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Kaufvertrag

Der Kaufvertrag: Alle Rechte und Pflichten im Überblick

Rechtsanwalt Raffael Sauer

geprüft von Raffael Sauer
Rechtsanwalt für Verbraucher- und Arbeitsrecht

14. Dezember 2022 um 11:21

Bei jedem Kauf – ob an der Supermarktkasse oder im Autohaus – kommt ein Kaufvertrag zustande. Wann müssen Kaufverträge schriftlich geschlossen werden? Und was passiert, wenn die Ware beschädigt ist oder gar nicht geliefert wird? In dieser Übersicht erfahren Käufer und Verkäufer alles rund um den Kaufvertrag und welche Rechte sie bei Konflikten haben.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Kaufvertrag wird zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien.
  • Die gesetzlichen Vertragsgrundlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab § 433 geregelt.
  • Ein Kaufvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden – es gelten allerdings Ausnahmen. Für bestimmte Arten, wie den Immobilienkaufvertrag, gilt das Schriftformerfordernis.
  • Beide Vertragsparteien können unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder auf Nacherfüllung bestehen. Bei Unklarheiten hilft eine kostenlose Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB.

Kaufvertrag: Definition und rechtliche Grundlagen

Ein Kaufvertrag schafft Klarheit bei Geschäften zwischen Käufern und Verkäufern: Beide Seiten einigen sich darin über einen konkreten Kaufgegenstand und dessen Preis. Kaufgegenstände sind zum Beispiel

  • bewegliche Kaufsachen (z.B. Pkw oder Möbelstücke)
  • unbewegliche Sachen (z.B. Immobilien)
  • Tiere (z.B. Hauskatzen)
  • Rechte (z.B. Softwarelizenzen)
Frau zeigt auf Garantiesiegel.

Was ist ein Kaufvertrag laut BGB?

Rechtlich gesehen stellen Kaufverträge ein Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner dar. Konkret sind die Grundlagen für den Kaufvertrag im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt, genauer in § 433 BGB. Dort sind vertragstypische Pflichten der Beteiligten festgelegt.
Mit dem Vertrag 

  • verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und dazu, den Kaufgegenstand abzunehmen.
  • verpflichtet sich der Verkäufer dazu, die Kaufsache einwandfrei an den Käufer zu übergeben und ihm das Eigentum zu verschaffen.

Kaufvertrag abschließen: Darauf müssen die Vertragsparteien achten

Ein Schriftstück mit Unterschrift ist für den Abschluss eines Kaufvertrags nicht erforderlich. Viele Kaufverträge kommen mündlich zustande, in dem der Verkäufer dem Käufer einen Kaufgegenstand anbietet und dieser ihn annimmt. Wird das Angebot stillschweigend angenommen, spricht man von konkludentem Handeln: An den Handlungen beider Parteien ist eindeutig abzulesen, dass sie einen Vertrag eingehen wollen.

Beispiel

Angebot und Annahme stellen zwei übereinstimmende Willenserklärungen dar. An der Supermarktkasse legen Käufer zum Beispiel ihre Waren auf das Band und zeigen damit klar ihr Kaufinteresse. Den Kaufpreis haben sie am Supermarktregal abgelesen.

In Onlineshops gilt: Der Klick auf „Kaufen“ entspricht dem Angebot des Käufers, die Ware abzunehmen. Der Verkäufer kann dieses Angebot annehmen und die Bestellung bestätigen. Der Kaufvertrag kommt allerdings erst bei Lieferung der Ware zustande. Ob schriftlich oder mündlich: Der Abschluss ist juristisch bindend und verpflichtet beide Seiten zur Erfüllung der Vereinbarung. Wann schriftliche Verträge zwingend erforderlich sind, wird im nächsten Abschnitt erläutert. Grundsätzlich sollten Kaufverträge schriftlich festgehalten werden, wenn ein hoher Kaufpreis zu zahlen ist.

