Kurz vor der Hochzeit, möchte man sich in der Regel nur ungern mit einem Vertrag beschäftigen, der unter anderem den Trennungsfall regelt. Doch der Abschluss eines Ehevertrags kann im Fall der Fälle, insbesondere für Unternehmer oder bei hohen Vermögensunterschieden, wichtig sein. Um zu beurteilen, ob der Abschluss eines Ehevertrags sinnvoll ist oder nicht, müssen einige Faktoren berücksichtigt werden. Dieser Artikel zeigt auf, wann ein Ehevertrag Sinn macht und wann er nicht unbedingt erforderlich ist.
- Ein Ehevertrag lässt sich auch dann noch abschließen, wenn man bereits verheiratet ist.
- Eine ungleiche Vermögens- und Einkommenssituation ist in der Regel ein guter Grund für einen Ehevertrag.
- Bei Erbschaften kann eine im Ehevertrag vereinbarte Gütertrennung erhebliche Nachteile für den überlebenden Ehegatten zur Folge haben.
- Ob ein Ehevertrag sinnvoll für Sie ist, kann über den kostenlosen Online-Check im SIEGFRIED CLUB geprüft werden.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Die Bitte um einen Ehevertrag kann auf den ersten Blick als Zeichen für fehlendes Vertrauen aufgefasst werden, doch hier ist Vorsicht statt Nachsicht geboten. Er sorgt im Scheidungsfall für ein möglichst faires und unkompliziertes Verfahren. Das dürfte im Interesse beider Ehepartner sein.
Ein Ehevertrag kann in vielerlei Fällen von Vorteil sein. So z.B., wenn:
- kein Kinderwunsch besteht und beide Partner voll berufstätig sind
- die Eheleute unterschiedlichen Nationalitäten angehören
- die Vermögensunterschiede der Eheleute sehr hoch sind
- einer der Partner ein Unternehmer ist
Um der Frage auf den Grund zu gehen, in welchen Situationen ein Ehevertrag sinnvoll ist und wann nicht, werfen wir einen Blick auf die möglichen Konstellationen.
Die Eheleute sind kinderlos und beide berufstätig: Ehevertrag sinnvoll, oder nicht?
Auf den ersten Blick könnte der Eindruck entstehen, dass eine vertragliche Regelung nicht nötig ist, wenn ein Paar keine Kinder hat und beide Eheleute berufstätig sind.

Aber es lohnt sich, genau hinzusehen, denn das Gesetz regelt einiges, was in diesem Fall nicht unbedingt notwendig ist. Im Falle einer Scheidung könnte hier auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs sowie auf den Zugewinnausgleich verzichtet werden. Hier wäre z. B. die Gütertrennung sinnvoll. Beide Ehegatten sind finanziell selbstständig und können ohne finanzielle Forderungen an den Ehepartner auseinandergehen.
Die Eheleute haben unterschiedliche Nationalitäten oder leben im Ausland: Ehevertrag sinnvoll, oder nicht?
In Deutschland gilt das Recht des Landes, in dem beide zuletzt gemeinsam gelebt haben. Es gibt aber auch Länder, die Ihre Gesetze anwenden, egal, welche Staatsangehörigkeit das Ehepaar hat. Dies gilt z. B. in den USA. Per Ehevertrag lässt sich festlegen, welches Recht im Fall einer Scheidung Gültigkeit haben soll. Auch für deutsche Ehegatten, die im Ausland leben, ist ein Ehevertrag sinnvoll.
Die Eheleute haben große Unterschiede in der Vermögens- und Einkommenssituation: Ehevertrag sinnvoll, oder nicht?
Im Falle einer Diskrepanz-Ehe, d.h. sollte einer der beiden Ehepartner ein deutlich höheres Einkommen erwirtschaften und somit auch während der Ehe ein wesentlich höheres Vermögen aufbauen als der Andere, kann ein Ehevertrag durchaus sinnvoll sein. Mit Hilfe des Ehevertrags kann der wohlhabende Ehepartner verhindern, dass die Heirat lediglich finanziell motiviert ist. Die Gütertrennung kann in diesem Fall dafür sorgen, dass das Einkommen beider Eheleute klar demjenigen zukommt, der das Geld auch tatsächlich verdient hat.
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Einer oder beide Eheleute sind Unternehmer: Ehevertrag sinnvoll, oder nicht?
Wenn Unternehmer auf einen Ehevertrag verzichten, kann das schwerwiegende Folgen haben. Im Extremfall, im Falle einer Scheidung oder des Todes des Partners, kann dies zum Ruin führen und ein ganzes Lebenswerk zerstören. Ein Ehevertrag schafft dieses Risiko aus der Welt und sorgt dafür, dass das Betriebsvermögen im Scheidungsfall unangetastet bleibt. Sind beide Eheleute Unternehmer, können mit Hilfe eines Ehevertrags klare finanzielle Verhältnisse geschaffen werden.
