Der Ehevertrag als Absicherung im Ernstfall: Die wichtigsten Infos im Überblick
geprüft von Philipp Franz
Rechtsanwalt für Verbraucherrecht
Wer den Bund fürs Leben eingeht, will verständlicherweise nicht schon vor der Hochzeit an Scheidung denken. Die rechtzeitige Regelung vor allem finanzieller Angelegenheiten trägt allerdings im Fall der Scheidung dazu bei, Streitigkeiten zu vermeiden. Es ist daher sinnvoll, durch Abschluss eines Ehevertrags vorzubeugen. Dieser Ratgeber enthält wichtige Informationen zum Ehevertrag - worauf Sie achten sollten, mit welchen Kosten zu rechnen ist und wie dieser angefochten werden kann.
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Ob ein Ehevertrag sinnvoll ist, oder ob Ihr bereits abgeschlossener Ehevertrag fair ist, können Sie am einfachsten mit einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB prüfen. Sie profitieren als Mitglied vom Zugriff auf Mustervorlagen für rechtssichere Kommunikation und auf das Netzwerk unserer Partneranwälte, sowie von passenden Online-Checks für Ihren Ehevertrag und weitere Rechtsthemen. Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied und erhalten Sie eine Eschätzung von spezialisierten Familienrechtsexperten welche Ansprüche und Möglichkeiten sich in Ihrem Fall ergeben.
- Mit einem Ehevertrag lassen sich viele Aspekte einer Ehe individuell regeln.
- Gesetzliche Regeln zu Unterhalt, Versorgungsausgleich und Güterstand können abgeändert oder ausgeschlossen werden.
- Der Ehevertrag muss von einem Notar beurkundet werden, sonst ist er ungültig.
- Unfaire Bestimmungen können den Ehevertrag ungültig machen.
- Eine Einschätzung, ob sich ein Ehevertrag lohnt, oder ob dieser alle wichtigen Inhalte enthält, können Paare etwa über eine kostenlose Anmeldung im SIEGFRIED CLUB - Mitgliedschaft erhalten.
- Was ist ein Ehevertrag?
- Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft im Ehevertrag
- Vor- und Nachteile eines Ehevertrags
- Wann ist der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll?
- Die wichtigsten Inhalte eines Ehevertrags
- Ehegattenunterhalt Rechner
- Unter welchen Umständen ist der Ehevertrag unwirksam?
- Fazit: Ein Ehevertrag schafft klare Verhältnisse
Was ist ein Ehevertrag?
Abseits jeglicher Romantik ist eine Eheschließung juristisch gesehen nur ein Vertrag zwischen zwei Personen. Er regelt etwa Zugewinnausgleich, Unterhaltsansprüche und den Versorgungsausgleich im Fall einer Scheidung.
Eheleute haben aber auch die Möglichkeit, ihre Angelegenheiten nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Mit einem Ehevertrag lassen sich vom BGB abweichende Vereinbarungen verbindlich festlegen. Ein Ehevertrag muss nicht abgeschlossen werden, macht aber Sinn, weil etwa im Falle einer Scheidung die Regelungen des Ehevertrages zur Anwendung kommen.
Ob ein Ehevertrag in Ihrem Fall von Vorteil ist, können Sie mit einem Online-Check im SIEGFRIED CLUB prüfen.
Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft im Ehevertrag
Ohne Ehevertrag gilt die sogenannte „Zugewinngemeinschaft bei Scheidung“. Bei einer Scheidung wird das erwirtschaftete Vermögen zwischen den Eheleuten aufgeteilt - unabhängig vom Einkommen oder dem Beitrag, den die Ehepartner jeweils geleistet haben.
