Autokauf ist Vertrauenssache - vertrauen sollte man dabei aber weniger dem jeweiligen Vertragspartner, sondern vielmehr auf einen wasserdichten Auto-Kaufvertrag. Denn im Streitfall erlangen beide Vertragspartner Rechtssicherheit nur dann, wenn alle wesentlichen Vertragspunkte schriftlich fixiert wurden. Zumindest, wenn der Kaufvertrag in korrekter Weise abgefasst wurde. Je besser dieser formuliert und je klarer er ausgestaltet ist, umso weniger Möglichkeiten gibt es für Streit und Ärger nach dem Kauf.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein fairer Auto-Kaufvertrag berücksichtigt sowohl die Interessen des Käufers als auch die des Verkäufers.
- Nach dem Verkauf muss das Fahrzeug unverzüglich umgemeldet werden.
- Sachmängel und Gewährleistung sind die häufigsten Probleme beim Autokauf.
- Wird die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, haftet auch der Privatverkäufer.
- Der Verkäufer sollte bei Übergabe auf vollständige Bezahlung in bar bestehen.
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- Das Wichtigste beim Auto Kaufvertrag für Verkäufer
- Gewährleistungsklausel
- Darauf sollten Käufer beim Abschluss eines Auto Kaufvertrags achten
- Kaufvertrag für Auto: Diese Sonderregelungen gelten
- Kaufvertrag für Auto anfechten
- Fazit: Vorsicht schützt vor ungewollten Folgen - lassen Sie Ihren Auto-Kaufvertrag prüfen.
- FAQ's: Auto-KAufvertrag
Das Wichtigste beim Auto Kaufvertrag für Verkäufer
Grundsätzlich kann man private Auto-Kaufverträge in beliebiger Form abschließen, demnach auch mündlich. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird aber dringend empfohlen, einen Kaufvertrag über ein Auto oder Motorrad in schriftlicher Form abzuschließen.
Zum einen ist ein Kaufvertrag geeignet, ihr Eigentum am Auto nachzuweisen, zum anderen bietet der Kfz-Kaufvertrag eine Beschreibung des Kaufgegenstandes und ist damit ein wichtiges Beweisstück im Fall späterer Reklamationen.
Das sollten Sie bei dem Erstellen eines Kaufvertrages für ein Auto beachten
Grundsätzlich werden von einem Kaufvertrag über Gebrauchtwagen immer 2 Exemplare ausgefertigt – eines für den Käufer, eines für den Verkäufer.
Folgende Punkte sollten in einem Autokaufvertrag geregelt sein:
- Sachmangelhaftung: Beim Privatverkauf kann die Haftung für Sachmängel (grundsätzlich) ausgeschlossen werden. Damit gibt es keinerlei Garantie- oder Gewährleistungsansprüche.
- Daten des Vertragspartners: Im Kaufvertrag über einen PKW sollten von beiden Vertragspartnern jeweils Name und Adresse angeführt werden. Lassen Sie sich ein Ausweisdokument zeigen.
- Zustand des Autos: etwaige Mängel oder Schäden am Auto unbedingt offenlegen und schriftlich festhalten. Gegebenenfalls Handyfotos anfertigen.
- Fahrzeugübergabe dokumentieren: sollte der Käufer vor Ummeldung des Kfz einen Unfall haben, sind sie besser abgesichert, wenn Datum und Uhrzeit der Übergabe festgehalten sind.
- Erhalt bestätigen lassen: Vom Käufer den Erhalt von Fahrzeug, Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapieren bestätigen lassen – das vermeidet späteren Ärger. Zusatzausstattung und Kfz-Zubehör sollten ebenfalls aufgelistet werden.
Gewährleistungsklausel
Das BGB sieht in § 437ff für Kaufverträge ein Gewährleistungsrecht vor. Dies bedeutet, dass der Verkäufer dafür haftet, dass die Sache „bei Gefahrübergang“ die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, also bei Übergabe keine Mängel aufweist. Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen – entweder Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bleibt dies erfolglos, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern.
