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Gütertrennung

Ehevertrag – Gütertrennung statt Zugewinn

13. Mai 2022 um 05:37

In Deutschland wird jede dritte Ehe wieder geschieden. Wenn vor der Eheschließung vertraglich nicht anders vereinbart, leben die Ehepartner in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung kommt es daher zu einem Zugewinnausgleich. Das Gegenteil hierzu ist die Gütertrennung. Sie dient der finanziellen Absicherung der einzelnen Partner und schließt jeglichen Zugewinnausgleich aus. Alles Wissenswerte rund um das Thema Gütertrennung erfahren Sie in diesem Artikel.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Bei der Gütertrennung kommt es im Falle einer Scheidung nicht zum Zugewinnausgleich.
  • Bei ungleicher Vermögensverteilung oder bei Selbstständigkeit kann Gütertrennung vorteilhaft sein.
  • Die Ehepartner können vor, nach und während der Ehe eine Gütertrennung vereinbaren.
  • Die Eheleute müssen die Gütertrennung schriftlich in einem Ehevertrag festhalten.
  • Ob eine Gütertrennung für Sie sinnvoll ist, können Sie kostenlos mit dem Online-Check im SIEGFRIED CLUB prüfen.

Was ist eine Gütertrennung?

Unter Gütertrennung versteht man die Trennung des Vermögens und des Zugewinnes beider Ehepartner. Der Zugewinn ist das Vermögen, das während der Ehe entstanden ist. Jedem Ehepartner obliegt die Verwaltung seines Vermögens. Bei einer Scheidung behalten beide Eheleute ihr jeweiliges Vermögen und es kommt nicht zum Ausgleich des Zugewinns. Dies gilt nicht für das gemeinsame Vermögen wie den Hausrat oder gemeinsame Konten.

Im Todesfall kann die Gütertrennung für den hinterbliebenen Partner erbrechtliche Nachteile bringen. Ob eine Gütertrennung für Sie sinnvoll ist oder nicht, können Sie im SIEGFRIED CLUB prüfen.

Unterschied: Gütertrennung vs. Zugewinngemeinschaft

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gehen die Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung eine vermögensrechtliche Beziehung ein. Sie leben dann in einer Wirtschaftsgemeinschaft, mit der Option, die vermögensrechtlichen Angelegenheiten in einem Ehevertrag zu regeln. Man spricht hier auch vom Güterstand der Ehe.

Wird kein Ehevertrag zur Gütertrennung aufgesetzt, leben die Eheleute automatisch in einer Zugewinngemeinschaft gemäß § 1363 BGB. Im Falle einer Scheidung wird der Vermögenszuwachs beider Partner während der Ehe zusammengerechnet und ein Zugewinnausgleich findet statt. Der Ehepartner, dessen Zugewinn während der Ehe höher war, muss dem anderen die Hälfte seines Mehrgewinnes auszahlen.

Entscheiden sich die Ehepartner gegen den Zugewinnausgleich und für die Gütertrennung, müssen sie dies schriftlich in einem Gütertrennungsvertrag bzw. einem Ehevertrag festhalten. Das Vermögen beider Eheleute wird dann sowohl während der Ehe als auch danach getrennt gehandhabt. Die rechtliche Grundlage für die Gütertrennung ist § 1414 BGB.

Wichtiger Hinweis
  • Die Gütertrennung regelt im Todesfall das Erbe des hinterbliebenen Partners (§ 1931 BGB).
  • Bei Gütertrennung haftet nur der schuldige Partner für etwaige Verbindlichkeiten.
  • Unterhaltszahlungen und Altersvorsorge sind von der Gütertrennung ausgenommen.

Wann ist die Gütertrennung von Vorteil?

Wenn die Eheleute ungleiche Vermögensverhältnisse haben, kann eine Gütertrennung für den wohlhabenderen Partner von Vorteil sein. So wird verhindert, dass er bei einer Scheidung die Hälfte seines Vermögens an seinen Ex-Partner abgeben muss.

