Bußgeldkatalog: So funktioniert der Bußgeldbescheid-Einspruch
Wer einen Bußgeldbescheid erhält, dem drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg oder auch das Fahrverbot. Doch es zeigt sich: die Chancen stehen für Beschuldigte ziemlich gut, diese Strafen umgehen zu können. Die Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) fand sogar heraus, dass 56 % der ausgestellten Bußgeldbescheide rechtlich angreifbar sind.
Ein Bußgeldbescheid-Einspruch kann sich also durchaus für Betroffene lohnen und zum Minimieren der Strafe oder sogar zum Abwenden der kompletten Strafe führen. Einen Überblick über den neuen Bußgeldkatalog, was ein Einspruch kostet, für wen sich der Einspruch lohnt und wie in diesem Fall vorzugehen ist, bietet diese Zusammenfassung zum Bußgeldbescheid-Einspruch.
Bußgeldbescheid erhalten?
So prüfen Sie ob Sie Einspruch einlegen können
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Im Bußgeld-Check unseres Partners VerbraucherRitter, der in Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnerkanzleien konzipiert wurde, können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen, ob sich ein Bußgeldbescheid-Einspruch für Sie lohnt und Sie so die verhängte Strafe laut Bußgeldkatalog minimieren oder sogar vollständig aufheben können. Die erste Einschätzung erhalten Sie online direkt nach der Eingabe weniger Infos.
- Rund 56% der Bußgeldbescheide sind, laut der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) nicht rechtens.
- In vielen Fällen lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid um die Strafe zu minimieren oder komplett zu vermeiden.
- Ob der erhaltene Bußgeldbescheid unzulässig ist und angefochten werden kann, können Autofahrer über einen kostenlosen und unverbindlichen Online-Check prüfen.
Neuer Bußgeldkatalog: Mit welcher Strafe Betroffene rechnen müssen
Zu schnelles Fahren, Falschparken oder auch das Handy am Steuer können zu Bußgeldern und Einschränkungen führen. Wer eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, muss mit Geldstrafen, Punkten und Fahrverboten rechnen. Es kann sogar zum Führerscheinentzug kommen.
Insbesondere für Fahranfänger in der Probezeit und Wiederholungstäter können Blitzer-Strafen oder Abstandsmessungs-Strafen zum Verhängnis werden. Die Bescheide können Betroffene zur Probezeitverlängerung bzw. dem Führerscheinentzug, zu Aufbauseminaren und zur verkehrspsychologischen Beratung verdonnern.
Geldstrafen und Punkte können vielleicht gut weggesteckt werden, doch wer auf seinen Führerschein im (Berufs-)Alltag angewiesen ist, kann durch ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug in eine bedrohliche Lage geraten. Ein Bußgeldbescheid-Einspruch kann diese existenzbedrohende Situation verhindern.
Was sagt der neue Bußgeldkatalog in puncto Blitzer, Abstand halten und Falschparken? Diese Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote können laut Bußgeldkatalog im Worstcase auf beschuldigte Verkehrssünder zukommen:
Bußgeldkatalog für Geschwindigkeit (Blitzer-Katalog)
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts
Sie sind innerorts zu schnell gefahren oder wurden außerorts geblitzt.
Ca. 20-800 €
1-2 Punkte
Ca. 1-3 Monate
Bußgeldkatalog für Rote Ampeln
Überfahren einer roten Ampel
Sie haben eine rote Ampel überfahren.
Ca. 90-360 €
1-2 Punkte
Ca. 1 Monat
Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen
Abstandsverstoß
Sie haben auf der Autobahn nicht ausreichend Abstand gehalten.
Ca. 20-400 €
1 - 2 Punkte
Ca. 1 - 3 Monate
Bußgeldkatalog für Falschparken
Falschparken und Stehen im Halteverbot
Sie haben auf dem Gehweg oder vor einer Feuerwehrzufahrt geparkt.
