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Bußgeld fürs Fahrrad: So vermeiden Sie Strafzahlungen

14. Juli 2022 um 06:41

Radfahrende müssen sich im Straßenverkehr genauso an die Spielregeln halten wie alle, die mit Rollern, Pkw oder Transportfahrzeugen unterwegs sind. Bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln droht Bußgeld. Fahrrad und Radzubehör müssen außerdem verkehrstüchtig sein. Mit welchen Konsequenzen Radfahrende bei Regelverstößen rechnen müssen, fasst dieser Artikel zusammen.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Radfahrende werden durch die Novellierung des Bußgeldkatalogs von 2021 besser geschützt, können aber auch höheres Bußgeld kassieren.
  • Neben Bußgeld fürs Fahrrad drohen bei Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung auch Punkte in Flensburg oder Strafanzeigen.
  • Viele Fahrradunfälle passieren, weil Radfahrende sich falsch verhalten. Achtsames Fahren schützt also nicht nur vor Bußgeld, sondern auch vor Unfällen.
  • Bußgeldbescheide sind nicht immer rechtmäßig. Eine Überprüfung des Bußgeldbescheids ist über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB möglich.

Bußgeldkatalog Fahrrad: Häufige Verstöße und ihr Bußgeld

Radfahrende haben es besonders im Straßenverkehr oft nicht leicht. Ungeduldige Pkw-Fahrer machen ihnen das Leben schwer. Und wenn zu Stoßzeiten nichts mehr geht, sind kleine Verkehrssünden mit dem Fahrrad verlockend, wenn dafür die Heimreise kürzer ausfällt. 

Doch halb so viele Räder bedeutet nicht halb so viel Ärger: Wer auf dem Fahrrad unterwegs ist kassiert für einige Regelverstöße ähnliche wie mit dem Pkw ein hohes Bußgeld und bis zu drei Punkte in Flensburg.

Bußgeld fürs Fahrrad wird zum Beispiel verhängt, wenn beim Halten, bei der Geschwindigkeit oder an der Ampel Fehler passieren. Wie sich Verkehrsteilnehmende richtig verhalten, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die wichtigsten Verstöße und ihre Konsequenzen laut Fahrrad-Bußgeldkatalog sind im Folgenden beschrieben.

Welches Bußgeld droht bei falscher Straßennutzung?

Mit welchem Bußgeld beim Fahrrad zu rechnen ist, legt der Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr fest. 2021 gab es eine Novellierung der Verordnung über Bußgeld, die Radahrende besser schützen soll. Die Neuerungen bescheren ihnen allerdings auch höheres Bußgeld, etwa dann, wenn sie Verkehrswege nicht regelkonform nutzen.

5 Beispiele für Regelungen und Verstöße auf der Straße:

  • Radfahrenden droht ein Bußgeld, wenn sie in einen für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrten Bereich fahren.
  • Freihändig fahren ist verboten.
  • Nebeneinander fahren ist erlaubt, wenn dadurch niemand behindert wird.
  • Mit einem Bußgeld müssen Radfahrende rechnen, wenn sie regelwidrig auf Gehwegen radeln.
  • Auch eine Geisterfahrt auf dem Radweg zieht ein Bußgeld nach sich.

Bußgeld für Fahrrad im Überblick

Verstoß mit dem Fahrrad
Bußgeld
Punkte

Radweg nicht benutzt oder falsch befahren

Bußgeld

20 Euro

Punkte

-

...und andere behindert

Bußgeld

25 Euro

Punkte

-

...und andere gefährdet

Bußgeld

30 Euro

Punkte

-

...mit Unfall oder Sachschaden

Bußgeld

35 Euro

Punkte

-

Auf dem Gehweg gefahren

Bußgeld

55 Euro

Punkte

-

...und andere behindert

Bußgeld

70

Punkte

-

...und andere gefährdet

Bußgeld

80 Euro

Punkte

-

...mit Unfall oder Sachschaden

Bußgeld

100 Euro

Punkte

-

Verkehrsverbot missachtet

Bußgeld

25 Euro

Punkte

-

...und andere behindert

Bußgeld

30 Euro

Punkte

-

...und andere gefährdet

Bußgeld

35 Euro

Punkte

-

...mit Unfall oder Sachschaden

Bußgeld

40 Euro

Punkte

-

Andere durch zu schnelles Fahren gefährdet

Bußgeld
Punkte

…im Fußgängerbereich mit zugelassenem Fahrzeugverkehr

Bußgeld

30 Euro

Punkte

1

…im Fußgängerbereich ohne zugelassenen Fahrzeugverkehr

Bußgeld

35 Euro

Punkte

1

Andere beim Abbiegen gefährdet

Bußgeld

80 Euro

Punkte

1

Geschlossenen Bahnübergang überquert

Bußgeld

350 Euro

Punkte

2

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Mit dem Fahrrad über die rote Ampel: Strafe und Punkte im Überblick

Ampeln regeln den Straßenverkehr und gelten auch für Radfahrende. Entweder müssen sie sich nach den Ampeln für Pkw richten oder nach besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr. Die wichtigste Regel lautet selbstverständlich: bei Rot anhalten. Wer sich nicht daran hält, begeht einen Rotlichtverstoß, der mit 60 bis 120 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet wird. 

