SIEGFRIED logo
ClubKonto
Transportschaden

DHL Paket beschädigt: Was tun bei Transportschaden und beschädigter Ware?

28. Dezember 2022 um 09:00

Paket beschädigt? Das kann schnell passieren, denn im Internet wird gern eingekauftund all die Ware muss schließlich auch verschickt werden. DHL ist unter den Paketdiensten der Hauptakteur. Bei der Auslieferung entstehende Transportschäden lassen sich auf einige wenige Ursachen zurückführen, beispielsweise unzureichend verpackte Pakete, fahrlässiges Verhalten der Paketboten oder unwägbare Bedingungen wie etwa Witterungseinflüsse. – Wurde Ihr Paket beschädigt? Dann erfahren Sie in diesem Beitrag, was Ihre Rechte sind und was zu tun ist, um diese durchzusetzen.

Artikel teilen
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Transportschaden kann offen oder versteckt sein, je nachdem, ob nur die Verpackung oder auch der Inhalt beschädigt wurde. Prüfen Sie jedes Paket bei Empfang genau!
  • Beim Online-Kauf eines Verbrauchers trägt der Verkäufer das Transportrisiko – bis zur Übergabe an den Käufer.
  • Wer den Paketdienst für einen Transportschaden haftbar machen will, muss belegen, dass das Paket beim Paketdienst ordnungsgemäß verpackt eingeliefert zu haben.
  • Paket beschädigt? Prüfen Sie in einem Online-Check im SIEGFRIED CLUB unkompliziert und schnell Ihre Ersatzmöglichkeiten.

Beschädigte Ware – Definition des Transportschadens

Wenn ein Paket mit Ware auf dem Transportweg vom Sender zum Empfänger beschädigt wird, spricht man von einem Transportschaden. So ein Schaden kann sowohl als Schaden der äußeren Umverpackung auftreten, als auch auch als Schaden der Ware selbst.

Ware, die zu spät, unvollständig oder an die falsche Adresse geschickt wird, gilt nicht als "beschädigt" im Sinne eines Transportschadens.

Offener Transportschaden

Ein offener Transportschaden ist ein bei Entgegennahme des Paketes sofort ersichtlicher Schaden (z.B. eingerissener Karton, hervorstehende Ware).

Versteckter Transportschaden

Ein versteckter Transportschaden liegt vor, wenn die Verpackung äußerlich intakt, die Ware aber beschädigt und diese Beschädigung erst nach Öffnung der Verpackung erkennbar ist.

Paket beschädigt erhalten – Wer haftet? Was tun?

Wenn ein DHL Paket offensichtlich beschädigt beim Empfänger ankommt (offener Transportschaden), kann der Empfänger es annehmen oder direkt die Annahme verweigern. Im Falle einer Annahmeverweigerung sollte er dem Paketdienst zusätzlich auch nochmal schriftlich (z.B. per E-mail) mitteilen, dass und warum die Paketannahme verweigert wird (Beschreibung des Schadens, bestenfalls mit Foto).

Mitarbeiter eines Transportunternehmens bemerken Transportschaden an Paket.

Wenn das DHL Paket äußerlich intakt ist, besteht dennoch die Möglichkeit, dass die Ware im Paket beschädigt wurde (versteckter Transportschaden). Das stellt der Empfänger aber noch nicht bei Übergabe fest, sondern erst, wenn er das Paket öffnet. In diesem Fall hat der Empfänger sieben Tage Zeit, bei DHL eine Schadensanzeige einzureichen. Ein Muster für die Schadensanzeige ist auf der DHL Webseite erhältlich. Dazu müssen das ausgefüllte Schadensformular und alle Verpackungsinhalte in einer Postfiliale abgegeben werden. Von dort wird alles an die entsprechende DHL Prüfstelle geschickt.

Wer für einen solchen Schaden bzw. Sachmangel haftet, hängt davon ab, wer das Versandrisiko trägt und welche Personen beteiligt sind. Wenn Privatleute einander etwas verkaufen und beim Versand entsteht ein Schaden, so wird das gesetzlich anders geregelt, als wenn Unternehmer und Privatperson oder ausschließlich Gewerbetreibende beteiligt sind. Wer das Transportrisiko trägt, kann sich aus Vertrag (AGB) oder Gesetz ergeben.

Wer haftet bei Transportschäden unter Privatleuten?

Wenn Privatpersonen einander gekaufte Waren übersenden, handelt es sich um einen sog. Versendungskauf (§ 447 BGB). Sobald der Verkäufer die Ware an den DHL Paketdienst übergibt, liegt das Versendungsrisiko beim Käufer – vorausgesetzt, die Ware war ordnungsgemäß verpackt. Die Beweislast für das Gegenteil trägt der Empfänger, der ggf. mit Zeugenaussagen, Fotos oder dem Aufbewahren der Verpackung im Falle eines Transportschadens belegen können muss, dass das Paket nur unzureichend verpackt war.

Wer haftet bei Transportschäden im Verhältnis Händler - Privatperson?

Für Privatpersonen (Verbraucher), die Ware bei einem gewerblichen Händler kaufen, gelten die Regeln des sog. Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB). Unabhängig vom Vorliegen eines Schadens ist der Verbraucher zunächst binnen 14 Tagen berechtigt, den Kauf zu widerrufen und sich den Preis zurückzahlen zu lassen (sog. Verbraucherwiderrufsrecht, § 355 BGB).

Wenn die dem Verbraucher übersandte Ware schon bei Übergabe an ihn beschädigt ist, kann dieser nicht beurteilen, ob der Mangel schon im Lager des Händlers entstand oder erst beim späteren Transport durch DHL. Dies muss der Käufer aber auch nicht prüfen, denn er wendet sich bei Schäden in jedem Fall an den Verkäufer. Der Verkäufer trägt das Risiko eines reibungslosen Versands. Der Käufer trägt die Gefahr erst ab Übergabe an ihn persönlich (§§ 475 Absatz 2, 447 BGB).

