Radfahrende müssen sich im Straßenverkehr genauso an die Spielregeln halten wie alle, die mit Rollern, Pkw oder Transportfahrzeugen unterwegs sind. Bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln droht Bußgeld. Fahrrad und Radzubehör müssen außerdem verkehrstüchtig sein. Mit welchen Konsequenzen Radfahrende bei Regelverstößen rechnen müssen, fasst dieser Artikel zusammen.
- Radfahrende werden durch die Novellierung des Bußgeldkatalogs von 2021 besser geschützt, können aber auch höheres Bußgeld kassieren.
- Neben Bußgeld fürs Fahrrad drohen bei Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung auch Punkte in Flensburg oder Strafanzeigen.
- Viele Fahrradunfälle passieren, weil Radfahrende sich falsch verhalten. Achtsames Fahren schützt also nicht nur vor Bußgeld, sondern auch vor Unfällen.
- Bußgeldbescheide sind nicht immer rechtmäßig. Eine Überprüfung des Bußgeldbescheids ist über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB möglich.
Bußgeldkatalog Fahrrad: Häufige Verstöße und ihr Bußgeld
Radfahrende haben es besonders im Straßenverkehr oft nicht leicht. Ungeduldige Pkw-Fahrer machen ihnen das Leben schwer. Und wenn zu Stoßzeiten nichts mehr geht, sind kleine Verkehrssünden mit dem Fahrrad verlockend, wenn dafür die Heimreise kürzer ausfällt.
Doch halb so viele Räder bedeutet nicht halb so viel Ärger: Wer auf dem Fahrrad unterwegs ist kassiert für einige Regelverstöße ähnliche wie mit dem Pkw ein hohes Bußgeld und bis zu drei Punkte in Flensburg.
Bußgeld fürs Fahrrad wird zum Beispiel verhängt, wenn beim Halten, bei der Geschwindigkeit oder an der Ampel Fehler passieren. Wie sich Verkehrsteilnehmende richtig verhalten, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die wichtigsten Verstöße und ihre Konsequenzen laut Fahrrad-Bußgeldkatalog sind im Folgenden beschrieben.
Welches Bußgeld droht bei falscher Straßennutzung?
Mit welchem Bußgeld beim Fahrrad zu rechnen ist, legt der Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr fest. 2021 gab es eine Novellierung der Verordnung über Bußgeld, die Radahrende besser schützen soll. Die Neuerungen bescheren ihnen allerdings auch höheres Bußgeld, etwa dann, wenn sie Verkehrswege nicht regelkonform nutzen.
5 Beispiele für Regelungen und Verstöße auf der Straße:
- Radfahrenden droht ein Bußgeld, wenn sie in einen für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrten Bereich fahren.
- Freihändig fahren ist verboten.
- Nebeneinander fahren ist erlaubt, wenn dadurch niemand behindert wird.
- Mit einem Bußgeld müssen Radfahrende rechnen, wenn sie regelwidrig auf Gehwegen radeln.
- Auch eine Geisterfahrt auf dem Radweg zieht ein Bußgeld nach sich.
Bußgeld für Fahrrad im Überblick
Radweg nicht benutzt oder falsch befahren
20 Euro
-
...und andere behindert
25 Euro
-
...und andere gefährdet
30 Euro
-
...mit Unfall oder Sachschaden
35 Euro
-
Auf dem Gehweg gefahren
55 Euro
-
...und andere behindert
70
-
...und andere gefährdet
80 Euro
-
...mit Unfall oder Sachschaden
100 Euro
-
Verkehrsverbot missachtet
25 Euro
-
...und andere behindert
30 Euro
-
...und andere gefährdet
35 Euro
-
...mit Unfall oder Sachschaden
40 Euro
-
Andere durch zu schnelles Fahren gefährdet
…im Fußgängerbereich mit zugelassenem Fahrzeugverkehr
30 Euro
1
…im Fußgängerbereich ohne zugelassenen Fahrzeugverkehr
35 Euro
1
Andere beim Abbiegen gefährdet
80 Euro
1
Geschlossenen Bahnübergang überquert
350 Euro
2
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Mit dem Fahrrad über die rote Ampel: Strafe und Punkte im Überblick
Ampeln regeln den Straßenverkehr und gelten auch für Radfahrende. Entweder müssen sie sich nach den Ampeln für Pkw richten oder nach besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr. Die wichtigste Regel lautet selbstverständlich: bei Rot anhalten. Wer sich nicht daran hält, begeht einen Rotlichtverstoß, der mit 60 bis 120 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet wird.
