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Neuer Bußgeldkatalog

Der neue Bußgeldkatalog: Welche Strafen Autofahrer 2022 erwarten und was sie dagegen tun können

8. März 2022 um 16:45

Bund und Länder haben sich geeinigt, der neue Bußgeldkatalog ist fertig. Mit ihm ergeben sich neue Regelungen zu Blitzer-Bußgeldern, Abstands-Bußgeldern, Falschparken-Bußgeldern und weiteren Strafen für Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dieser Artikel zeigt Autofahrern die Konsequenzen des neuen Bußgeldkatalogs und was sie im Straffall tun können.

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Neuer Bussgeldkatalog mit Gerichtshammer und Resonanzblock.
Das Wichtigste in Kürze
  • Der neue Bußgeld-Katalog ist da – die Strafen wurden verschärft!
  • Besonders im Fokus: Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die neuen Regelungen sehen den Führerscheinentzug bereits bei 7, statt wie zuvor 18 Punkten in Flenzburg, vor. Schwere Verstöße werden allerdings mir nur noch 3 statt 7 Punkten bewertet.
  • Viele Bußgeldbescheide sind durch z.B. Fehler im Aufbau der Messgeräte, schlechte Blitzerfotos, Fahrzeugverwechslungen oder formale Fehler ungültig und somit anfechtbar.
  • Ob der erhaltene Bußgeldbescheid zulässig ist, können Autofahrer über einen kostenlosen Online-Check prüfen.

Aktuelle Änderungen, die sich aus dem neuen Bußgeldkatalog für Autofahrer ergeben

Der neue Bußgeldkatalog sieht grundsätzlich schärfere Regeln und höhere Bußgelder für Verkehrssünder vor. Wichtige Themen sind dabei die Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts und innerorts sowie das Parken im Halteverbot und in zweiter Reihe.

Zudem wurde das Punktesystem umgestellt. Bislang drohte der Führerscheinentzug bei maximal 18 Punkten. Der neue Bußgeldkatalog sieht vor, den Führerschein bereits bei maximal 8 Punkten zu entziehen. Eine Lockerung gibt es jedoch: Zuvor mussten Autofahrer bei besonders schweren Vergehen mit bis zu 7 Punkten rechnen. Der Bußgeldkatalog 2022 sieht maximal 3 Punkte vor. Bereits gesammelte Punkte in Flensburg werden ins neue System übernommen.

Zudem erhalten Autofahrer ab jetzt nur noch Punkte, wenn sie mit ihrem Fahrverhalten die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Das war früher anders: Vor dem neuen Bußgeldkatalog erhielten Autofahrer auch Punkte für Verstöße, die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigten.

Für die Praxis heißt das:

  • Für schwere Verstöße spricht der neue Bußgeldkatalog einen Punkt aus. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Autofahrer ihr Handy am Steuer benutzen oder anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt nehmen.
  • Für sehr schwere Verstöße legt der neue Bußgeldkatalog zwei Punkte und ein Fahrverbot fest. Das droht Autofahrern beispielsweise, wenn sie über eine rote Ampel fahren und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
  • Für schwere Straftaten vergibt der neue Bußgeldkatalog drei Punkte. Das trifft auf Drogen und Alkohol am Steuer, schwere Nötigung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und unterlassene Hilfeleistung zu.

Blitzer Rechner

Mit dem SIEGFRIED Bußgeldrechner für Geschwindigeitsüberschreitungen können Sie schnell und einfach die Höhe Ihres potenziellen Bußgeldes berechnen.

Neuer Bußgeldkatalog: Was droht bei wie vielen Punkten?

Das neue Punktesystem ändert auch, wann welche Maßnahmen und Konsequenzen für Autofahrer mit Punkten gelten:

  • Bei ein bis drei Punkten erhalten Fahrer in Flensburg lediglich eine Vormerkung. Sie müssen noch keine Maßnahmen befürchten.
  • Bei vier bis fünf Punkten erhalten Autofahrer eine Ermahnung. Dabei erhalten sie auch Informationen über das Fahreignungssystem, mit dem sie gegebenenfalls alle fünf Jahre einen Punkt abbauen können.
  • Bei sechs bis sieben Punkten steht eine Verwarnung an. Fahrer erhalten einen Hinweis auf das Fahreignungsseminar.
  • Bei acht Punkten ist der Führerschein weg.

