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Fahren ohne Versicherung

Fahren ohne Versicherungsschutz: Was kommt auf Sie zu?

11. Juli 2022 um 10:41

Im Straßenverkehr kann es schnell passieren, dass es zu Schäden oder Verkehrsunfällen kommt, die dann oft mit hohen Kosten verbunden sind. Besonders teuer kann das Fahren ohne Versicherungsschutz werden – selbst, wenn kein Unfall passiert, drohen hohe Strafen. Dieser Artikel zeigt, welche Konsequenzen eine unversicherte Autofahrt nach sich zieht und fasst alle Fakten dazu zusammen.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Für Fahrzeuge im Straßenverkehr gibt es in Deutschland das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz): Wer ein zugelassenes Kraftfahrzeug fährt, muss dafür eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.
  • Das Fahren ohne Versicherungsschutz gilt gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz als Straftat. 
  • Personen, die ihr Auto ohne Versicherung fahren, riskieren Geldstrafen, Punkte, ein Fahrverbot oder sogar eine Freiheitsstrafe.
  • Wer keinen Versicherungsschutz hat und einen Unfall verursacht oder in einen Unfall mit unversicherter Gegenseite gerät, sollte sich anwaltlich beraten lassen.
  • Soforthilfe nach einem Verkehrsunfall erhalten Betroffene im SIEGFRIED CLUB.

Wann fährt man ohne Versicherungsschutz?

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, ist zum einen selbst Gefahren ausgesetzt und stellt zum anderen ein Risiko für andere dar. Ein Verkehrsunfall kommt Autofahrerinnen oder Autofahrer oft teuer zu stehen. Um Verkehrsteilnehmende vor unbezahlbaren Schadensersatzansprüchen durch andere zu schützen, erlaubt der Gesetzgeber das Fahren von Pkw, Lkw und motorisierten Zweirädern nur mit Versicherungsschutz.

Geregelt ist diese Pflicht im Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter – kurz Pflichtversicherungsgesetz. Halterinnen und Halter von Fahrzeugen müssen demnach eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. 

Als Versicherungsschutz im Kfz-Bereich können sie dafür eine Teilkasko oder eine Vollkasko abschließen. Sie decken Teile der finanziellen Folgen beziehungsweise die Kosten für alle Schäden ab, die Unfallverursachenden entstehen.

Wann lohnt sich die Vollkasko?

Eine Vollkaskoversicherung bietet sich vor allem dann an, wenn ein besonders wertvolles Fahrzeug versichert werden soll und für Menschen, die Wert auf eine umfassende Absicherung legen.

Wie kommt das Fahren ohne Versicherung überhaupt zustande?

Oft passiert es unbemerkt, dass Verkehrsteilnehmende ohne Versicherungsschutz unterwegs sind. Besteht für ein Fahrzeug kein ausreichender Schutz, kann das verschiedene Gründe haben. Unversichert sind Halterinnen oder Halter, wenn sie

  • die Beiträge für die Kfz-Versicherung nach mehrfacher Aufforderung nicht gezahlt haben. Damit erlischt der Versicherungsschutz und das Fahrzeug wird stillgelegt.
  • ein nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Raum zur Probe fahren oder umparken.
  • die Versicherung gewechselt haben, aber die Anschlussversicherung noch nicht in Kraft getreten ist.
  • mit einem fremden, nicht zugelassenen oder falschen Kennzeichen fahren.
  • mit einem Fahrzeug fahren, dessen Hauptuntersuchung abgelaufen ist oder dem die Betriebserlaubnis entzogen wurde.

In all diesen Fällen sind die Fahrerinnen und Fahrer der Fahrzeuge haftbar für das unversicherte Fahren. Kommt es zu einem Unfall, können jedoch auch Halterinnen und Halter haftbar gemacht werden, wenn sie nicht selbst gefahren sind.

Entliehenes Auto fahren ohne Versicherung

Wer privates „Carsharing“ betreibt und sein Fahrzeug ab und zu Familienmitgliedern oder Bekannten kostenlos überlässt, ist im Falle eines Unfalls unter Umständen für alle Schäden haftbar. 