Je mehr andere Verkehrsteilnehmende dabei gefährdet oder sogar geschädigt wurden, desto teurer wird es. Noch höher fällt das Bußgeld fürs Fahrrad aus, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war. Dann sind 100 bis 180 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig.
Ist der Rotlichtverstoß an einer kombinierten Ampel für Radfahrende und zu Fuß gehende Personen passiert, lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Denn diese Ampeln zeigen keine Gelbphase an. War die Ampel also noch keine Sekunde lang rot, ist eine Einstellung des Verfahrens möglich.
beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Abbiegen nicht angehalten
70 Euro
1
Rotlicht missachtet
60 Euro
1
...und andere behindert
60 Euro
1
...und andere gefährdet
100 Euro
1
...mit Unfall oder Sachschaden
120 Euro
1
Rotlicht missachet und die Ampel war länger als 1 Sekunde rot
100 Euro
1
...und andere behindert
100 Euro
1
...und andere gefährdet
160 Euro
1
...mit Unfall oder Sachschaden
180 Euro
1
Wie viel kostet Fahrradfahren ohne Licht?
Obwohl die Beleuchtung am Fahrrad eine der wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen für Radfahrende ist, waren vor rund zehn Jahren noch 40 Prozent von ihnen ohne Licht unterwegs. Deshalb ist Licht am Fahrrad heute Pflicht. Die genauen Anforderungen und die einzelnen Bestandteile sind in § 67 StVZO vorgeschrieben und beschrieben. An ein sicheres Fahrrad gehören die folgenden Lichter:
- Aktive Beleuchtung: weißer Frontscheinwerfer, rotes Rücklicht – beide fest installiert oder als Anstecklichter mit Batterie betrieben
- Passive Beleuchtung: großer weißer Frontreflektor, großer roter Reflektor hinten, nach vorne und hinten wirkende gelbe Reflektoren an den Pedalen
Es empfiehlt sich, die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der Beleuchtung regelmäßig zu überprüfen. Sonst droht für das Fahrrad ohne Licht Strafe – abgesehen davon, dass die Gefahr für das eigene Leben ohne Licht groß ist.
Zu einem sicheren und fahrtüchtigen Fahrrad gehören neben der Beleuchtung übrigens auch eine hörbare Klingel sowie zwei unabhängige Bremsen: eine Vorder- und eine Hinterradbremse.
Fahren ohne Licht
20 Euro
-
... andere gefährdet
25 Euro
-
...mit Unfall oder Sachschaden
35 Euro
-
Fahrrad entspricht nicht den Vorschriften und beeinträchtigt die Verkehrssicherheit
80 Euro
1
Ist es Pflicht, beim Radfahren einen Helm zu tragen?
Die StVO sieht derzeit keine Helmpflicht für Radfahrende vor. Entsprechend müssen sie weder mit Verwarnungen noch mit einem Bußgeld rechnen. Allerdings besteht schon lange eine Debatte darüber, ob eine Helmpflicht auf dem Fahrrad nicht doch eingeführt werden sollte. Bis dahin ist das Tragen jedem selbst überlassen.
Gerade bei einem Unfall kann ein Helm vor schweren Verletzungen schützen. Trotzdem trugen 2020 laut der Bundesanstalt für Straßenwesen nur 26 Prozent aller Radfahrenden regelmäßig einen Helm. Laut einer Studie verhindert das Tragen von Fahrradhelmen etwa 20 Prozent der Kopfverletzungen bei Leichtverletzten. Bei besonders schwer Verletzten vermeidet er über 80 Prozent der Kopfverletzungen.
Handy auf dem Fahrrad? Strafe vorprogrammiert!
Ein Handy am Ohr sehen Polizeikräfte nicht nur bei Personen am Lenkrad äußerst ungern. Auch beim Fahrradfahren ist die Handynutzung durch die StVO verboten. Ein Mobiltelefon gehört auf dem Fahrrad in die Tasche und nicht in die Hand. Wer erwischt wird, zahlt ein Bußgeld fürs Handy auf dem Fahrrad in Höhe von 55 Euro.
