Wer nach einem feuchtfröhlichen Abend mit dem Fahrrad nach Hause fährt ist nicht gut beraten. Denn alkoholisiert Fahrrad zu fahren kann schwerwiegende Konsequenzen haben – diese reichen hin bis zum Führerscheinentzug. Dieser Artikel klärt über die Promillegrenze für Fahrradfahrer und E-Bike-Fahrer sowie die Folgen einer Polizeikontrolle oder eines Unfalls auf.
- Beim Fahrradfahren wird zwischen zwei Promille-Grenzen unterschieden: 0,3 Promille und 1,6 Promille.
- Auch das Fahrradfahren unter Promille-Einfluss kann als Straftat eingestuft werden.
- Für das alkoholisierte Fahren mit einem E-Bike gelten die gleichen Promille -Regeln wie für Autofahrer.
- Ob das Bußgeld oder Fahrverbot in Folge einer alkoholisierten Fahrradfahrt zulässig sind oder ob Sie die Strafe gegebenenfalls abmindern können, erfahren Sie im Online-Check im SIEGFRIED CLUB.
Gelten Promillegrenzen auch für Fahrradfahrer?
Die Frage nach der Promillegrenze ist eine berechtigte Frage, die sich jeder unbedingt stellen sollte, bevor er alkoholisiert aufs Fahrrad steigt. Denn – was vielen nicht bewusst ist – die Konsequenzen einer Polizeikontrolle können es in sich haben:

Von einer Geldbuße, Punkten in Flensburg über die Strafanzeige bis hin zum Führerscheinentzug ist alles möglich – je nach Verhalten und Alkoholpegel. Nüchtern betrachtet ist das Gleichgewicht beim Fahrradfahren das A und O. Folglich kann das Fahrradfahren mit Promille eine große Gefahr im Straßenverkehr darstellen – für sich selbst und auch für andere. Aus diesem Grund wurde im Verkehrsrecht auch eine entsprechende Promillegrenze für Fahrradfahrer festgelegt. Aber wie viel Promille darf man auf dem Fahrrad denn haben? Und darf der Fahrradfahrer mehr trinken als der Autofahrer? Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Promillegrenzen: 0,3 Promille und 1,6 Promille. Während beim Autofahren 1,1 Promille als Straftat gelten, müssen es beim Fahrradfahren schon 1,6 Promille sein. Zwischen den verschiedenen Promillegrenzen ist aber noch Spielraum, der es je nachdem in sich haben kann.
0,3 Promille auf dem Fahrrad – diese Strafen drohen
Die „relative Fahruntüchtigkeit“ beginnt beim Fahrradfahren laut Gesetz schon mit 0,3 Promille. Mit strafrechtlichen Folgen ist bei diesem Promillewert aber nur zu rechnen, wenn eine unsichere Fahrweise vorliegt oder ein Unfall verursacht wurde. Sollte ein Fahrradfahrer z. B. Schlangenlinien fahren, beim Abbiegen das Handzeichen vergessen oder sogar eine rote Ampel übersehen, könnten Konsequenzen drohen. Wer mit besonders gefährlichen Fahrverhalten auffällt oder sogar einen Unfall verursacht, hat sehr schlechte Karten. Diesem drohen eine Strafanzeige, eine Bußgeld und in den meisten Fällen zwei Punkte in Flensburg. H2: 1,6 Promille auf dem Fahrrad – diese Strafen drohen
Solange sich der Alkoholpegel unter 1,6 Promille bewegt und der Fahrradfahrer nicht auffällt, kann strafrechtlich gesehen nichts passieren. In den meisten Fällen kommt es dann allerdings zu einer stark eingeschränkten Reaktionsgeschwindigkeit und auch der für das Fahrradfahren so wichtige Gleichgewichtssinn ist erheblich getrübt. In diesem Zustand gilt ein Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig. Bei einer Polizeikontrolle winken eine Strafanzeige sowie für gewöhnlich drei Punkte und eine Geldstrafe in der Höhe eines Nettomonatsgehalts. Doch damit nicht genug: In den meisten Fällen ist mit der angeordneten Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zu rechnen. Wird diese nicht bestanden, ist der Führerschein weg. Wer zudem des Öfteren mit ordentlich Promille Alkohol auf dem Fahrrad erwischt wird, wird noch härter bestraft. Der umgehende Einzug des Führerscheins sowie ein Fahrverbot fürs Fahrrad sowie eine noch höhere Geldstrafe und weitere Punkte können die Folge sein.
Punkte kann auch erhalten, wer gar keinen Führerschein hat.
