Wer eine rote Ampel missachtet, riskiert die Sicherheit anderer Menschen und mindestens eine Geldstrafe. Womit konkret zu rechnen ist, hängt von vielen Faktoren ab. Die wichtigsten Fragen rund um den Rotlichtverstoß und warum sich eine Überprüfung des Bußgeldbescheids lohnt, klärt dieser Artikel.
- Entscheidend bei Ampelverstößen ist, wie lange die „Lichtzeichenanlage“ bereits rot war.
- Es drohen Geldstrafen, Punkte in Flensburg und Fahrverbote.
- Bei Bußgeldbescheiden sind Fehler nicht ausgeschlossen. Es lohnt sich, mögliche Ansprüche zu prüfen.
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Was ist ein Rotlichtverstoß?
Ampeln sorgen für Sicherheit an Kreuzungen. Deshalb müssen alle Verkehrsteilnehmenden sich daran halten – und bei Rot anhalten. Die Bedeutung des Lichtzeichens ist in § 37 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) geregelt. Laut § 49 StVO begehen Autofahrende einen Rotlichtverstoß, wenn sie die Haltelinie überfahren und noch dazu den Gefahrenbereich überqueren.
- Haltelinie: Linie, an der das Auto stoppen muss, um auf grünes Licht zu warten
- Gefahrenbereich: Kreuzung, deren Verkehr die Ampel regelt
Es ist egal, ob der Verstoß absichtlich oder versehentlich passiert ist – denn in beiden Fällen sind schwere Unfälle und eine Gefährdung von Menschen und Gegenständen nicht ausgeschlossen.
Was ist der Unterschied zu einem Haltelinienverstoß?
Wer eine rote Ampel ignoriert, überfährt zwangsläufig die Haltelinie. Zum Rotlichtverstoß wird das Überfahren einer Ampel allerdings erst, wenn das Fahrzeug nicht direkt hinter der Haltelinie zum Stehen kommt, sondern erst im Bereich der Kreuzung – oder gar nicht.
Ein Haltelinienverstoß gilt als Fahrlässigkeit. Dafür ist nur ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro fällig.
Wie wird ein Rotlichtverstoß festgestellt?
Um Haltelinien- und Rotlichtverstöße festzustellen, kommen an Kreuzungen Rote-Ampel-Blitzer zum Einsatz. Sie bestehen aus einer Kamera an der Ampel und zwei Induktionsschleifen im Straßenbelag: Die erste Schleife liegt knapp hinter der Haltelinie, die zweite direkt vor dem Kreuzungsbereich. Schaltet die Ampel auf Rot und fährt ein Auto über die Induktionsschleifen, löst der Ampelblitzer aus.
Die Kamera schießt dann zwei Beweisfotos:
- beim Überfahren der Haltelinie (Haltelinienverstoß)
- beim Einfahren in den Schutzbereich der Ampel (Rotlichtverstoß)
Wurde ein Fahrzeug an der roten Ampel geblitzt, ist auf dem Foto neben dem Kennzeichen und der Geschwindigkeit auch die Zeit nach Beginn der Rotphase angegeben.
Rote Ampel überfahren: Beweispflicht liegt bei den Behörden
Wird eine rote Ampel überfahren ohne Blitzer, sind andere Beweise nötig, um den Verstoß zu ahnden, zum Beispiel Zeugenaussagen anwesender Polizeikräfte. Allerdings passieren dabei auch Fehleinschätzungen.
Vor dem Oberlandesgericht Köln erreichte ein Fahrer eine Strafreduzierung: Weil die Behörden ihrer Beweispflicht nicht ausreichend nachkamen, musste er nur für einen einfachen, nicht für einen qualifizierten Rotlichtverstoß zahlen (OLG Köln, Az. III-1 RBs 65/12). Lassen Sie jetzt Ihre Situation im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB prüfen.
Wie viel kostet es, wenn man über Rot fährt?
Welche Strafe Autofahrenden droht, die über die rote Ampel fahren, hängt von Sekundenbruchteilen ab: Für die Strafbemessung zählt, wie lange die Ampel schon rot war, als das Auto die Haltelinie überquert hat. Man unterscheidet je nach Dauer zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß.

Einfacher Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren weniger als eine Sekunde rot war. Wer etwas zu spät Rot sieht, zahlt 90 Euro Bußgeld und kassiert einen Punkt in Flensburg.
Das Bußgeld erhöht sich auf 240 Euro, wenn andere Verkehrsteilnehmende gefährdet oder Gegenstände beschädigt wurden. In beiden Fällen werden zwei Punkte auf das Punktekonto im Flensburg addiert und der Führerscheinentzug ist die Folge.
Wann liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor?
War die Ampel länger als eine Sekunde rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, der 200 Euro kostet. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wurden dabei auch noch Menschen oder Sachgegenstände in Mitleidenschaft gezogen, erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 360 Euro.
Rote Ampel überfahren und Probezeit
Nach bestandener Führerscheinprüfung müssen Fahrneulinge, eine zweijährige Probezeit absolvieren und beweisen, dass sie mit Vernunft am Straßenverkehr teilnehmen. Das Missachten einer roten Ampel beweist genau das Gegenteil: Dieser sogenannte A-Verstoß wird von den Behörden streng geahndet.
Neben einer hohen Geldstrafe droht Autofahrenden auf Probe ein Aufbauseminar und die Verlängerung ihrer Probezeit um zwei weitere Jahre. Wer das Seminar verweigert, verliert die Fahrerlaubnis.
Mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel
Wer mit Fahrrad unterwegs ist, muss die Autofahrerampeln beachten. Ampelblitzer schlagen bei Fahrrädern zwar keinen Alarm – Polizistinnen und Polizisten dagegen schon.

