Im Laden gefiel die Jeans noch, doch zu Hause fällt auf, dass sie nicht gut sitzt – also Artikel zurückgeben und Geld zurück? So einfach ist es nicht. Der Irrglaube, dass jeder Artikel innerhalb von zwei Wochen zurückgegeben oder umgetauscht werden kann, ist weit verbreitet. Das deutsche Recht kennt jedoch kein generelles gesetzliches Rückgaberecht. Es müssen für dieses bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind und welche Rechte und Möglichkeiten Verbraucher in puncto Rückgabe und Umtausch tatsächlich haben, erklären wir in diesem Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Kunden steht bei (Fehl)Käufen im stationären Handel kein generelles Umtausch- oder Rückgaberecht bei mängelfreien Waren zu.
- Viele Geschäfte bieten aus Kulanz ein Rückgaberecht bei Ladenkauf an, die Frist dafür können die Händler selbert bestimmen.
- Bei Online-Käufen gilt für Verbraucher ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 355 BGB – Ausnahmen gelten z.B. bei Sonderanfertigungen.
- Alle Infos zu ihren Rechten sowie eine Ersteinschätzung zum bestmöglichen Vorgehen für die Rückgabe, erhalten Kunden im SIEGFRIED CLUB.
- Privat, im Laden oder online: DRückgaberecht im Detail
- Rückgaberecht bei Privatkauf
- Rückgaberecht bei Ladenkauf
- Besonderheit Online-Kauf: Hier gilt das gesetzliche Rückgaberecht
- Diese Fristen sollten beim Rückgaberecht beachtet werden
- Dann tragen Kunden die Versandkosten einer Rückgabe
- Fazit: Rückgaberecht rechtzeitig nutzen
- FAQ's: gesetzliches Rückgaberecht
Privat, im Laden oder online: DRückgaberecht im Detail
Das Rückgaberecht ist das Recht eines Kunden, gekaufte Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben zu können. Ob davon Gebrauch gemacht werden kann, ist jedoch von verschiedenen Faktoren und Voraussetzungen abhängig. Denn: Bei jedem Kauf – egal, ob beim Bäcker oder im Autohaus – kommt zwischen Käufer und Verkäufer ein verbindlicher Kaufvertrag nach § 433 BGB zustande, den es einzuhalten gilt.
Unterschieden werden muss beim Rückgaberecht zwischen:
- Ladenkauf im Einzelhandel vom Onlinekauf im Internet
- Verbrauchsgüterkauf zwischen Verbraucher und Unternehmen (§ 474 BGB)
- Privatkauf zwischen zwei Privatpersonen
Um das Rückgaberecht entsprechend nutzen zu können, hilf in vielen Fällen ein rechtssicheres Formular. Entsprechende Mustervorlagen und weitere Unterstützung finden Verbraucher im SIEGFRIED CLUB.
Rückgaberecht bei Privatkauf
Bei einem Privatkauf – beispielsweise auf dem Flohmarkt oder Online-Plattformen – existiert kein gesetzliches Rückgaberecht . Es gilt: “Gekauft wie gesehen”. Dies bedeutet, dass Käufer mit dem Produkt, so wie es gesehen wirdt, einschließlich etwaiger sichtbarer Mängel, einverstanden ist.
Nur unter der Voraussetzung, dass eine arglistige Täuschung stattfand oder die Ware schwerwiegende Mängel aufweist, kann eine Rückgabe und Erstattung des Kaufpreises erfolgen. Die Umsetzung gestaltet sich in der Praxis jedoch meist schwierig, weshalb Unterstützung von Rechtsexperten oft nötig und ratsam ist. Diese finden Sie kostenlos im SIEGFRIED CLUB.
Rückgaberecht bei Ladenkauf
Wer nach einem Fehlkauf im Laden gekaufte Waren zurückgeben möchte, muss auf die Kulanz des Geschäfts hoffen. Einen Rechtsanspruch auf Umtausch oder Rückgabe von einwandfreien Waren im Einzelhandel existiert nicht – auch nicht innerhalb einer bestimmten Frist.
Anders bei Sachmängeln: Weist ein Produkt einen Mangel auf, haben Kunden in der Regel Anspruch auf Gewährleistung (§ 437 BGB) für zwei Jahre nach dem Kauf. Sie können Nachbesserung oder ein mangelfreies Ersatzprodukt verlangen. Gerade bei teurer Ware, wie z.B.: Elektrogeräte, kann es der Händler zunächst mit einer Reparatur versuchen, bevor ein Umtausch oder eine Rücknahme erfolgen muss.
