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Anzeige wegen Körperverletzung: So sollten sich Betroffene und Beschuldigte jetzt verhalten

10. November 2022 um 13:01

Körperverletzungsdelikte gehören zu den am häufigsten begangenen Straftaten in Deutschland und sind immer öfter Gegenstand einer Anzeige. Egal, ob häusliche Gewalt, Autounfall oder eine Prügelei. Körperverletzung kann sich unterschiedlich äußern und verschiedenen Strafrahmen unterliegen. Doch wie sollten Sie sich Betroffene nach einer Körperverletzung verhalten und wie können zu Unrecht Beschuldigte gegen eine Anzeige wegen Köperverletzung vorgehen? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um die Anzeige wegen Körperverletzung.

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Zwei Polizeibeamte nehmen Anzeige wegen Körperverletzung auf.
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei Körperverletzungen handelt es sich um strafbare Handlungen, bei der eine Person eine andere durch eine Handlung an der Gesundheit schädigt oder körperlich misshandelt.
  • Neben der einfachen Körperverletzung gibt es die gefährliche oder die schwere Körperverletzung, die höhere Strafen zur Folge haben.
  • Ein Strafantrag kann ausschließlich von der verletzten Person innerhalb einer strengen Frist gestellt werden.
  • Eine Anzeige kann auch durch Zeugen oder Angehörige und auch online gestellt werden.
  • Geschädigte haben über eine Anzeige hinaus die Möglichkeit, in bestimmten Fällen zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu verlangen.
  • Der SIEGFRIED Online-Check kann Betroffenen und zu Unrecht Beschuldigten eine erste Einschätzung zu ihrer Situation liefern.

Was ist eine Körperverletzung laut StGB?

Körperverletzungsdelikte sind im Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt. Körperverletzung bedeutet dabei aus juristischer Sicht eine unangemessene Behandlung, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden einer anderen Person richtet. Eine Körperverletzung liegt also immer dann vor, wenn eine Handlung eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung zur Folge hat.

Körperliche Misshandlung äußert sich meist in sichtbaren Verletzungen am Körper, also zum Beispiel an Wunden, Blutergüssen, Kratzern oder Brüchen. Diese Verletzungen können von außen wahrgenommen werden und führen für die betroffene Person dazu, dass der Körper als Ganzes schlechter gestellt ist als zuvor.

Eine Gesundheitsschädigung ist hingegen dann gegeben, wenn die Funktionen des Körpers zumindest vorübergehend beeinträchtigt sind, etwa weil ein Organ nicht mehr richtig funktioniert. Hier werden vor allem auch innere Verletzungen oder Vergiftungen erfasst, bei denen der Körper von außen zwar gesund aussieht, aber von innen beeinträchtigt ist. Welche Art der Körperverletzung liegt vor? Der Strafrechts-Check von SIEGFRIED klärt auf.

Anzeige wegen Körperverletzung: Diese Arten gibt es

Neben der einfachen Körperverletzung gibt es eine Reihe weiterer Qualifikationen, bei denen andere Voraussetzungen vorliegen müssen. Je nachdem, welcher Straftatbestand erfüllt ist, kann die Strafe höher oder niedriger ausfallen.

Diese Arten von Körperverletzungen sind dabei besonders relevant:

  • Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB)
  • Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
  • Verstümmelung weiblicher Genitalien (§ 226a StGB)
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB)

Bis auf die fahrlässige Körperverletzung müssen alle Delikte vorsätzlich, also wissentlich und willentlich begangen werden, um eine Strafbarkeit auszulösen. In einigen Fällen reicht zudem bereits der Versuch einer Körperverletzung für eine Strafbarkeit.

Anders als bei vorsätzlicher Körperverletzung muss bei Fahrlässigkeit kein wissentliches und willentliches Handeln vorliegen. Vielmehr reicht Unachtsamkeit oder ein Versehen, um die Strafbarkeitsgrenze zu überschreiten.

Aus juristischer Sicht ist bei einer Fahrlässigkeit erforderlich, dass die handelnde Person erforderliche Sorgfaltspflichten außer Acht lässt, obwohl sie die Verletzung hätte voraussehen können (z.B. bei einem Autounfall). 

Anzeige: Gefährliche Körperverletzung

Bei der gefährlichen Körperverletzung muss die Handlung mit bestimmten Hilfsmitteln begangen werden, etwa einer Waffe, einem gefährlichen Werkzeug (z.B. Messer), gesundheitsschädlichen Stoffen (z.B. Gift) oder als Teil einer Bande (Gruppe von 2-3 Personen). Für eine Anzeige ist daher wichtig, dass Sie darlegen, wie die Körperverletzung begangen wurde, damit die Ermittlungsbehörden dies mit in eine mögliche Anklage einfließen lassen können.