Ca. 10-110 €
1 Punkt
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Bußgeldkatalog für Handy am Steuer
Handy am Steuer
Sie haben als Fahrer mit Ihrem Handy telefoniert.
Ca. 55-200 €
1-2 Punkte
Ca. 1 Monat
Bußgeldkatalog für Alkohol
Alkohol am Steuer
Sie sind mit 0,5 Promille gefahren oder wurden wegen auffälligem Verhalten herausgezogen.
Ca. 250-1.500 €
1-3 Punkte
Ca. 1-3 Monate
Bußgeldkatalog für Drogen
Drogen am Steuer
Sie standen unter Drogeneinfluss als Sie fuhren.
Ca. 500-1.500 €
2 Punkte
Ca. 1-3 Monate
Bußgeldkatalog für Lärmbelästigung und Ruhestörung
Verstoß gegen Ruhezeiten
Sie verstießen gegen die nächtliche Ruhezeit.
bis ca. 5000 €
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Bußgeldkatalog für Lärmbelästigung und Ruhestörung
Rasenmähen am Sonn- oder Feiertag
Sie mähten Ihren Rasen an einem Sonn- oder Feiertag.
bis ca. 50.000 €
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Die mildeste Strafe im Bußgeldkatalog: Falschparken und Stehen im Halteverbot
Der neue Bußgeldkatalog sieht fürs Falschparken und für Halteverstöße zwar Bußgelder und Punkte in Flensburg vor, aber im Vergleich zu den anderen Vergehen zumindest kein Fahrverbot. Die Abstands-Bußgelder hingegen sind nicht zu unterschätzen.
Am schärfsten geahndet wird Alkohol am Steuer. Die Trunkenheitsfahrt gehört nämlich zu den gefährlichsten und somit teuersten Vergehen im Straßenverkehr. Das Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 % und mehr gilt als absolute Fahruntüchtigkeit und wird als Straftat geahndet. Dafür kann Betroffenen sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
Nicht nur das Überfahren einer roten Ampel kann Konsequenzen haben. Was viele nicht wissen: Wer eine gelbe Ampel überfährt, obwohl eine gefahrlose Bremsung möglich gewesen wäre, verstößt gegen die Verkehrsordnung. Wer beim Überfahren einer gelben Ampel geblitzt wird, riskiert somit ebenfalls eine Geldstrafe.
Ungerechtfertigte Bußgeld-Zahlungen: Einspruch prüfen mit Online-Bußgeld-Check
Sie vermuten, dass Ihr Bußgeld-Bescheid nicht rechtens ist? Im Bußgeld-Check unseres Partners VerbraucherRitter, der gemeinsam mit unseren spezialisierten Partnerkanzleien konzipiert wurde, können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen, ob sich ein Bußgeldbescheid-Einspruch für Sie lohnt und Sie so die verhängte Strafe laut aktuellem Bußgeldkatalog minimieren oder sogar vollständig aufheben können. Die erste Einschätzung erhalten Sie online direkt nach der Eingabe weniger Infos.
Kosten des Einspruchs gegen Bußgeldbescheide
Das Erheben des Bußgeldbescheid-Einspruchs ist prinzipiell kostenfrei. Kosten können aber anfallen, falls ein Bußgeld-Anwalt mit der Prüfung des Bescheids beauftragt wird. Übliche Stundensätze eines Anwalts betragen ca. 250 Euro netto. Alternativ kann die Prüfung mit dem kostenfreien, von Anwälten konzipierten, Bußgeld-Check vorgenommen werden.
Im Falle eines Bußgeldverfahrens entstehen Gerichtskosten, die der Einspruch-Erheber zu tragen hat. Bei niedrigen Beträgen, wie kleinen Blitzer-Bußgeldern, betragen diese pauschal 50 Euro. Bei höheren Bußgeldern betragen die Gerichtskosten 10 % des Bußgeldes. Zu den Gerichtskosten können Anwaltskosten und andere Auslagen dazukommen.