Wichtige Inhalte: Kaufvertrag richtig aufsetzen

Ein schriftlicher Vertrag räumt Missverständnisse aus dem Weg und ermöglicht ein faires Geschäft für beide Seiten. Kaufverträge können grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Soll der Vertrag schriftlich festgehalten werden, sollten darin allerdings folgende Fragen beantwortet werden:

  • Wer sind die Vertragsparteien? 
  • Was ist der Kaufgegenstand?
  • In welchem Zustand befindet sich der Kaufgegenstand?
  • Welcher Kaufpreis wird vereinbart?
  • Welche Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten?
  • Wann wird der Kaufgegenstand geliefert oder übergeben?
  • Welche Vereinbarungen sind bezüglich der Gewährleistungsrechte getroffen?
  • Wann geht das Eigentum auf den Käufer über?
  • Welches Umtauschrecht hat der Käufer?
  • Welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten?
  • Gibt es Nebenabsprachen?

In diesen Fällen ist ein Kaufvertrag Pflicht

Bei bestimmten Arten von Kaufverträgen ist die Schriftform vorgeschrieben. Dazu gehören Verträge über den Kauf von

  • Immobilien
  • Erbschaften
  • GmbH-Gesellschaftsanteilen

Damit diese Kaufverträge wirksam sind, müssen sie laut BGB schriftlich und mit notarieller Beurkundung geschlossen werden.

Gut zu wissen

Ein Notar vermittelt zwischen Käufer und Verkäufer, klärt offene Fragen und beantragt bei einem Immobilienkauf die Eigentumsüberschreibung im Grundbuch.

Kfz-Kaufvertrag: Das sollten Verbraucher wissen

Beim Neuwagenkauf ist ein Kaufvertrag selbstverständlich. Doch auch bei Gebrauchtwagen sollten Käufer auf einen Kaufvertrag fürs Auto bestehen. Schließlich geht es dabei nicht nur um viel Geld, sondern auch um die Sicherheit des künftigen Fahrers. Der Kfz-Kaufvertrag sichert beide Seiten rechtlich ab und hält den Pkw-Zustand beim Kauf sowie die Regelungen zur Gewährleistung fest. Ein schriftlicher Kfz-Kaufvertrag ist vor allem im Rahmen der Sachmängelhaftung wichtig.

Achtung

Ein Händler unterliegt bei Sachmängeln zwei Jahre lang der Gewährleistungspflicht. Privatverkäufer dürfen die Haftung ausschließen. Sie haften dann nur für arglistig verschwiegene Mängel haften, sofern der Käufer beweisen kann, dass der Verkäufer davon wusste.

Um beim privaten Autokauf auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Käufer professionalle Unterstützung in Anspruch nehmen.

Gewährleistung und Garantie: Alle Infos für Käufer und Verkäufer

Nicht immer läuft bei der Erfüllung von Kaufverträgen alles glatt. Ist der Kaufgegenstand beispielsweise mangelhaft, tauchen regelmäßig zwei Begriffe auf, die oft verwechselt werden: Gewährleistung und Garantie. Während die Gewährleistung oder Sachmängelhaftung für Verkäufer gesetzlich vorgeschrieben ist und bei neu gekauften Waren immer gilt, ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Händlers.

Gut zu wissen:

Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Kaufgegenstand nicht so wie vereinbart geliefert oder übergeben wurde.

Garantie oder Gewährleistung? Das sind die Unterschiede

Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich in ihrer gesetzlichen Grundlage und in weiteren Punkten. Alle Unterschiede fasst die folgende Tabelle zusammen.