Dieses Recht verjährt binnen zwei Jahren, kann aber nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, 18.11.2020 - VIII ZR 78/20) bei Gebrauchtfahrzeugen vertraglich auf ein Jahr reduziert werden.
Sechs Monate nach Übergabe kommt es zur Beweislastumkehr – ab dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob der Verkäufer als Unternehmer oder als Privatperson tätig wird. Über die Person des Verkäufers gibt der Fahrzeugschein Auskunft. Ist der Verkäufer Unternehmer, kann sich der Käufer auf die strengeren Vorschriften für Verbrauchergeschäfte berufen.
ACHTUNG! Das gilt aber nur, wenn der Verkäufer Unternehmer ist. Ist der Verkäufer eine Privatperson, kann er die Gewährleistung und damit die Haftung für Sachmängel auch gänzlich ausschließen. Das ist bei Kaufverträgen über Gebrauchtwagen von privat auch durchaus üblich. Umso wichtiger ist es, vor dem Kauf das Fahrzeug gründlich auf Mängel zu untersuchen – oder noch besser: untersuchen zu lassen.
Ein privater Verkäufer haftet in zwei Fällen dennoch:
- Wenn er eine vertragliche Garantiezusage für eine Eigenschaft des Kfz gegeben hat. Was konkret als Garantiezusage zu verstehen ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Vorsicht aber bei Angaben in Inseraten: diese könnten als Garantiezusagen gewertet werden.
- Wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
So verhalten Sie sich als Verkäufer nach Abschluss des Auto Kaufvertrags
Nach dem Verkauf muss der Käufer die Ummeldung auf seinen Namen so schnell wie möglich durchführen. Zum einen, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, zum anderen aber auch für den Fall, dass mit dem bereits verkauften aber noch auf den Vorbesitzer zugelassenen Fahrzeug ein Unfall passiert. Der Versicherungsnehmer könnte von der Kfz-Versicherung in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden, wenn der Unfall seinem Versicherungsvertrag zugerechnet wird.
Aus diesem Grund sollte sicherheitshalber die Kfz-Versicherung umgehend über den Verkauf informiert werden, ebenso wie die Kfz-Zulassungsstelle, da auch die Kfz-Steuerpflicht des Verkäufers erst mit der Benachrichtigung über den Verkauf endet.
Checkliste für Verkäufer bei Abschluss eines Auto Kaufvertrags
Als Verkäufer sollte man vor dem Abschluss eines Kaufvertrages über einen PKW insbesondere auf folgende wesentliche Elemente achten:
- Identität des Käufers prüfen: Personalausweis zeigen lassen
- Grundsatz Auto gegen Geld: bestehen Sie auf vollständiger Bezahlung des Kaufpreises in bar bei Übergabe. Dass ein Scheck nicht gedeckt ist, stellt sich oft erst wesentlich später heraus. Akzeptieren Sie keine Teilzahlungen oder ungewöhnliche Zahlungsmodalitäten.
- Keine Mängel verschweigen: der Kaufvertrag könnte wegen Arglist angefochten oder rückgängig gemacht werden.
- Zulassungsstelle vom Verkauf benachrichtigen: damit endet die Kfz-Steuerpflicht des Verkäufers
- Verkaufsmeldung an die Kfz-Versicherung senden: mit dem Käufer schriftlich vereinbaren, dass er das Fahrzeug umgehend auf seine Person ummeldet. Will man auf Nummer sicher gehen – Fahrzeug abgemeldet verkaufen.
- Übergabe schriftlich bestätigen lassen: nicht nur das Fahrzeug, sondern auch Schlüssel, Fahrzeugpapiere, Zubehör, etc. auflisten.
Tipps für die Probefahrt
- Schließen Sie vor der Probefahrt eine Haftungsvereinbarung.
- Lassen Sie sich den Führerschein zeigen
- Wenn Sie selbst nicht an der Probefahrt teilnehmen: behalten Sie eine Sicherheitsleistung ein - etwa Reisepass oder Personalausweis.
Darauf sollten Käufer beim Abschluss eines Auto Kaufvertrags achten
Einen Auto-Kaufvertrag sollte man als Käufer erst dann abschließen, wenn man sich eingehend mit dem Kaufobjekt beschäftigt hat und alle offenen Fragen zufriedenstellend geklärt sind.

