Kündigung Arbeitsvertrag: Das sollten Sie wissen, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben

geprüft von Jan Frederik Strasmann
Rechtsanwalt für Verbraucher- und Arbeitsrecht
Die Kündigung für einen Arbeitsvertrag zu erhalten ist der Albtraum vieler Angestellter. Sie kommt meist überraschend und muss emotional erst einmal verarbeitet werden. Ist der anfängliche Schock überwunden, sollten Gekündigte strategisch vorgehen und ihre Kündigung prüfen. Ist sie unwirksam, besteht womöglich ein Anspruch auf Abfindung.
Job verloren – was tun? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Schritte nach der Kündigung – damit Sie dieses Kapitel doch noch positiv beenden und gestärkt in Ihre berufliche Zukunft blicken können.
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- Viele Kündigungen erfolgen nicht unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben - und sind damit unzulässig.
- Gegebenenfalls können Arbeitnehmer sogar eine hohe Abfindung erhalten.
- Ob die erhaltene Kündigung zulässig ist, können Arbeitnehmer über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB prüfen.
- Kündigung für Arbeitsvertrag erhalten: Das müssen Sie jetzt beachten
- Kündigung Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber: Welche formellen Anforderungen gelten?
- Gesetzlicher Kündigungsschutz: Diese Rechte haben Arbeitnehmer
- Abfindung bei Kündigung: In diesen Fällen können Sie Anspruch haben
- Fazit: Kündigung Arbeitsvertrag nicht kampflos hinnehmen
Kündigung für Arbeitsvertrag erhalten: Das müssen Sie jetzt beachten
Wenn Sie Ihre Arbeit verloren haben, kochen die Gefühle hoch. Doch auch wenn Sie wütend oder verletzt sind: Bewahren Sie Ruhe und planen Sie die nächsten Schritte genau. Denn gekündigte Beschäftigte sind oft in einer guten Position und können sich gegen die Kündigung ihres Arbeitsvertrages wehren. Unter Umständen erhalten Sie dann sogar eine Abfindung.
So gehen Sie vor:
- Arbeitslos melden nach Kündigung: Auch wenn der Schritt schmerzt, müssen Beschäftigte sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Nur so erhalten sie ohne Sperrzeiten ein Arbeitslosengeld nach Kündigung.
- Zu nichts drängen lassen: Nehmen Sie die Kündigung entgegen, aber lassen Sie sich außer für den Erhalt des Schreibens zu keiner Unterschrift drängen. Nehmen Sie sämtliche Unterlagen, die Sie mit der Arbeits-Kündigung ausgehändigt bekommen, zur genauen Prüfung mit nach Hause. Unterschreiben Sie vor allem keinen Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag, um keine Ansprüche zu verlieren.
- Arbeitszeugnis anfordern und prüfen lassen: Ist Ihnen gekündigt worden, haben Sie Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis für die anstehende Jobsuche. Fordern Sie es möglichst bald nach der Kündigung an und lassen Sie es von einer Expertin oder einem Experten prüfen.
- Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsvertrages überprüfen: Auch die Kündigung selbst ist zu überprüfen. In Deutschland besteht ein strenger gesetzlicher Kündigungsschutz. Verstößt die Kündigung dagegen, können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren.
- Weitere Schritte planen: Holen Sie sich für weitere Schritte anwaltliche Hilfe und sammeln Sie alle Unterlagen rund um die Kündigung und das Arbeitsverhältnis. Bringen Sie dabei auch Ihren noch bestehenden Urlaubsanspruch und die Zahl der Überstunden in Erfahrung.
Kündigungsarten: Unterschiede ordentliche und außerordentliche Kündigung
Ob sich Angestellte gegen ihre Kündigung wehren können, hängt unter anderem von der Art der Job-Kündigung ab. Grundsätzlich kann die Kündigung des Arbeitsvertrages ordentlich oder außerordentlich erfolgen:
- Ordentliche Kündigung: Erfolgt fristgemäß – es gelten vertraglich oder gesetzlich festgelegte Fristen, Beispiele sind die personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder krankheitsbedingte Kündigung
- Außerordentliche Kündigung: Erfolgt fristlos oder verkürzt die sonst geltenden Fristen
- Sonderform: Änderungskündigungen beenden ein Arbeitsverhältnis, aber nur, um es mit neuem Arbeitsvertrag und neuen Konditionen fortzuführen
Häufigste Kündigungsform: Die betriebsbedingte Kündigung
Laut der gewerkschaftsnahen Rechtshilfe DGB Rechtsschutz geht es bei mehr als 30 Prozent aller Arbeitsrechtsverfahren um Streitigkeiten rund um die Kündigung. Die meisten Klagen werden eingereicht, wenn die Kündigung betriebsbedingt war.