Gütertrennung und Gütergemeinschaft im Ehevertrag
Den gesetzliche Regelfall familienrechtlicher Güterstände bildet die Zugewinngemeinschaft. Mit einem Ehevertrag lässt sich der gesetzliche Güterstand durch die Vereinbarung der „Gütertrennung“ vermeiden. Die Vermögensbereiche beider Ehegatten bleiben auch nach der Eheschließung voneinander getrennt. Bei einer Scheidung findet dann kein Ausgleich des Zugewinns statt. Im Todesfall erbt der Partner nur ein Viertel des Nachlasses, der Vorteil bei der Erbschaftssteuer geht verloren. Im Ehevertrag kann aber auch allgemeine Gütergemeinschaft vereinbart werden. Das Vermögen gehört den Eheleuten dann gemeinschaftlich.

Ehevertrag vs. Scheidungsfolgenvereinbarung
Es gibt keine zeitlichen Einschränkungen, Eheverträge können auch nach der Eheschließung problemlos abgeschlossen werden. Hingegen wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung erst im Zuge eines Scheidungsverfahrens getroffen.
Vor- und Nachteile eines Ehevertrags
Ob ein Ehevertrag Sinn macht, sollte im Einzelfall von unabhängiger Seite geprüft werden.
Vorteile des Ehevertrags
- Rechtzeitige Vorsorge: Beim Ehevertrag überwiegt der Wunsch nach gerechten Regelungen. Im Scheidungsfall sind die Fronten oft bereits verhärtet.
- Rechtssicherheit: Schon zu Beginn der Ehe wird einvernehmlich festgelegt, was im Fall einer Scheidung gelten soll. Böse Überraschungen werden so vermieden.
- Individualität: Der Ehevertrag bietet auch dann gerechte Rahmenbedingungen, wenn Partnerschaften nicht unbedingt dem klassischen Familienmodell entsprechen.
- Erbschaft: Insbesondere bei Kinder aus vorherigen Ehen, oder wenn der Fortbestand eines Unternehmens gesichert werden soll.
Nachteile des Ehevertrags
- Kosten: Ein Ehevertrag ist zwingend vom Notar zu beurkunden. Die Gebühren dafür steigen mit dem „Geschäftswert“, grob gesprochen dem „Reinvermögen“. Zusätzliche Kosten entstehen, wenn die Eheleute einen Rechtsanwalt beiziehen.
- Vertrauensverlust: Der Ehevertrag kann von einem Partner auch als Signal mangelnden Vertrauens verstanden werden.
- Komplexität: Insbesondere, wenn jeder erdenkliche Fall berücksichtigt werden soll, sprengt dies oft den Rahmen. Andererseits sind finanzielle Regelungen nur dann sinnvoll, wenn sie detailliert ausgearbeitet sind.
Aufgrund der unvermeidlichen Komplexität sollte der Vertrag in Zusammenarbeit mit Experten geprüft werden.
Wann ist der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll?
Die Regelungen im EheG werden den tatsächlichen Lebensumständen vieler Ehepaare oft nicht gerecht. Ein Ehevertrag ist daher etwa in folgenden Fällen angeraten:
- Wenn beide Eheleute berufstätig, finanziell unabhängig und ohne Kinderwunsch sind.
- Wenn sich Erbansprüche von Kindern aus früheren Ehen und jene des neuen Ehepartners beeinflussen.
- Wenn Partner unterschiedlicher Nationalitäten eine Ehe eingehen oder wenn für deutsche Eheleute im Ausland andere Ehegesetze gelten.
- In Partnerschaften, bei denen ein Ehepartner über ein wesentlich größeres Vermögen verfügt als der andere.
- Wenn ein Unternehmen im Falle des Todes oder einer Scheidung durch Ansprüche des Partners nicht gefährdet werden soll.

Wann ist der Abschluss eines Ehevertrags nicht erforderlich?
Der Gesetzgber hatte damals die Konstellation vor Augen, dass ein Partner zugunsten der Kinderbetreuung auf Job und Karriere verzichtet und dadurch finanzielle Einbußen erleidet. Bei einer Scheidung werden diese Umstände berücksichtigt und durch den erwerbstätigen Ehepartner ausgeglichen. Dieser Fall ist durch das BGB bereits ausreichend abgesichert. Andere Konstellationen, in denen ein Ehevertrag nicht zwingend erforderlich ist:
Schulden: Die Haftung ist bereits durch die Zugewinngemeinschaft gesetzlich geregelt, weder ein Ehevertrag noch eine explizite Gütertrennung sind erforderlich.
