Führerschein weg? Was Sie über die Konsequenzen bei Führerscheinentzug wissen müssen
Wer die Straßenverkehrsregeln missachtet, ist den Führerschein schnell los. Das beeinträchtigt nicht nur die Mobilität, sondern kostet oft auch viel Geld. Welche Konsequenzen drohen bei Führerscheinentzug? Wie lange ist der Führerschein beim Fahrverbot weg? Und vor welchen Verkehrsverstößen sollte man sich besonders hüten? Antworten liefert dieser Ratgeber.
Führerschein entzogen?
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- Bestimmte Verstöße im Straßenverkehr führen zu einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis.
- Nach dem Fahrverbot erhalten Betroffene den Führerschein automatisch zurück. Nach einem Führerscheinentzug ist dagegen ein aktiver Antrag notwendig.
- Vor allem beim Entzug der Fahrerlaubnis drohen hohe Folgekosten durch MPU, Gutachten oder Gerichtskosten.
- Mit anwaltlicher Hilfe lassen sich Fahrverbote abwenden oder Sperrfristen nach dem Führerscheinentzug verkürzen.
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Wann muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?
Bei welchen Verkehrsverstößen ein Fahrverbot, ein Bußgeld und Punkte in Flensburg verhängt werden, regelt der aktuelle Bußgeldkatalog.
Typische Verstöße, die zu einem Fahrverbot führen, sind:
- das Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit innerorts oder außerorts
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Rotlichtverstöße
- Abstandsverstöße
- Fahren mit Handy am Steuer
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Wie lange dauert ein Fahrverbot?
Je nach Schwere und Art des Verstoßes sind Verkehrssünderinnen und Verkehrssünder ihren Führerschein für ein bis drei Monate los. Für wie viele Tage das Verbot gilt, hängt davon ab, wann der Führerschein abgegeben wird: Eine Abgabe im Februar ist zum Beispiel günstiger als eine Abgabe im August.
Das Fahrverbot ist an einem Stück abzuleisten und kann nicht aufgeteilt werden. Wer in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot kassiert hat, gilt als Ersttäterin oder Ersttäter und darf den Beginn innerhalb einer Frist von vier Monaten selbst festlegen. Wiederholungstäterinnen und Wiederholungstäter haben diese Möglichkeit nicht.
So läuft das Fahrverbot ab
- Ein Fahrverbot wird per Bußgeldbescheid verhängt, den die Verkehrssünderin oder der Verkehrssünder spätestens drei Monate nach dem Delikt erhält. Der Führerschein muss abgegeben werden, sobald die 14-tägige Einspruchsfrist verstrichen ist.
- Abzugeben sind alle amtlichen Führerscheindokumente, auch internationale Dokumente. Wo sie in Verwahrung gegeben werden müssen, ist in der Rechtsmittelbelehrung des Bußgeldbescheids nachzulesen. In der Regel ist das die Bußgeldstelle, in einigen Bundesländern nimmt auch die Polizei die Dokumente entgegen.
- Ab jetzt ist das Führen eines Fahrzeugs für bis zu drei Monate verboten. Nach Ablauf der Zwangspause vom Fahren erhalten die Bestraften ihre Dokumente automatisch per Post zurück oder dürfen sie bei der Abgabestelle abholen.
Kann ich das Fahrverbot umgehen?
Bei Bußgeldbescheiden besteht die Möglichkeit, schriftlich zu widersprechen. Damit wird das Fahrverbot zunächst hinausgezögert. In bestimmten Härtefällen lässt sich ein Fahrverbot vollständig abwenden. Das ist etwa der Fall, wenn das Fahrverbot eine Bedrohung für die berufliche oder wirtschaftliche Existenz darstellt.
Um die Chancen auf das Umgehen eines Fahrverbots zu erhöhen, ist eine Beratung von Experten unbedingt zu empfehlen. Werden Sie kostenlos Mitglied im SIEGFRIED CLUB und erhalten Sie damit Soforthilfe.
Das letzte Mittel: Der Führerscheinentzug und seine Folgen
Verstoßen Personen am Steuer nicht nur gegen Verkehrsregeln, sondern begehen eine Straftat, droht ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis. Damit erlischt die Berechtigung, ein Auto zu fahren.