Es empfiehlt sich, in jedem Fall einen Begleiter zum Besichtigungstermin mitzunehmen. Zum einen kann eine objektive zweite Meinung hilfreich sein, zum anderen bietet dies einen gewissen Schutz vor einem unüberlegten Autokauf.
Checklist für Käufer
Diese Auflistung kann nur einige wenige Anhaltspunkte liefern, worauf man beim Autokauf achten sollte, bevor man einen Kaufvertrag über ein Kfz unterzeichnet. Dennoch sollten insbesondere folgende Punkte befolgt werden:
- Technischen Zustand überprüfen: Gebrauchtwagen-Untersuchung durch Fachpersonal durchführen lassen. Der Vorteil einer gründlichen Inspektion ist, dass sie von neutraler Seite und nach objektiven Kriterien erfolgt. Dabei können auch Mängel entdeckt werden, die bei einer nur oberflächlichen Begutachtung möglicherweise verborgen geblieben wären.
- Probefahrt durchführen: Ein Muss vor dem Abschluss eines jeden Auto-Kaufvertrages. Diese gibt nicht nur Aufschluss über den Zustand, sondern vermittelt auch Erkenntnisse über Fahrverhalten und Handling des Kfz.
- Identität des Verkäufers überprüfen: insbesondere auch, ob man es vielleicht mit einem Verkäufer zu tun hat, der sich nicht als Händler deklarieren will. Rote Kennzeichentafeln am Kfz könnten dafür ein Indiz sein. Ebenso, wenn der Verkäufer nicht mit der im Kfz-Brief eingetragenen Person übereinstimmt.
- Mustervertrag einer vertrauenswürdigen Quelle verwenden: anerkannte, vielfach verwendete pdf-Kfz-Kaufverträge reduzieren die Gefahr, wesentliche Punkte im Vertrag zu vergessen.
- Nicht unter Druck setzen lassen: die Kauf-Entscheidung sollte wohlüberlegt und in aller Ruhe getroffen werden.
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Kaufvertrag für Auto: Diese Sonderregelungen gelten
Für die meisten ist der Kauf eines Autos keine alltägliche Angelegenheit. Im Gegensatz zum Einkauf im Supermarkt etwa gibt es bei einem Kaufvertrag über ein Auto einige Besonderheiten zu beachten. Diese betreffen insbesondere die Zeit nach dem Kauf. Wenn sich technische Probleme ergeben, mit denen der Käufer weder gerechnet hat oder rechnen musste, stellen sich häufig Haftungsfragen.
Sachmangelhaftung
Laut Gesetz (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) haftet der Verkäufer nach Übergabe des Gebrauchtwagens zwei Jahre lang für Sachmängel.
Frei von Sachmängeln ist eine Sache gemäß § 434 BGB, wenn sie im Zeitpunkt „des Gefahrübergangs“
- den subjektiven Anforderungen (vereinbarte Beschaffenheit, für die vorausgesetzte Verwendung geeignet, Zubehör und Anleitungen wurden übergeben)
- den objektiven Anforderungen (übliche Beschaffenheit, für die gewöhnliche Verwendung geeignet, entspricht den Werbeaussagen sowie eventuell einer Probe)
entspricht.
Wird eine andere als die vereinbarte Sache geliefert, liegt ebenfalls ein Sachmangel vor.
Aber auch Rechtsmängel spielen eine Rolle. Mangelfreiheit bedeutet in diesem Fall, dass niemand Rechte gegen den Käufer geltend machen kann.
Daher sollte man etwa keine Zweifel haben, dass der Verkäufer tatsächlich auch Eigentümer ist. Ein Indiz dafür: der Verkäufer kann sämtliche erforderlichen Fahrzeugpapiere vorweisen.
Arglistige Täuschung beim Autokauf
Hat der Verkäufer Kenntnis von Mängeln, so muss er sie dem Käufer offenlegen. Tut er das nicht, macht er sich unter Umständen der arglistigen Täuschung nach § 123 BGB schuldig und kann darüber hinaus zum Schadenersatz verpflichtet werden.
