Die Kosten für einen Ehevertrag unterscheiden sich von Ehepaar zu Ehepaar. Sie beruhen auf dem Geschäftswert, den zu regelnden Sachverhalten und den Vergütungssätzen für den obligatorischen Notar sowie dem dringend angeratenen Anwalt für Familienrecht, der für Rechtssicherheit im Ehevertrag sorgt. Wie sich die Kosten für einen Ehevertrag berechnen lassen und wie man diese möglichst gering halten kann, wird im folgenden Artikel erklärt.
- Die Kosten eines Ehevertrags setzen sich aus Notar- und ggf. Anwaltskosten zusammen und sind außerdem vom Vermögenswert der Eheleute abhängig.
- Kosten sparen durch einen professionellen Ehevertrag: Versorgungs- und Unterhaltsansprüche, Vermögensfragen, Umgangsrecht, Sorgerechtsfragen, Erbangelegenheiten und vieles mehr sind damit fair geklärt.
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Einen Ehevertrag abschließen, bevor richtig hohe Kosten entstehen
Eins ist klar: Einen fairen, rechtskräftigen und bindenden Ehevertrag gibt es nicht kostenlos. Das liegt schon einmal daran, dass er durch einen Notar beurkundet werden muss. Dieser nimmt allerdings lediglich die Beurkundung vor und stellt die Gültigkeit der Unterschriften fest. Er kann neutral beraten, aber über die juristische Expertise eines Anwalts für Familienrecht verfügt er in der Regel nicht. Um hohe Kosten im Falle eines möglichen Ehe-Aus zu vermeiden, ist es dringend angeraten sich fachanwaltliche Hilfe zu holen. Denn: Schon missverständliche Formulierungen können im Streitfall vor Gericht enden. Und das kann richtig hohe Kosten verursachen, die die Gebührensätze für Notare und Anwälte bei weitem übersteigen.
Welche Arten von Eheverträgen gibt es?
Kosten für eine Scheidung zu vermeiden – dieser Gedanke stößt bei vielen frisch Vermählten auf strikte Ablehnung. Einen Ehevertrag muss man allerdings nicht zwingend vor der Hochzeit abschließen, es geht auch jederzeit danach. Selbst, wenn das Paar sich auseinandergelebt haben sollte, lässt sich das Schlimmste noch einvernehmlich vermeiden. Für verschiedene Situationen gibt es verschiedene Eheverträge: den vorsorgenden Ehevertrag, die Trennungsvereinbarung und die Scheidungsfolgenvereinbarung.
Ehevertrag, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung – wo entstehen die Kosten?

Den größten Anteil der Kosten für einen Ehevertrag, eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung muss man für Notar und Anwalt veranschlagen. Lassen Sie jetzt Ihren Fall im SIEGFRIED CLUB prüfen.
Kosten beim Ehevertrag: der Notar
Die Kosten, die für die Beurkundung eines Ehevertrags beim Notar entstehen, sind m Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Die genauen Kosten orientieren sich aber auch am Vermögen der Ehepartner. Schulden werden bis maximal zur Hälfte des jeweiligen Aktivvermögens angerechnet, das heißt, es zählt ausschließlich das Reinvermögen (Geschäftswert). Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang noch, dass der Notar für die Beurkundung des Ehevertrags die zweifache Gebühr veranschlagt. Die Mindestgebühr liegt bei 120 Euro. Hinzu kommen noch Kosten für Auslagen und die Umsatzsteuer (19 Prozent).
Beispiel: Das Reinvermögen eines Ehepaarsbeträgt 250.000 Euro. Die einfache Gebühr laut GNotKG beträgt 354 Euro. 354 Euro mal 2 ergibt 708 Euro Notar-Kosten zuzüglich Umsatzsteuer (19 Prozent) und Auslagen.
Die Tabelle lässt sich beim Bundesinnenministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einsehen unter Tabelle B § 34 GNotKG.