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Wann wird der Führerschein entzogen?
Damit der Führerschein entzogen werden kann, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Typische Gründe sind im Folgenden kurz zusammengefasst.
In Flensburg zu viele Punkte? Führerschein weg!
Sammeln Verkehrsteilnehmende aufgrund mehrerer kleiner Verstöße zu viele Punkte in Flensburg, ist der Führerschein weg. 8 Punkte dürfen maximal auf dem Konto stehen. Bei 5 Punkten gibt es eine Ermahnung, bei 7 Punkten eine Verwarnung.
Führerschein weg: Alkohol und Drogen sind häufigste Gründe
Die Wahrscheinlichkeit, den Führerschein zu verlieren, ist bei Alkohol am Steuer am größten:
- Die Promillegrenze liegt hierzulande bei 0,5, bei besonderer Gefährdung des Straßenverkehrs droht der Entzug des Führerscheins schon ab 0,3 Promille.
- Bei mehr als 1,1 Promille oder wiederholtem Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist der Führerschein bei einer Kontrolle an Ort und Stelle auszuhändigen.
Fahrten unter Alkoholeinfluss oder nach Drogenkonsum wird streng geahndet: 2020 wurden in Deutschland 49.221 Fahrerlaubnisse aufgrund des Konsums von Alkohol oder anderen Drogen entzogen. Damit liegt der Anteil der aus diesem Grund entzogenen Fahrerlaubnisse bei 84,5 Prozent.
2020 wurden in Deutschland 49.221 Fahrerlaubnisse aufgrund des Konsums von Alkohol oder anderen Drogen entzogen. (Quelle: Destatis, Statistisches Bundesamt) Damit liegt der Anteil der aus diesem Grund entzogenen Fahrerlaubnisse bei 84,5 Prozent.
Aufpassen in der Probezeit
Fahranfängerinnen und -anfänger sollten sich in der Probezeit keine Verkehrsverstöße leisten. Ansonsten ist die Fahrerlaubnis schnell wieder weg.
Es wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden:
- Schwere Vergehen wie Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr oder Alkohol am Steuer gelten als A-Verstöße. Die Behörden dulden in der Probezeit nur drei solcher Verstöße.
- Minder schwere Verstöße wie das Fahren mit Handy am Ohr, wiederholtes Falschparken oder abgefahrene Reifen sind sogenannte B-Verstöße, von denen Fahrerinnen und Fahrer auf Probe sich maximal sechs erlauben dürfen.
Der Entzug der Fahrerlaubnis in der Probezeit ist hart: Es ist mit einer Sperrfrist von bis zu fünf Jahren zu rechnen.
Besonders heikel: Fahrerflucht
Fahrerflucht ist eine der schwersten Straftaten im Straßenverkehr. Vor allem die Flucht von einem Unfallort in dem Wissen, dass Personen verletzt oder sogar getötet wurden, zieht in der Regel einen langen Führerscheinentzug nach sich.
Warum gibt es den Führerscheinentzug?
Auch wenn noch immer viele Unfälle im Straßenverkehr passieren, ist die Zahl der Verkehrstoten und Verletzten seit Jahren rückläufig. Das liegt unter anderem an verbesserter Fahrzeugtechnik.
Einen wichtigen Teil zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr tragen aber auch rechtliche Regelungen wie Höchstgeschwindigkeiten und Maßnahmen wie der Führerscheinentzug bei. Er ist das letzte und strikteste Mittel von Behörden, um Verkehrssünden zu sanktionieren und Unfälle mit verheerenden Folgen zu verhindern.
So läuft der Führerscheinentzug ab
Wird eine Fahrerin oder ein Fahrer bei einem schweren Vergehen im Straßenverkehr erwischt, verfügt die Führerscheinstelle – oder im Fall einer schweren Straftat ein Gericht – über den Entzug der Fahrerlaubnis.
Sobald die Verfügung rechtswirksam ist, verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Wie beim Fahrverbot gilt auch beim Entzug der Fahrerlaubnis: Der Bescheid gibt Auskunft über die (nicht verschiebbare) Abgabefrist und die Abgabestelle. In der Regel ist das die zuständige Polizeidienststelle.