Betriebsbedingte Kündigung – Voraussetzungen
Damit die betriebsbedingte Kündigung wirksam ist, gelten strenge Voraussetzungen:
- Betriebliche Erfordernisse: Eine Kündigung aus betrieblichen Gründen darf nur erfolgen, wenn beispielsweise Umsätze und Gewinne langfristig sinken (außerbetriebliche Gründe) oder wenn Abteilungen zusammengelegt oder Prozesse automatisiert werden (innerbetriebliche Gründe).
- Ausgeschlossene Weiterbeschäftigung: Die betriebsbedingte Kündigung ist nur rechtens, wenn kein vergleichbarer Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung steht und eine Weiterbeschäftigung weder durchführbar noch zumutbar ist.
- Korrekte Sozialauswahl: Eine betriebsbedingte Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. In einer Gruppe von Mitarbeitenden mit vergleichbaren Tätigkeiten müssen zuerst diejenigen mit geringer Betriebszugehörigkeit, jungem Alter und den wenigsten Unterhaltsverpflichtungen gekündigt werden.
Besonders hart: Die fristlose Kündigung
Die fristlose Kündigung beendet ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Da keine ordentlichen Fristen eingehalten werden müssen, gilt sie als außerordentliche Kündigung.
Weil sie ein besonders hartes Mittel zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist, darf sie nur in Ausnahmefällen genutzt werden.
Gründe: Fristlose Kündigung ist zum Beispiel möglich bei
- Diebstahl
- Arbeitsverweigerung
- sexueller Belästigung
- Betriebsspionage
- Beleidigung des Arbeitgebers
- Mobbing
- vorgetäuschter Krankheit

Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber – mit oder ohne Abmahnung?
Die fristlose Kündigung dürfen Arbeitgeber zwar ohne Begründung, aber nicht ohne triftigen Grund aussprechen. Beschäftigte haben das Recht darauf, den Grund zu erfahren.
In der Regel ist die fristlose Kündigung eine verhaltensbedingte Kündigung. Ihr muss eine Abmahnung vorausgehen. Eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung ist nur durchführbar, wenn eine Änderung des Verhaltens auch nach der Abmahnung nicht abzusehen ist oder besonders schwere Gründe für eine Kündigung vorliegen.
Kündigung Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber: Welche formellen Anforderungen gelten?
Für die meisten Menschen ist die Arbeit ein wesentlicher Teil der Existenzsicherung. Deshalb sieht der Gesetzgeber in Deutschland strenge Regeln für eine Kündigung durch den Arbeitgeber vor. Arbeitgeber müssen formelle und inhaltliche Anforderungen erfüllen, damit die Kündigung wirksam ist.
Form wahren
Arbeitgeber müssen die Kündigung schriftlich ausstellen und eigenhändig unterschreiben. Ein Anruf oder gar eine SMS- oder WhatsApp-Nachricht genügen nicht.
Zugang der Arbeitsvertrag-Kündigung
Die Job-Kündigung muss Mitarbeitenden wirksam zugehen, entweder persönlich oder per Post. Bei persönlicher Übergabe lässt sich der Zugang durch schriftliche Quittierung oder anwesende Zeuginnen und Zeugen nachweisen. Bei Postzustellung zählt, wann der oder die Gekündigte die Möglichkeit hat, von der Kündigung Kenntnis zu nehmen. Der Zugang ist für die korrekte Berechnung der Kündigungsfrist ausschlaggebend.
Fristgerechte Kündigung: Arbeitsvertrag rechtzeitig kündigen
Welche Frist für die Kündigung gilt, hängt davon ab, was bei Arbeitsbeginn vereinbart wurde.
Kündigungsfrist: Arbeitsvertrag oder Gesetz als Grundlage
- Kündigungsfrist unbefristeter Arbeitsvertrag: Es gilt, was im Vertrag vereinbart ist. Wurden 3 Monate Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag vereinbart, müssen diese bei Kündigung eingehalten werden.