Im Schadensfalle kann der Käufer vom Verkäufer Nacherfüllung (§ 439 BGB)verlangen, und zwar in Form der Nachlieferung einer mangelfreien Sache oder der Nachbesserung als Reparatur des Schadens. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Im Zweifelsfalle oder bei Uneinsichtigkeit des Verkäufers, sollte ggf. – je nach Warenwert – ein Anwalt hinzugezogen werden.

Wenn der Transportschaden durch den Paketdienst DHL verursacht wurde, hat der Empfänger ggf. Anspruch auf Schadensersatz. Die Geltendmachung des Anspruchs beim Paketdienst obliegt jedoch dem Händler, dessen Ware nicht ordnungsgemäß transportiert wurde. Der Händler muss gegenüber dem DHL Paketdienst belegen, die Ware vor Versand ausreichend verpackt übergeben zu haben. Wenn dies gelingt, haftet der Paketdienst für auf dem Transportweg verursachte Schäden (vgl. § 425 HGB).

Transportschaden, doch Ersatz wird verweigert? Prüfen Sie über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB unkompliziert und schnell Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Wie haften Unternehmer untereinander bei Transportschäden? 

Wenn im B2B-Verhältnis, also zwischen Unternehmern, ein Transportschaden auftritt, gelten andere Regeln als zwischen Händler und Verbraucher. Nach Übergabe der transportsicher verpackten Ware an den DHL Paketdienst liegt das Transportrisiko beim Käufer. Ausnahmen gelten, wenn die zwischen den Unternehmern geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers die Haftung anders regeln.

Gut zu wissen:

Händler und Gewerbekunden sind verpflichtet, die Ware nach Erhalt sofort nach möglichen Schäden zu untersuchen und diese, sofern vorhanden, umgehend dem Verkäufer anzuzeigen (sog. Rügeobliegenheit, § 377 HGB).

DHL Haftungsausschluss

Das vermutlich größte Risiko für einen Transportschaden resultiert aus unzureichenden Verpackungen der Versender. Dass der Paketdienst, z.B. DHL, für derartige Fälle die Haftung begrenzen bzw. ausschließen muss, ist daher leicht nachvollziehbar (vgl. § 427 Absatz 1 Nr. 2 HGB).

Tipp:

Sie können als Absender von Paketen vorbeugen, indem sie z.B. immer jemanden mitnehmen, wenn Sie besondere Pakete zum DHL Paketdienst bringen. So haben Sie einen Zeugen, wenn Ihnen auf Nachfrage seitens des Transportunternehmens – bei Übergabe der Ware an den Dienstleister – bestätigt wird, die Verpackung sei ausreichend.

Fazit zum Transportschaden bei der Paketlieferung

Ihr Paket wurde bei der Lieferung beschädigt? Als Verbraucher wenden Sie sich zwecks Ersatz an den Versender. Wenn sich das schwierig gestaltet und der Warenwert hoch ist, hilft Ihnen auch ein Anwalt beim Durchsetzen Ihres Rechts.

Frau stzt wütend vor geöffnetem Paket, weil die Ware vom Transport beschädigt ist.

Transportschaden am DHL Paket? Mit einem Online-Check im SIEGFRIED CLUB erhalten Sie eine schnelle und unkomplizierte Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.

FAQ - Transportschaden

Die Haftung bei Transportschäden hängt davon ab, ob der Kauf unter Selbstständigen, Privatleuten oder B2C stattfand. Wenn ein Händler etwas an einen Verbraucher schickt, haftet meist der Händler für Schäden, die bis zur Übergabe an den Empfänger entstehen.

Zu einer angemessenen Verpackung gehört ein stabiler Karton, ein gutes Klebeband und ausreichend Polstermaterial.

Online-Verträge sind ohne Nennung von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufbar. Sie schicken die Ware zurück und bekommen den Kaufpreis erstattet.

Artikel teilen

Beliebteste Artikel

Frau unterschreibt einen Aufhebungsvertrag.
Aufhebungsvertrag erhalten? Darum sollten Sie diesen unbedingt rechtlich prüfen lassen
Die Kündigung ist nicht der einzige Weg, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Oft bieten Unternehmen ih…
Frau liest ihren unbefristeten Arbeitsvertrag und prüft ihn auf Kündigungsfrist.
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Kündigung nicht ausgeschlossen – das müssen Arbeitnehmer wissen
Ein langfristiges Arbeitsverhältnis sichert das Einkommen und erleichtert die Zukunftsplanung. Das Z…
Arbeitsvertrag mit der Anmerkung, dass dieser durch Juristen geprüft wurde.
Der Arbeitsvertrag: Die wichtigsten Inhalte auf einen Blick
Bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags greifen die meisten Unternehmen auf vorgefertigte Muster-Ar…
Symbolische Darstellung Gütertrennung: Mann trennt Bausteine mit verschiedenen Symbolen wie Haus, Geld und Haustiere.
Ehevertrag – Gütertrennung statt Zugewinn
In Deutschland wird jede dritte Ehe wieder geschieden. Wenn vor der Eheschließung vertraglich nicht…
Mietvertrag liegt neben Wohnungsschlüsseln zur Unterzeichnung bereit.
Neuen oder bestehenden Mietvertrag prüfen lassen
Mietverträge enthalten oft komplexe juristische Klauseln, die nicht immer auf den ersten Blick entsc…

Top Themen

Arrow iconAbgasskandal: Zusammenfassung und Ausblick auf 2022
Eine Marke der SIEGFRIED.DE GmbH