Geht vom Verhalten einer Fahrerin oder eines Fahrers eine besondere Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende aus, darf die Polizei den Führerschein vorläufig einziehen. Voraussetzung ist ein richterlicher Beschluss, trotzdem darf die Beschlagnahmung bereits vor Ort erfolgen.
Bei einem Führerscheinentzug wird das amtliche Dokument des Führerscheins sowie die Fahrerlaubnis für eine bestimmte Kraftfahrzeugklasse entzogen.
Wie lange ist die Fahrerlaubnis weg?
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis beginnt die sogenannte Sperrfrist. Sie dauert je nach Schwere des Vergehens mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. In seltenen Ausnahmefällen können die Behörden die Fahrerlaubnis aber auch dauerhaft entziehen.
Während der Sperrfrist ist es nicht möglich, eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen. Die Sperrfrist kann verkürzt oder aufgehoben werden. Voraussetzungen dafür sind zum Beispiel
- Schulungsangeboten
- Therapien
- Fahreignungsseminaren
- deliktfreies Verhalten im Straßenverkehr

Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück?
Anders als beim Fahrverbot senden die Behörden den Führerschein nach dem Entzug nicht automatisch zurück. Auch die Fahrerlaubnis wird nicht wiederhergestellt. Um wieder am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, müssen Personen mit entzogener Fahrerlaubnis einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Das ist frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich.
Die Behörde entscheidet dann, unter welchen Auflagen eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis möglich ist. Wurde der Führerschein beispielsweise wegen Alkohol am Steuer entzogen, ist für gewöhnlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder ein Abstinenznachweis erforderlich.
Wurden Auflagen angeordnet, lassen sich diese nur nach einer Wartezeit von 15 Jahren umgehen – denn dann ist der Führerscheinentzug verjährt. Lassen Sie jetzt Ihren Fall prüfen.
Was kostet mich der Führerscheinentzug?
Ohne Führerschein sind viele Menschen in ihrer Mobilität stark eingeschränkt. Deshalb lohnt sich der Versuch, den drohenden Führerscheinentzug abzuwenden. Denn: Auch Behörden machen Fehler.
Betroffene können ihr Recht auf schriftlichen Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids nutzen. Die besten Chancen haben Autofahrerinnen und -fahrer, die dabei auf die Unterstützung durch Experten setzen und sich anwaltlich beraten lassen.
Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
Während der Fahrt müssen Autofahrerinnen und Autofahrer ihren Führerschein stets dabeihaben. Wer ihn verloren oder zu Hause vergessen hat, begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Anders ist es, wenn kein Führerschein vorhanden ist.
Das ist der Fall bei
- Fahren trotz Fahrverbot
- Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Führerscheinentzug
- Fahren, ohne den Führerschein je gemacht zu haben

Welche Strafen drohen beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis?
Wer nach einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar. Das sind die Konsequenzen:
- Bei einem Fahrverbot drohen hohe Geldstrafen und Punkte in Flensburg. Zusätzlich wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen.
- Wer nach Einzug der Fahrerlaubnis beim Autofahren erwischt wird oder gar keinen Führerschein gemacht hat, riskiert sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
- Fahren mit falschem Führerschein zieht ebenfalls eine Geldstrafe und eine Sperrfrist für die Wiederbeantragung einer Fahrerlaubnis nach sich. Außerdem gilt dieser Fall als Urkundenfälschung.
- Das Fahren ohne Fahrerlaubnis im Ausland zieht je nach Land ebenfalls hohe Geldstrafen nach sich.

Fazit zum Verlust von Führerschein und Fahrerlaubnis
Wer sich im Straßenverkehr falsch verhält, muss mit einem Fahrverbot oder dem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen. Bestehen Zweifel daran, dass eine solche Strafe gerechtfertigt ist, müssen Betroffene die Einschränkung ihrer Mobilität nicht hinnehmen.
Mit Hilfe von Partneranwälten und Verkehrsexperten, lassen sich Fahrverbote unter Umständen der Entzug des Führerscheins abwenden. Ihre Chancen können Betroffene unverbindlich mit einem Online-Check im SIEGFRIED CLUB prüfen lassen.
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