Für die Ordnungswidrigkeit auf dem Fahrrad werden bei einem einfachen Verstoß 60 Euro fällig, bei einem qualifizierten Verstoß mit Sachbeschädigung sind es 180 Euro. Wer mit dem Fahrrad über eine rote Ampel fährt und einen Führerschein besitzt, erhält zusätzlich noch einen Punkt in Flensburg.
Das sagt der Bußgeld-Katalog: Rote Ampel überfahren wird teuer
Die Tabelle zeigt, mit welchen Strafen Verkehrssünder und Verkehrssünderinnen rechnen müssen, wenn sie Rot sehen, aber nicht anhalten.

Sonderfälle und Ausnahmen beim Rotlichtverstoß
In einigen Situationen müssen Autofahrerinnen und Autofahrer auch bei Rot nicht mit Strafen rechnen. In anderen Fällen schützen dagegen selbst die Farben Grün und Gelb nicht vor Bußgeldern.
Sonderzeichen „Bei Rot hier halten“
An manchen Kreuzungen mündet direkt vor der Ampel von rechts eine Straße ein. In diesem Fall gibt es meist zwei Haltlinien – eine vor der Ampel und eine zweite vor der Einmündung. Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn an der zweiten Linie das Zusatzzeichen „Bei Rot hier halten“ aufgestellt ist und die Linie bei Rot überfahren wird. Auch Rechtsabbiegen ist verboten. Kein Bußgeld droht, wenn es zwar das Zusatzzeichen, aber keine Haltelinie gibt.
Sonderfall Martinshorn: Bei Blaulicht das Rotlicht missachten?
Einsatzfahrzeuge haben im Straßenverkehr Vorrang. Andere Fahrzeuge müssen ihnen die Fahrbahn freimachen. Dafür ist es trotz roter Ampel straffrei erlaubt, vorsichtig die Haltelinie zu überfahren. In absoluten Ausnahmefällen und wenn keine andere Möglichkeit besteht, dürfen Fahrzeuge auch den Gefahrenbereich der Kreuzung überqueren.
Wann drohen bei Gelbphasen Strafen?
Gelbphasen künden die nächste Rotphase an und geben Autofahrenden die Gelegenheit, ihr Fahrzeug rechtzeitig zum Stehen zu bringen. Mindestens drei Sekunden haben sie dafür Zeit, bei höheren Geschwindigkeiten sind es bis zu fünf. Wer nicht anhält, obwohl eine Bremsung problemlos möglich war, zahlt 10 Euro Bußgeld. Und wer die Zeit nutzt, um schnell noch zu beschleunigen, riskiert ein Bußgeld für zu schnelles Fahren.
Rote Ampel mit Grünpfeil
An einigen Ampeln ist ein Grünpfeil angebracht. Er gestattet es Rechtsabbiegenden, bei Rot zu fahren. Allerdings ist dabei absolute Vorsicht geboten: Autofahrende müssen trotzdem an der Haltelinie halten und andere Verkehrsteilnehmende beachten.
Wer nicht an der Haltelinie stoppt, zahlt 70 Euro, eine Gefährdung des Verkehrs kostet 100 Euro und bei einem Unfall sind 120 Euro fällig. Für alle Verstöße gibt es außerdem einen Punkt auf das Punktekonto.
Als Fußgänger die rote Ampel überqueren
Bei leeren Kreuzungen ist die Versuchung groß, einfach über die rote Ampel zu laufen. Fliegt der Verstoß auf, zahlen Fußgängerinnen und Fußgänger 5 Euro Strafe – oder 10 Euro, wenn sie einen Unfall verursachen. Ist der Rotlichtverstoß zu Fuß kein Einzelfall, drohen ebenfalls Punkte und Fahrverbote.
Rote Ampeln im Ausland überfahren
Auch im Ausland sollten Autofahrende nicht über die rote Ampel fahren. Je nach geltendem Verkehrsrecht fallen die Strafen zum Teil drastisch aus. In Dänemark sind mindestens 270 Euro fällig, in Griechenland und Norwegen kostetet der Verstoß sogar rund 700 Euro.
Fazit: Rote Ampel überfahren? Strafe prüfen und reduzieren
Bei Überfahren einer roten Ampel zählt jede Sekunde. Wer rot sieht, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Trifft dieser nach drei Monaten nicht ein, ist der Rotlichtverstoß verjährt. Landet er jedoch vorher im Briefkasten, lohnt sich eine genaue Prüfung.
Besonders, wenn kein Blitzer im Spiel war oder Zweifel an den vorgelegten Beweisen bestehen, sollten Betroffene innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids widersprechen. Mit anwaltlicher Unterstützung finden sie die beste Lösung für das Rotlichtdilemma und haben die Chance, ihre Strafe zu reduzieren. Melden Sie sich dafür kostenlos im SIEGFRIED CLUB an. Sie erhalten direkt Zugriff auf ein Netzwerk an erfahrenen Partneranwälten, auf passende Online-Checks für Ihre Rechtsfrage sowie auf zahlreiche Mustervorlagen.