Experten empfehlen außerdem, die Gütertrennung in den Ehevertrag aufzunehmen, wenn einer der Partner plant, große Vermögenswerte zu erwirtschaften. Meistens handelt es sich hierbei um Unternehmer oder Firmeninhaber. Entscheiden sich die Partner gegen eine Gütertrennung während der Ehe, kann dies im Falle einer Scheidung sogar den Verkauf des Unternehmens bedeuten. Kommt es zu einer Scheidung mit Gütertrennung, behält also jeder Ehepartner das, was ihm gehört.

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Gütertrennung Vorteile

Eine Gütertrennung umfasst folgende Vorteile für die Eheleute.

  • Die Vermögensverhältnisse beider Partner vor der Ehe bleiben bestehen.
  • Die Eheleute haben kein Recht darauf, das Kapital des anderen zu bewegen.
  • Beide Partner sind vermögensrechtlich unabhängig voneinander.
  • Eventuelle Unternehmen der Ehepartner bleiben geschützt.

Gütertrennung Nachteile

Neben vielen Vorteilen birgt eine Gütertrennung auch Nachteile für die Eheleute.

  • Gütertrennung ist für den finanziell schwächeren Ehepartner, der während der Ehe möglicherweise nicht arbeitet, risikoreicher.
  • Gütertrennung Steuererklärung: Der hinterbliebene Partner verliert im Todesfall den steuerlichen Freibetrag gemäß § 5 ErbStG. Das Erbe geht also nicht steuerfrei an den Partner über.
  • Dem hinterbliebenen Ehepartner steht nur ein wesentlich geringerer Teil des Erbes zu. Der Rest geht an Kinder, Enkel, Eltern und Geschwister.

Wie funktioniert die Gütertrennung?

Anwalt mediiert zwischen Paar über die Gütertrennung nach Scheidung der Ehe.

Die Gütertrennung wird im Rahmen eines Ehevertrages schriftlich vereinbart. Der Ehevertrag enthält entweder eine Klausel zur Gütertrennung oder schließt eindeutig die Zugewinngemeinschaft aus. In beiden Fällen gilt der Güterstand der Gütertrennung. Erst wenn der Ehevertrag notariell beurkundet wurde, ist dieser auch rechtskräftig.

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Gütertrennung nachträglich: Sind nachträgliche Änderungen möglich?

Ja, die Gütertrennung kann nachträglich beantragt werden. Der Zeitpunkt der Erstellung des Ehevertrages spielt keine Rolle. Die Eheleute können sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt für eine Gütertrennung entscheiden:

  • Vor der Eheschließung
  • Während der Ehe
  • Während des Scheidungsverfahrens

Zum Güterstand einer Gütertrennung nachträglich zu wechseln, ist also kein Problem. Bis zu dem Zeitpunkt des Wechsels leben die Ehegatten jedoch in einer Zugewinngemeinschaft. Demnach muss vor Abschluss der Gütertrennung der bis dato entstandene Zugewinnausgleich genau dokumentiert werden. Außerdem sollten sich die Eheleute über die Modalitäten der Gütertrennung einig sein. Es wird empfohlen, die Vermögenswerte beider Partner aufzulisten. So können mögliche Streitigkeiten in der Zukunft vermieden werden.

Ein Notar kann den nachträglichen Ehevertrag aufsetzen, notariell beurkunden und ihn somit rechtskräftig machen. Vor dem Gang zum Notar ist es sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten zu lassen.

Gütertrennung Kosten: Womit sollten Sie rechnen?

In Deutschland kann eine Gütertrennung in der Ehe nur im Rahmen eines Ehevertrages vereinbart werden. Dieser muss von einem Notar aufgesetzt und beurkundet werden. Dafür müssen beide Ehepartner gemäß § 1410 BGB anwesend sein. Erst dann gelten der Ehevertrag und die Gütertrennung als rechtskräftig.

Für die Beurkundung des Notars und die Vereinbarung zur Gütertrennung fallen Kosten an. Diese hängen vom gesamten Reinvermögen der Eheleute ab. Das Reinvermögen umfasst alle Guthaben und Vermögensgegenstände der Eheleute abzüglich etwaiger Schulden.

