Die Zahl der Verkehrsunfälle nimmt ab – allerdings steigt der Anteil der Unfälle, , bei denen Drogen im Spiel sind. Drogen am Steuer sind eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden. Doch auch ohne Unfall ist der Schaden groß: Das Fahren unter Drogeneinfluss wird in Deutschland hart bestraft. Welche Konsequenzen eine Drogenfahrt hat, wann die Fahrerlaubnis weg ist und wie die Strafe gegebenenfalls gemindert werden kann, fasst dieser Artikel zusammen.
- Drogen wirken sich negativ auf das Bewusstsein aus und sind deshalb im Straßenverkehr eine besonders große Gefahr.
- Das Fahren unter Drogen kann als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft und mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
- Bei Fahren unter Drogeneinfluss gilt eine Null-Toleranz-Politik.
- Wer vor dem Steuern eines Pkw Drogen konsumiert hat, sollte sich anwaltliche Unterstützung sichern. Eine Einschätzung zum besten Vorgehen erhalten Betroffene über den Online-Check im SIEGFRIED CLUB.
Null Toleranz beim Fahren unter Drogeneinfluss
Von 1991 bis 2020 hat sich in Deutschland die Zahl der Unfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss berauschender Mittel mehr als verfünffacht – laut Statistischem Bundesamt stieg die Zahl in den knapp 30 Jahren von 434 auf 2.393 Unfälle.
Unfälle, bei denen berauschende Mittel im Spiel waren, sind oft besonders gefährlich. Denn das Führen eines Fahrzeugs wird dabei zur schier unüberwindbaren Herausforderung: Der Konsum von Drogen hat eine bewusstseinsverändernde Wirkung, schränkt die Sinne ein und beeinflusst die Fahrtüchtigkeit und die Reaktionszeit noch stärker als Alkohol.
Kein Wunder, dass der Gesetzgeber beim Konsum von harten und weichen Drogen besonders streng durchgreift: Anders als bei einer Fahrt nach einem alkoholreichen Abend sieht er bis auf eine Ausnahme keine Abstufungen und Schwellenwerte für Drogen vor, dafür aber harte Strafen.
Gibt es beim Fahren unter Drogeneinfluss Grenzwerte?
Den Behörden ist es ganz egal, ob Fahrerinnen oder Fahrer
- Cannabis,
- Hasch,
- Kokain,
- Ecstasy,
- Heroin,
- Morphin oder
- Amphetamin
konsumiert haben und welche Mengen dabei im Spiel waren. Denn bei Drogen am Steuer gibt es keine Grenze, unter der das Fahren noch legal ist – die einzige Ausnahme stellt Cannabis dar.
Autofahren und der Konsum von Betäubungsmitteln (BTM) ist aus Sicherheits- und rechtlichen Gründen keine gute Mischung. Auch von gelegentlichem Konsum sollten Autofahrerinnen und Autofahrer dringend Abstand nehmen, da Drogen mitunter lange Zeit im Körper nachweisbar sind
Wie lange sich Drogenkonsum bei einer Person nachweisen lässt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Moderne Analysemethoden erkennen oft noch Wochen nach dem Konsum verräterische Restspuren im Blut – anhand der Analyse einzelner Haare ist ein Nachweis sogar Monate später möglich.
Drogenkonsum ist nicht nur lange, sondern auch innerhalb kurzer Zeit nachweisbar: Die Polizei nutzt heute Vortestgeräte bei Verkehrskontrollen, die den Konsum anhand von Schweiß oder Speichel schnell feststellen können. Ein positives Ergebnis wird später mit einem Bluttest untermauert.
Mit THC im Blut am Steuer erwischt: Droht trotz Legalisierung eine Strafe?
Aktuell plant Deutschland, Cannabis zu legalisieren. Doch auch wenn damit die Abgabe an Erwachsene erlaubt ist, bleibt das Fahren unter Einfluss der Droge weiterhin verboten. Schon heute ist es egal, ob das Cannabis legal erworben wurde oder nicht.

Was dagegen nicht egal ist: mit wie viel THC im Blut Fahrer erwischt werden. Denn: Für Cannabis gilt als einzige Droge ein Grenzwert. Er liegt bei 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum (ng/ml). Bei Überschreiten dieses Werts ist von einem regelmäßigen Konsum und einer erhöhten Gefahr für den Straßenverkehr auszugehen – das hat das Bundesverfassungsgericht 2004 bestätigt.
Nur bei unauffälligem Fahren unter Einfluss von medizinischem THC ist bei leichtem Überschreiten des Grenzwerts keine harte Strafe zu befürchten.
Diese Strafen drohen beim Fahren unter BTM
Bei Drogenfahrten kennen die Behörden kein Pardon. Auf welche Strafen berauschte Fahrerinnen und Fahrer sich gefasst machen müssen, hängt von der Art des Verstoßes ab: Bei Drogen im Straßenverkehr ist zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat zu unterscheiden.
Wann gilt das Fahren unter Drogeneinfluss als Ordnungswidrigkeit?