Probleme und hohe Kosten können vor allem auftreten, wenn das Verleihen nicht im Versicherungsvertrag geregelt und die Versicherung vorab nicht informiert wurde. Das passiert bei einem Unfall mit einem geliehenen Fahrzeug:

  • Die Haftpflichtversicherung des Halters oder der Halterin zahlt den Schaden der durch den Unfall geschädigten Person – sofern die Person den Unfall verursacht hat, die das Fahrzeug entliehen hat. 
  • Der eigene Unfallschaden wird nicht ersetzt.
  • Hat die Entleiherin oder der Entleiher den Unfall nicht verschuldet, zahlt die verursachende Gegenseite den Schaden.

Auf der sicheren Seite ist, wer das eigene Fahrzeug nur im Notfall verleiht. Eine typische Notfallsituation, in der das Verleihen bedenkenlos gestattet ist, ist zum Beispiel ein geselliger Abend mit ein paar Gläsern Wein. In diesem Fall darf das Auto für die Heimfahrt verliehen werden, denn eine sichere Fahrt wäre ansonsten nicht gewährleistet.

Welche Strafe droht beim Fahren ohne Versicherungsschutz?

Obwohl in Deutschland so wenige Menschen ein Auto ohne Versicherung fahren wie in keinem anderen Land – der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt, dass 0,01 Prozent der Fahrzeuge nicht versichert sind, passieren immer wieder Unfälle ohne Kfz-Versicherung. Und das hat schwerwiegende Folgen.

Ohne Versicherung Auto fahren fliegt auf

2008 wurde die sogenannte Versicherungs-Doppelkarte abgeschafft und durch die elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt. Seitdem müssen Kfz-Versicherer den Zulassungsstellen in Deutschland elektronisch melden, dass ein Fahrzeug versichert ist oder sie informieren, wenn der Schutz erlischt. 

Erlischt die Versicherung und damit der Versicherungsschutz, prüft die Zulassungsstelle, ob eine Neuanmeldung bei einer anderen Versicherung vorliegt. Ist das nicht der Fall, legt sie das Fahrzeug still.

Lassen Sie jetzt Ihre Situation im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB prüfen.

Fahren ohne Versicherungsschutz: Strafe und Richtlinien

Laut § 6 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) stellt das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat dar. Die rechtlichen Konsequenzen dafür reichen von Punkten über Geldbußen von bis zu 180 Tagessätzen und den Entzug des Führerscheins bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Wichtig für die Strafhöhe: War die Fahrt fahrlässig oder vorsätzlich?

Wurden Personen bei der unversicherten Fahrt gefährdet oder sogar verletzt, fallen die Strafen oft besonders hoch aus. Wie hoch genau, hängt ganz von den Umständen ab. Passiert ein Unfall, bei dem Personen zu Schaden kommen, prüft das Gericht deshalb unter anderem, ob der Verursacher oder die Verursacherin vorsätzlich ohne Versicherung unterwegs waren oder ob Fahrlässigkeit im Spiel war.

Vorsätzlich ohne Versicherungsschutz fahren

Handelte der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin vorsätzlich, droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Vorsatz ist zum Beispiel dann zu unterstellen, wenn sich der Halter bewusst ohne einen gültigen Versicherungsschutz im Straßenverkehr bewegt.

Fahrlässig ohne Versicherung fahren

Erfolgte das Fahren ohne Versicherungsschutz unwissentlich, etwa weil dem Halter oder der Halterin eine Lücke zwischen zwei Versicherungsverträgen entgangen war, ist von Fahrlässigkeit auszugehen. Allerdings bleibt eine Fahrt ohne Versicherung auch in diesem Fall nicht straffrei: Unwissenheit schützt nicht vor einer Strafe, allerdings fällt das Strafmaß bei fahrlässigem Handeln geringer aus.