Gewährleistung (BGB: § 437)
Garantie (BGB: § 443)

Gültigkeit

Gewährleistung (BGB: § 437)

automatisch, wenn der Mangel bereits beim Kauf bestand

Garantie (BGB: § 443)

nur bei entsprechenden Hinweisen auf Gewährung

Gewährt durch

Gewährleistung (BGB: § 437)

Verkäufer

Garantie (BGB: § 443)

durch Hersteller oder Händler

Anspruch des Käufers

Gewährleistung (BGB: § 437)
  • Reparatur oder Neulieferung (Nacherfüllung) auf Kosten des Verkäufers
  • ansonsten Preisminderung oder Rückgabe
Garantie (BGB: § 443)

je nach Garantiebestimmungen

Frist

Gewährleistung (BGB: § 437)
  • 2 Jahre bei Neuwaren
  • Verkürzung bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr möglich, aber nur durch gesonderten Hinweis
Garantie (BGB: § 443)

je nach Garantiebestimmungen

Ware beschädigt: Wann greift die Gewährleistung bei Kaufverträgen?

Verkäufer müssen ihren Käufern mangelfreie Ware liefern. Kommen sie ihrer Pflicht aus dem Kaufvertrag nicht nach und weist der Kaufgegenstand einen Sachmangel auf, darf der Käufer Nacherfüllung verlangen. Nacherfüllung bedeutet: Der Verkäufer muss den Mangel durch Reparatur beheben oder neue Ware liefern. Auch bei Transportschäden greift die Gewährleistungspflicht, da die Ware beschädigt wurde, bevor sie beim Käufer ankam.

Gut zu wissen:

Zeigt sich der Mangel in den ersten zwölf Monaten nach dem Kauf, ist zu vermuten, dass dieser bereits beim Kauf vorlag. Für eine spätere Gewährleistung müssen Käufer beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Dies gilt allerdings nur beim Verbrauchsgüterkauf, wenn der Verkäufer Unternehmer und der Käufer Verbraucher ist (477, 13, 14 BGB).

Neben den Ansprüchen im Zusammenhang mit der Gewährleistung haben Käufer unter Umständen auch Anspruch auf Schadensersatz, sofern der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat. Das gilt unter Umständen auch bei Lieferverzug. Wird etwa ein maßgeschneidertes Hochzeitskleid nicht pünktlich fertig, darf die Braut die Mehrkosten für ein kurzfristig organisiertes Ersatzkleid als Schadensersatz geltend machen.

Wie verfasst man ein Reklamationsschreiben?

Damit der Verkäufer die Nacherfüllung organisieren kann, muss der Käufer ihm den Mangel anzeigen, etwa mit einem Reklamationsschreiben per Brief oder E-Mail. Darin sollten neben Angaben zu Käufer und Verkäufer auch Informationen über den betreffenden Gegenstand und den Mangel enthalten sein. So schreibt man eine Reklamation Schritt für Schritt:

  1. Vertragsgegenstand beschreiben:
    Informationen über das mangelhafte Produkt und den Kauf, zum Beispiel Rechnungsnummer
  2. Mangel beschreiben:
    Kurze und möglichst genaue Beschreibung des beanstandeten Mangels
  3. Anspruch geltend machen:
    Hinweis darauf, dass im Rahmen der Gewährleistung eine kostenlose Reparatur oder ein kostenloser Austausch gewünscht ist und mit welcher Frist

Privater Kaufvertrag: Ist eine Gewährleistung möglich?

Wird ein Kaufvertrag privat geschlossen, haben Privatverkäufer die gleichen Rechte und Pflichten wie gewerbliche Verkäufer. Dazu gehört auch die Gewährleistung. Privatpersonen können allerdings abweichende Vereinbarungen für die private Gewährleistung treffen oder sie ganz ausschließen. Dazu ist eine eindeutige Formulierung im Angebot oder im Verkaufsgespräch, etwa auf dem Flohmarkt, erforderlich.