Je mehr andere Verkehrsteilnehmende dabei gefährdet oder sogar geschädigt wurden, desto teurer wird es. Noch höher fällt das Bußgeld fürs Fahrrad aus, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war. Dann sind 100 bis 180 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig.

Ist der Rotlichtverstoß an einer kombinierten Ampel für Radfahrende und zu Fuß gehende Personen passiert, lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Denn diese Ampeln zeigen keine Gelbphase an. War die Ampel also noch keine Sekunde lang rot, ist eine Einstellung des Verfahrens möglich.

Verstoß mit dem Fahrrad
Bußgeld
Punkte

beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Abbiegen nicht angehalten

Bußgeld

70 Euro

Punkte

1

Rotlicht missachtet

Bußgeld

60 Euro

Punkte

1

...und andere behindert

Bußgeld

60 Euro

Punkte

1

...und andere gefährdet

Bußgeld

100 Euro

Punkte

1

...mit Unfall oder Sachschaden

Bußgeld

120 Euro

Punkte

1

Rotlicht missachet und die Ampel war länger als 1 Sekunde rot

Bußgeld

100 Euro

Punkte

1

...und andere behindert

Bußgeld

100 Euro

Punkte

1

...und andere gefährdet

Bußgeld

160 Euro

Punkte

1

...mit Unfall oder Sachschaden

Bußgeld

180 Euro

Punkte

1

Wie viel kostet Fahrradfahren ohne Licht?

Obwohl die Beleuchtung am Fahrrad eine der wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen für Radfahrende ist, waren vor rund zehn Jahren noch 40 Prozent von ihnen ohne Licht unterwegs. Deshalb ist Licht am Fahrrad heute Pflicht. Die genauen Anforderungen und die einzelnen Bestandteile sind in § 67 StVZO vorgeschrieben und beschrieben. An ein sicheres Fahrrad gehören die folgenden Lichter:

  • Aktive Beleuchtung: weißer Frontscheinwerfer, rotes Rücklicht – beide fest installiert oder als Anstecklichter mit Batterie betrieben 
  • Passive Beleuchtung: großer weißer Frontreflektor, großer roter Reflektor hinten, nach vorne und hinten wirkende gelbe Reflektoren an den Pedalen

Es empfiehlt sich, die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der Beleuchtung regelmäßig zu überprüfen. Sonst droht für das Fahrrad ohne Licht Strafe – abgesehen davon, dass die Gefahr für das eigene Leben ohne Licht groß ist.

Klingel und Bremsen

Zu einem sicheren und fahrtüchtigen Fahrrad gehören neben der Beleuchtung übrigens auch eine hörbare Klingel sowie zwei unabhängige Bremsen: eine Vorder- und eine Hinterradbremse.

Verstoß mit dem Fahrrad
Bußgeld
Punkte

Fahren ohne Licht

Bußgeld

20 Euro

Punkte

-

... andere gefährdet

Bußgeld

25 Euro

Punkte

-

...mit Unfall oder Sachschaden

Bußgeld

35 Euro

Punkte

-

Fahrrad entspricht nicht den Vorschriften und beeinträchtigt die Verkehrssicherheit

Bußgeld

80 Euro

Punkte

1

Ist es Pflicht, beim Radfahren einen Helm zu tragen?

Die StVO sieht derzeit keine Helmpflicht für Radfahrende vor. Entsprechend müssen sie weder mit Verwarnungen noch mit einem Bußgeld rechnen. Allerdings besteht schon lange eine Debatte darüber, ob eine Helmpflicht auf dem Fahrrad nicht doch eingeführt werden sollte. Bis dahin ist das Tragen jedem selbst überlassen.

So gut schützt ein Helm

Gerade bei einem Unfall kann ein Helm vor schweren Verletzungen schützen. Trotzdem trugen 2020 laut der Bundesanstalt für Straßenwesen nur 26 Prozent aller Radfahrenden regelmäßig einen Helm. Laut einer Studie verhindert das Tragen von Fahrradhelmen etwa 20 Prozent der Kopfverletzungen bei Leichtverletzten. Bei besonders schwer Verletzten vermeidet er über 80 Prozent der Kopfverletzungen.

Handy auf dem Fahrrad? Strafe vorprogrammiert!

Ein Handy am Ohr sehen Polizeikräfte nicht nur bei Personen am Lenkrad äußerst ungern. Auch beim Fahrradfahren ist die Handynutzung durch die StVO verboten. Ein Mobiltelefon gehört auf dem Fahrrad in die Tasche und nicht in die Hand. Wer erwischt wird, zahlt ein Bußgeld fürs Handy auf dem Fahrrad in Höhe von 55 Euro.