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Promillegrenzen auf dem E-Bike
Was viele nicht wissen: Auf einem E-Bike sieht die Rechtslage ganz anders aus. Wer E-Bike fährt, wird bei übermäßigem Alkoholkonsum härter bestraft. Tatsächlich hat für E-Bike-Fahrer der gleiche Bußgeldkatalog Gültigkeit wie für Autofahrer. Aber Achtung: E-Bike ist nicht gleich E-Bike! Es wird klar zwischen dem Pedelec und dem E-Bike unterschieden. Das Pedelec fährt maximal 25 km/h schnell und gilt als normales Fahrrad. Erst ab einer Geschwindigkeit von über 25 km/h gilt ein Fahrrad als E-Bike und ist strafrechtlich gesehen dem Fahren eines Autos gleichgestellt. Dies bedeutet, dass eine Fahrt mit mindestens 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Ab 1,1 Promille gilt die alkoholisierte Fahrt sogar als Straftat. Es ist mit einem Monat Fahrverbot, zwei Punkten in Flensburg sowie einer Geldbuße von 500 Euro zu rechnen. Wiederholungstäter werden auch hier härter bestraft.
Übersicht: Folgen beim Fahrradfahren mit Promille
Fahrrad oder Pedelec bis 25 km/h Leistung
Auffällige Fahrt bei > 0,3 Promille
2
- Strafanzeige möglich
- Geödbuße möglich
Unfall bei > 0,3 Promille
2
- Strafanzeige
- Geldbuße
Besonders gefährliches Fahrverhalten bei > 0,3 Promille
2
- Strafanzeige
- Geldbuße
> 1,6 Promille
3
- Strafanzeige
- Geldbuße
- Anordnung zur MPU
- Fahrverbot möglich
E-Bike ab 25 km/h Leistung oder E-Scooter
> 0,5 Promille
2
- Strafanzeige
- 500 Euro Geldbuße
- 1 Monat Fahrverbot
> 1,1 Promille
3
- Strafanzeige
- Geldstrafe
- Freiheitsstrafe möglich
- Bis zu 6 Monate Führerscheinentzug
Promillegrenzen auf dem E-Scooter
Für das Fahren mit dem E-Scooter gelten die gleichen Promille-Regeln wie für das E-Bike-Fahren. Im Vordergrund steht hier die hohe Geschwindigkeit, die sich mit beiden Gefährten erreichen lässt und somit eine größere Gefahr im Straßenverkehr darstellt als ein Fahrrad ohne besonderen oder mit nur schwachem Antrieb (Pedelec). Die Ordnungswidrigkeit bzw. die Straftat liegt also auch hier mit 0,5 bzw. 1,1 Promille vor. Bei 1,1 Promille kommen ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg sowie eine Geldbuße von 500 Euro dazu.
Für Fahrer unter 21 Jahren und solche, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt – analog dem Autofahren – bei E-Bikes und E-Scootern eine Null-Promille-Toleranz-Grenze. Das bedeutet, dass sich diese schon mit dem kleinsten möglichen Promillewert, der bei einer Polizeikontrolle angezeigt werden könnte, laut Gesetz strafbar machen. Diese Probezeit gilt allerdings nicht für das Fahren unter Alkoholeinfluss mit einem unmotorisierten Fahrrad.
Fazit: Das Fahrradfahren mit Promille kann erhebliche Konsequenzen haben
Auch wenn die Idee dahinter, bei Alkoholkonsum statt mit dem Auto mit dem Fahrrad zu fahren eigentlich lobenswert ist, die Gefahr lauert auch auf zwei Rädern und ist je nachdem sogar noch viel größer.

Aufs Fahrrad zu steigen, wenn Promille im Spiel sind, lohnt sich also nicht. In erster Linie sollte die eigene sowie die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern im Fokus sein. Diese kann unter Umständen nachweislich bereits nach einem Bier oder einem Gläschen Wein beeinträchtigt sein. Aufgrund des Promille-Pegels tatsächlich eine Strafanzeige, Geldbuße oder sogar den Entzug des Führerscheins zu riskieren, zahlt sich nicht aus. Welche Möglichkeiten Sie haben, wenn sie bei einer alkoholisierten Fahrt auf dem Fahrrad erwischt wurden, erfahren Sie im SIEGFRIED CLUB. Melden Sie sich kostenlos im SIEGFRIED CLUB an. Sie erhalten direkt Zugriff auf ein Netzwerk an erfahrenen Partneranwälten, auf passende Online-Checks für Ihre Rechtsfrage sowie auf zahlreiche Mustervorlagen.