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Sachmaengelhaftung Auto

Wanne haftet wer? Alles Wissenswerte zur Sachmängelhaftung bei Autos

14. Februar 2023 um 11:21

Der Kauf eines Autos ist unter den Gesichtspunkten der Sicherheit und der Kosten eine sensible Entscheidung, weshalb es beim Erwerb eines Fahrzeugs auf die Garantie- und Sachmängelregelungen zu achten gilt. Die Beurteilung von Sachmängeln sollte aus diesem Grund ein wesentlicher Teil des Kaufprozesses sein. In diesem Artikel erfahren Sie, welche gesetzlichen Regelungen es zur Sachmängelhaftung gibt, wie Sie Sachmängel beweisen, welche potenziellen Ansprüche Sie haben und wie Sie diese geltend machen können.

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Das Wichtigste in Kürze: 

  • Sachmängelhaftung greift bei gebrauchten und neuen Fahrzeugen.
  • Die Dauer der Sachmangelhaftung variiert zwischen 12 bis 24 Monaten.
  • Der Rechtsanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Käufer beweisen kann, dass neu entdeckte Mängel bereits vor dem Verkauf vorhanden waren. 
  • Ob Sie Ansprüche geltend machen können, zeigt z.B. ein Online-Check im SIEGFRIED CLUB.

Sachmängelhaftung bei Autos - Erklärung

Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzlicher Schutz, den Käufer eines Autos haben, wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Auto kaufen. Diese Haftung umfasst Mängel am Fahrzeug, die zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden sind, aber erst später offensichtlich werden. Wenn Sie einen solchen Mangel an Ihrem Fahrzeug finden, haftet der Verkäufer für die Mängel.

Gut zu wissen:
Die Sachmängelhaftung gilt nur für Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Im Falle eines Unfalls nach dem Kauf oder bei Fehlern bei der Instandhaltung kann der Verkäufer nicht dafür haftbar gemacht werden.

Sachmängelhaftung bei Autos: Das sagt das Gesetz

Die Sachmängelhaftung bei Autos ist eine gesetzliche Haftung, also eine verbindliche Verpflichtung aufgrund von Gesetz oder Recht und in § 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Verzweifelte Frau stellt Sachmangel an ihrem Kfz fest.

Danach hat der Hersteller oder Verkäufer für die Beschaffenheit seines Produkts zu sorgen. Hierunter fallen neben der Funktionsfähigkeit auch die äußere Erscheinung und die Einhaltung der vereinbarten Leistungsdaten. Diese betrifft sowohl Neuwagen als auch Gebrauchtwagen. Sie richtet sich nach dem Alter und der Beschaffenheit des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Kaufs.

Sachmängelhaftung bei Autos – Dauer

In Deutschland beträgt die gesetzliche Dauer der Sachmängelhaftung bei Neuwagen in der Regel 24 Monate und bei Gebrauchtwagen 12 Monate ab dem Tag des Kaufs. In manchen Fällen kann die Haftungsdauer laut Gesetz länger sein, zum Beispiel bei Gebrauchtfahrzeugen mit mehr als 150.000 Kilometern Laufleistung oder bei Fahrzeugen, deren Baujahr bereits mehr als fünf Jahre zurück liegt. In diesem Fall beträgt die Haftungsdauer 6 Monate ab dem Tag des Kaufs. Sollten innerhalb dieser Frist Mangel auftreten, muss sich der Verkäufer entweder zur Reparatur bereit erklären oder den Kaufpreis erstatten – je nachdem, was vom Käufer gewünscht wird.

Gut zu wissen:
Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen, sollten Sie darauf bestehen, dass der Verkäufer Ihnen eine schriftliche Garantie aushändigt.

Sachmängelhaftung bei Autos - Diese Ansprüche haben Sie

Bei auftretenden Sachmängeln an Ihrem Auto nach Kauf haftet der Verkäufer und Käufer können Ihren Rechtsanspruch geltend machen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn der Käufer die Sachmängel nicht selbst, etwa durch einen Unfall oder eine Wartung, verursacht hat. Es gilt zu beweisen, dass die Mängel schon vor Verkauf existierten.

Sachmängel an Auto beweisen - so gehen Sie vor

Ihr Recht auf Geltendmachung von Sachmängelhaftung ist ohne Beweise nur in den seltensten Fällen möglich und mit hohen Anwaltskosten verbunden. Käufer sollten daher

  1. Vor dem Kauf eine gründliche Inspektion des Autos durch einen qualifizierten Mechaniker durchführen lassen. Dieser sollte mögliche Mängel dokumentieren und schriftlich festhalten.
  2. Fotodokumentationen des Autos vor dem Kauf erstellen, um eventuelle Mängel zu belegen.
  3. Den Kaufvertrag und eventuelle Garantieunterlagen sorgfältig aufbewahren.
  4. Die Nachweise über die ordnungsgemäße Wartung und Pflege des Autos während der Gewährleistungsfrist aufbewahren.
  5. Sobald ein Mangel festgestellt wird, den Verkäufer umgehend informieren und ihm die Möglichkeit geben, den Mangel zu beheben.

Wichtig:
Es ist besonders wichtig, dass man schnell handelt und die Mängel so schnell wie möglich meldet, um die Beweise zu sichern und Ihre Rechte geltend zu machen.

Sollten Sie keine Beweise gesichert haben, empfehlen wir Ihnen dringend professionelle Unterstützung aufzusuchen. Im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB erhalten Sie Soforthilfe von unseren Partneranwälten. Prüfen Sie jetzt Ihre Handlungsmöglichkeiten in Ihrem individuellen Fall!