- Arbeitsvertrag ohne Angaben zur Kündigungsfrist: Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können mit einer Frist von vier Wochen zum Ende oder zum 15. eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Frist verlängert sich mit der Betriebszugehörigkeit. Liegt diese beispielsweise bei über fünf Jahren, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist zwei Monate zum Ende des Monats.
- Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag: Soll ein mündlich vereinbarter Arbeitsvertrag gekündigt werden, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
- Fristlose Kündigung: Arbeitgeber müssen bei der außerordentlichen Kündigung die Ausschlussfrist beachten. Die Kündigung muss spätestens zwei Wochen erfolgen, nachdem der Arbeitgeber Kenntnis über den Kündigungsgrund erlangt hat.
Kündigungsschutz beachten
Für Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsräte gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Je nach Unternehmen muss außerdem der Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung angehört werden.
Kündigungsgrund angeben
Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages darf nur mit Kündigungsgrund ausgesprochen werden. Anerkannt sind personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigungsgründe.
Probezeit und befristeter Arbeitsvertrag: Kündigung zulässig?
- Kündigung Probezeit – Krankheit schützt nicht vor Jobverlust: Grundsätzlich gilt für die Kündigung in der Probezeit: Arbeitgeber dürfen das Arbeitsverhältnis jederzeit kündigen. Die Frist für die Kündigung während der Probezeit beträgt zwei Wochen. Da keine Begründung notwendig ist, können Arbeitgeber auch kranken Beschäftigten auf Probe kündigen.
- Kündigungsfrist befristeter Arbeitsvertrag: Befristete Arbeitsverträge enden nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Vorher können sie nur außerordentlich gekündigt werden oder wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag Regelungen dazu vorsehen.
Was sind Formfehler in einer Kündigung?
Zusammenfassend sorgen folgende Formfehler dafür, dass eine Kündigung unwirksam ist:
- Sie wurde nur mündlich ausgesprochen oder nicht unterschrieben.
- Sie ist der zu kündigenden Partei nicht zugegangen.
- Die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten.
- Die ordentliche Kündigung wurde nicht ausreichend begründet.
- Der Betriebsrat wurde nicht angehört.
- Die Kündigung betrifft Mitarbeitende mit besonderem Kündigungsschutz.
Hat Ihr Arbeitgeber einen dieser Fehler gemacht, ist die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages vermutlich nicht rechtens. Um sicherzugehen, dass Ihnen kein Fehler Ihres Noch-Arbeitgebers entgeht, können Sie die Unterstützung von Expertinnen und Experten in Anspruch nehmen, damit Sie sicher zu Ihrem Recht kommen.
Ihre Kündigung von Experten prüfen lassen
Bei einer Kündigung sind Emotionen im Spiel – und viele Paragrafen. Es kann sich deshalb lohnen, die Kündigung durch außenstehende Sachverständige sorgfältig prüfen zu lassen. Im SIEGFRIED CLUB erhalten Sie Soforthilfe in Sachen Kündigung: Sie profitieren nicht nur vom Zugriff auf ein Netzwerk an erfahrenen Partneranwälten, sondern können mit dem Online-Check auch innerhalb weniger Minuten erfahren, ob und wie Sie gegen Ihre Kündigung vorgehen können.
Gesetzlicher Kündigungsschutz: Diese Rechte haben Arbeitnehmer
In Deutschland gilt für Beschäftigte ein strenger gesetzlicher Kündigungsschutz, wenn sie seit mehr als sechs Monaten in einem Betrieb mit über zehn Angestellten arbeiten. Die oben genannten Anforderungen an eine Kündigung sind dabei strikt einzuhalten.
Bei einigen Beschäftigten ist die Kündigung vom Arbeitsvertrag außerdem nur unter besonders strengen Auflagen möglich. Wen betrifft das und wie kann man gegen eine Kündigung vorgehen? Die wichtigsten Fakten zum Kündigungsschutz sind im Folgenden zusammengefasst.

Kündigung während Elternzeit oder Schwangerschaft
Familien sind durch den Gesetzgeber besonders geschützt. Deshalb genießen werdende oder junge Eltern in Elternzeit einen Sonderkündigungsschutz.