Allerdings liegt hier die Beweislast beim Käufer: er muss nachweisen, dass der Verkäufer den Mangel kannte und bewusst verschwiegen hat.
Außerdem muss der Käufer in diesem Fall dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Nacherfüllung einräumen: er kann sofort vom Vertrag zurücktreten oder Preisminderung verlangen.
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Kaufvertrag für Auto anfechten
Es gibt nur eine geringe Anzahl von Gründen, die zur Anfechtung eines Kaufvertrags berechtigen. Praxisrelevant ist dabei allerdings vor allem die “Arglistige Täuschung”.
Wurde der Käufer arglistig getäuscht, so ist dies ein Grund, den Auto-Kaufvertrag anzufechten. Der Verkäufer ist in diesem Fall verpflichtet, dem Käufer den Kaufpreis zu erstatten. Im Austausch muss der Käufer das Fahrzeug wieder zurückgeben.
Die Anfechtung muss dem Verkäufer gegenüber unmissverständlich erklärt werden. Führt dies nicht zum gewünschten Ergebnis, muss bei Gericht Klage erhoben werden.
Dies muss binnen eines Jahres erfolgen. Die Frist beginnt dabei erst, wenn der Getäuschte die Täuschung entdeckt hat. Zehn Jahre nach Vertragsabschluss verjährt aber das Recht zur Anfechtung endgültig.
Fazit: Vorsicht schützt vor ungewollten Folgen - lassen Sie Ihren Auto-Kaufvertrag prüfen.
Ein Auto-Kaufvertrag ist für beide Seiten mit gewissen Risiken verbunden. Da es meist um nicht unerhebliche Summen geht, sollten sich sowohl Käufer als auch Verkäufer zuvor über die möglichen Folgen im Klaren sein. Im Fall von Sachmängeln bedeutet das für den Verkäufer, dass er gegebenenfalls mit unangenehmen Haftungsfragen konfrontiert wird, die seinen Erlös schmälern können. Der Käufer wiederum muss sich mit einem mangelhaften Fahrzeug herumschlagen, das er im Fall grober Mängel vielleicht nicht einmal nutzen kann.

Es ist daher empfehlenswert, sich durch die Prüfung des Kaufvertrags, z.B.: im Rahmen einer Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB, abzusichern. Im SIEGFRIED CLUB profitieren Sie nicht nur vom Zugriff auf Mustervorlagen für rechtssichere Kommunikation und auf das Netzwerk unserer Partneranwälte, sondern auch von passenden Online-Checks für Ihr Kaufrecht und weitere Rechtsthemen. Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied und erhalten Sie direkt eine Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall.
FAQ's: Auto-KAufvertrag
Zum einen müssen die Daten von Käufer und Verkäufer sowie Informationen zum Kauf (Datum, Ort, eventuell Kaufpreis) enthalten sein. Zum anderen sind natürlich die Daten des Kaufgegenstandes wichtig – bei einem Auto ist das vor allem die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN). Aber auch Ausstattung, Kilometerstand und Zubehör sollten der guten Ordnung halber enthalten sein.
Das Internet ist voll von mehr oder weniger tauglichen Muster-Kaufverträgen. Achten Sie auf eine vertrauenswürdige Quelle – ADAC oder auch Ihr Kfz-Versicherungsunternehmen sind geeignete Anlaufstellen.
Beim Kauf vom Unternehmer ist dies ein absolutes „No-Go“, er kann die gesetzliche Gewährleistung grundsätzlich nicht ausschließen. Davon zu unterscheiden ist eine „Garantie“ – diese können vom Unternehmer nach Belieben gestaltet, gewährt oder auch nicht werden.
Bei Kaufverträgen zwischen Privaten kann die Gewährleistung für Sachmängel zwar ausgeschlossen werden – ein Freibrief für Täuschung oder Betrug ist das allerdings nicht. Ein Ankaufstest schützt hier vor bösen Überraschungen.
Wesentlich sind die Angaben im Fahrzeugbrief.