Anspruch auf Beseitigung der Mängel

Sollten Käufer Mängel an Ihrem Fahrzeug nach dem Kauf auffinden und beweisen können, dass diese schon vor dem Kauf existierten, aber nicht offensichtlich waren, können sie zunächst Ihren Anspruch auf Beseitigung der Mängel geltend machen.

Hierfür sollte dem Verkäufer eine Frist von zwei Wochen eingeräumt werden. Sollte der Verkäufer den Mangel nicht beseitigen können oder wollen, haben Käufer das Recht, den Kaufpreis mindern. 

Mann notiert sich bei Prüfung die Sachmängel an einem Auto.

Kaufpreis mindern

Sollte eine Mängelbeseitigung nicht stattgefunden haben, haben Käufer das Recht, den Kaufpreis zu mindern. Die Höhe des Preisnachlasses richtet sich nach dem Schweregrad des Mangels und dem Wert des Autos. Die Höhe der Rückerstattung wird in einer Nachverhandlung mit dem Verkäufer festgelegt. In diesem Fall sollten Sie sich von Experten beraten und auf den Termin vorbereiten lassen. Im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB erhalten Sie Soforthilfe von erfahrenen Rechtsexperten.

Gut zu Wissen:
Nicht jeder noch so kleine Mangel, der bei gebrauchten Autos auftreten kann, berechtigt automatisch zu einer Minderung des Kaufpreises. Darunter fallen zum Beispiel Gebrauchsspuren oder geringfügige Abnutzungen am Fahrzeug.

Vom Kaufvertrag zurücktreten

Der Käufer ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn das Produkt mit einem Sachmangel behaftet ist. Das gilt allerdings nur, wenn der Mangel bereits bei Abschluss des Kaufvertrags vorhanden war. Eine Nachbesserung durch den Hersteller oder Verkäufer ist in aller Regel möglich. Ist diese erfolglos oder endet die Gewährleistendauer ohne Beseitigung des Mangels, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Wenn Sie vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, müssen Sie dem Verkäufer ebenfalls eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen. In dieser Zeit sollte der Verkäufer versuchen, den Mangel zu beseitigen. Wenn der Verkäufer für die Beseitigung des Mangels keine Sorge tragen will, oder kann, können Käufer vom Vertrag zurücktreten und Ihr Auto zurückgeben. In diesem Fall erhält der Käufer in der Regel den vollen Kaufpreis erstattet.

Weitere Ansprüche:

Wenn ein Auto innerhalb einer vereinbarten Frist nicht fahrtauglich ist oder Reparaturen anstehen, kann es sein, dass Käufer neben dem Anspruch auf Reparatur oder Rückerstattung noch weitere Ansprüche geltend machen können – wie etwa eine Entschädigung für Nutzlosigkeit, eine  für Nutzeingang sowie Schadensersatzansprüche für Folgeschäden oder Mehraufwendungen. 

Gut zu wissen:
Es gibt jedoch eine Ausnahme, die sogenannte "Beschaffenheitsgarantie" für gebrauchte Waren. Wenn ein Auto als "gepflegt" oder "in gutem Zustand" beschrieben wurde, werden höhere Ansprüche an die Beschaffenheit gestellt als bei einem "gebrauchten" Auto.

Der Grad solcher Anspruchsvoraussetzung hängt jedoch vom Einzelfall ab und sollte daher immer individuell zusammen mit einem Experten überprüft werden.
Jetzt im SIEGFRIED CLUB eine Ersteinschätzung zu Ihrem Fall erhalten!

Fazit: Lassen Sie sich bei der Durchsetzung Ihres Anspruches beraten!

Die gesetzliche Sachmängelhaftung bei Autos schützt den Käufer vor unvorhergesehenen Ausgaben innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach dem Erwerb seines Fahrzeugs. Sachmängelhaftung bei Autos bedeutet, dass der Hersteller oder Verkäufer für bestimmte Mängel an seinem Produkt haftbar ist. Dies gilt allerdings nur, wenn der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes bereits vorhanden war und der Verkäufer ihn kannte, aber verschwiegen hatte. Es ist stets ratsam, beim Kauf eines Autos über mögliche Rechte zur Sachmängelhaftung informiert zu sein und sich ggf. rechtlich beraten zu lassen. Es sollte zudem eine gründliche Probefahrt und eine unabhängige Inspektion durch einen Fachmann durchführt werden, bevor ein Kaufvertrag unterzeichnet wird. Um einen Anspruch auf Sachmängelhaftung geltend zu machen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Lassen Sie jetzt Ihren Anspruch im SIEGFRIED CLUB prüfen!

FAQ's zu Sachmängelhaftung

Nein, laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat jeder Käufer beim Kauf eines Autos Anspruch auf Sachmängelhaftung, die Dauer dieser variiert je nachdem ob der Wagen neu oder gebraucht ist. Der Verkäufer haftet dafür, dass das Auto bei Übergabe frei von Sachmängeln ist und die vereinbarte Beschaffenheit hat. Er kann lediglich eine Haftungsausschlussklausel in den Kaufvertrag aufnehmen, die besagt, dass der Verkäufer nicht für Schäden haftet, die durch Gebrauch oder Verschleiß entstanden sind. 

Bei Neuwagen 2 Jahre und gebrauchten Fahrzeugen 1 Jahr.

Käufer von gebrauchten Autos haben Anspruch auf Sachmängelhaftung, wenn der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorhanden war und der Verkäufer ihn entweder kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.

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