Im Jahr 1958 führte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Punkte in Flensburg ein. 16 Jahre später kam das elektronische Punktesystem dazu. Die erste Punktereform wurde dann am 1. Mai 2014 durchgeführt. Was genau sich geändert hat und wie das Punktesystem in Flensburg heute funktioniert, erfahren Sie in diesem Artikel.
- Jeder Verkehrsteilnehmer kann durch Vergehen im Straßenverkehr Punkte in Flensburg bekommen.
- Es gilt eine Obergrenze von 8 Punkten, bei der der Führerscheinentzug folgt. Punkte können aktiv abgebaut werden.
- Welche Möglichkeiten Sie bei dem Erhalt von Punkten in Flensburg haben, erfahren Sie im Online-Check im SIEGFRIED CLUB.
Die Punktereform: Was hat sich für die Punkte in Flensburg geändert?
Anstelle von 18 Punkten können Verkehrsteilnehmer seit der Reform maximal 8 Punkte sammeln. Dabei werden nur Verstöße, die Menschen, Tiere oder Dinge in Gefahr bringen, mit Führerschein-Punkten geahndet. Das verhängte Bußgeld muss mindestens 60 Euro betragen – vor der Reform waren es 40 Euro. Erst dann kommt es zu einem Eintrag ins Fahreignungsregister (FAER).
Pro Vergehen können anstatt 7 Punkte nur noch 3 Punkte auf das Punktekonto in Flensburg gehen. Wer das Sonntagsfahrverbot oder Umweltzonen missachtet, muss nicht mehr mit Punkten rechnen. Wie genau vorhandene Punkte in Flensburg ins neue Punktesystem umgerechnet wurden, zeigt diese Tabelle:

Vormerkung
1-3
4-5
6-7
1
2
3
Ermahnung
8-10
11-13
4
5
Verwarnung
14-15
16-17
6
7
Entzug
18+
8
Punkte für Ordnungswidrigkeiten, die nach dem neuen Punktesystem nicht mehr geahndet werden, wurden ersatzlos gestrichen.
Verkehrsverstöße und ihre Punkte
Je nach Ordnungswidrigkeit müssen Kraftfahrzeuglenkende mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg gemäß dem neuen Bußgeldkatalog rechnen. Verkehrsverstöße werden dabei mit 1 bis 3 Punkten – je nach Schwere des Vergehens – in der Verkehrssünderkartei bewertet.
Folgende Verkehrsverstöße werden mit 1 Punkt geahndet:
- Verstoß gegen das Vorfahrtgebot
- Rechtswidriges Rückwärtsfahren, Abbiegen oder Wenden
- Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung um mindestens 21 km/h
- Rechtswidriges Verhalten an Bahnübergängen, Fußgängerwegen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen
- Nichteinhaltung des Mindestabstands bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
Mit 2 Punkten in Flensburg ist bei folgenden Ordnungswidrigkeiten zu rechnen:
- Unterlassen der Hilfeleistung, Nötigung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung bei Fahrverbot
- Trunkenheit am Steuer (mindestens 0,5 Promille)
- Gebrauch eines Kraftfahrzeuges trotz Fahrverbots
- Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um mindestens 31 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften um mindestens 41 km/h
Folgende Straftaten werden mit 3 Flensburg-Punkten bewertet:
- Nötigung
- Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
- Unterlassen der Hilfeleistung
- Vollrausch mit über 1,1 Promille
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Teilnahme an Autorennen
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Wie können Punkte in Flensburg abgefragt werden?
Jeder hat das Recht, kostenlos eine Auskunft über seinen Punktestand im Fahreignungsregister zu bekommen. Der Antrag muss schriftlich mittels Postversand oder direkt beim „Auskunftspavillon“ des KBA gestellt werden.

Telefonische Auskünfte sind aufgrund des Datenschutzes nicht möglich. Zudem muss ein Identitätsnachweis in Form einer beglaubigten Unterschrift oder einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses vorliegen.
Wer beim KBA die Punkte online abfragen möchte, muss über einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verfügen.
Die Stufen des Punktesystems in Flensburg
Je nach Stufe müssen Kraftfahrzeuglenkende mit Maßnahmen wie einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) aufgrund der angesammelten Punkte rechnen. Ab wie vielen Punkten man eine MPU oder ein Fahrverbot erwarten darf, zeigt die folgende Tabelle:
1-3 Punkte
keine weiteren Maßnahmen
4-5 Punkte
kostenpflichtige Ermahnung
6-7 Punkte
kostenpflichtige Verwarnung
8 Punkte
Führerscheinentzug, MPU
Welche Fristen gelten für den Punkteabbau?
Punkte können sowohl aktiv als auch passiv abgebaut werden. Haben Betroffene keine Zeit, sich aktiv darum zu kümmern, können sie auf die Punkte-Verjährung warten. Dabei gelten folgende Fristen:
- 1 Punkt verjährt nach 2,5 Jahren.
- 2 Punkte verjähren nach 5 Jahren.
- 3 Punkte verjähren nach 10 Jahren.
Aktiv Punkte in Flensburg abbauen – So geht’s
Erhalten Kraftfahrzeuglenkende eine Ermahnung bei maximal 5 Punkten auf dem Flensburger Konto, können sie ein freiwilliges Fahreignungsseminar ablegen. Dieses führt zum Abbau eines Punktes. Die Seminarteilnahme ist einmal in fünf Jahren möglich.
Punkte in Flensburg – Besonderheiten in der Probezeit
Erhalten Fahranfänger Punkte in der Führerschein-Probezeit, müssen sie mit einer Verlängerung dieser von zwei auf vier Jahren rechnen. Dabei wird zwischen schwerwiegenden A-Verstößen und leichten B-Verstößen unterschieden. Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen wird die Probezeit verlängert.
Punkte in Flensburg – Besonderheiten für Fußgänger
Alle Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger – können Punkte in Flensburg bekommen. Beispielsweise müssen Fußgänger bei Missbrauch von Alkohol und Drogen, der unerlaubten Überquerung eines Bahngleises oder beim Flüchten von einem Unfallort mit Punkten rechnen.
Punkte in Flensburg – Besonderheiten für Radfahrer
Auch Fahrradfahrer können bei Verkehrsverstößen Punkte kassieren. Betrunkenes Fahrradfahren, Missachtung einer roten Ampel oder geschlossenen Schranke sowie unvorschriftsmäßiges Verhalten am Fahrrad werden gemäß dem Flensburger Punktesystem geahndet.
Punkte in Flensburg – Besonderheiten bei E-Scootern
Wer auf E-Scootern unterwegs ist, muss mit den gleichen Sanktionen rechnen wie Autofahrer. Demnach drohen beispielsweise bei einem Promille-Verstoß Punkte in Flensburg. Auch das Überqueren einer roten Ampel wird mit Flensburg-Punkten geahndet.
Fazit: Weniger Punkte in Flensburg – gleiche Maßnahmen
Obwohl seit der Reform nur noch 8 Punkte gesammelt werden können, bleiben die Strafen gleich. Kostspielige Punkte können zudem jeden Verkehrsteilnehmer treffen. Den Punktestand können Betroffene kostenfrei abfragen. Außerdem ist der aktive oder passive Punkteabbau eine attraktive Möglichkeit, Höchstpunktestände zu vermeiden.
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