Bei einem Kaufvertrag erwarten Käufer die ordentliche Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Vertragspartner. Weist der Kaufgegenstand dennoch Mängel auf, besteht für den Käufer Schadensersatzanspruch. Das gilt auch für Mietverträge oder Arbeitsverträge. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Fakten zum Schadensersatz nach § 280 BGB verständlich zusammen.
- Der Schadensersatz stellt einen Ausgleich für einen erlittenen Schaden dar. Er ist in Paragraph 280 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.
- Das BGB unterscheidet zwischen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen. Vertragliche Ansprüche können sich aus Kauf- oder Mietverträgen ergeben, ein gesetzlicher Anspruch kann bei der Verletzung von Körper oder Gesundheit entstehen.
- Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass der entstandene Schaden durch den Schuldner verursacht wurde.
- Betroffene können im SIEGFRIED CLUB einen Online-Check durchführen und erhalten damit eine schnelle Einschätzung zu ihrem Fall.
- So ist der Ersatz von Schäden in § 280 BGB geregelt
- Diese Voraussetzungen gibt es für Schadensersatzansprüche
- Schadensersatz neben der Leistung und statt der Leistung – einfach erklärt
- So hoch ist der Schadensersatzanspruch bei Vertragsbruch
- Fazit: Von Experten Schadensersatz prüfen lassen
- FAQ: Schadensersatz im Vertragsrecht
So ist der Ersatz von Schäden in § 280 BGB geregelt
Verträge werden geschlossen, um beide Vertragsparteien abzusichern und ihre Rechte und Pflichten festzuhalten. So verpflichtet etwa ein Kaufvertrag den Verkäufer dazu, mangelfreie Ware zu liefern.
Was bei einer Pflichtverletzung passiert, regelt im BGB § 280. Demnach darf der Gläubiger, also der Käufer der mangelhaften Ware, Schadensersatz (oder Schadenersatz) vom Schuldner fordern. Schuldner ist in diesem Fall der Verkäufer.
Gut zu wissen:
Neben vertraglichen Schadensersatzansprüchen nach § 280 BGB kann auch Anspruch auf Ersatz eines Schadens bestehen, der durch Delikte entstanden ist. In diesem Fall greift § 823 BGB.
Wie unterscheiden sich § 280 BGB und § 823 BGB?
Wer durch eine andere Person einen Schaden erleidet, hat Anspruch auf Ersatz des Schadens. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet in den §§ 280 ff. BGB und den §§ 823 ff. BGB allerdings zwischen zwei Arten von Schadensersatzansprüchen:
- Anspruch aus Vertragsverletzungen
- Anspruch wegen unerlaubter Handlungen
Welche Art konkret vorliegt, hängt unter anderem davon ab, ob ein Vertrag zwischen den Beteiligten bestand. Die folgende Tabelle stellt beide Fälle gegenüber.
Ursache
vertragliche Pflichtverletzung
unerlaubte Handlung
Anspruch auf Schadensersatz laut BGB besteht, wenn …
… Person A ihre Pflichten aus einem Vertrag mit Person B nicht einhält
… Person A vorsätzlich oder fahrlässig ein Recht von Person B verletzt und damit etwa deren Gesundheit, Freiheit, Leben oder Eigentum Schaden zufügt
Beweislast liegt …
… beim Schuldner (Verkäufer, der ein mangelhaftes Auto als einwandfrei verkauft hat)
… beim Geschädigten (Besitzer eines Fahrzeugs, in das eine Beule gefahren wurde)
Beispiel
- Sachmangel
- Verzögerung einer Leistung
- Nichterbringung einer Leistung
- Sachbeschädigung
- Körperverletzung
- Betrug
Unterschied zwischen Schadensersatz und Entschädigung
Schadensersatz dient dazu, einen materiellen Schaden auszugleichen. Beschädigt eine Person das Eigentum einer anderen Person, muss sie zum Beispiel Reparaturkosten als Ersatz für den verursachten Schaden zahlen.
Von einer Entschädigung spricht man bei Wiedergutmachung eines entstandenen Schadens. Wer unrechtmäßig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, darf sich durch den Staat entschädigen lassen. Betroffene von Gewalt können ein Schmerzensgeld als Entschädigung verlangen.
Vereinfacht gesagt: Schadensersatz gleicht den Schaden am Vermögen eines anderen aus, während eine Entschädigung physische und andere immaterielle Schäden wiedergutmachen soll.

