Wer ohne Führerschein am Steuer erwischt wird, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Dabei macht es einen Unterschied, ob nur das Führerscheindokument oder sogar die Fahrerlaubnis fehlt. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Konsequenzen beim Fahren ohne Führerschein und beim Fahren ohne Fahrerlaubnis drohen – und was Betroffene dagegen unternehmen können.
- Das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Führerschein ist strafbar.
- Welche Konsequenzen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis drohen, regelt § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz).
- Der Online-Check im SIEGFRIED CLUB gibt kostenlos Auskunft darüber, wie Betroffene bei einer drohenden Strafe reagieren können.
Fahren ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis: Was ist der Unterschied?
Auch wenn Führerschein und Fahrerlaubnis häufig synonym verwendet werden, besteht ein wichtiger Unterschied: Der Führerschein ist ein amtlicher Nachweis für das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis.
Beim Fahren gilt Folgendes:
- Teilnehmende am Straßenverkehr müssen den Führerschein als Nachweis für ihre Fahrerlaubnis immer dabei haben.
- Fehlt das Dokument, weil es noch auf dem Küchentisch liegt oder im Urlaub verlorenging, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Dafür fallen zehn Euro Verwarngeld an.
- Wer den Führerschein aufgrund eines Fahrverbots abgeben musste und trotzdem ins Auto steigt, begeht eine Straftat.
Eine Ordnungswidrigkeit (OWI) ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsregeln in kleinerem Ausmaß. Für solche „Kavaliersdelikten“ ist ein Bußgeld fällig. Je schwerer der Verstoß, desto höher das Bußgeld.
Der bewusste und rücksichtslose Verstoß gegen das Gesetz stellt eine Straftat dar. Ein solches Delikt wird härter bestraft: Neben einer Geldstrafe droht in besonders schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Straftat oder Ordnungswidrigkeit??
Fehlt die Fahrerlaubnis, entweder weil nie eine Prüfung stattgefunden oder ein Gericht die Fahrerlaubnis entzogen hat, müssen Betroffene mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Denn: Ohne Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilzunehmen, ist wie das Fahren ohne Führerschein eine Straftat. Lassen Sie jetzt Ihre Situation im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB prüfen.
Konsequenzen für das Fahren trotz Fahrverbot
Bei Fehlverhalten im Straßenverkehr können die Behörden ein Fahrverbot aussprechen. Wer etwa einen qualifizierten Rotlichtverstoß begeht, ist den Führerschein erst einmal los. Ein Fahrverbot gilt für ein bis sechs Monate. In dieser Zeit bleibt die Fahrerlaubnis unangetastet – nach Ablauf des Fahrverbots dürfen Betroffene den Führerschein wieder abholen.
Fahren ohne Führerschein – Strafen im Überblick
Die International Road Safety Association hat 2021 festgestellt: 30 Prozent aller Verkehrsteilnehmenden, denen ein Fahrverbot auferlegt wurde, halten sich nicht daran – und machen sich damit strafbar.
Fliegt der Verstoß auf, sieht § 21 StVG eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor:
- Wer fahrlässig handelt, muss sechs Monate Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen befürchten.
- Wer das Fahrverbot bewusst missachtet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder bis zu 360 Tagessätzen rechnen.
Straftaten ahndet der Gesetzgeber häufig mit Geldstrafen, für die Tagessätze heranzuziehen sind – mindestens fünf und höchstens 360, gemäß § 40 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch). Ab 90 verhängten Tagessätzen gilt man als vorbestraft.
Die Höhe eines Tagessatzes hängt vom Nettoeinkommen des Täters oder der Täterin ab und wird durch das Gericht festlegt. Laut StGB liegt der Rahmen zwischen einem und 30.000 Euro. Wer zahlungsunfähig ist, muss die Tagessätze im Gefängnis absitzen.
Das droht beim Fahren ohne Fahrerlaubnis
Bei schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr reicht ein Fahrverbot oft nicht aus. Stattdessen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das ist laut § 69 StGB nötig bei
- Gefährdung des Straßenverkehrs,
- wiederholt aggressivem Verhalten im Verkehr,
- Teilnahme an illegalen Autorennen,
- Alkohol oder Drogen am Steuer und
- Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall.
Je nach Schwere des Vergehens können Betroffene die Fahrerlaubnis frühestens nach sechs Monaten oder erst nach fünf Jahren neu beantragen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis – Strafe bei Verstoß
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Auto fahren ohne Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es ist zudem irrelevant, ob der Täter oder die Täterin überhaupt schon einmal eine Fahrerlaubnis besessen hat.
Auch bei einer entzogenen Fahrerlaubnis drohen also sechs bis zwölf Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.

Welche motorisierten Fahrzeuge sind fahrerlaubnisfrei?
Nicht immer endet eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis gleich im Gefängnis. In § 4 zählt die Fahrerlaubnisverordnung (FEV) Fahrzeuge auf, mit denen sich Fahrerinnen und Fahrer auch ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis fortbewegen dürfen.
Das sind unter anderem:
- Mofas bis 25 km/h
- E-Scooter
- zweirädrige Kfz bis 25 km/h
- dreirädrige Kfz bis 25 km/h
- land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
Mofa oder Roller fahren ohne Führerschein ist also auch bei einem bestehenden Fahrverbot unter gewissen Beschränkungen erlaubt und bewahrt zumindest ein Stück der verlorengegangenen Mobilität.
Wo darf ich ohne Fahrerlaubnis fahren?
Wer die Fahrerlaubnis noch erwerben und dafür üben möchte, darf sich nicht auf Parkplätzen oder Seitenstraßen dabei erwischen lassen. Stattdessen ist das Üben auf Verkehrsübungsplätzen oder auf Privatgeländen erlaubt – sofern die Besitzerinnen oder Besitzer ihr Einverständnis geben.
Ist das Fahren im Ausland ohne Fahrerlaubnis erlaubt?
Im Urlaub sollten Personen ohne Fahrerlaubnis das Steuer anderen überlassen: Wer den Führerschein oder die Fahrerlaubnis in Deutschland verliert, darf grundsätzlich auch in anderen Ländern nicht Auto fahren. Einige Länder sehen bei Verstößen zum Teil hohe Geldstrafen vor.
Fazit: Besser nie ohne Führerschein fahren
Auto fahren ohne Führerschein hinterlässt je nach Einkommen eine große Lücke auf dem Konto oder kostet die Freiheit. Bei vorsätzlichem Handeln droht mit einem Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr eine besonders drastische Strafe. Fahren ohne Führerschein ist deshalb weder bei einem Fahrverbot noch bei Verlust der Fahrerlaubnis klug.
Betroffene sollten sich anwaltlich beraten lassen. Je nach Situation ist es zumindest möglich, das Strafmaß zu mildern oder eine Fahrlässigkeit nachzuweisen. Melden Sie sich kostenlos im SIEGFRIED CLUB an. Sie erhalten direkt Zugriff auf ein Netzwerk an erfahrenen Partneranwälten, auf passende Online-Checks für Ihre Rechtsfrage sowie auf zahlreiche Mustervorlagen.
