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Handy am Steuer

Handy am Steuer: Diese Konsequenzen können drohen

26. Juli 2022 um 11:13

Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, dem drohen je nach Verstoß ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Aber was zählt überhaupt als “Handy am Steuer”? Was ist erlaubt und was nicht? Und was gilt für Fahrradfahrer oder die Probezeit? Hier gibt es die Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Handy am Steuer.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Das Handy darf am Steuer für die Nutzung nicht in die Hand genommen werden.
  • Ein Verstoß kann je nach Schwere mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg sowie Fahrverbot geahndet werden. 
  • Auch für Fahrradfahrer gilt das Handyverbot - Verstöße kosten ein Bußgeld von 55 bis 100 Euro. 
  • Ob sich der Einspruch gegen ein Bußgeld wegen Handy am Steuer lohnt, kann über den Online-Check im SIEGFRIED CLUB geprüft werden.

Handy am Steuer: Was ist erlaubt?

Die Nutzung von Handys und anderen technischen Geräten in Fahrzeugen ist in § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dementsprechend gilt: Das Handy darf während der Fahrt nur genutzt werden, wenn

  • es dafür nicht in die Hand genommen bzw. gehalten werden muss,
  • der Blick des Fahrers für die Nutzung nur für “kurze Zeit” vom Verkehrsgeschehen abgewendet wird. 

Während der Fahrt ist diese Handy-Nutzung erlaubt:

  • Telefonieren mit Freisprechanlage 
  • Nutzen des Handys als Navigationsgerät in einer entsprechenden Halterung 
  • Bedienen des Handys, wenn es sich in einer Halterung befindet, zum Beispiel um eine Nummer einzugeben – jedoch nur, wenn dafür nur für “kurze Zeit” vom Verkehrsgeschehen weggesehen wird
  • Das Handy mit Sprachfunktion nutzen 
  • Das Smartphone an einer roten Ampel oder im Stau nutzen, wenn der Motor aus ist (keine Start-Stopp-Automatik) 
  • Nutzen eines Head-up-Displays für fahrtbezogene Informationen

Was die StVO mit “kurzer Zeit” meint, ist nicht konkret geregelt. Eine Beurteilung der Straftat muss demzufolge durch die Polizei oder eventuell durch ein Gericht erfolgen.

Handy am Steuer: Was ist verboten?

Aus der Vorgabe, dass das Handy während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden darf, ergibt sich, dass folgende Handlungen verboten sind:

  • Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung
  • SMS oder WhatsApp schreiben bzw. lesen
  • Anrufe wegdrücken
  • Anrufe annehmen
  • Nach der Urzeit sehen etc.

In der Hand halten und nutzen dürfen Autofahrer das Handy nur, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist – eine Start-Stopp-Automatik an der Ampel oder im Stau reicht dafür nicht aus.

Doch nicht nur das Handy am Steuer ist verboten. Die StVO zählt in § 23 viele weitere Geräte auf, die während der Fahrt nicht aktiv genutzt werden dürfen. Dazu gehören zum Beispiel: Navigationsgeräte, Touchscreens, Laptops, Fernseher, Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Generell meint § 23 StVO alle elektronischen Geräte, die “der Kommunikation, Information oder Organisation” dienen.

Warum Sie das Handy beim Autofahren weglegen sollten

Handys am Steuer können schlimme Konsequenzen haben. Schätzungen zufolge ist Ablenkung durch Handy am Steuer bei ungefähr jedem dritten Verkehrsunfall die Ursache. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich um einiges höher, denn die Ablenkung durch Smartphones oder andere technische Geräte wird als Unfallursache nicht explizit erfasst.

Klar ist aber: Wer während der Fahrt auf das Handy schaut, legt viele Meter im Blindflug zurück. Bei 50 km/h sind es bei einer Ablenkung von drei Sekunden ca. 42 Meter, bei fünf Sekunden sind es fast 70 Meter.

Mann fährt Auto und schaut dabei ins Handy.

Daher sollten Autofahrer generell während der Fahrt ihre Finger vom Smartphone lassen – denn kommt es zu einem Unfall, kann das Verhalten des Fahrers als grob fahrlässig eingestuft werden, auch wenn er “nur kurz” eine Nummer eingetippt oder einen Anruf weggedrückt hat. Auch die Kfz-Versicherung kann die Zahlung mit einem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit verweigern, wenn mit dem Handy am Steuer ein Unfall verursacht wurde.