Erbschaft: Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regeln der Zugewinngemeinschaft. Im Todesfall wird der überlebende Ehegatte zunächst zu einem Viertel gesetzlicher Erbe. Hatte der Erblasser keine Kinder, dann zur Hälfte.
Die Zugewinngemeinschaft endet gemäß § 1371 BGB mit dem Tode, der Erbteil des überlebenden Ehegatten erhöht sich dann um ein weiteres Viertel.
Die wichtigsten Inhalte eines Ehevertrags
Der Ehevertrag wird auf freiwilliger Basis abgeschlossen, er muss daher keine bestimmten Inhalte zwingend enthalten. Folgende Regelungen sind allerdings sinnvoll:
Güterstandsregelungen im Ehevertrag: der Zugewinnausgleich
Ohne Ehevertrag gilt Zugewinngemeinschaft: Die jeweiligen Vermögen bleiben voneinander getrennt. Im Falle einer Scheidung findet jedoch ein Zugewinnausgleich statt: Der Partner mit dem größeren Vermögenszugewinn muss die Hälfte davon dem Partner überlassen. In einem Ehevertrag kann davon allerdings abgewichen werden. Im Vertrag sollte jedenfalls der jeweilige Anfangsvermögensbestand festgehalten werden.
Unterhaltsregelungen im Ehevertrag
In einem Ehevertrag können die gesetzlichen Regeln zum Ehegattenunterhalt geändert, erweitert oder sogar ausgeschlossen werden. Bei überdurchschnittlich hohen Einkünften eines Partners kann der Unterhaltsanspruch in der Höhe begrenzt, bei Betreuung eines gemeinsamen Kindes aber über das dritte Lebensjahr hinaus geleistet werden.
Ehegattenunterhalt Rechner
Welcher Anspruch auf Ehegattenunterhalt in Ihrem Fall besteht, können Sie schnell und einfach über den SIEGFRIED Ehegattenunterhalt-Rechner herausfinden.
Altersvorsorge - Der Verzicht auf Versorgungsausgleich im Ehevertrag
Während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften grundsätzlich jeweils zur Hälfte dem anderen Ehepartner gutgeschrieben. Haben beide Ehepartner ausreichend eigenes Vermögen oder Versorgungsanwartschaften erworben, kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden.
Form des Ehevertrags
Laut § 1410 BGB muss ein Ehevertrag zwingend von einem Notar beurkundet werden. Das ist auch gut so, denn durch die weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten hat der Ehevertrag weitreichende wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen. Ob der eigene Ehevertrag den aktuellen Anforderungen an die Inhalte standhält, kann im SIEGFRIED CLUB über einen kostenlosen Online-Check geprüft werden.
Kosten für den Ehevertrag
Die Kosten für die Leistung des Notars sind pauschal im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und berechnen sich anhand des Geschäftswerts des Ehevertrags, der sich aus Vermögen und Schulden der Eheleute zusammensetzt. Zusätzliche Kosten entstehen, wenn sich die Eheleute zusätzlich von einem Anwalt beraten lassen.
Unter welchen Umständen ist der Ehevertrag unwirksam?
Ist der Ehevertrag wegen Formfehler mangelhaft, kann er nichtig sein. Er wird so behandelt, als wäre er nie geschlossen worden. Andere Mängel wiederum machen den Ehevertrag in seiner Gesamtheit oder in einzelnen Teilen anfechtbar, insbesondere bei Täuschung, Drohung oder Irrtum. Das gültige Zustandekommen ist Voraussetzung für seine Gültigkeit. Der Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Gänzlich ungültig ist der Ehevertrag auch bei Verstoß gegen gesetzliche Verbote.