Kündigungsschutz: Schwangerschaft
Damit Schwangere sich ohne Angst vor dem Jobverlust auf die Geburt ihres Kindes vorbereiten und die erste Zeit mit ihrem Nachwuchs unbeschwert verbringen können, sind sie bis vier Monate nach der Entbindung vor der Kündigung geschützt. Darin eingeschlossen ist auch die Probezeit.
Kündigungsschutz: Elternzeit
Eine Kündigung in Elternzeit ist zum Schutz von Familien ebenfalls nur in Ausnahmefällen erlaubt. Auch Väter oder Mütter, die in Teilzeit arbeiten, genießen während der Elternzeit Kündigungsschutz.
Diese Immunität ist allerdings von begrenzter Dauer: Eine Kündigung nach Elternzeit ist im Rahmen der Vorgaben des gesetzlichen Kündigungsschutzes wieder möglich.
Kündigungsschutz: Schwerbehinderte nur mit Zustimmung kündigen
Betrifft eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung schwerbehinderte Menschen, ist sie nur mit Zustimmung des Integrationsamtes durchführbar.
Kündigungsschutz Betriebsrat
Betriebsratsmitgliedern kann ein Arbeitgeber nur unter erschwerten Bedingungen kündigen. Sie vertreten die Interessen der Beschäftigten und sollen deshalb nicht befürchten, ihren Job zu riskieren. Legt ein Mitglied des Betriebsrats sein Amt nieder, besteht der besondere Kündigungsschutz noch ein Jahr lang weiter.
Besteht ein Schutz vor Kündigung während Krankheit oder Kurzarbeit?
Viele Angestellte meinen, eine Kündigung in Kurzarbeit oder bei Krankheit sei nicht zulässig. Tatsächlich besteht in beiden Fällen kein Sonderkündigungsschutz und eine Kündigung des Arbeitsvertrages ist möglich. Allerdings muss sie das letzte Mittel der Wahl sein. Ansonsten ist die Kündigung wegen Krankheit oder eine Kündigung während Kurzarbeit nicht wirksam.
Ablauf, Fristen, Kosten und Erfolgsquote Kündigungsschutzklage: Lohnt es sich?
Vermuten Angestellte, dass ihre Kündigung unwirksam ist, können sie sich mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht dagegen wehren. Das Gericht stellt fest, ob die Kündigung unwirksam war. Ist das der Fall, können Gekündigte eine Abfindung mit dem Arbeitgeber vereinbaren oder sich weiter beschäftigen lassen.
Ob sich eine Kündigungsschutzklage für Gekündigte lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Da jede zehnte Kündigung fehlerhaft ist und der Gesetzgeber dem Schutz von Beschäftigten einen hohen Stellenwert einräumt, sind die Erfolgschancen in der Regel sehr hoch.
Frist Kündigungsschutzklage: Bis wann kann man gegen eine Kündigung vorgehen?
Die wichtigste Voraussetzung für die Durchführung einer Klage vor dem Arbeitsgericht ist die Einhaltung der Kündigungsschutzklage-Frist. Sie beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Schritt für Schritt zur Kündigungsschutzklage: Ablauf
Gekündigte sollten sich durch Anwältinnen oder Anwälte für Arbeitsrecht vertreten lassen. Diese reichen die Kündigungsschutzklage ein. Zunächst findet ein Gütetermin statt, in dem die Parteien versuchen, eine gütliche Einigung zu erreichen.
Kann kein Vergleich geschlossen werden, legen beide Parteien Stellungnahmen und Beweise vor, die dann in einem sogenannten Kammertermin vor Gericht erörtert werden. Anschließend fällt das Gericht das Urteil.
Wie teuer ist die Kündigungsschutzklage? Kosten für Klagende
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage setzen sich wie folgt zusammen:
Streitwert Kündigungsschutzklage (3 Brutto-Gehälter)
+ Gerichtsgebühren
+ Anwaltskosten
Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst, die Gerichtskosten zahlt die Partei, die verliert. Bei einem Vergleich fallen keine Gerichtskosten an.
Abfindung bei Kündigung: In diesen Fällen können Sie Anspruch haben
Mit einer Abfindung lässt sich eine Kündigung des Arbeitsvertrages besser verkraften und die Zeit bis zum Antritt eines neuen Jobs finanziell überbrücken. Zwar besteht nicht automatisch Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung, trotzdem gewähren viele Arbeitgeber ein finanzielles Trostpflaster. So gehen Sie vor, um sich für Ihren Jobverlust entschädigen zu lassen.
