Hält man den Führerschein in der Hand, ist die Erleichterung erst einmal groß. Jedoch stehen Fahranfänger anschließend noch zwei Jahre unter besonderer Beobachtung. Aber was gilt bei Verkehrsverstößen während der Probezeit, wann wird die Probezeit verlängert und wann ist der Führerschein in der Probezeit weg? Diese und weitere Fragen rund um den Führerscheinentzug in der Probezeit klärt dieser Artikel.
- Die Probezeit beträgt zwei Jahre und kann auf vier Jahre verlängert werden.
- Bei Verstößen während der Probezeit drohen neben Bußgeldern und Punkten weitere Konsequenzen der Fahrerlaubnisbehörde wie Nachschulungen.
- Bei wiederholten Vergehen wird die Fahrerlaubnis entzogen.
- Je nach ihrer Schwere werden Verkehrsverstöße während der Probezeit in die Kategorie A oder B eingeordnet.
- Fahranfänger können bei Verstößen eine Ersteinschätzung über den Online-Check im SIEGFRIED CLUB erhalten.
Was ist die Probezeit?
Wer die Fahrprüfung besteht, erhält die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Diese Erlaubnis wird jedoch erst einmal zur Probe erteilt. Während der zweijährigen Probezeit müssen sich Fahranfänger bewähren und zeigen, dass sie sich an die Regeln im Straßenverkehr halten. Tun sie das nicht, kann der Führerschein in der Probezeit entzogen und Nachschulungen verhängt werden.
Eingeführt wurde die Probezeit am 01.01.1986, um die hohen Unfallzahlen bei Fahranfängern zu senken. Tatsächlich haben sich diese seit 1990 mehr als halbiert, jedoch haben junge Fahrer immer noch das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr.
Besonderheiten in der Probezeit
Während der Probezeit stehen Fahrer unter besonderer Beobachtung. Wer in dieser Zeit Verstöße begeht, den erwarten nicht nur Bußgelder oder Punkte, sondern auch sogenannte Führerscheinmaßnahmen. Dazu kann die Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an Aufbauseminaren gehören. Welche Konsequenzen für welches Vergehen drohen, hängt von dessen Schwere ab.
Maßgeblich dafür, ob ein Verstoß während oder außerhalb der Probezeit begangen wurde, ist die “Tatzeit.”. Wird ein Fahranfänger also während der Probezeit geblitzt, erhält den Bußgeldbescheid aber erst nach deren Ablauf, ist der Tag entscheidend, an dem er geblitzt wurde.
Wann wird die Probezeit verlängert?
Die Probezeit wird von zwei Jahren auf vier Jahre verlängert, wenn wegen eines Verstoßes ein Aufbauseminar verhängt wird. Das ist meistens bei Vergehen der Fall, für die ein Bußgeld ab 60 Euro und ein Punkt fällig sind. Ein Aufbauseminar muss zum Beispiel bei diesen Verstößen absolviert werden:
- Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h
- Alkohol und Drogen am Steuer
- Rotlichtverstoß
- Missachten der Vorfahrt
- Überholverstoß
- Straßenverkehrsgefährdung
- Unterlassene Hilfeleistung
Bei den Aufbauseminaren handelt es sich um Gruppenseminare, die von Fahrlehrern oder Verkehrspsychologen (bei Alkohol- oder Drogenverstößen) durchgeführt werden. Ein normales Aufbauseminar erstreckt sich in der Regel über vier Termine sowie eine Fahrprobe und kostet circa 300 Euro. Die Kosten für besondere Aufbauseminare wegen Alkohol- und Drogenfahrten können bis zu 600 Euro betragen.
Welche Arten von Verkehrsverstößen gibt es in der Probezeit?
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden in der Probezeit in die Kategorien A und B eingeordnet. Zur Kategorie A gehören schwerwiegende Verstöße, die ein Aufbauseminar und damit eine Probezeitverlängerung nach sich ziehen.

Beispiele für A-Verstöße sind:
- Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h
- Verstoß gegen den Mindestabstand
- Handy am Steuer
- Rotlichtverstoß
- Rechts überholen
- Fahren mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitperson
- Straftaten wie Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung
Bei B-Verstößen handelt es sich um weniger schwere Vergehen, bei denen beim ersten Mal kein Aufbauseminar verhängt wird. Zu den B-Verstößen gehört beispielsweise:
- Fahren mit abgefahrenen Reifen
- Fahren ohne vorgeschriebene Beleuchtung
- Überziehen der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate
- Mitnahme von Kindern ohne vorschriftsmäßige Sicherung
Zwei B-Verstöße werden als ein A-Verstoß gewertet. Das heißt, nach dem zweiten B-Verstoß wird ebenfalls ein Aufbauseminar fällig.
Begeht ein Fahranfänger einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, erfolgt – neben der “normalen” Bestrafung für den Verstoß an sich – dieses Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde:
- Teilnahme an einem Aufbauseminar und Probezeitverlängerung um zwei Jahre.