Damit es nicht so weit kommt und Autofahrer ihren Führerschein abgeben müssen, verfallen Punkte nach einer bestimmten Zeit automatisch:

  • Schwere Ordnungswidrigkeiten, die Autofahrern einen Punkt beschert haben, verfallen nach 2,5 Jahren.
  • Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten verfallen nach fünf Jahren.
  • Straftaten mit drei Punkten verfallen nach zehn Jahren.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen

Bevor es überhaupt zu Bußgeld und Punkten kommt, sollten Autofahrer zunächst ihren Bußgeldbescheid überprüfen. Denn:

Viele Bescheide sind ungültig und damit anfechtbar. Autofahrer können über unseren Online-Check ihren Bußgeldbescheid überprüfen, um festzustellen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.

Um Widerspruch einzulegen, sollten Betroffene die Widerspruchsfrist beachten. Diese beträgt 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheids. In dieser Zeit können sie ihren Einspruch schriftlich per Post oder Fax an die entsprechende Bußgeldbehörde senden. Um sicher zu gehen, sollten Autofahrer den Einspruch per Einschreiben versenden. Verschicken sie diesen ohne Einschreiben, geht das Gesetz davon aus, dass der Brief am dritten Tag nach Versenden zugeht.

Können Betroffene die Frist nicht einhalten, zum Beispiel weil sie im Urlaub waren, können sie eine sogenannte “Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand” beantragen. Sie erhalten dann eine neue Frist. Um diese Form der Fristverlängerung zu erhalten, müssen Betroffene nachweisen, dass sie verhindert waren. Waren sie im Urlaub, können sie das beispielsweise durch Reiseunterlagen nachweisen.

Es ist nicht zu empfehlen, den Einspruch per E-Mail zu verschicken. Es ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob das ausreicht, um gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Ein Verkehrsrechtsanwalt kann Betroffene bei ihrem Einspruch unterstützen und die Chancen auf einen Erfolg realistisch bewerten.

In der Probezeit zu schnell gefahren oder mit dem Handy am Steuer erwischt – diese Strafen drohen mit dem neuen Bußgeldkatalog

Die Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr fallen jetzt deutlich höher aus. Autofahrer müssen dabei zum Beispiel mit diesen Strafen rechnen:

Ein Blitzer am Straßenrand.
  • Wer inner- oder außerorts geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld von 20 bis 800 Euro rechnen.
  • Eine Geldstrafe in Höhe von 200 bis 320 Euro können Autofahrer erwarten, die keine Rettungsgasse bilden oder diese selbst nutzen.
  • Eine Probezeitverlängerung droht laut dem neuen Bußgeldkatalog, wenn Fahranfänger in den ersten zwei Jahren bis zu 20 km/h zu schnell fahren. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h riskieren Fahranfänger eine Probezeitverlängerung von bis zu vier Jahren und ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot.
  • Ein Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg erwartet Autofahrer, die mit Handy am Steuer zu sehen sind.
  • Wer seine Kinder im Auto nicht ausreichend sichert, muss mit einer Strafe von 60 Euro und einem Punkt rechnen. Gefährden Autofahrer auf diese Weise ihre Kinder, fallen 70 Euro an.
  • Autofahrer, die anderen die Vorfahrt nehmen, müssen laut dem neuen Bußgeldkatalog 70 Euro zahlen und bekommen einen Punkt in Flensburg.
  • Wer ohne Umweltplakette in eine Umweltzone fährt, muss 100 Euro zahlen.
  • Fahrer, die ohne ein Kennzeichen oder ein abgedecktes Kennzeichnen am Straßenverkehr teilnehmen, erwartet eine Strafe in Höhe von 60 bzw. 65 Euro.

Die häufigsten Verstöße auf deutschen Straßen – die Grundlage für den neuen Bußgeldkatalog

Innerorts zu schnell unterwegs gewesen, zu wenig Abstand zum Vordermann auf der Autobahn gehalten, falsch geparkt oder doch ein Bier zu viel? Diese Verkehrsverstöße kommen in Deutschland besonders oft vor:

Innerorts zu schnell unterwegs gewesen, zu wenig Abstand zum Vordermann auf der Autobahn gehalten, falsch geparkt, oder doch ein Bier zu viel? Es gibt einige beliebte Verkehrsverstöße. Das sind die häufigsten Fälle und ihre Folgen:

1. Falsch parken

Der Bußgeldkatalog fürs Parken sieht Bußgelder in Höhe von 10 bis 110 Euro für Falschparker vor und ist damit relativ günstig im Vergleich zu anderen Ordnungswidrigkeiten. Doch wer zu oft auf Gehwegen parkt oder Feuerwehrzufahrten versperrt, kann auf Dauer ein sattes Sümmchen verlieren.