Das Telefonieren oder Musikhören über Kopfhörer ist nur dann geduldet, wenn Radfahrende trotzdem noch die Warnsignale des Verkehrs wahrnehmen können. Wer betrunken ist und das Handy auf dem Fahrrad benutzt, wird für den Verstoß bestraft, der schwerer wiegt – und das ist in diesem Fall der Alkoholverstoß.
Bußgeld bei Alkohol und Drogen auf dem Fahrrad
Wenn Radfahrende alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen in die Pedale treten, müssen sie kein Bußgeld fürchten – in diesem Fall kassieren sie stattdessen direkt drei Punkte in Flensburg.
Die wichtigsten Fakten zu Alkohol auf dem Fahrrad:
- Wer wegen Alkohol auffällig wird, einen Promillewert über 0,3 hat und sogar einen Unfall verursacht, muss mit einer Strafanzeige rechnen.
- Lassen sich Drogen im Blut nachweisen, liegt ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vor. Dann droht nicht nur Bußgeld fürs Fahrrad, sondern auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
- Sind mehr als 1,6 Promille im Spiel, sollten Radfahrende mit Führerschein sich besser an das Zweirad gewöhnen – denn bei so viel Alkohol im Blut ist von einer „absoluten Fahruntüchtigkeit“ auszugehen. Im schlimmsten Fall ist die Fahrerlaubnis weg.
- Weitere Strafen bei 1,6 Promille: Eine Geldstrafe in der Höhe eines Nettomonatsgehalts und eine kostspielige medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – wer sie nicht erfolgreich absolviert, ist den „Lappen“ los.
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Fahrradverstoß in der Probezeit
Wenn Verkehrsteilnehmende gerade ihre Führerscheinprüfung bestanden haben und erste Erfahrungen hinter dem Steuer sammeln, müssen sie während einer zweijährigen Probezeit besonders rücksichtsvoll fahren und Verkehrsregeln streng befolgen.

Das gilt auch, wenn die Neulinge mit dem Fahrrad unterwegs sind.
Jeder noch so kleine Regelverstoß auf zwei Rädern, der nicht nur Bußgeld, sondern auch einen Punkt in Flensburg zur Folge hat, gilt als ein A-Verstoß. Fahranfänger mit solch einem Verstoß müssen ein Aufbauseminar absolvieren. Dieses Seminar muss von den Probezeitlern selbst gezahlt werden. Kommen sie nicht dafür auf und verweigern die Teilnahme, ist ihr Führerschein schnell wieder weg.
Die häufigsten Ursachen für Unfälle mit dem Fahrrad
Während der Corona-Pandemie ist die Zahl der Verkehrsunfälle in Deutschland gesunken. Den geringsten Rückgang verzeichnete dabei allerdings der Radverkehr, wie das Statistische Bundesamt berichtet.
2020 ereigneten sich insgesamt 91.533 Fahrradunfälle. Die meisten Unfälle passieren im Sommer und innerhalb von Ortschaften. 2020 starben innerorts 810 Menschen, davon waren 254 mit dem Fahrrad unterwegs. Bei etwa zwei Drittel der Unfälle tragen Radfahrende zumindest eine Teilschuld.
Eine weitere Erhebung des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2020 zeigt, welche die Top-5-Ursachen bei Unfällen sind, die auf ein Fehlverhalten von Radfahrenden zurückzuführen sind:
- Falsche Straßenbenutzung: 10.904 Unfälle
- Zu schnelles Fahren: 6.316 Unfälle
- Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren: 5.296 Unfälle
- Nichtbeachten der Vorfahrt: 4.834 Unfälle
- Alkoholeinfluss: 4.654 Unfälle
Fazit: Bußgeld beim Fahrrad
Ein Bußgeld fürs Fahrrad fällt oft geringer aus als für einen Pkw oder einen Lkw. Trotzdem müssen sich Fahrradfahrer auf empfindliche Strafen in Form von Bußgeld, Punkten in Flensburg, Strafanzeigen oder den Entzug des Führerscheins einstellen.

Nachsichtiges Radfahren und das Wissen über die wichtigsten Verkehrsregeln schützen vor hohen Strafen und Bußgeld. Wer doch einen Bußgeldbescheid im Briefkasten findet, sollte diesen mit anwaltlicher Hilfe prüfen lassen. Nicht immer ist ein Bußgeld gerechtfertigt.
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