Das Telefonieren oder Musikhören über Kopfhörer ist nur dann geduldet, wenn Radfahrende trotzdem noch die Warnsignale des Verkehrs wahrnehmen können. Wer betrunken ist und das Handy auf dem Fahrrad benutzt, wird für den Verstoß bestraft, der schwerer wiegt – und das ist in diesem Fall der Alkoholverstoß.

Bußgeld bei Alkohol und Drogen auf dem Fahrrad

Wenn Radfahrende alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen in die Pedale treten, müssen sie kein Bußgeld fürchten – in diesem Fall kassieren sie stattdessen direkt drei Punkte in Flensburg. 

Die wichtigsten Fakten zu Alkohol auf dem Fahrrad:

  • Wer wegen Alkohol auffällig wird, einen Promillewert über 0,3 hat und sogar einen Unfall verursacht, muss mit einer Strafanzeige rechnen. 
  • Lassen sich Drogen im Blut nachweisen, liegt ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vor. Dann droht nicht nur Bußgeld fürs Fahrrad, sondern auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
  • Sind mehr als 1,6 Promille im Spiel, sollten Radfahrende mit Führerschein sich besser an das Zweirad gewöhnen – denn bei so viel Alkohol im Blut ist von einer „absoluten Fahruntüchtigkeit“ auszugehen. Im schlimmsten Fall ist die Fahrerlaubnis weg. 
  • Weitere Strafen bei 1,6 Promille: Eine Geldstrafe in der Höhe eines Nettomonatsgehalts und eine kostspielige medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – wer sie nicht erfolgreich absolviert, ist den „Lappen“ los.

Fahrradverstoß in der Probezeit

Wenn Verkehrsteilnehmende gerade ihre Führerscheinprüfung bestanden haben und erste Erfahrungen hinter dem Steuer sammeln, müssen sie während einer zweijährigen Probezeit besonders rücksichtsvoll fahren und Verkehrsregeln streng befolgen.

Mann überfährt rote Ampel mit Fahrrad.

Das gilt auch, wenn die Neulinge mit dem Fahrrad unterwegs sind. 

Jeder noch so kleine Regelverstoß auf zwei Rädern, der nicht nur Bußgeld, sondern auch einen Punkt in Flensburg zur Folge hat, gilt als ein A-Verstoß. Fahranfänger mit solch einem Verstoß müssen ein Aufbauseminar absolvieren. Dieses Seminar muss von den Probezeitlern selbst gezahlt werden. Kommen sie nicht dafür auf und verweigern die Teilnahme, ist ihr Führerschein schnell wieder weg.

Die häufigsten Ursachen für Unfälle mit dem Fahrrad

Während der Corona-Pandemie ist die Zahl der Verkehrsunfälle in Deutschland gesunken. Den geringsten Rückgang verzeichnete dabei allerdings der Radverkehr, wie das Statistische Bundesamt berichtet. 

2020 ereigneten sich insgesamt 91.533 Fahrradunfälle. Die meisten Unfälle passieren im Sommer und innerhalb von Ortschaften. 2020 starben innerorts 810 Menschen, davon waren 254 mit dem Fahrrad unterwegs. Bei etwa zwei Drittel der Unfälle tragen Radfahrende zumindest eine Teilschuld. 

Eine weitere Erhebung des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2020 zeigt, welche die Top-5-Ursachen bei Unfällen sind, die auf ein Fehlverhalten von Radfahrenden zurückzuführen sind:

  1. Falsche Straßenbenutzung: 10.904 Unfälle
  2. Zu schnelles Fahren: 6.316 Unfälle
  3. Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren: 5.296 Unfälle
  4. Nichtbeachten der Vorfahrt: 4.834 Unfälle
  5. Alkoholeinfluss: 4.654 Unfälle

Fazit: Bußgeld beim Fahrrad

Ein Bußgeld fürs Fahrrad fällt oft geringer aus als für einen Pkw oder einen Lkw. Trotzdem müssen sich Fahrradfahrer auf empfindliche Strafen in Form von Bußgeld, Punkten in Flensburg, Strafanzeigen oder den Entzug des Führerscheins einstellen.

Mann überfährt rote Ampel mit Fahrrad.

Nachsichtiges Radfahren und das Wissen über die wichtigsten Verkehrsregeln schützen vor hohen Strafen und Bußgeld. Wer doch einen Bußgeldbescheid im Briefkasten findet, sollte diesen mit anwaltlicher Hilfe prüfen lassen. Nicht immer ist ein Bußgeld gerechtfertigt.

Ob der Bußgeldbescheid angefochten werden kann, können Sie schnell und einfach prüfen. Melden Sie sich kostenlos im SIEGFRIED CLUB an. Sie erhalten direkt Zugriff auf ein Netzwerk an erfahrenen Partneranwälten, auf passende Online-Checks für Ihre Rechtsfrage sowie auf zahlreiche Mustervorlagen.

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