Wer die Haushaltskasse aufbessern möchte, kann gebrauchte Dinge verkaufen. Doch beim Privatverkauf auf eBay und Co. gibt es rechtlich einiges zu beachten. Besonders heikel ist die Gewährleistung. Wer sie ausschließen darf und welche Pflichten Verkäufer haben, fasst diese Übersicht zusammen.
Das Wichtigste in Kürze
- Privatverkäufer müssen zwei Jahre Gewährleistung einräumen: Ist der Kaufgegenstand mangelhaft, müssen sie ihn ersetzen, reparieren oder Geld zurückzahlen.
- Mit einem rechtssicher formulierten Haftungsausschluss können Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen.
- Unzulässige Klauseln oder arglistige Täuschung machen den Haftungsausschluss unwirksam. Eine erste Einschätzung zur Rechtmäßigkeit einer Klausel zeigt ein unverbindlicher Online-Check im SIEGFRIED Club.
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Das bedeutet die Gewährleistung im Privatverkauf
Wer Dinge verkauft, gilt als Privatverkäufer. Anders als der gewerbliche Verkauf erfolgt der Privatverkauf ohne langfristige Gewinnerzielungsabsicht. Beim Verkauf des eigenen Autos, von Möbelstücken oder Kleidung besteht deshalb in der Regel keine Steuerpflicht.
Was dagegen immer gilt, ist die Pflicht zur Gewährleistung nach § 437 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Sie schützt Käufer, die bei eBay Kleinanzeigen oder dem Privatverkauf auf dem Flohmarkt zuschlagen, wenn der erworbene Gegenstand mangelhaft ist.
Gut zu wissen
Die Gewährleistung nennt man auch Sachmängelhaftung.
Diese Pflichten haben Privatverkäufer
Beim Privatverkauf kommt ein Kaufvertrag zustande. Privatverkäufer haben also grundsätzlich die gleichen Pflichten rund um die Gewährleistung wie alle anderen Verkäufer.
Das bedeutet:
- Privatpersonen müssen dafür sorgen, dass ihre verkauften Waren frei von Rechtsmängeln sind. Ein Rechtsmangel liegt etwa vor, wenn der verkaufte Gegenstand nicht dem Verkäufer gehört und Dritte gegen den Käufer Rechte geltend machen könnten.
- Der Kaufgegenstand darf beim Verkauf keine Sachmängel aufweisen. Hat ein Kleidungsstück ein Loch oder funktioniert das Küchengerät nicht wie beschrieben, müssen Privatverkäufer Ersatz liefern, den Mangel beheben oder den Kaufpreis erstatten. Die Pflicht der Gewährleistung besteht zwei Jahre lang.
- Ist ein privat verkaufter Gegenstand mangelhaft und hat der Privatverkäufer den Mangel zu vertreten, darf der Käufer Schadensersatz verlangen.
Gibt es beim Privatverkauf ein Rückgaberecht?
Der Umtausch gehört nicht zu den Pflichten privater Verkäufer. Außerdem können Schnäppchenjäger beim Privatverkauf keine Rücknahme vom Verkäufer verlangen.
Gewährleistungsausschluss: Privatverkauf rechtssicher abwickeln
Während die Gewährleistung für gewerbliche Verkäufer uneingeschränkt gilt, dürfen private Verkäufer sie ausschließen. Damit ein Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf rechtsgültig ist, muss er allerdings korrekt formuliert sein.

Ob sie ihre Gewährleistung sicher ausgeschlossen haben, können Privatverkäufer über den Gewährleistungs-Check unverbindlich im SIEGFRIED Club prüfen.
So schließen Verkäufer die Gewährleistung richtig aus
Viele Privatverkäufer verwenden fehlerhafte Klauseln für den Haftungsausschluss. Ein Beispiel ist die eBay-Privatverkauf-Formulierung „Es handelt sich um einen Privatverkauf – keine Rücknahme oder Garantie“. Diese Klausel ist wirkungslos. Denn zum einen besteht für Privatverkäufer keine Pflicht zur Rücknahme und zum anderen ist eine Garantie keine Gewährleistung.
Wer die Gewährleistung ausschließen will, muss dies korrekt und eindeutig ausdrücken. Die Tabelle zeigt, wie eine rechtssichere Formulierung aussehen kann.
