Der Anschnallgurt trägt im Falle eines Unfalls maßgeblich zur eigenen Sicherheit bei. Seit 1976 gilt daher die Anschnallpflicht in Deutschland. Doch was passiert, wenn Sie nicht angeschnallt sind und dabei erwischt werden? Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, was der Bußgeldkatalog dazu sagt, welche Strafen Betroffenen drohen und sie Sie diese gegebenenfalls abschwächen können.
- Die Gurtpflicht gilt für alle Mitfahrer im Auto.
- Volljährige Beifahrer sind grundsätzlich für sich selbst verantwortlich. Für die Missachtung der Gurtpflicht haften sie daher selbst. Das bedeutet: Nicht der Fahrer, sondern die nicht angeschnallte Person muss das Bußgeld bezahlen.
- Der Fahrer kann jedoch belangt werden, wenn Minderjährige oder hilfsbedürftige Menschen nicht angeschnallt und sonst unzureichend gesichert sind.
- Welche Strafen auf sie bei Nichtbeachtung der Gurtpflicht zukommen und wie Sie am besten vorgehen, können Autofahrer über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB prüfen.
- Anschnallpflicht als Lebensretter
- Nicht angeschnallt Auto fahren: Diese Vorschriften gelten in Deutschland
- Ausnahmen von der Anschnallpflicht
- Im Auto nicht angeschnallt: Diese Strafen gelten
- Geblitzt und nicht angeschnallt – droht ein doppeltes Bußgeld?
- Nicht angeschnallt in der Probezeit
- Fazit zur Anschnallpflicht und möglichen Strafen bei Missachtung
Anschnallpflicht als Lebensretter
- Seit 1976 gilt die Anschnallpflicht in Deutschland. Der Anschnallgurt dient dazu die Autoinsassen im Falle eines Unfalls zu schützen und schlimmeren Folgen vorzubeugen. Heute zu Tage ist der Anschnallgurt nicht mehr wegzudenken: Nicht nur in Autos, sondern unter Umständen auch in Bussen und Flugzeugen müssen sich Menschen in Deutschland anschnallen.
- Während die meisten Sitze eines Autos einen Dreipunkt-Sicherheitsgurt besitzen, gibt es zum Beispiel in Bussen oder im mittleren Sitz der Rückbank in Autos häufig Zweipunkt-Gurte.
- In Rennfahrzeugen gibt es hingegen sogar Fünf- oder Sechspunktgurte.
- Den Dreipunktgurt findet man seit den siebziger Jahren in Autos. Seitdem hat er sich unzählige Male als Lebensretter erwiesen: Bei einem Aufprall hält er seine Insassen im Autositz zurück und verhindert das Herumschleudern dieser. So sinkt die Verletzungsgefahr deutlich.
- Seit der Einführung von Airbags sind Anschnallgurte essenziell geworden, denn Airbags bieten ihren höchstmöglichen Schutz nur, wenn der Insasse ausreichend Abstand zu ihnen hat. Sonst können Airbags zur tödlichen Falle werden.
Nicht angeschnallt Auto fahren: Diese Vorschriften gelten in Deutschland
Seit 1984 wird ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht mit einem Bußgeld geahndet. Überraschend: Eine europaweite Anschnallpflicht gibt es erst seit 2006. Seitdem müssen alle Autoinsassen in ganz Europa während der gesamten Fahrt angeschnallt sein, sonst droht ein Bußgeld.
- Werden Fahrer von der Polizei angehalten und sind nicht angeschnallt, wird ein Bußgeld fällig.
- Volljährigen Personen müssen selbst zahlen, wenn sie ohne Sicherung im Auto mitgenommen werden. Sie sind für ihre eigene Sicherheit verantwortlich und tragen daher die Konsequenzen der Missachtung der Gurtpflicht selbst. Als Fahrer sollten Sie jedoch immer darauf hinweisen, dass alle Mitfahrenden sich anzuschnallen haben.
- Anders bei Kindern oder hilfsbedürftigen Personen: Da diese auf die Hilfe des Fahrers angewiesen sind, ist dieser auch dafür verantwortlich, die Gurtpflicht zu wahren. Je mehr hilfsbedürftige Personen bzw. Kinder im Auto nicht angeschnallt sind, desto höher fällt die Strafe aus. Werden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, wie etwa ein Kindersitz, nicht beachtet, so droht zusätzlich zu einem Bußgeld oder sogar ein Punkt!
Bereits bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h entwickelt eine erwachsene Person eine Aufprallkraft von 3 Tonnen. Ein Unfall ohne Sicherheitsgurte kann daher für Sie und ihre Mitfahrer tödlich enden. Der Griff zum Gurt kann daher ein echter Lebensretter sein.
