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TÜV abgelaufen

TÜV abgelaufen: Strafen und Fristen

26. Juli 2022 um 12:02

Alle zwei Jahre wird die nächste Hauptuntersuchung fällig (HU), im Volksmund auch „der TÜV“ genannt. Doch was passiert, wenn Sie die Hauptuntersuchung bei TÜV oder Dekra vergessen haben und die Plakette abgelaufen ist? Ab wann eine Strafe droht, wie Sie sich gegen Bußgelder wehren können und was Sie beachten sollten, wenn Ihr TÜV abgelaufen ist, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Schon 2 Monate über dem Datum auf der Plakette drohen Bußgelder. Bei längerer Überziehung droht sogar ein Punkt.
  • Bei einem Unfall kann der Versicherer Sie in Regress nehmen, wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Plakette vorweist. Es kann also sein, dass Sie einen Teil des Unfallschadens selbst tragen müssen.
  • Bei Saison-Kennzeichen oder Zeit im Ausland gelten Sonderbestimmungen.
  • Ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, kann ein Online-Check im SIEGFRIED CLUB zeigen.

Wann ist der TÜV abgelaufen?

Obwohl das Datum für die nächste gültige Hauptuntersuchung sichtbar auf dem Nummernschild des zugelassenen Fahrzeuges zu sehen ist, vergisst man doch nur allzu gerne, dass wieder ein neuer TÜV fällig wird. Doch bei einer Fahrzeugkontrolle kann dies schnell unangenehm werden: Es droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 75 Euro und unter Umständen auch ein Punkt in Flensburg.

Während Neufahrzeuge 36 Monate eine gültige Hauptuntersuchung haben, gilt für alle anderen eine Frist von 24 Monaten. Diese Fristen dürfen grundsätzlich auch nicht überschritten werden, sonst erlischt die zulässige Nutzung und das Auto darf im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr bewegt werden. Das zugelassene Fahrzeug muss daher in dem Monat zur Hauptuntersuchung, der auf der Plakette vermerkt ist.

Die TÜV-Plakette ist auf dem amtlichen Kennzeichen zu finden. In der Mitte der TÜV-Plakette ist dabei das Jahr zu finden, steht dort etwa eine 23, ist das Jahr 2023 gemeint. Die Zahl, die sich oben befindet, also dort, wo bei einer Uhr die 12 ist, zeigt Ihnen den Monat an, der gemeint ist. Auch im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ist das Datum für den nächsten HU-Termin vermerkt.

Beispiel

Steht die 10 oben, läuft die gültige Hauptuntersuchung im Oktober 2023 ab.

Ist der Monat auf der aktuellen TÜV-Plakette überschritten und der TÜV somit abgelaufen, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Wird dies bei einer Fahrzeugkontrolle entdeckt, kann die Strafe teuer werden. Ist der Termin jedoch weniger als zwei Monate verstrichen, drücken die Beamten meist ein Auge zu: Hier drohen nur eine Verwarnung und die Aufforderung, die Untersuchung schnellstmöglich durchführen zu lassen.

Welche Fristen gelten für andere Fahrzeuge?

Während für PKW 24 Monate bzw. 36 Monate gelten, sind diese Fristen für andere Fahrzeuge teilweise kürzer. Hier finden Sie eine Übersicht:

  • PKW: 24 Monate bzw. 36 Monate bei Neuzulassung
  • Taxis und Mietwagen: 12 Monate
  • Motorräder und Leichtkrafträder: 24 Monate
  • PKW-Anhänger bis 750kg: 24 Monate bzw. 36 Monate bei Neuzulassung
  • PKW-Anhänger bis 3,5t Gesamtgewicht und Wohnanhänger: 24 Monate
  • LKW bis 3,5t: 24 Monate
  • LKW über 3,5t: 12 Monate

Was gilt bei einer Nachbesserung?

Das Fahrzeug schafft es nicht über den TÜV und muss dementsprechend nachgebessert werden, doch damit läuft auch der Zeitraum der TÜV-Plakette ab.

Inspektion eines Autos durch den TÜV.

Keine Sorge, Sie müssen erst innerhalb eines Monats erneut vorstellig werden, nachdem die Mängel behoben sind. Trotzdem sind Sie verpflichtet, die Mängel umgehend zu beseitigen. Lassen Sie die Monatsfrist verstreichen, kostet dies bei einer Verkehrskontrolle 15 Euro Bußgeld.