Sittenwidrigkeit des Ehevertrags
Sittenwidrigkeit kann einen Ehevertrag unwirksam machen, wenn er einseitig benachteiligend ist. Die Sittenwidrigkeit kann auch aus einer Zwangslage aufgrund finanzieller oder psychischer Abhängigkeit resultieren. Einzelne Bestimmungen – im Extremfall auch der gesamte Vertrag – können vom Gericht gemäß § 138 Abs 1 BGB für ungültig erklärt werden können.
In seinem Urteil vom 11.2.2004, Az XII ZR 265/02 hat der BGH Leitlinien für den Inhalt von Eheverträgen präzisiert:
Betreuungsunterhalt
Kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Anspruch entsteht, wenn ein Elternteil wegen der Kinderbetreuung nicht in vollem Ausmaß arbeiten kann.
Unterhalt wegen Alter und Krankheit
Kann bei jungen Ehepartnern grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Versorgungsausgleich
Die gegenseitige Aufrechnung der Rentenanwartschaften (der Versorgungsausgleich) kann grundsätzlich ausgeschlossen werden. Ein Ausgleich anderer Art, etwa durch eine Lebensversicherung oder ein Immobilie ist dabei zu berücksichtigen (BGH, 29.1.2014, Az. XII ZB 303/13).
Zugewinnausgleich
Der Anspruch kann vertraglich ausgeschlossen werden.
Gesamtschau
Ein Ehevertrag, bei dem einzelne Punkte zwar jeweils zulässig sind, kann insgesamt dennoch sittenwidrig sein. Etwa, weil er einseitig benachteiligend ist. Anstelle der vertraglichen, treten die gesetzlichen Regelungen.
Richterliche Kontrolle
Bestimmte „Kernbereiche“ will der BGH besonders schützen. Je stärker ein Ehevertrag in diese „Kernbereiche“ eingreift, desto strenger ist die richterliche Kontrolle, etwa bei Unterhaltsansprüchen für Kindesbetreuung oder wegen Alter und Krankheit.
Ehevertrag anfechten
Der Antrag zur Anfechtung eines Ehevertrags kann beim zuständigen Familiengericht gestellt werden. Der Antrag muss den Ehevertrag in Kopie sowie einige persönliche Daten, den Anfechtungsgrund sowie Beweise für die Benachteiligung enthalten. Die Frist zum Einbringen richtet sich nach dem Anfechtungsgrund. Sie beginnt mit Kenntnis des Anfechtungsgrundes. Bei Irrtum ist die Anfechtung „unverzüglich“ einzubringen, bei Täuschung oder Drohung innerhalb eines Jahres.
Kann der Ehevertrag nachträglich geändert werden?
Sind beide Vertragspartner damit einverstanden, kann der Ehevertrag auch geändert werden. Etwa wenn sich die Umstände anders entwickelt haben, als bei der Eheschließung angenommen oder bei maßgeblicher Änderung der finanziellen Verhältnisse oder wenn Kinder hinzukommen. Wesentlich ist nur, dass der abgeänderte oder neu gefasste Ehevertrag wiederum von einem Notar beurkundet wird.
Fazit: Ein Ehevertrag schafft klare Verhältnisse
Ob ein Ehevertrag abgeschlossen wird, liegt im Ermessen der Eheleute. Der Vorteil liegt jedenfalls darin, dass die Scheidungsfolgen rechtzeitig geregelt und damit vorhersehbar werden.
Scheitert die Ehe, sind wichtige vermögensrechtliche Aspekte bereits geregelt und erleichtern damit das Scheidungsverfahren. In jedem Fall schafft ein Ehevertrag schon von Beginn an klare Verhältnisse. Wer dennoch genauer prüfen möchte, ob sich der Ehevertrag lohnt - oder einen bestehenden Ehevertrag anfechten möchte, sollte sich kostenlos im SIEGFRIED CLUB anmelden. Dort proftieren Sie vom Zugriff auf kostenlose Mustervorlagen für rechtssichere Kommunikation und passenden Online-Checks, die Ihnen eine Ersteinschätzung Ihrer Ausgangsposition vermitteln. Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied und erhalten Sie direkt eine Einschätzung dazu, wie Sie schnell und unkompliziert Ihren Fall abwickeln können.

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