Wer muss im Auto angeschnallt sein?
Dabei müssen sich nicht nur die Fahrer, sondern alle Mitfahrer anschnallen, die sich im Fahrzeug befinden. Es gilt: Sobald die Fahrt beginnt, müssen alle Insassen ihren Gurt angelegt haben und dürfen ihn erst wieder lösen, wenn die Fahrt vorüber ist.

Wie sind Tiere im Auto zu sichern?
Auch Tiere, wie etwa ein Hund, müssen im Auto durch ordnungsgemäße Sicherung geschützt werden. Rechtlich gelten Tiere als Ladung und müssen daher ebenso gesichert werden wie Möbel oder Kisten. Eine Ladung ist so zu sichern, dass sie weder verrutschen, umfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Tiere müssen zusätzlich so transportiert werden, dass sie den Fahrer nicht bei der Fahrt stören oder ablenken können und so zu einer Gefahr für den Verkehr werden.
Das Gesetz sieht nicht vor, dass Sie Ihren Hund auf eine bestimmte Weise transportieren. Es gibt keine Gurtpflicht für Tiere. Allerdings müssen Sie Ihre Haustiere während der Fahrt ebenso verantwortungsvoll und gewissenhaft sichern wie jede andere Ladung.
Wenn Sie ein Tier im Auto sichern möchten, steht Ihnen etwa folgendes Zubehör zur Verfügung:
- Gurt im Fachhandel
- Transportboxen
- Sicherheitsgurte
- Trennnetze oder -gitter für den Kofferraum
- Hunde-Autositze
Das Zubehör sollte möglichst geprüft sein und/oder ein Siegel aufweisen, was für die Sicherheit garantiert. Zudem sollten alle Teile immer gemäß Anleitung genutzt werden. Folgende Strafen drohen, wenn Sie Ihren Hund ohne Sicherung im Auto mitgenommen haben:
Tier nicht ausreichend gesichert
35 Euro
Zusätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs
60 Euro und 1 Punkt
Zusätzliche Sachbeschädigung
75 Euro und 1 Punkt
Ausnahmen von der Anschnallpflicht
Wenn es um Ausnahmen zur Gurtpflicht geht, ranken sich viele Mythen: Wie steht es mit Schwangeren, Taxifahrern oder im öffentlichen Nahverkehr? Wer muss hier angeschnallt sein?
Die Anschnallpflicht gilt beim Taxifahrer ebenso wie bei Fernbussen. Sobald ein Anschnallgurt vorliegt, müssen Mitfahrer diese nutzen. Dennoch gibt es ein paar Ausnahmen, bei denen ein Anschnallgurt nicht verpflichtend ist:
Lieferdienste müssen zum Beispiel nicht angeschnallt sein, wenn diese in kurzen Zeitabständen im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig ihr Fahrzeug verlassen, etwa weil sie Pakete oder Essen ausliefern und alle paar Meter anhalten (§ 21 StVO).
Ebenfalls nicht anschnallen müssen sich Fahrer und Beifahrer bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, Fahrten auf Parkplätzen bzw. beim Parken oder beim Rückwärtsfahren. Gleiches gilt für Busse, die stehende Fahrgäste transportieren dürfen und Begleitpersonal von betreuungsbedürftigen Personengruppen.
Ausnahmen gibt es zudem auch für historische Fahrzeuge („Oldtimer“), die ein sogenanntes H-Kennzeichen besitzen und aufgrund ihres Alters keine Anschnallgurte verbaut haben. Um die historische Authentizität zu wahren, müssen solche auch nicht nachgerüstet werden. In diesem Fall entfällt die Anschnallpflicht. Das gilt für alle Fahrzeuge, die vor dem 01.04.1970 zugelassen wurden.
Eine Nachrüstung von Anschnallgurten hat jedoch keine Auswirkungen auf die Erteilung eines H-Kennzeichens. Sie ist aus Sicherheitsgründen dringend zu empfehlen!
Im Auto nicht angeschnallt: Diese Strafen gelten
Welche Strafen drohen, wenn Sie im Auto nicht angeschnallt sind? Die wichtigsten Angaben zu Bußgeldern haben wir aus dem Bußgeldkatalog für Sie zusammengefasst:
vorgeschriebene Sicherheitsgurte nicht angelegt
30 Euro
Kind nicht vorschriftsgemäß gesichert
30 Euro
... bei mehreren Kindern
35 Euro
Kinder ohne jede Sicherung im Auto mitgenommen
60 Euro und 1 Punkt
... bei mehreren Kindern
70 Euro und 1 Punkt
Geblitzt und nicht angeschnallt – droht ein doppeltes Bußgeld?
