Im Falle eines Todes geht das Vermögen des Verstorbenen auf eine oder mehrere Personen über. Der sogenannte Nachlass oder auch Erbschaft umfasst alle Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen und muss versteuert werden. Bei diesem Erwerb von Todes wegen steht jedem Erwerber ein persönlicher Freibetrag zu. Erst wenn das geerbte Vermögen die Freibetragsgrenze überschreitet, fällt eine Erbschaftsteuer an. Die persönlichen Freibetragsgrenzen variieren je nach Verwandtschaftsgrad sehr stark. Der Steuersatz wird durch Verwandtschaftsgrad und Nachlasswert bestimmt.
Der Erbschaftsteuerrechner kann eine erste Einschätzung über die fällige Steuer abgeben. Der Rechner kalkuliert die Erbschaftsteuer anhand Daten wie zum Beispiel dem Verhältnis zum Verstorbenen, den Wert der erworbenen Erbschaft sowie den Erbfallkosten.