Wenn eine Erbschaft im Spiel ist: Ehevertrag sinnvoll, oder nicht?
Wenn bedeutende Erbschaften im Raum stehen, sollten sich die Eheleute die Wahl des Güterstandes gut überlegen. Dieser kann nämlich einen großen Einfluss auf Erbschaften haben. Bei der Zugewinngemeinschaft, die ohne Ehevertrag automatisch zum Zug kommt, erbt der Partner die Hälfte des Vermögens des verstorbenen Partners. Die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt. Wenn keine Kinder vorhanden sind, erbt der Ehepartner drei Viertel des Vermögens und die Eltern und Geschwister des Verstorbenen erhalten ein Viertel. Bei Erbschaften ist der überlebende Ehepartner nach Anwendung der gesetzlich vorgegebenen Zugewinngemeinschaft bei Scheidung folglich besser abgesichert.
Einigt sich das Paar in einem Ehevertrag auf die Gütertrennung, erben Ehepartner und Kinder je zu gleichen Teilen. Der Ehepartner erhält allerdings mindestens ein Viertel des Vermögens. Sofern das Paar keine Kinder hat, erben andere Erbberechtigte, z. B. die Eltern des Verstorbenen, mit. In diesem Fall wird das Erbe in zwei Teile aufgeteilt. Diese Regelung lässt sich in einem Testament anpassen. Insbesondere wenn die finanzielle Versorgung des hinterbliebenen Ehepartners abgesichert werden soll, ist dies sehr sinnvoll.
Im Ehevertrag werden die Folgen aufgrund des Todes eines Ehepartners nicht geregelt. Dies müssen die Paare separat in einem Testament oder Erbvertrag festhalten. Um die Erledigung des Papierkrams auf eine gewisse Zeitspanne zu beschränken, kann es durchaus sinnvoll sein, gemeinsam mit dem Ehevertrag eine solche Verfügung abzuschließen.
Ehevertrag sinnvoll, oder nicht: Wann ist ein Ehevertrag nicht notwendig?
Sofern die bevorstehende Ehe dem Muster des Gesetzgebers entspricht, ist ein Ehevertrag nicht unbedingt notwendig. Dieses Muster sieht Kinder und einen Ehepartner vor, der aufgrund der Kinderbetreuung beruflich weniger aktiv ist als der andere. Die Eherechtsregelungen schützen den Ehegatten, der aufgrund der Betreuung beruflich Nachteile in Kauf nimmt. Das Gesetz sorgt in diesem Fall für einen gerechten finanziellen Ausgleich. Bei der Zugewinngemeinschaft ist zudem vorgesehen, dass der eine Partner nicht für die Schulden des anderen aufkommen muss. Also sind auch Schulden kein Grund für einen Ehevertrag. Ein weiteres wichtiges Thema, das oft ohne Grund für einen Ehevertrag sorgt, ist die Erbschaft. Geerbtes oder geschenktes Vermögen gilt nicht als Zugewinn und wird nicht dem Anfangsvermögen dazu gerechnet.
Sollte ein Ehepartner eine Immobilie erben, ist die Situation eine andere. Denn die Wertsteigerung wird im Scheidungsfall tatsächlich ausgeglichen. Je nachdem, wie viele Jahre von der Erbschaft bis zur Scheidung vergehen, kann es sich um eine erhebliche Summe handeln.
Fazit: In vielen Situationen ist ein Ehevertrag sinnvoll, aber nicht immer
So unromantisch es sein mag, sich schon vor dem Gang zum Altar mit der Option einer Trennung zu beschäftigen, so wichtig und auch nerven- und zeitsparend kann es sein, einen Ehevertrag abzuschließen. Je nach Situation kann ein Ehevertrag Menschen tatsächlich vor dem Ruin schützen. Andererseits können Eheleute in bestimmten Lebenssituationen problemlos auf einen Ehevertrag verzichten bzw. sollten es sogar. Auf die Frage: “ist ein Ehevertrag sinnvoll, oder nicht?” gibt es kein pauschales Ja oder Nein. Es kommt ganz auf die Lebenssituation und auf die Lebensplanung an.
Darum ist es wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren und sich idealerweise von einem Experten beraten zu lassen. Im SIEGFRIED CLUB profitieren Sie nicht nur vom Zugriff auf Mustervorlagen für rechtssichere Kommunikation und auf das Netzwerk unserer Partneranwälte, sondern auch von passenden Online-Checks für Ihren Ehevertrag und weitere Rechtsthemen. Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied und erhalten Sie direkt eine Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall.
