand gefährdet: Es drohen 80 Euro Bußgeld und ein Punkt.
- Ein Kind/eine hilfsbedürftige Person/einen älteren Menschen durch Überholen oder Vorbeifahren mit zu geringem Seitenabstand geschädigt: Hier drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt.
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Abstandsmessung
Um den nötigen Abstand und einen Abstandsverstoß nachzuweisen, muss die Polizei eine amtliche Messung vornehmen. Hierfür gibt es verschiedene Systeme, die zum Einsatz kommen. Besonders häufig werden diese auf deutschen Autobahnen eingesetzt, da hier das Risiko für Gefährdungen und schweren Unfällen am höchsten ist.
Zum Einsatz kommen zum einen optische Abstandsmessungen bzw. Laserentfernungsmessungen oder Abstandsmessungen mit mobiler oder stationärer Videoüberwachung. Ähnlich wie bei Blitzern sind einige Abstandsmesser fest an einem Ort angebracht, während andere flexibel und stetig wechselnd durch die Polizei aufgebaut werden.
Zudem können einige Blitzer-Anlagen auch den Abstand der Fahrzeuge bestimmen. Achten Sie also nicht nur auf Ihre Geschwindigkeit, sondern auch auf den Abstand zum Vordermann!
Einspruch gegen Bußgeld erheben
Gegen einen Bußgeldbescheid wegen zu geringem Abstand kann selbstverständlich Einspruch gegen dem Bußgeldbescheid eingelegt werden. Sind Sie also mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden, etwa weil Sie die Messung für falsch halten oder den Bescheid an sich für fehlerhaft, können Sie sich wehren.
Eine fehlerhafte Messung ist keine Seltenheit, ebenso machen die Beamten beim Erstellen Ihres Bußgeldbescheides Fehler, die Sie rügen können. Dabei muss Ihr Schreiben zunächst keine Begründung enthalten.
Haben Sie allerdings den Verdacht, dass etwas bei der Messung nicht gestimmt hat oder nicht Sie, sondern ein anderer Verkehrsteilnehmer gemessen wurde, können Sie dies auf dem Einspruch vermerken.
Hier ist allerdings schnelles Handeln geboten, denn 14 Tage nach Erhalt wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig. Innerhalb dieser Frist müssen Sie den Einspruch einlegen. Hierbei empfiehlt sich in vielen Fällen, rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt hinzuziehen – vor allem wenn es um ein mögliches Fahrverbot geht. Ein Anwalt kann Akteneinsicht zum konkreten Fall beantragen und so direkt auf mögliche Messfühler prüfen und eingehen.
Fazit: Den Bußgeldbescheid prüfen lassen, kann sich lohnen
Den gesetzlich vorgegebenen Abstand zu unterschreiten, kann besonders bei hoher Geschwindigkeit und geringem Abstand teuer und unangenehm werden. Aber auch die Gefahr, einen schweren Unfall zu verursachen, bei dem Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen, ist äußerst hoch.

Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Abstand droht nicht nur ein Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog. Auch ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg können die Folge sein. Umso wichtiger ist es gerade bei einer höheren Geschwindigkeit, stets einen ausreichenden Abstand nach vorne und zur Seite einzuhalten. Der halbe Tachowert oder die Leitpfosten können dabei helfen.
War der Abstand dann doch einmal zu gering und Sie wurden erwischt, sollten Sie zügig handeln. Fühlen Sie sich ungerecht behandelt oder haben sogar einen konkreten Verdacht auf Fehlerhaftigkeit des Bescheides oder der Messung? Dann sollten Sie zeitnah Einspruch einlegen, bevor der Bescheid nicht rechtskräftig wird – und sich gegebenenfalls rechtliche Unterstützung sichern. Melden Sie sich kostenlos im SIEGFRIED CLUB an. Sie erhalten direkt Zugriff auf ein Netzwerk an erfahrenen Partneranwälten, auf passende Online-Checks für Ihre Rechtsfrage sowie auf zahlreiche Mustervorlagen.