Was droht beim Fahren ohne Versicherungsschutz in der Probezeit?

Junge Fahrerinnen und Fahrer, die gerade erst den Führerschein gemacht haben, befinden sich in einer zweijährigen Probezeit. Sie müssen alle Verkehrsregeln genau beachten und Fahrpraxis sammeln.

Mann unterschreibt Autoversicherung.

Um das Gelernte aus den Fahrprüfungen anzuwenden, wollen sie deshalb vielleicht das Auto von den Eltern fahren. Ohne Versicherung müssen Anfänger und Anfängerinnen bei einem Unfall allerdings mit den gleichen drastischen Konsequenzen rechnen wie alle anderen Verkehrsteilnehmenden. 

Zusätzlich verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Außerdem können die Behörden den Besuch eines Aufbauseminars anordnen. Dabei handelt es sich um eine Art Nachschulung für alle, die in der Probezeit auffällig geworden sind. Diese Seminare sind kostenpflichtig – die Kosten dafür muss der Fahranfänger oder die Fahranfängerin selbst übernehmen.

Motorrad oder Mofa fahren ohne Versicherung

In Deutschland gilt für das Fahren ohne Versicherungsschutz: Roller, Motorräder, E-Scooter oder Mopeds sind genauso zu behandeln wie Pkw. Auch sie dürfen also ohne den Schutz einer Kfz-Versicherung nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Ansonsten drohen den Fahrerinnen und Fahrern die gleichen Strafen wie Personen mit unversicherten Pkw.

Zulassungsfrei bedeutet nicht versicherungsfrei

Eine Pflicht für die Kfz-Versicherung gilt übrigens auch für zulassungsfreie Zweiräder, die nicht bei der Zulassungsbehörde angemeldet werden müssen. Als Versicherungsnachweis dient in diesem Fall eine Fahrzeugplakette.

Wer zahlt, wenn ein Unfall ohne Versicherungsschutz passiert?

Ein Unfall im Straßenverkehr ist für alle Beteiligten schlimm und erschreckend. Noch größer wird das Unglück jedoch, wenn der Unfallverursacher in einem unversicherten Fahrzeug unterwegs war. 

In diesem Fall haften grundsätzlich die Fahrer. Alle entstandenen Sach- oder Personenschäden, für die normalerweise die Versicherung aufkommt, müssen sie aus eigenen Mitteln zahlen. Sitzt während des Unfalls eine Person am Steuer, der das Auto nicht gehört, muss der Halter dennoch selbst für die Kosten aufkommen.

Falls die verursachende Person die finanziellen Mittel nicht aus eigener Kraft aufbringen kann, springt unter Umständen die Verkehrsopferhilfe ein, damit das Opfer nicht auf den Kosten sitzen bleibt.

Fazit zum Fahren ohne Versicherungsschutz

Grundsätzlich ist das Autofahren ohne eine Kfz-Versicherung verboten. Doch es passiert schneller als man denkt: Halter eines Fahrzeugs fahren ohne Zulassung und Versicherung, wenn sie zum Beispiel die Versicherung gewechselt haben, aber der neue Versicherungsschutz noch nicht greift.

Wer erwischt wird, dem droht eine Geldbuße. Allerdings ist das noch die mildeste Strafe. Fahren ohne Versicherungsschutz wird dann existenzbedrohend, wenn mit dem unversicherten Auto oder Zweirad ein Unfall passiert.

Versicherungsgutachter prüft Autoschaden nach Unfall.

Wer in einen Unfall verwickelt wird, bei dem mindestens eine Partei keinen Versicherungsschutz hat, sollte die Ausgangslage mit einem Spezialisten püfen, um nicht auf unbezahlbaren Kosten sitzen zu bleiben. Melden Sie sich dazu kostenlos im SIEGFRIED CLUB an. Sie erhalten direkt Zugriff auf ein Netzwerk an erfahrenen Partneranwälten, auf passende Online-Checks für Ihre Rechtsfrage sowie auf zahlreiche Mustervorlagen.

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