Nach § 24 a StVG (Straßenverkehrsgesetz) liegt grundsätzlich immer dann eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn eine Person unter dem Einfluss von illegalen Drogen am Straßenverkehr teilnimmt. Zeigt sie dabei keine Ausfallerscheinungen und wird dennoch durch einen Test überführt, sieht der Gesetzgeber eine Geldbuße von bis zu 1.500 Euro und ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten vor.
Das genaue Strafmaß hängt davon ab, ob es sich um einen ersten Verstoß oder um eine Wiederholungstat handelt. Auf jeden Fall ist mit einer strengen Überprüfung der Fahreignung durch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu rechnen. Die Kosten dafür sind durch den Fahrer oder die Fahrerin selbst zu tragen.
Wann wird eine Drogenfahrt als Straftat eingestuft?
Führt der Drogenkonsum dazu, dass der Fahrer auf der Straße Fahrfehler macht oder andere Verkehrsteilnehmende in Gefahr bringt, ist die Fahrt laut § 316 StGB (Strafgesetzbuch)als Straftat einzustufen.
In diesem Fall sind hohe Strafen vorgesehen: Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, wenn die Fahrt glimpflich ausgegangen ist. Hatte die Fahrt dagegen gefährliche Folgen, greift § 315c StGB: Dann ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe vorgesehen.
Außerdem ist die Fahrerlaubnis bei einer Straftat unter dem Einfluss von Drogen für mehrere Monate komplett weg und das Konto in Flensburg erhöht sich um bis zu drei Punkte.
Fahren unter Drogeneinfluss: Strafe und Punktzahl auf einen Blick
- Verstoß
500 Euro
2
1 Monat
2. Verstoß
1.000 Euro
2
3 Monate
3. Verstoß
1.500
2
3 Monate
mit Gefährdung des Straßenverkehrs
3 Punkte
Verlust der Fahrerlaubnis, Geldstrafe, Freiheitsstrafe
Drogenkonsum vs. Drogenbesitz im Straßenverkehr
Werden Fahrerinnen und Fahrer im Besitz von Drogen im Auto erwischt, ohne dass man ihnen den Konsum nachweisen kann, erwarten sie deutlich mildere Strafen. Allerdings kann die Polizei dann die Fahreignung infrage stellen und ein Drogenscreening anordnen. Im schlimmsten Fall ist die Fahrerlaubnis weg.
Zudem verstoßen Personen im Besitz von Drogen gegen das Betäubungsmittelgesetz und machen sich damit strafbar.
Fahren unter Drogeneinfluss in der Probezeit: Was droht?
Wie bei den meisten Verstößen im Straßenverkehr gilt auch bei Drogendelikten: In der Probezeit drohen oft besonders harte Strafen. Wer Drogen konsumiert und dabei in der Probezeit erwischt wird, begeht einen sogenannten A-Verstoß.
Dieses besonders schwerwiegende Fehlverhalten zieht eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre nach sich. Außerdem müssen erstmalig auffällige Fahranfängerinnen und -anfänger auf eigene Kosten ein Aufbauseminar besuchen.
Bei einem weiteren A-Verstoß, etwa einem qualifizierten Rotlichtverstoß oder Fahren nach Alkoholkonsum, erfolgt eine Verwarnung und die Behörden empfehlen eine verkehrspsychologische Beratung. Verstoßen Personen während ihrer bereits einmal verlängerten Probezeit erneut gegen die Regeln, ist die Fahrerlaubnis weg.
Versicherungsrechtliche Folgen von Drogen am Steuer
Drogenfahrten können auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben:
- Regressanspruch der Haftpflichtversicherung: Grundsätzlich reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden bei einem Unfall. Allerdings kann sie Versicherungsnehmende mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen, wenn diese nicht in der Lage waren, das Fahrzeug unter dem Einfluss von Drogen sicher zu führen.
- Verlust des Kaskoschutzes: Bei einem unter Drogen grob fahrlässig herbeigeführten Schaden darf die Kaskoversicherung ihre Leistung verweigern, wenn ein sicheres Führen des Fahrzeug nicht möglich war.
- Volle Haftung auf Schadensersatz: Sofern keine Schuldunfähigkeit vorliegt, zahlen Fahrerinnen und Fahrer für entstandene Schäden selbst, wenn diese bei einer Drogenfahrt entstanden sind und der Schadensersatz nicht von der Versicherung übernommen wird.
Fazit: Drogen am Steuer werden hart bestraft
Drogen und Alkohol haben im Straßenverkehr nichts zu suchen – nicht zuletzt, weil damit hohe gesundheitliche Risiken verbunden sind und die berauschenden Mittel das Risiko von Unfällen erhöhen.

Sollte dennoch ein Bußgeldbescheid im Briefkasten von Pkw-Fahrerinnen oder -Fahrern landen und stellt die Drogenfahrt mehr als eine reine Ordnungswidrigkeit dar, kann nur noch ein Anwalt oder eine Anwältin einen strafmildernden Ausweg finden.
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