Der Einspruch kann sowohl vor als auch während der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Einspruch-Erheber sollten bedenken, dass Verwaltungs-, Auslagen- und Versandkosten aber auch entstehen, wenn der Einspruch vor dem Hauptverfahren zurückgenommen wird. Mindestens 15 Euro Gerichtskosten zzgl. Verwaltungsgebühren werden fällig. Vor einem Einspruch sollte unbedingt geprüft werden, ob sich der Bußgeldbescheid-Einspruch lohnt und ob die Rechtsschutzversicherung greift, falls es zu Verhandlungskosten kommen sollte.
Ein risikoloser Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist über den Online-Service unseres Partners VerbraucherRitter möglich: Nach der ersten kostenlosen Prüfung Ihrer Optionen, können Sie durch kompetente Partneranwälte Einspruch einlegen lassen - diese werden erst tätig wenn eine Übernahme möglicher Prozesskosten durch die Rechtsschutzversicherung geklärt ist.
Ablauf des Einspruchs gegen Bußgeldbescheide
1. Bußgeld laut Bußgeldkatalog wird verhängt
Wenn ein Blitzer-Foto eintrifft oder ein Strafzettel fürs Falschparken an der Windschutzscheibe hängt, wissen Betroffene Bescheid: Ihnen wird vorgeworfen, gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verstoßen zu haben und ein Bußgeldbescheid wurde eröffnet. Jetzt wird ein Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter verschickt. Sollte direkt erkennbar sein, dass Fahrzeughalter und Verkehrssünder nicht identisch sind, erhält der Halter einen Zeugenfragebogen, in dem der Fahrer benannt werden muss. Im Falle einer Selbstbeschuldigung oder Beschuldigung naher Angehöriger greift das Zeugnisverweigerungsrecht, wodurch diese Verpflichtung entfällt.
2. Einspruch gegen Bußgeldbescheid wird eingelegt
Es macht auf jeden Fall Sinn, das Ergebnis des kostenlosen Bußgeld-Checks in Ihre Entscheidung mit einzubeziehen, ob sich ein Einspruch für Sie lohnt.
Wer einen gelben Brief (Bußgeldbescheid) im Briefkasten findet, hat 14 Tage Zeit, um dagegen Einspruch zu erheben. Entscheidend ist bei der Berechnung das auf dem Kuvert eingetragene Zustellungsdatum. Wurde der Bescheid an einem Samstag zugestellt, beginnt die Frist am folgenden Montag. Zwei Wochen später muss der Bußgeld-Einspruch nicht nur versendet, sondern auch bei der im Schreiben genannten Behörde eingegangen sein.
Wichtig ist, dass der Bußgeld-Einspruch schriftlich, also per Post oder per Fax eingereicht wird. Wenn es die Behörde ausdrücklich gestattet, ist auch die Zusendung per E-Mail oder über eine Online-Plattform möglich. Prinzipiell kann direkt eine Begründung angegeben werden. Experten empfehlen allerdings, dies erst nach Akteneinsicht zu tun.
Es kommt immer wieder zur Verwirrung unter Betroffenen, ob sie nun einen Bußgeldbescheid-Widerspruch oder einen Bußgeldbescheid-Einspruch einlegen. Bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht heißt es korrekt „Einspruch einlegen“. Einen Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid gibt es offiziell nicht. Sollte der erhobene Einspruch fälschlicherweise als „Widerspruch“ betitelt werden, wird er dennoch von der Behörde bearbeitet.
So gehen Sie beim Bußgeldbescheid-Einspruch vor:
- Einhaltung der Einspruchsfrist von 14 Tagen
- Einhaltung der Formvorschriften: schriftlich inkl. Aktenzeichen
- Kurz und knapp: „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein“
- Bußgeldbescheid-Einspruch unterschreiben
Der Einspruch kann bis zum Gerichtstermin widerrufen werden. Während des Gerichtstermins ist das nur mit Zustimmung der anwesenden Staatsanwaltschaft möglich. Sobald der Einspruch zurückgenommen wurde, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig.