Eine gefährliche Körperverletzung unterliegt einem höheren Strafrahmen als die einfache Körperverletzung. 

Frau im Callcenter nimmt Anzeige wegen Körperverletzung entgegen.

Schwere Körperverletzung anzeigen

Die schwere Körperverletzung setzt bestimmte Verletzungen der betroffenen Person voraus. Hier ist entscheidend, ob ein wichtiges Glied, ein Organ oder das Hör- oder Sehvermögen betroffen sind, damit eine schwere Körperverletzung vorliegt. Solche Informationen sind auch bei der Erstattung einer Anzeige wichtig zu erwähnen. Erleiden Sie aufgrund der Körperverletzung etwa einen Verlust der Sehkraft oder andere schwere Schäden, sollten Sie dies unbedingt erwähnen und ggf. dokumentieren. Hierzu eignen sich auch ärztliche Nachweise und Bildmaterial vom Tattag. 

Das gilt bei einer Anzeige wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Stirbt die Person in Folge der Körperverletzung, liegt eine Körperverletzung mit Todesfolge vor. Hier können - weil die betroffene Person nicht mehr lebt - Angehörige oder andere Zeugen eine Anzeige stellen. Stirbt die verletzte Person im Laufe des Ermittlungsverfahrens, sollten Angehörige dies unbedingt der Polizei oder Staatsanwaltschaft mitteilen, damit diese eine eventuelle Anklage zu einer Körperverletzung mit Todesfolge abändern können.

So kommt es zu einer Anzeige wegen Körperverletzung

Eine Anzeige wegen Körperverletzung kann grundsätzlich jeder stellen. Das heißt, dass auch Zeugen, Bekannte oder Verwandte die Körperverletzung anzeigen können - ohne selbst an dem Tathergang beteiligt gewesen zu sein. Die Art der Körperverletzung ist dabei unwichtig, sie muss nur die Erheblichkeitsschwelle überschreiten. An der Grenze hierzu liegt üblicherweise die Ohrfeige.

Körperverletzung: Wann kann sie zur Anzeige gebracht werden?

In der Umgangssprache ist meist nur von einer (Straf-)Anzeige die Rede. Fachlich muss aber zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag unterschieden werden: Eine Strafanzeige informiert die Polizei nur darüber, dass ein möglicherweise strafbares Verhalten vorliegt. Es liegt dann im Ermessen der Behörden zu ermitteln. Oft entscheiden die zuständigen Behörden, die Ermittlungen nach kurzer Zeit wieder einzustellen, etwa wenn die tatverdächtige Person nicht identifiziert werden kann oder die Beweise nicht ausreichend sind. 

Bei einigen Delikten ist jedoch ein Strafantrag (§ 230 StGB) notwendig, damit Ermittlungen aufgenommen werden.

Anzeige wegen Körperverletzung: Mann ballt seine Faust.

So etwa bei der einfachen oder fahrlässigen Körperverletzung. Hier muss der Geschädigte einen Strafantrag stellen, damit in der Sache überhaupt ermittelt wird. Dieser verlangt mit Hilfe eines Strafantrags nämlich explizit, dass die Behörden tätig werden. Prüfen Sie Ihre Handlungsmöglichkeiten im Online-Check von SIEGFRIED.

So verfassen Sie eine Anzeige wegen Körperverletzung

Eine Strafanzeige oder ein Strafantrag können Sie auf unterschiedliche Weise verfassen. Neben der zuständigen Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft kann auch eine Internetwache Ihre Anzeige entgegennehmen.

Grundsätzlich gibt es hierfür keine Formerfordernisse, eine Anzeige ist also auch durch Vorsprache bei der Polizei mündlich möglich. Die zuständigen Beamten werden Ihre Daten aufnehmen und weitere Informationen dokumentieren.

Darüber hinaus gibt es in 11 Bundesländern mittlerweile die Möglichkeit, eine Online-Anzeige zu stellen. Hierzu muss nur das Online-Portal der zuständigen Landespolizei aufgerufen werden.