Ein Sachmangel gemäß § 434 BGB liegt vor, wenn die gekaufte Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.
Rückgaberecht aus Kulanz
Obwohl keine gesetzliche Verpflichtung besteht, räumen zahlreiche Geschäfte ihren Kunden eine Kulanzfrist ein, in der Waren ohne Probleme zurückgenommen werden. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Dieses freiwillige Rückgaberecht kann vom Händler an individuelle Bedingungen geknüpft werden kann, wie z. B.:
- Keine Rückgabe ohne Kassenbon oder Rechnung
- Zeitliche Befristung von z.B.: 7, 14 oder 30 Tagen ab Kaufdatum
- Ausschluss von reduzierter Ware und Sonderanfertigungen
- Ware muss bei Rückgabe originalverpackt sein
- Rückgabe nur gegen Ausstellung eines Gutscheins; keine Barauszahlung
Rückgaberecht bei reduzierter Ware: Das freiwillige Umtauschrecht
„Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen“, heißt es oft auf Schildern in Geschäften und das ist auch das gute Recht eines Händlers. Dies gilt allerdings nur für das freiwillig eingeräumte Umtauschrecht aus Kulanz – nicht für die gesetzliche Gewährleistung.
Auch bei reduzierten Waren muss der Verkäufer mängelfreie Produkte anbieten. Hat also ein reduzierter Artikel einen Mangel, gelten für Kunden die üblichen Gewährleistungsrechte. Es sei denn, die Ware wurde explizit wegen eines Mangels reduziert.
Für reduzierte Waren gelten die gleichen Regeln wie bei dem Original-Kaufpreis, sie können vom Umtausch ausgenommen werden, bei Produktmängeln, auf die vor dem Kauf nicht hingewiesen wurde, kann reklamiert werden.
Besonderheit Online-Kauf: Hier gilt das gesetzliche Rückgaberecht
Bei einem Onlinekauf handelt es sich um ein Fernabsatzvertrag gemäß § 312c BGB. Käufer haben hier grundsätzlich ein gesetzlich verankertes 14-tägiges Rückgaberecht durch Widerruf. Mängelfreie Ware kann bei Nichtgefallen in diesem Zeitraum ohne Angabe von Gründen an den Händler zurückgegeben werden. So hat beispielsweise der Online-Shop des Einrichtungshauses Poco Rückgabe und Retoure geregelt. Ähnlich handhabt auch Notebooks billiger die Rückgabe.
Einige Online-Großhändler bieten als Service-Leistung über die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen hinaus freiwillig ein erweitertes Rückgaberecht für Waren im Originalzustand an. So gilt beim Modehändler Zalando 100 Tage Rückgaberecht ab Warenerhalt. Versandriese Amazon bietet bei Nichtgefallen freiwillig 30 Tage Rückgaberecht an.
Meinung geändert? Das Widerrufsrecht im Überblick
- Verbrauchern steht bei allen Kaufverträgen, die außerhalb eines Geschäftsraums geschlossen wurden – also im Internet oder am Telefon – ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
- Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Lieferdatum.
- Der Widerruf muss dem Händler bzw. Vertragspartner mitgeteilt und die Warenrücksendung angekündigt werden, z.B. per E-Mail oder über ein Online-Formular.

- Eine Angabe von Gründen muss bei einem Widerruf nicht erfolgen.
- Schnell verderbliche Ware, Hygieneartikel nach Entfernen des Siegels, Tickets für einen bestimmten Termin sowie Sonderanfertigungen wie z.B. Maßanzüge sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Bei Nichtgefallen
Gefällt ein Produkt nach dem Kauf nicht, kann es im Versandhandel innerhalb von 14 Tagen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Ein Rückgaberecht bei Ladenkauf ist eine freiwillige Kulanzleistung.
Mangelfreie Ware kann gegen andere Artikel der gleichen Gattung (z.B. eine andere Größe) oder gegen einen Gutschein bei Kulanz des Einzelhändlers umgetauscht werden.
Bei Sachmängel
Gemäß § 437 BGB ist der Verkäufer bei Sach- und Rechtsmängeln zur Haftung verpflichtet. Kunden haben einen Anspruch auf Reparatur oder Neulieferung. Ist dies erfolglos oder unzumutbar, kann die Ware binnen 2 Jahren zurückgegeben werden.