Ob Ihnen ein Schadensersatz nach § 280 BGB oder eine Entschädigung zusteht, können Sie über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB prüfen.
Diese Voraussetzungen gibt es für Schadensersatzansprüche
Damit überhaupt Schadensersatzansprüche entstehen, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- ein vertraglich begründetes Schuldverhältnis, zum Beispiel ein Kaufvertrag
- eine Pflichtverletzung, die der Schuldner zu vertreten hat
- ein Schaden, der eindeutig im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis steht – etwa wenn der Verkäufer die vom Käufer bestellte Sache nicht oder verspätet liefert
Achtung:
Schadensersatzansprüche können verjähren. Die Frist hängt von den Umständen des individuellen Falls und der Vertragsart ab und beträgt bis zu 30 Jahre.
Schadensersatz neben der Leistung und statt der Leistung – einfach erklärt
Liegt eine vertragliche Pflichtverletzung vor, können Gläubiger den Ersatz eines Schadens neben der Leistung oder statt der Leistung verlangen. Das folgende Beispiele zeigen, was damit gemeint ist:
- Ein Autohändler verkauft bewusst ein mangelhaftes Auto als mangelfrei. Der Käufer entdeckt den Mangel und verlangt die Rückzahlung des Kaufpreises statt der Leistung. Laut § 281 BGB muss der Verkäufer seine Vertragspflicht dann nicht mehr erfüllen, aber den Schaden dennoch ersetzen.
- Ein Autobesitzer lässt seinen Pkw reparieren und der Kfz-Mechaniker verursacht dabei einen neuen Schaden am Fahrzeug. Verlangt der Kunde Schadensersatz dafür und besteht weiter auf die Durchführung der ursprünglichen Reparatur, spricht man vom Schadensersatz neben der Leistung.
So hoch ist der Schadensersatzanspruch bei Vertragsbruch
Art und Umfang von Schadensersatzansprüchen müssen laut § 249 BGB so gestaltet sein, dass der Zustand vor dem Schaden wieder hergestellt wird. Der Schuldner kann dafür die beschädigte Ware reparieren, ersetzen oder den Käufer finanziell entschädigen.
Für die Berechnung der Schadenssumme gibt es verschiedene Methoden:
- Differenzmethode: Die Differenz zwischen der Vermögenslage ohne und mit Schadereignis wird herangezogen.
- Konkrete Schadensberechnung: Die tatsächliche Schadenssumme wird durch Belege wie Gutachten oder Rechnungen ermittelt.
- Abstrakte Schadensberechnung: Ein in ähnlichen Fällen typischerweise entstehender Schaden dient als Berechnungsgrundlage.

Die Höhe der Entschädigung hängt vom jeweiligen Fall, von den Umständen und dem konkreten Schadensereignis ab.
Fazit: Von Experten Schadensersatz prüfen lassen
Käufern, Angestellten, Pkw-Fahrern und Mietern steht Schadensersatz zu, wenn ihr Vertragspartner sich nicht an Vereinbarungen hält. Allerdings ist Verbrauchern oft nicht klar, unter welchen Umständen und wie viel Schadensersatz ihnen zusteht.
Experten für Vertragsrecht können Abhilfe schaffen, sorgen für klare Verhältnisse und wissen, was Geschädigten zusteht. Mit einem Online-Check im SIEGFRIED CLUB finden Betroffene schnell heraus, ob ein Schadensersatzanspruch besteht und wie sie schnell zu ihrem Recht kommen.
FAQ: Schadensersatz im Vertragsrecht
Ein Anspruch auf „Schadensersatz wegen Pflichtverletzung“ laut BGB besteht immer dann, wenn ein Schuldner seine vertraglich geregelten Leistungspflichten gegenüber einem Gläubiger verletzt. Für den Gläubiger, etwa den Käufer einer Ware, besteht Anspruch auf Schadensersatz. § 280 BGB greift allerdings nur, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 BGB besteht bei Vertragsverletzungen. § 823 BGB greift dagegen, wenn eine Person einer anderen Person einen vorsätzlich oder fahrlässig Schaden zugefügt hat, zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall.
Die Höhe der Entschädigung bei verletzten Vertragspflichten hängt vom Einzelfall und vom konkreten Schaden ab. Grundsätzlich soll die Entschädigung den Zustand wiederherstellen, der bestand, bevor der Schaden eingetreten ist. Für eine Ersteinschätzung des Schadensersatzanspruchs empfiehlt sich ein unverbindlicher Online-Check.