Geblitzt mit Handy: Diese Konsequenzen drohen

Die Nutzung von Handys während der Fahrt gilt als Verkehrsordnungwidrigkeit und wird daher gemäß Bußgeldkatalog geahndet. Diese “Strafe” droht bei Handy am Steuer seit Oktober 2017:

  • Bußgeld von 100 Euro 
  • 1 Punkt in Flensburg 

Bei Gefährdung oder einem Unfall: 

Wird man öfter mit dem Handy am Steuer erwischt, können die Konsequenzen noch unangenehmer werden. Denn dann kann die Polizei dies als grobe Pflichtverletzung werten und neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängen.

Handy am Steuer: Beweispflicht

Wer einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das Handyverbot erhält, kann dagegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ob dieser Erfolg hat, hängt auch davon ab, ob es Beweise für das Fehlverhalten gibt. Gibt es zum Beispiel ein “Blitzerfoto”, ist die Lage meist klar. Gibt es keinen Beweis, steigen die Chancen dafür, dass der Einspruch erfolgreich ist. Denn die tatsächliche Nutzung des Smartphones muss nachgewiesen werden. Dazu bedarf es auch einer detaillierten Beschreibung des Verstoßes durch die Polizei. Eine bloße Behauptung reicht nicht aus.

Handy am Steuer in der Probezeit

Führerscheinneulinge müssen bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer mit besonders hohen Sanktionen rechnen. Die Nutzung des Smartphones wird als sogenannter A-Verstoß gesehen, der meistens Probezeitmaßnahmen nach sich zieht. 

Das bedeutet konkret: Verkehrsverstöße innerhalb der Probezeit, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet werden, ziehen in der Regel eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre nach sich. Da das Bußgeld für Handy am Steuer bei 100 Euro liegt, droht bei einem Verstoß die entsprechende Verlängerung der Probezeit zusätzlich zu den Kosten des Bußgelds.  

Darüber hinaus kann der Besuch eines Aufbauseminars angeordnet werden, der zwischen 200 und 400 Euro kostet. Lassen Sie jetzt Ihre Situation im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB prüfen.

Handyverstoß im Ausland

Nicht nur in Deutschland heißt es: Finger weg vom Handy während der Fahrt. Auch in anderen europäischen Ländern gilt striktes Handyverbot am Steuer – teilweise mit höheren Bußgeldern als in Deutschland. Hier eine Übersicht der Bußgelder in Europa:

  • Italien: ab 165 Euro 
  • Österreich: ab 50 Euro 
  • Schweiz: ab 95 Euro 
  • Spanien: ab 200 Euro
  • Frankreich: ab 135 Euro 
  • Kroatien: 135 Euro
  • Schweden: 150 Euro 
  • Niederlande: 250 Euro 
  • Dänemark: 200 Euro

Handynutzung beim Fahrradfahren

Das Handyverbot während der Fahrt gilt auch für Fahrradfahrer. Das heißt, auch sie dürfen während der Fahrt nicht ohne Freisprecheinrichtung oder Headset telefonieren bzw. das Handy am Lenkrad benutzen. Es ist jedoch erlaubt, mit dem Fahrrad stehen zu bleiben und zu telefonieren. Diese Konsequenzen drohen Fahrradfahrern, wenn Sie mit dem Handy in der Hand erwischt werden:

  • Bedienen des Handys auf dem Fahrrad: 55 Euro 
  • Mit Gefährdung: 75 Euro 
  • Mit Unfallverursachung: 100 Euro 

Im Unterschied zu den Autofahrern erhalten Fahrradfahrer keine Punkte in Flensburg, wenn Sie mit Handy am Lenkraderwischt werden.

Gut zu wissen

Wenn Fahrradfahrer ihr Handy zum Musikhören mit Kopfhörern nutzen, können 10 Euro Verwarnungsgeld verhängt werden, wenn die Musik so laut ist, dass das Gehör und damit die Aufmerksamkeit beeinträchtigt wird.

Fazit: Auf das Handy während der Fahrt verzichten

Grundsätzlich sollten Autofahrer während der Fahrt ganz auf den Griff zum Smartphone verzichten. Denn nur ein unachtsamer Moment hinterm Lenkrad kann schlimme Unfälle für Fahrer, Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer verursachen.

Junge Frau wird bei einer Polizeikontrolle wegen Handy am Steuer rausgezogen.

Wird man mit Handy am Steuer erwischt, so drohen Konsequenzen wie ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder Fahrverbot. Aus den gleichen Gründen sollten auch Fahrradfahrer auf das Handy am Lenkrad verzichten. Wer einen Bußgeldbescheid, zum Beispiel wegen Telefonierens am Steuer, erhält, kann diesen prüfen lassen und gegebenenfalls Einspruch einlegen. Melden Sie sich kostenlos im SIEGFRIED CLUB an. Sie erhalten direkt Zugriff auf ein Netzwerk an erfahrenen Partneranwälten, auf passende Online-Checks für Ihre Rechtsfrage sowie auf zahlreiche Mustervorlagen.

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