Kosten beim Ehevertrag: der Anwalt
Die Anwalts-Kosten bei der Prüfung eines Ehevertrags werden häufig durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und sind damit abhängig vom Geschäftswert des Ehevertrags (anders als beim Notar werden Schulden hier nicht eingerechnet). Die Anwaltsgebühr kann man anhand dieses Wertes aus Anlage 2 im § 13 RVG ablesen. Diese Gebühr wird mit einem Faktor zwischen 0,5 und 2,5 multipliziert (in der Regel wählt der Anwalt die sogenannte „Mittelgebühr“ mit dem Faktor 1,5 – es sei denn, es handelt sich um einen besonders schwierigen oder umfangreichen Fall).
Die Zusammensetzung der Kosten beim Ehevertrag
Kosten wie die Gebührensätze für Notare sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Die Kosten für Anwälte regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei beiden spielt der Vermögenswert des Paares eine entscheidende Rolle. Anwalt wie Notar erhalten zudem 19 Prozent Umsatzsteuer und der Notar seine Auslagen wie Telefon und Porto zurück. In manchen Fällen erhält der Anwalt noch eine sogenannte Einigungsgebühr. Das ist dann der Fall, wenn der vom Anwalt mitgestaltete Ehevertrag unmittelbar zu einer Einigung führt, etwa weil so ein Streit oder Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird (siehe dazu auch BGH, Urteil vom 20.11.2008, Az.: IX ZR 186/07).
Die Kosten, die bei der Erstellung eines Ehevertrags entstehen, lohnen sich dennoch in jedem Fall. Denn mit steigendem Vermögen erhöht sich auch der potenzielle finanzielle Verlust bei einer Scheidung. Dieser übersteigt die Kosten des Ehevertrags meist bei Weitem.
So senkt man Kosten bei der Erstellung eines Ehevertrags
Auch wenn die Kosten für die Erstellung eines Ehevertrags größtenteils gesetzlich klar geregelt sind , gibt es Möglichkeiten, Kosten zu sparen.
Vorabinformation durch Vorlagen aus dem Internet
Auf Basis einer solchen Vorlage für einen Ehevertrag, eine Trennungsvereinbarung oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung können Eheleute ihren Ehevertrag auch selbst verfassen. Schließlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit. Dieser Ehevertrag muss aber in jedem Fall durch einen Notar beglaubigt werden. Damit der Ehevertrag auch rechtskräftig und bindend ist, ist die Unterstützung bei der juristisch einwandfreien Formulierung durch einen Anwalt aber dringend angeraten. Wenn man bedenkt, welches Risiko mit einem ungenau formulierten Ehevertrag einhergeht, sind die Kosten für die Beratung für den Ehevertrag äußerst gering.
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Sinnvoll für alle, die mit dem Gedanken spielen einen Ehevertrag abzuschließen ist eine kostenlose Ersteinschätzung - etwa durch eine Anmeldung im SIEGFRIED CLUB, hier stehen Ihnen Online-Checks, rechtssichere Mustervorlagen und Expternwissen zur Verfügung.
Fazit: Streitfragen im Ehevertrag besser anwaltlich klären, bevor sie auftauchen
Auch wenn zunächst Kosten für die anwaltliche Erstellung und notarielle Beurkundung eines Ehevertrags entstehen, hilft ein professioneller Ehevertrag dabei, im Fall der Auflösung einer Ehe enorme Kosten zu sparen. Versorgungs- und Unterhaltsansprüche, die Vermögensfrage, Umgangsrecht mit den Kindern, Sorgerechtsfragen und Erbangelegenheiten und vieles mehr sind dann bereits geklärt.
Die Schließung eines Ehevertrags ist allerdings nicht in jedem Fall unbedingt erforderlich. Ob ein Ehevertrag für Sie sinnvoll ist, können sie über den kostenlosen Online-Check im SIEGFRIED CLUB schnell und unverbindlich prüfen.