Rückgaberecht und Widerrufsrecht: So tritt man vom Kaufvertrag zurück

Wenn der Kaufgegenstand zwar einwandfrei ist, der Käufer es sich aber nach dem Kauf anders überlegt, kann er unter Umständen von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen. Die Rückgabe erfolgt an den Verkäufer. Welche Frist dafür gilt, hängt davon ab, wo die Ware gekauft wurde:

  • Onlineshop:
    Rücksendung innerhalb von 14 Tagen gegen Erstattung des Kaufpreises
  • Ladengeschäft:
    Rückgabe nur mit Einverständnis des Verkäufers gegen Erstattung des Kaufpreises oder gegen einen Gutschein, die Frist legt der Verkäufer fest
Mann sitzt am Schreibtisch und prüft seinen Kaufvertrag.

Neben der Rückgabe gibt es auch den Rücktritt vom Kaufvertrag. Zurücktreten können Käufer, wenn sich die vereinbarte Leistung verzögert und eine dem Einzelfall angemessene Frist verstrichen ist. Der Widerruf eines Kaufvertrags ist bei Onlinekäufen innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen möglich. Bei Ladenkäufen müssen Käufer auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.

Verjährung im Vertragsrecht: Das ist bei Abschluss eines Kaufvertrags zu beachten

Für die verschiedenen Rechte von Verkäufern und Käufern im Rahmen des Kaufvertrags gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen.

  • Anspruch auf Übergabe der Kaufsache: drei Jahre
  • Zahlungsanspruch des Verkäufers: drei Jahre
  • Gewährleistungsansprüche des Käufers: zwei Jahre

Beim Übergabeanspruch und beim Zahlungsanspruch beginnt die Verjährung erst zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Fazit: Einschätzung zum Kaufvertrag einholen

Auch wenn nicht für alle Kaufgeschäfte ein schriftlicher Kaufvertrag dringend erforderlich ist, lohnt sich das Aufsetzen eines Dokuments. Dabei sollten sich Verkäufer und Käufer absichern und den Vertrag durch einen erfahrenen Rechtsexperten prüfen lassen. So lassen sich Nachteile und Missverständnisse von Anfang an ausschließen.

Käufer und Verkäufer erhalten durch eine kostenlose Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB eine direkte Einschätzung zu ihrem individuellen Kaufverträgen.

Mann unterschreibt Kaufvertrag für sein Auto.

FAQ - Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Käufer und einem Verkäufer, in dem ihre Rechte und Pflichten zu einem Kaufgeschäft festgehalten sind. Aus dem Vertrag ergibt sich etwa ein Recht auf Gewährleistung für den Käufer, falls die gekaufte Ware einen Mangel aufweist.

Im Kaufvertrag wird genau festgehalten, wer Käufer und Verkäufer ist, welcher Kaufgegenstand den Eigentümer wechseln soll, in welchem Zustand sich der Gegenstand befindet und welchen Kaufpreis der Käufer zahlen wird. Auch Details wie die Zahlungsbedingungen und wichtige Rechte im Zusammenhang mit der Mangelhaftung sind enthalten.

Der Kaufvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien, die an einem Kauf beteiligt sind. Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufpreis pünktlich zu zahlen und die Ware anzunehmen. Der Verkäufer verpflichtet sich wiederum dazu, die Kaufsache pünktlich und in einwandfreiem Zustand zu liefern.

Bei täglichen Kaufgeschäften, etwa im Supermarkt, ist ein schriftlicher Kaufvertrag nicht erforderlich. Trotzdem wird auch bei mündlichen Absprachen und konkludentem Handeln ein Kaufvertrag mit Rechten und Pflichten geschlossen. Bei teuren Kaufgegenständen wie einem Auto sollten diese Rechte und Pflichten schriftlich festgehalten werden. Beim Kauf von Immobilien, Erbschaften oder Unternehmensanteilen ist die Schriftform Pflicht.

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Rechtsanwalt Raffael Sauer

Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Raffael Sauer
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Raffael Sauer juristisch geprüft. Sauer ist Rechtsanwalt bei der ProRights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das Arbeitsrecht gehört dabei zu seinen Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.

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