TÜV mit Saisonkennzeichen

Bei Fahrzeugen mit Saison-Kennzeichen gelten für die Überschreitung der Fristen andere Regeln. Liegt der Termin zur Hauptuntersuchung außerhalb der Betriebsmonate, so ist die HU erst im ersten darauffolgenden Betriebsmonat fällig. Lassen Sie jetzt Ihre Situation im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB prüfen.

Welche Strafe droht bei abgelaufenem TÜV?

Doch welche unterschiedlichen Bußgelder drohen, wenn der TÜV länger als zwei Monate überzogen ist? Das sagt der neue Bußgeldkatalog:

PKW, Motorräder, leichte Anhänger
Nutzfahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung

Über 2 Monate - 15 Euro

Nutzfahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung

Bis zu 2 Monate - 15 Euro

4 bis 8 Monate - 25 Euro

Nutzfahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung

2 bis 4 Monate - 25 Euro

Mehr als 8 Monate - 60 Euro, 1 Punkt

Nutzfahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung

4 bis 8 Monate - 60 Euro, 1 Punkt

Nutzfahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung

Mehr als 8 Monate - 75 Euro, 1 Punkt

Auch bei der Hauptuntersuchung selbst wird es teurer: So sind TÜV und Co. Verpflichtet, ab einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten eine „erweiterte HU“, auch vertiefte Hauptuntersuchung genannt, durchzuführen, die 20 Prozent extra kostet.

Seit dem Jahr 2012 erfolgt jedoch keine Rückdatierung mehr. Zur Erklärung: Davor wurde als Starttermin auf der Plakette der Monat angegeben, zu dem der Halter eigentlich hätte erscheinen müssen. Stand auf der Plakette März 2010, die HU wurde aber erst im Oktober 2010 durchgeführt, so wurde als HU-Termin dennoch März 2010 vermerkt.

Der Zeitraum bis zur nachfolgende Hauptuntersuchung verkürzte sich dementsprechend. Seit 2012 wird jedoch der wirkliche Termin der Hauptuntersuchung vermerkt, egal, wie lange der eigentliche Termin überschritten wurde.

Unfall mit abgelaufenem TÜV

Kommt es zu einem Unfall, obwohl das Fahrzeug keinen gültigen TÜV hat, kann das zu Konflikten mit der Kfz-Versicherung führen. Zunächst sind die Ansprüche eines Unfallgegners zwar von der Versicherung erfasst, kommt es jedoch zu einem Unfall aufgrund eines Fehlers, der bei der HU beanstandet worden wäre, so kann die Versicherung Regress nehmen und einen Teil des Schadens zurückverlangen (maximal 5.000 Euro). Zusätzlich ist eine Strafe nach dem Bußgeldkatalog zu zahlen.

Mit abgelaufenem TÜV im Ausland

Ist Ihr TÜV abgelaufen, während Sie im Ausland waren? Die ausländische Prüfstelle ist nicht dazu befugt, den TÜV zu beanstanden. Ist das Auto im Ausland, muss der Auslandsaufenthalt muss also nicht abgebrochen werden, nur weil eine HU ansteht. Diese sollte jedoch schnellstmöglich nach Rückreise stattfinden, um ein Bußgeld zu vermeiden.

Fazit: Schnell handeln, wenn der TÜV abgelaufen ist

Um sich Ärger und eine hohe Strafe zu ersparen, sollten Sie Ihr Auto zur Hauptuntersuchung bringen, bevor die Frist zur Hauptuntersuchung verstreicht.

TÜV-Plakette kaputt.

Hat man den Termin dann doch einmal vergessen, kann dieser ohne Bedenken noch in den ersten 2 Monaten nach Ablauf der aktuellen TÜV-Plakette nachgeholt werden, ohne das weitere Kosten entstehen. Bei längerem Verstreichen wird es dagegen teuer und gegebenenfalls unangenehm, zum Beispiel bei einem Unfall. Ist Ihr TÜV abgelaufen und Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, lohnt es sich Ihre Möglichkeiten zu prüfen und sich gegebenenfalls Unterstützung von Experten zu holen. Melden Sie sich kostenlos im SIEGFRIED CLUB an. Sie erhalten direkt Zugriff auf ein Netzwerk an erfahrenen Partneranwälten, auf passende Online-Checks für Ihre Rechtsfrage sowie auf zahlreiche Mustervorlagen.

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