2. Zu schnell fahren

Nur die schwerwiegendsten Fälle von Geschwindigkeitsüberschreitungen, in denen es neben Bußgeldern auch zu Punkten und Fahrverboten kam, wurden in der Statistik mit rund 3 Millionen Geschwindigkeits-Verstößen pro Jahr erfasst. Der neue Bußgeldkatalog bestraft zu schelle Fahrer außerorts mit einem Bußgeld von 20 bis 700 Euro und innerorts mit einem Bußgeld von 30 und 800 Euro.

3. Vorfahrtsregelungen missachten

Der Bußgeldkatalog für Innerorts befasst sich nicht nur mit Verkehrssündern, die in geschlossenen Ortschaften zu schnell unterwegs sind. Er verhängt auch eine Strafe, wenn Autofahrer Vorfahrtverstöße begehen. Dabei wartet auf sie ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

4. Zu geringer Sicherheitsabstand

Ein zu geringer Sicherheitsabstand führt oftmals zu einem Unfall. Das ist insbesondere auf der Autobahn der Fall, wenn Raser konstant auf der linken Spur unterwegs sind und dort anderen Verkehrsteilnehmern dicht auffahren. Drängler werden jedoch oft durch Messungen an Brücken und durch die Autobahnpolizei erwischt. Ein zu geringer Sicherheitsabstand kostet laut dem neuen Bußgeldkatalog vor allem dann eine empfindliche Strafe von bis zu 400 Euro, wenn Fahrer schneller als 130 km/h unterwegs sind. Zusätzlich müssen sie mit einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen.

5. Falsch oder illegal überholen

Immer wenn Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer überholen, ist die Unfallgefahr besonders groß. Der neue Bußgeldkatalog sieht dabei eine Strafe von 20 Euro vor, wenn Autofahrer den Überholten beim Einordnen behindern. 300 Euro werden fällig, wenn Fahrer trotz Überholverbot und unklarer Verkehrslage überholen und dabei einen Unfall mit Sachbeschädigung verursachen. Bei Letzterem gibt es dann auch Punkte in Flensburg.

6. Alkohol am Steuer

Alkohol und Drogen am Steuer gehören in Deutschland ebenfalls zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr. Dabei gefährden Täter nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Der neue Bußgeldkatalog führt daher empfindliche Strafen für das Vergehen. So drohen mindestens 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.

7. Weitere gängige Verstöße

Falsch abbiegen sowie falsch ein- und ausfahren und wenden auf der Autobahn sind ebenfalls gängige Verstöße im deutschen Straßenverkehr. Das gilt auch für falsch gesicherte Ladungen oder überladene Fahrzeuge. Und: Bußgelder werden auch immer wieder für technische Mängel am Auto – wie eine nicht funktionierende Beleuchtung oder eine falsche Bereifung – ausgesprochen.

Fazit: Wieso ein Bußgeldbescheid-Einspruch sinnvoll sein kann und was Betroffene tun können

Die wenigsten bleiben ihr Leben lang von Blitzer-Kosten, Falschpark- und Abstands-Bußgeldern verschont. In jedem Fall sind diese Strafzahlungen sehr ärgerlich, vor allem für Autofahrer, die sich sicher sind, ihren Bußgeldbescheid zu Unrecht erhalten zu haben.

Ein Bussgeldbescheid.

Kaum ein Autofahrer bleibt sein Leben lang von Blitzer-Kosten, Falschpark- und Abstands-Bußgeldern verschont. Die Strafzahlungen sind vor allem ärgerlich, wenn sich Betroffene sicher sind, ihren Bußgeldbescheid zu Unrecht erhalten zu haben. Doch damit müssen sie sich nicht abfinden - Denn: Bußgeldbescheide sind oftmals fehlerhaft.

So kommt es beispielsweise vor, dass Messgeräte nicht korrekt aufgebaut wurden. Dadurch entstehen Messfehler, die den Bescheid ungültig machen. Andere Gründe, die einen Bußgeldbescheid anfechtbar machen, sind schlechte Blitzerfotos, auf denen Personen nicht gut zu erkennen sind, Fahrzeugverwechslungen und formale Fehler wie falsche Ortsangaben.

Sie sind sich nicht sicher, wie Sie solche Fehler aufdecken können? Spezialisierte Bußgeld-Anwälte haben das Recht auf Akteneinsicht bei den Behörden. Mit einem Online-Bußgeld-Check können Sie Ihre Chancen überprüfen, wenn Strafen, wie Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg oder hohe Bußgelder drohen. Der Check zeigt, ob sich ein Bußgeldbescheid-Einspruch lohnt, um das Verfahren gegen Sie einzustellen.

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