- Nach dem Aufbauseminar erfolgt ein weiterer A-Verstoß oder zwei B-Verstöße: Schriftliche Verwarnung sowie Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb einer zweimonatigen Frist.
- Nach Ablauf der zweimonatigen Frist wird wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen: Entzug der Fahrerlaubnis.
Geblitzt in der Probezeit
Wer mit Führerschein auf Probe geblitzt wird, dem drohen Konsequenzen. Wie schwerwiegend diese sind, kommt auf die Geschwindigkeit an. Ist man bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs, droht in den meisten Fällen nur ein Verwarnungs- oder Bußgeld - mit Maßnahmen der Führerscheinbehörde ist nicht zu rechnen.
Anders sieht es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h aus. Hier muss meist zusätzlich ein Aufbauseminar besucht werden und die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Wird er zum Beispiel außerorts mit 25 km/h zu viel erwischt, sollte ein Führerscheinneuling mit diesen Konsequenzen rechnen:
- Bußgeld: 100 Euro
- 1 Punkt
- Verlängerung der Probezeit
- Aufbauseminar
Hier gilt das Gleiche wie außerhalb der Probezeit: Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h außerorts und 31 km/h innerorts gibt es mindestens einen Monat Fahrverbot. Bei Wiederholung kann der Führerschein aber auch schon früher weg sein.
Alkohol am Steuer in der Probezeit
In Deutschland gilt für alle Fahrer unter 21 Jahren sowie für ältere Fahrer, die sich noch in der Probezeit befinden, ein absolutes Alkoholverbot. Es gilt also eine Promillegrenze von 0,0. Alkohol am Steuer ist ein A-Verstoß. Wird man erwischt, drohen diese Strafen:
- Bußgeld zwischen 200 und 1.500 Euro
- 1 Punkt
- Verlängerung der Probezeit
- Aufbauseminar
- Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
- Bei einem zweiten Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate
Führerschein auf Probe – in diesen Fällen droht Führerscheinentzug
Zu einem Führerscheinentzug in der Probezeit kommt es in diesen Fällen:
- Es hat bereits eine Verwarnung der Führerscheinbehörde wegen weiterer Verstöße nach einem Aufbauseminar gegeben und anschließend wird ein weiterer Verstoß begangen.
- Der Fahranfänger nimmt innerhalb der gesetzten Frist (üblicherweise zwei Monate) nicht an einem angeordneten Aufbauseminar teil.
Darüber hinaus gibt es auch Verstöße im Straßenverkehr, für die jedem Fahrer, egal wie lange er den Führerschein hat, die Fahrerlaubnis entzogen wird – beispielsweise Trunkenheitsfahrten oder fahrlässige Körperverletzung. Hier bilden Führerscheinneulinge natürlich keine Ausnahme.
Nach einem Führerscheinentzug in der Probezeit müssen Fahranfänger drei Monate warten, bis Sie einen neuen Führerschein beantragen können. Dazu müssen sie an einer MPU teilnehmen und noch einmal die Führerscheinprüfung absolvieren. Erst danach erhalten sie ihren Führerschein zurück.
Was die Anzahl der Punkte im Verkehrszentralregister angeht, gibt es für die Probezeit keine Sonderregel. Es gilt wie für alle anderen Fahrer auch: Wer über 8 Punkte kommt, dem wird der Führerschein entzogen. Eine Besonderheit gibt es aber: Während der Probezeit können keine Punkte abgebaut werden.
Was ist die verlängerte Probezeit?
Wird die Probezeit wegen eines schwerwiegenden Verstoßes verlängert, spricht man von der verlängerten Probezeit. Die Probezeit wird um weitere zwei Jahre verlängert, sodass sie insgesamt vier Jahre beträgt.
Konsequenzen für Verkehrsverstöße in der verlängerten Probezeit
Kommt es in der verlängerten Probezeit zu einem weiteren A-Verstoß oder zwei B-Verstößen erfolgt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Wird anschließend noch ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen, wird der Führerschein entzogen.

Fazit: Besondere Vorsicht während der Probezeit
Natürlich sollte man im Straßenverkehr immer achtsam und regelkonform unterwegs sein - während der Probezeit gilt dies jedoch umso mehr. Denn neben Bußgeldern und Punkten drohen Konsequenzen der Fahrerlaubnisbehörde, die für junge Fahrer teuer und unangenehm werden können. Wer während der Probezeit einen Bußgeldbescheid erhält, kann diesen überprüfen lassen und gegebenenfalls Einspruch einlegen. Melden Sie sich kostenlos im SIEGFRIED CLUB an. Sie erhalten direkt Zugriff auf ein Netzwerk an erfahrenen Partneranwälten, auf passende Online-Checks für Ihre Rechtsfrage sowie auf zahlreiche Mustervorlagen.