3. Das Zwischenverfahren - Teil des Bußgeldverfahrens
Wenn Einspruch eingelegt wurde, prüft die Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf und stellt das Bußgeldverfahren eventuell ein. Kommt es nicht zu einer Verfahrens-Einstellung, landet der Fall beim zuständigen Amtsgericht.
4. Das Hauptverfahren - Teil des Bußgeldverfahrens
Das Hauptverfahren gibt dem Beschuldigten die Chance, sich persönlich vor Gericht zu äußern. Das kann mit Unterstützung eines Anwalts geschehen. Das Gericht spricht den potenziellen Verkehrssünder nun frei oder aber verhängt ein Urteil.
Wenn keine Gerichtsverhandlung für nötig gehalten wird, entscheidet das Gericht per Beschluss. Diesem kann der Beschuldigte oder auch die Staatsanwaltschaft jederzeit widersprechen.
5. Die Rechtsbeschwerde
Wenn der Betroffene mit dem Urteil bzw. dem Beschluss nicht zufrieden ist, besteht gegebenenfalls noch die Möglichkeit, am Oberlandesgericht eine Rechtsbeschwerde einzureichen.
Mit Unterstützung durch Experten die Erfolgschancen für Bußgeld-Einspruch erhöhen
In juristischen Angelegenheiten können Kleinigkeiten (aus Sicht eines Laien) über Sieg oder Niederlage entscheiden. Spezialisierte Bußgeld-Anwälte sind Experten auf ihrem Gebiet. Sie sorgen für die Einhaltung von Formalitäten und entwickeln erfolgversprechende Strategien, die auf ihren Erfahrungswerten beruhen. Die Chance, einen Bußgeldbescheid erfolgreich abzuwehren, erhöht sich mit spezialisierten Rechtsanwälten auf jeden Fall.
Im Bußgeld-Check, der durch unseren Partner sowie spezialisierte Partnerkanzleien konzipiert wurde, können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen, ob sich ein Bußgeldbescheid-Einspruch für Sie lohnt und Sie so die verhängte Strafe laut Bußgeldkatalog minimieren oder sogar vollständig aufheben können. Die erste Einschätzung erhalten Sie online direkt nach der Eingabe weniger Infos. Experten-Fachanwälte im Bereich Bußgeld erhöhen Ihre Chancen, Bußgelder, Fahrverbote und Punkte in Flensburg zu umgehen.
Fazit zum Bußgeldkatalog
Wer einen Bußgeldbescheid erhält, muss nicht zwangsläufig Bußgelder in Höhe von bis zu 1.500 Euro zahlen, monatelange Fahrverbote oder bis zu drei Punkte in Flensburg, wie im Bußgeldkatalog angegeben, hinnehmen. In vielen Fällen können die Strafen aufgrund von formaler, technischer oder anderer Fehler umgangen werden, wenn Betroffene fristgerecht und korrekt einen Bußgeldbescheid-Einspruch einreichen. Besonders wenn hohe Bußgelder und gravierenden Einschränkungen drohen, sollte der Bescheid genauestens auf Anfechtbarkeit geprüft werden. Insbesondere Fahranfänger, Wiederholungstäter, Außendienstler und Berufskraftfahrer können die verhängten Strafen der vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeit schwer treffen.
Rechtlich ist es nicht notwendig, dafür einen Rechtsexperten zur Rate zu ziehen, doch die Erfahrung zeigt, dass die Unterstützung eines Anwalts die Erfolgsaussichten verbessert. Wie gut die Chancen stehen, Strafen erfolgreich abzuwehren, können Betroffene im Vorfeld kostenlos und unverbindlich online mit dem Bußgeld-Check prüfen.