Eine zusätzliche, freiwillige Leistung eines Herstellers oder Händlers, der Zeitraum und Bedingungen können frei bestimmt werden. Es gelten keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben.
Diese Fristen sollten beim Rückgaberecht beachtet werden
14, 30 oder sogar 100 Tage Umtausch- oder Rückgaberecht? Das entscheidet der Händler. Die wichtigsten Fristen für Verbraucher im Überblick:
- 14 Tage: Das gesetzlich festgelegte Rückgaberecht bei Online-Kauf. Die Frist für den Widerruf vor Rückgabe beginnt ab Vertragsschluss oder bei Bestellungen ab Erhalt der Ware. Sie gilt erst, wenn die Käufer vom Händler über das Widerrufsrecht informiert wurden und eine Widerrufsbelehrung vorliegt. Wird diese nachgereicht, beginnt die Frist ab diesem Zeitpunkt. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen.
- 30 Tage oder mehr: Rückgabefristen von mehr als 14 Tagen sind freiwillige Leistungen von Einzel- oder Versandhandel zur Kundenbindung. Hat der Händler sich nicht explizit selbst dazu verpflichtet, besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe.
- 2 Jahre: Ist die gekaufte Ware defekt oder hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit, haben Kunden ein Recht auf Gewährleistung. Es gilt eine Gewährleistungsdauer von zwei Jahren bei Neuwaren; eine Verkürzung auf ein Jahr ist bei Gebrauchtwaren möglich.
Dann tragen Kunden die Versandkosten einer Rückgabe
Ob die Kosten für den Rückversand der Kunde oder der Händler übernehmen muss, ist in der Regel in der Widerrufsbelehrung der AGBs des Online-Shops festgelegt. Grundsätzlich muss der Käufer die Versandkosten tragen, sofern er vom Händler darauf hingewiesen wurde. Fehlt dieser Hinweis, muss der Verkäufer dem Käufer die Rücksendekosten erstatten. Viele Online-Shops bieten freiwillig einen kostenlosen Rückversand an.
Fazit: Rückgaberecht rechtzeitig nutzen
Ist die 14-tägige Frist und damit das Rückgaberecht von Online-Versandwaren verstrichen, ist eine Rückgabe von Waren oft nur noch in Ausnahmefällen, wie einer arglistigen Täuschung, dem Gewährleistungsanspruch oder fehlenden Widerrufsbelehrungen, möglich.

Um das Rückgaberecht rechtzeitig zu nutzen, können auch entsprechende Vorlagen helfen. Verbraucher können damit schnell und einfach ihr Geld zurückfordern. Entsprechende Vorlagen – sowie weitere Unterstützung in Rechtsfragen - erhalten Verbraucher im SIEGFRIED CLUB.
FAQ's: gesetzliches Rückgaberecht
Bei Online-Käufen beträgt das gesetzliche Rückgaberecht 14 Tage ab Erhalt der Ware. Viele Händler im Internet bieten zudem freiwillig eine längere Rückgabefrist an – so z. B. das Zalando Rückgaberecht von 100 Tagen. Ein generelles gesetzliches Rückgaberecht im Einzelhandel besteht bei mangelfreien Waren nicht. Es gilt nur dann, wenn dies vom Händler freiwillig eingeräumt wird. Er bestimmt auch die Frist für Rückgabe- oder Umtauschrecht.
Nein, ein 14-tägiges Rückgaberecht durch Widerruf gilt nur bei Käufen über das Internet, Telefon oder Katalog (Fernabsatzgeschäfte). Privat- oder Ladenkäufe unterliegen keiner gesetzlichen Rückgabefrist. Beim Kauf im Laden kann die Ware nur zurückgeben, wenn der Händler sich kulant zeigt. Über den SIEGFRIED CLUB, zu dem sich Verbraucher kostenlos anmelden können, können einfach die notwendigen Schritte für die Rückgabe eingeleitet werden.
Im Einzelhandel sind Verkäufer nicht gesetzlich verpflichtet, gekaufte Waren zurückzunehmen, solange diese nicht defekt sind. Bei Online-Käufen ist ein 14-Tage-Widerrufsrecht gesetzlich verankert. Ausnahmen für das Recht auf Rückgabe bestehen bei frischen Lebensmitteln, Hygieneartikel, Event-Tickets sowie spezielle Sonderanfertigungen.