Abfindung bei Aufhebungsvertrag
Mit der Zahlung einer Abfindung wollen Arbeitgeber den Gekündigten nicht etwa einen Gefallen tun: Sie wollen vielmehr einer Kündigungsschutzklage aus dem Weg gehen. Einige Unternehmen bieten gekündigten Angestellten deshalb von sich aus eine Abfindung samt Aufhebungsvertrag an.
Allerdings können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die einen Aufhebungsvertrag erhalten, benachteiligt werden. Sie verzichten bei dessen Annahme auf ihren Kündigungsschutz, riskieren Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag und können nicht mehr gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen. Aufhebungsvertrag, Abfindung und Kündigung sollten deshalb vor Unterzeichnung anwaltlich geprüft werden.
Kündigungsschutzklage: Abfindung mit Vergleich erreichen
Vor dem Arbeitsgericht haben Beschäftigte oft gute Chancen auf eine angemessene Abfindung bei Kündigung. Üblicherweise liegt die Höhe der Abfindung zwischen 50 und 100 Prozent des Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr. Im Einzelfall kann die Abfindung sogar höher ausfallen.
Abfindung betriebsbedingte Kündigung: Voraussetzungen
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Angestellte Anspruch auf eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung:
- Das Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestehen.
- Im Unternehmen sind mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt.
- Die betriebsbedingte Kündigung ist wirksam (Schriftform, dringliche betriebliche Gründe).
- Die Abfindung muss im Kündigungsschreiben erwähnt sein.
- Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss die Frist für die Kündigungsschutzklage verstreichen lassen.
Kündigung wegen Krankheit: Abfindung möglich
Krankheit schützt zwar nicht vor einer Kündigung, trotzdem gilt auch für Kranke der Kündigungsschutz. Dementsprechend haben sie die gleichen Möglichkeiten, eine Abfindung zu bekommen, wie alle anderen Angestellten.
Nach der Kündigung: Abfindung prüfen mit Online-Check
Können Sie sich gegen die Kündigung wehren und eine Abfindung fordern? Eine erste Einschätzung dazu und wie Sie am besten vorgehen, bietet der Online-Check im SIEGFRIED CLUB. Damit Sie alle Fristen einhalten, ist der Check schnell erledigt. Sie erhalten außerdem Zugriff auf ein Netzwerk an erfahrenen Partneranwälten, das Sie bei den nächsten Schritten unterstützen kann.
Fazit: Kündigung Arbeitsvertrag nicht kampflos hinnehmen
Wer bei einer Kündigung den Job verliert, steht oft vor großen emotionalen und finanziellen Belastungen. Mit einem kühlen Kopf, der richtigen Strategie und anwaltlicher Unterstützung können Gekündigte das Beste aus der Situation herausholen.
Mehr als jede zehnte Kündigung in Deutschland ist nicht korrekt ausgestellt. Zudem ist der Kündigungsschutz hierzulande besonders beschäftigtenfreundlich. Es lohnt sich deshalb, die Kündigung des Arbeitsvertrages prüfen zu lassen. Denn stellt sich diese als unwirksam heraus, haben Sie gute Chancen, sich dagegen zu wehren. Im besten Fall steht Ihnen sogar eine Abfindung zu.
Das Arbeitsrecht ist komplex und es gibt viele Fallstricke, die für Beschäftigte zum Nachteil werden können. Mit dem Know-how von juristischen Expertinnen und Experten schließen Sie vernünftig mit Ihrem Ex-Arbeitgeber ab. So gehen Sie ganz sicher, dass keine Ihrer Ansprüche verfallen, das betrifft zum Beispiel Ansprüche auf die Abgeltung von Urlaub und Überstunden. Auch ein wohlwollendes Arbeitszeugnis steht Ihnen zu - hier sollten Sie sicher gehen, dass alle relevanten Inhalte enthalten sind. Im ersten Schritt schonen Sie durch eine Prüfung Ihrer Kündigung nicht nur Ihre Nerven, sondern sichern sich auch noch die Entschädigung, die Ihnen zusteht.

Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Frederik Strasmann juristisch geprüft. Strasmann ist Co-Gründer und Geschäftsführer der rightmart Rechtsanwalts GmbH. Das Arbeitsrecht gehört dabei zu Strasmanns Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.
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