Sind sie zu schnell gefahren und das auch noch ohne Gurt? Damit liegen unter Umständen zwei Ordnungswidrigkeiten vor. Müssen Sie deshalb auch zwei Mal Bußgeld bezahlen?
In der Regel müssen Fahrer nicht damit rechnen, doppelt belangt zu werden. Nach dem strafrechtlichen Prinzip der Tateinheit werden Täter nur für die schwerere Tat bestraft bzw. nur mit der höheren Strafe belegt.
Mit welcher Strafe Sie bei einem Geschwindigkeitsverstoß rechnen müssen, hängt von der Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit ab und ob Sie innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs waren. Je nachdem, wie stark der Verstoß sanktioniert wird, können neben einer Geldbuße auch Punkte oder ein Fahrverbot eine Rolle spielen.
Es kommt also darauf an, welche Strafe in Ihrem Fall höher ausfällt - die Strafe für einen Geschwindigkeitsverstoß oder die Strafe für den Verstoß gegen die Gurtpflicht?
Ein Beispiel:
- Waren Sie außerhalb geschlossener Ortschaften über 10km/h zu schnell, werden Sie vermutlich nur diesen Verstoß zahlen müssen (40 Euro Bußgeld).
- Waren Sie jedoch nur minimal zu schnell oder haben Sie ihre Kinder ohne Sicherung im Auto mitgenommen, werden Sie wahrscheinlich für diesen Verstoß zur Verantwortung gezogen (75 Euro Bußgeld, 1 Punkt). Es kommt also maßgeblich darauf an, welcher Verstoß das höhere Bußgeld bedeutet – nur mit diesem werden Sie belegt.
Nicht angeschnallt in der Probezeit
Sie haben die Fahrerprüfung bestanden und halten den Führerschein endlich in den Händen. Die neu gewonnene Freiheit wird von vielen jungen Fahrern gern genutzt, um Grenzen auszutesten. Viele sind sich den Gefahren im Verkehr nicht bewusst und neigen daher dazu, unvorsichtig zu sein und die Anschnallpflicht zu missachten. Doch was passiert, wenn Sie nicht angeschnallt sind und erwischt werden?
2 Jahre nach der Erteilung der Fahrerlaubnis befinden sich Fahranfänger in der Probezeit. Grundsätzlich werden Fahrer in der Probezeit - wie jeder andere Autoinsasse - bei einem Verstoß gegen die Gurtpflicht mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro bestraft. Auch die anderen Bußgelder gelten für Fahranfänger ebenso.
Etwas anderes gilt jedoch, wenn Sie Kinder im Auto transportieren und diese nicht oder nicht ausreichend gesichert sind. Ein solcher Verstoß gegen die StVO zählt als sogenannter B-Verstoß. Werden Fahrer in der Probezeit mehrfach erwischt, wie sie Kinder unzureichend gesichert mitnehmen, droht dann eine Verlängerung der Probezeit. Besonders in diesem Fall kann es sich also lohnen, eine Einschätzung zum Vergehen einzuholen, zum Beispiel im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB.
Fazit zur Anschnallpflicht und möglichen Strafen bei Missachtung
Der Griff zum Gurt ist für die meisten Autofahrer zu einer Routine geworden. Dennoch kann es t passieren, dass der Gurt ausnahmsweise mal vergessen wird und man dann nicht angeschnallt unterwegs ist.
Die Bußgelder für das Missachten der Gurtpflicht sind überschaubar, aber dennoch ärgerlich. Teuer wird es erst dann, wenn Kinder unangeschnallt sind. Und das zurecht: Als Fahrer sind Sie die Aufsichtsperson für Kinder, die sich noch nicht selbst helfen können und bei einem Unfall besonders gefährdet sind.

Auch für Erwachsene ist es dringend zu raten, den Gurt beim Fahren anzulegen. Nicht nur, um ein Bußgeld zu vermeiden, sondern auch für die eigene Sicherheit. Selbst bei einem Unfall mit niedriger Geschwindigkeit ist das Verletzungsrisiko für alle Insassen hoch. Haben Sie die Vermutung, dass Sie zu Unrecht beschuldigt werden ohne Gurt gefahren zu sein, oder möchten Sie Ihre Möglichkeiten zum Einspruch gegen das Bußgeld prüfen, lohnt sich ein Online-Check. Melden Sie sich kostenlos im SIEGFRIED CLUB an. Sie erhalten direkt Zugriff auf ein Netzwerk an erfahrenen Partneranwälten, auf passende Online-Checks für Ihre Rechtsfrage sowie auf zahlreiche Mustervorlagen.