Wenn Sie schriftlich Anzeige erstatten möchten, können Sie zudem per Post, E-Mail oder per Fax Anzeige erstatten. Wichtig ist dabei der Inhalt der Anzeige. Geben Sie unbedingt folgende Daten an und beschreiben Sie den Tathergang so genau wie möglich:

  • Nennen Sie die Adresse des Tatortes (Wo?)
  • Nennen Sie das Datum und die Uhrzeit so genau wie möglich (Wann?)
  • Machen Sie genaue Angaben zum Tathergang (Was und wie?)
  • Falls die andere Person Ihnen persönlich nicht bekannt ist, beschreiben Sie diesen genau und erwähnen Sie Auffälligkeiten wie Schmuck, Dialekt, Bekleidung oder Ähnliches (Wer?)
  • Eventuell gibt es auch Zeugen, die Sie benennen können
  • Falls vorhanden, können auch Fotos des Tatortes oder der Verletzungen sowie ärztliche Atteste oder Ähnliches beigefügt werden.

Diese Fristen gelten bei einer Anzeige wegen Körperverletzung

Für eine Strafanzeige gibt es grundsätzlich keine Fristen. Jeder kann eine Körperverletzung anzeigen, es sollte nur die Verjährungsfrist beachtet werden. Diese liegt bei der einfachen und fahrlässigen Körperverletzung bei 5 Jahren, bei der gefährlichen oder schweren Körperverletzung bei 10 Jahren nach Tatbegehung. Anders ist es bei einem Strafantrag: Diesen darf nur der Betroffene der Tat stellen und das innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis von der Tat.

Anzeige wegen Körperverletzung: Diese Strafen drohen Beschuldigten

Je nach Art der Körperverletzung, der Schwere der Tat und der Grad der Verletzungen droht Beschuldigten eine Freiheits- oder Geldstrafe.

Art
Strafe

Einfache Körperverletzung

Strafe

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren

Fahrlässige Körperverletzung

Strafe

3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Gefährliche oder schwere Körperverletzung

Strafe

Freiheitsstrafe bei bis zu 10 Jahren, Geldstrafe ausgeschlossen

Körperverletzung mit Todesfolge

Strafe

Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, Bewährung ausgeschlossen

Wenn Sie von einer Anzeige betroffen sind, gegen Sie ermittelt wird oder Sie eine Anklage befürchten, sollten Sie schnellstmöglich einen Strafverteidiger oder einen erfahrenen Anwalt im Strafrecht aufsuchen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und einschätzen, ob eine Aussage sinnvoll erscheint. Je früher Sie einen Anwalt involvieren, desto besser kann dieser Einfluss auf das Verfahren nehmen.

Gut zu wissen

Wer allein mit der Polizei spricht und dabei unüberlegte Aussagen tätigt, riskiert dabei, sich selbst zu belasten und so zur eigenen Verurteilung beizutragen. Sprechen Sie also unbedingt mit einer fachkundigen Person, bevor Sie der polizeilichen Vorladung nachgehen.

Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung: Diese Regelungen gelten

Eine fahrlässige Körperverletzung liegt dann vor, wenn eine Person nicht vorsätzlich handelt, sondern eine andere Person versehentlich verletzt, etwa bei einem Verkehrsunfall. Eine Fahrlässigkeit wird etwa angenommen, wenn jemand die ihm zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt, also unvorsichtig handelt und dabei zum Beispiel eine Verkehrspflicht missachtet (z.B. wenn er eine rote Ampel überfährt). Betroffene können Anzeige erstatten oder Strafantrag stellen. Für beschuldigte Personen fallen die Strafen allerdings meist niedrig aus und belaufen sich auf eine Geldstrafe oder Sozialstunden, solange die verletzte Person keine strafrechtlichen Schritte einleitet. In einigen Fällen kann aber auch hier eine Haftstrafe drohen.

Fazit: Professionellen Rat suchen und Körperverletzungsdelikte durchblicken

Die Vielzahl an Körperverletzungsdelikten sind für juristische Laien meist schwer zu durchblicken. Für Beschuldigte ist es daher nur ratsam, sich durch einen erfahrenen Anwalt rechtlich beraten zu lassen, der sie bei dem weiteren Verfahren unterstützt. Eine frühzeitige Verteidigung kann dazu beitragen, dass ein Freispruch oder eine Strafmilderung erreicht wird.

Geschädigte oder Angehörige sollten, wenn sie eine Anzeige stellen möchten, darauf achten, alle wichtigen Informationen mitzuteilen, Beweise zu dokumentieren und im Zweifel einen Strafantrag statt einer Strafanzeige zu stellen, damit in jedem Fall ermittelt wird. Nutzen Sie den SIEGFRIED Online-Check, um offene Fragen zu klären oder potenzielle Ansprüche durchzusetzen.

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