- Ich schließe jegliche Sachmängelhaftung aus.
- Dieser Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
- Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung meiner Pflichten als Verkäufer sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Verkauf durch Privat, daher keine Gewährleistung.
- gekauft wie gesehen.
- Es besteht kein Anspruch auf Garantie oder Rücknahme.
Achtung bei Neuwaren
Eine Gewährleistung ist auch bei privat verkauften Neuwaren ausschließbar. Nutzen Verkäufer allerdings mehr als dreimal die gleiche Formulierung, gilt sie als allgemeine Geschäftsbedingung. Laut dem Bundesgerichtshof ist die zweijährige Sachmängelhaftung damit nicht ausgeschlossen, sondern gilt noch für ein Jahr.
Wann ist ein Ausschluss der Sachmängelhaftung im Privatverkauf unwirksam?
Formulieren Verkäufer ihren eBay-Text beim Privatverkauf falsch, müssen sie die Gewährleistung weiterhin einräumen. Doch auch mit einer korrekten Klausel kann der Ausschluss unwirksam sein – etwa, wenn der Privatverkäufer den Käufer arglistig getäuscht hat oder ein Mangel die Funktion des Gegenstands beeinträchtigt.
Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn die Beschreibung des Kaufgegenstands von den Tatsachen abweicht und dem Verkäufer dieser Umstand bewusst ist. Die rechtliche Grundlage dafür liefern die §§ 123 und 444 BGB.
Beispiel Privatverkauf vom Auto: Gewährleistung bei Unfallwagen
Ein Pkw-Besitzer verkauft sein Auto und verschweigt einen Unfallschaden. Die Gewährleistung wurde korrekt ausgeschlossen. Findet der Käufer heraus, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, darf er den Kaufvertrag dennoch anfechten und die Beseitigung des Schadens fordern oder den Kaufpreis zurückverlangen.
Um sich vor einer Haftung zu schützen, sollten Privatverkäufer die Gewährleistung nicht nur korrekt ausschließen, sondern die verkaufte Ware genau und mit allen Mängeln beschreiben.
Sonderregelungen im Privatverkauf
Was viele Verkäufer nicht wissen: Wer für gebrauchte Kleidung einen neuen Besitzer sucht, muss für diesen Privatverkauf keine Garantie oder Rücknahme anbieten. Im Folgenden sind die wichtigsten Fakten dazu zusammengefasst.
Garantie
Die Gewährleistung ist verpflichtend, die Garantie ist dagegen eine freiwillige Leistung. Sie wird durch den Hersteller des Kaufgegenstands erfüllt. Wer die Garantie ausschließt, schließt nicht automatisch die Gewährleistung aus.
Widerruf
Anders als bei gewerblichen Geschäften sind beim Privatverkauf Rücknahme oder Umtausch freiwillig. Käufer haben kein Widerrufsrecht und können nur auf die Kulanz des Privatverkäufers hoffen.
Fazit zum Privatverkauf: Gewährleistung unbedingt beachten
Privatverkäufer wollen sich etwas dazu verdienen – nicht draufzahlen. Damit das Ausmisten nicht zur Kostenfalle wird, sollten sie gewissenhaft vorgehen und die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Doch nur eine korrekte Klausel schützt vor einer Haftung.

In allen vertraglichen Fragen rund um den Privatverkauf und die Gewährleistung erhalten Verkäufer durch den unverbindlichen Online-Check im SIEGFRIED Club eine schnelle Ersteinschätzung.
FAQ's: Gewährleistung bei Privatverkauf
Bei einem Privatverkauf haben Käufer grundsätzlich einen Anspruch auf Gewährleistung, die auch Sachmängelhaftung genannt wird. Diesen Anspruch können Käufer immer dann geltend machen, wenn der gekaufte Gegenstand Mängel aufweist.
Private Verkäufer haben die Möglichkeit, die Haftung für Mängel an der verkauften Ware auszuschließen. Für den Haftungsausschluss ist eine korrekt formulierte Klausel in der Verkaufsanzeige erforderlich, die auf den Ausschluss der Gewährleistung hinweist.
Nein, Privatverkäufer müssen verkaufte Ware nicht zurücknehmen. Voraussetzung ist, dass sie die Gewährleistung ausgeschlossen und den Kaufgegenstand wie beschrieben und frei von Mängeln verkauft haben.