Wer im Straßenverkehr ausbremst, schneidet und drängelt hat vor Gericht oftmals schlechte Karten. Nötigung im Straßenverkehr gilt als Straftat und kann schwerwiegende Folgen wie eine hohe Geldstrafe, den Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Freiheitsstrafe haben. Doch welche Grenze muss überschritten werden, um für Nötigung verurteilt zu werden? Wann kommt der Verursacher mit einer Ordnungswidrigkeit davon und was ist der Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Nötigung? Dieser Artikel zeigt auf, mit welchen Strafen und Folgen nach einer Nötigung im Straßenverkehr zu rechnen ist.
- Es wird zwischen Ordnungswidrigkeit und Nötigung unterschieden, die beim Strafmaß stark variieren.
- Nötigung im Straßenverkehr gilt als Straftat und wird dementsprechend streng bestraft.
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Was ist Nötigung im Straßenverkehr?
Im Strafgesetzbuch (StGB) gibt es keinen expliziten Paragraphen zur Nötigung im Straßenverkehr. Daher muss das Gericht auf Paragraph 240 StGB zurückgreifen, welches die Nötigung an sich definiert. Diese liegt dem Gesetz nach dann vor, wenn „ein Mensch rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt wird“. Weiter hält Paragraph 240 StGB fest, dass auch der „Versuch strafbar und somit die Tat rechtswidrig ist, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist“. Sobald der vermeintliche Täter vorsätzlich handelt, ist es eine Straftat. Bei einer Nötigung liegt in den meisten Fällen Absicht vor.
Nötigung im Straßenverkehr – Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Aber nicht jedes Drängeln auf der Autobahn bedeutet auch gleich Nötigung. Es wird zwischen Ordnungswidrigkeit und Nötigung unterschieden.

Eine Ordnungswidrigkeit kann durch einen Bußgeldbescheid geahndet werden. Das kann z. B. beim zu dichten Auffahren der Fall sein. Eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder sogar ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot können die Folge sein.
Erst das längere, dichte Auffahren, kombiniert mit Lichthupen, gilt als Nötigung. Der Fahrer wird dann z. B. unter massivem Druck dazu gedrängt, aus Angst die Spur zu wechseln. Strafen für ein solches Verhalten fallen deutlich höher aus. Ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Es kommt auf den Grad der Gewalt- und Druckausübung an. Zudem spielt die Verwerflichkeit des Verhaltens eine bedeutende Rolle. Der Richter hat schlussendlich das letzte Wort.
Praxisbeispiele für Nötigung im Straßenverkehr
- Vorsätzliches, grundloses und abruptes Ausbremsen eines Verkehrsteilnehmers
- Länger andauerndes Drängeln und dichtes Auffahren mit permanentem Aufblenden der Lichthupe
- Beharrliches Fahren auf der linken Spur der Autobahn oder absichtliches Langsamfahren
- Überraschender, grundloser Fahrbahnwechsel
Es gibt auch berechtigte Gründe für ein abruptes Abbremsen oder den Wechsel der Fahrbahn, die vor Gericht berücksichtigt werden. Dies können z. B. spielende Kinder am Straßenrand sein. Lassen Sie jetzt Ihre Situation im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB prüfen.
Diese Strafen gelten
Im Bußgeldkatalog sind die Strafen für Nötigung im Straßenverkehr geregelt. Diese reichen von einer Geldstrafe, die schnell mehrere tausend Euro betragen kann, bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zudem können Punkte in Flensburg sowie ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot hinzukommen. Es ist mit drei Punkten in Flensburg zu rechnen, wenn der Richter die Nötigung tatsächlich als Straftatbestand einstuft. Dazu kommt eine Geldstrafe von in der Regel 20 bis 40 Tagessätzen, wobei ein Tagessatz 3,33 Prozent eines monatlichen Nettogehalts entspricht. Der Richter kann sogar, je nach Schweregrad der Nötigung, den Entzug der Fahrerlaubnis verhängen, inklusive Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren.
Selbstverständlich fällt die Strafe härter aus, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind. Andererseits kann der Richter auch die Tat als Ordnungswidrigkeit einstufen, die lediglich ein Bußgeld zur Folge hat. Das kommt vor allem dann vor, wenn der Täter nur kurz gedrängelt hat, nicht zu nah aufgefahren ist und somit das Opfer nicht zu einer ungewollten Tat gedrängt hat.
Steht Aussage gegen Aussage und es sind keine Zeugen vorhanden, entscheidet der Richter nach eigenem Ermessen. In einem solchen Fall kann es hilfreich sein, einen Rechtsanwalt zu engagieren. Dieser kann auf Basis von vergleichbaren Urteilen vor Gericht entsprechend argumentieren.
Fazit: Nötigung im Straßenverkehr kann schwerwiegende Folgen haben
Drängeln lohnt sich nicht! Man gefährdet nicht nur sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, es kann obendrein auch teuer werden und schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Nötigung im Straßenverkehr ist ein Straftatbestand und wird dementsprechend, je nach Ausgangssituation, nicht nur mit einem Bußgeld, sondern sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis oder einer Freiheitsstrafe geahndet.

Es kann sich jedoch auch lohnen, gegen eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr vorzugehen. Denn: Nicht immer ist diese rechtmäßig. Hier empfiehlt es sich, Rat von Experten im Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Melden Sie sich kostenlos im SIEGFRIED CLUB an. Sie erhalten direkt Zugriff auf ein Netzwerk an erfahrenen Partneranwälten, auf passende Online-Checks für Ihre Rechtsfrage sowie auf zahlreiche Mustervorlagen.