Verfügt ein Ehepaar beispielsweise über ein Reinvermögen von 25.000 Euro, betragen die Notargebühren rund 230 Euro. Handelt es sich um ein Reinvermögen von 250.000 Euro, belaufen sich die Notargebühren auf ungefähr 1.070 Euro.

Mögliche Auslage des Notars für Postwege, Schreibdienste oder Telefongespräche werden zusätzlich berechnet.

Soll der Ehevertrag neben der Gütertrennung auch noch andere Regelungen beinhalten, verursacht dies zusätzliche Kosten. Je mehr Regelungen in den Vertrag aufgenommen werden sollen, desto höher werden die Kosten dafür.

Was ist bei einer Gütertrennung ausgeschlossen?

Während der Ehe gemeinschaftlich erwirtschaftetes Vermögen wird von der Gütertrennung ausgeschlossen und bei einer Scheidung aufgeteilt. Dazu zählen beispielsweise:

  • Gemeinsame Bankkonten
  • Gemeinsame Sparbücher
  • Gemeinsame Schulden oder Kredite
  • Gemeinsame Aktien
  • Gemeinsamer Hausrat (Pkw, Haustiere, Elektrogeräte, Möbel etc.)

Einen gemeinsamen Hausrat aufzuteilen, kann zu Streitigkeiten führen. Wir empfehlen, eine Liste des gemeinsamen Hausrates anzufertigen. Beide Partner können dann jeweils ihre Lieblingsgegenstände ankreuzen. Können sich die Eheleute trotzdem nicht einigen, ist ein Verkauf der gemeinsamen Güter eine gute Lösung. Der Erlös kann dann halbiert werden.

Des Weiteren wird der Versorgungsausgleich bei Gütertrennung nicht automatisch ausgeschlossen. Möchten die Eheleute einen Ausgleich der Rentenanwartschaften ausschließen, muss dies in einem eigenen Verfahren geregelt werden. Auch auf Unterhaltsverpflichtungen hat die Gütertrennung keine Auswirkungen. Steht einem der Partner Unterhalt zu, muss der andere Partner trotz Gütertrennung seinen Verpflichtungen nachkommen.

Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Die Alternative zur Gütertrennung?

Neben der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung steht den Ehepartnern auch noch die Möglichkeit einer modifizierten Zugewinngemeinschaft offen. Diese regelt beispielsweise, dass ein Zugewinnausgleich bei einer Scheidung ausgeschlossen wird. Sollte einer der Ehepartner sterben, muss der andere weder mit einem verminderten Erbe noch mit einem steuerrechtlichen Nachteil rechnen.

Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft ist in folgenden Situationen ratsam:

  • Kinderlose Ehe zweier Erwerbstätiger
  • Großer Vermögensunterschied vor der Eheschließung
  • Große Altersdifferenz der Ehepartner

Fazit: Die Entscheidung für eine Gütertrennung muss gut überlegt sein

Ob eine Zugewinngemeinschaft oder eine Gütertrennung sinnvoller ist, muss jedes Ehepaar individuell für sich entscheiden. Beide Eheleute sollten sich über die Vor- und Nachteile im Klaren sein und im Idealfall gemeinsam eine Entscheidung treffen.

Vereinbarungen zur Gütertrennung in einem Ehevertrag.

Durch die Gütertrennung können beide Ehepartner wirtschaftlich frei agieren. Sie gehen mit der Eheschließung also keine Wirtschaftsgemeinschaft ein. Insbesondere bei ungleichen Vermögensverhältnissen kann sich Gütertrennung auszahlen. Auch selbstständige Partner profitieren davon. Dennoch kann eine Gütertrennung vor allem im Todesfall auch erbrechtliche Nachteile haben. Die Eheleute sollten sich also gut überlegen, ob sich eine Gütertrennung für die lohnt und sich im Zweifelsfalls von einem Anwalt oder Notar beraten lassen.

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