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Abfindung bei Kündigung

Abfindung bei Kündigung: Was steht Arbeitnehmern zu?

Rechtsanwalt Raffael Sauer

geprüft von Raffael Sauer
Rechtsanwalt für Verbraucher- und Arbeitsrecht

8. März 2022 um 18:11

Eine Kündigung gehört zu den schwierigsten Situationen im Arbeitsleben. Eine Abfindung kann dabei helfen, die finanzielle Durststrecke bis zum nächsten Job zu überbrücken. Es gibt allerdings keinen generellen Anspruch darauf. Dennoch wird in vielen Fällen eine Abfindung gezahlt. Ob dieser Anspruch besteht und welche Möglichkeiten es gibt, eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen, zeigen wir in diesem Artikel.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Wer eine Kündigung erhält, hat unter Umständen Anspruch auf eine Abfindung.
  • Ob Anspruch auf eine Abfindung besteht, hängt unter anderem von der Art der Kündigung ab.
  • Die Höhe der Abfindungszahlung berechnet sich jeweils individuell, etwa an der Dauer der Firmenzugehörigkeit.
  • Ob und wieviel Abfindung gefordert werden kann, können Arbeitnehmer über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB prüfen.

Fragen und Antworten zur Abfindung bei Kündigung

Im Fall einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellen sich zahlreiche Fragen:

  • Wie berechnet sich die Abfindung?
  • Hat das Alter Einfluss auf die Abfindung?
  • Welche Rolle spielt die Laufzeit des Arbeitsverhältnisses?

Wie berechnet sich die Abfindung?

Eine generelle Berechnungsformel gibt es nicht. Als Faustregel gilt ein halbes bis ein ganzes Brutto-Monatsentgelt pro Beschäftigungsjahr im Unternehmen.

Mit der richtigen Strategie lassen sich allerdings wesentlich höhere Abfindungen erzielen. Ob Sie einen Anspruch auf Abfindung haben, zeigt Ihnen der Online-Check im Rahmen der kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB. Melden Sie sich kostenlos an und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben.

Zwei Männer sitzen vor einem Taschenrechner und diskutieren über eine Abfindung.

Hat das Alter Einfluss auf die Höhe der Abfindung?

Nein. Das Alter spielt für die Abfindungshöhe keine Rolle. Das heißt, im Fall einer Kündigung bekommt beispielsweise ein 35-Jähriger dieselbe Abfindung wie etwa ein Arbeitnehmer mit 58 Jahren.

Welche Rolle spielt die Laufzeit des Arbeitsverhältnisses?

Es macht einen großen Unterschied, ob man die Abfindung nach 10 Jahren oder nach 20 Jahren Beschäftigungsdauer erhält. Denn: Zur Berechnung der Abfindung wird der Bruttolohn mit der Beschäftigungsdauer multipliziert. Das heißt für die Praxis: Je länger man im Unternehmen beschäftigt war, desto höher fällt die Abfindung aus.

Wann haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung?

Je nachdem, wie Mitarbeitern gekündigt wurde, müssen unterschiedliche Voraussetzungen für eine Abfindung vorliegen. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen einer Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag, einer betriebsbedingten Kündigung, einer Änderungskündigung, einer krankheitsbedingten Kündigung und der Abfindung als Nachteilsausgleich.

Abfindung bei Aufhebungsvertrag

Obwohl es bei einer Kündigung keinen generellen Anspruch des Arbeitnehmers auf Abfindung gibt, wird dennoch oft ein Aufhebungsvertrag vorgeschlagen, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Als Anreiz dafür wird eine Abfindung geboten. Der Arbeitgeber zahlt also für die Zustimmung zur Kündigung und den Verzicht auf die Kündigungsschutzklage.

Der Grund: Für den Arbeitgeber ist jede Kündigung mit der Gefahr eines langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahrens verbunden. Denn Voraussetzung jeder rechtswirksamen Kündigung ist ein rechtlich zulässiger Kündigungsgrund. Die Kündigungsschutzklage ermöglicht die gerichtliche Überprüfung dieser Zulässigkeit.

Das Risiko für den Arbeitgeber ist groß: Verliert er, muss er das Entgelt nachzahlen, auch wenn der Arbeitnehmer nicht mehr gearbeitet hat. Je zweifelhafter der Kündigungsgrund, umso besser sind seine Chancen vor Gericht auf eine maximale Abfindung und umso stärker ist seine Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber.

Wichtige Hinweise:
  • Einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Rahmen eines Abfindungsvergleichs auf eine verkürzte Kündigungsfrist, beginnt die Zahlung des Arbeitslosengeldes erst mit dem Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist.
  • Unabhängig davon, wie hoch eine Abfindung ausfällt, wird sie nicht auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet.
  • Bevor Arbeitnehmer eine Abfindung akzeptieren und einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, sollten sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Auf diese Weise vermeiden sie, auf Rechtezu verzichten. Ein Anwalt kann außerdem die Chancen besser einschätzen und dadurch ein besseres Verhandlungsergebnis erzielen.

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Wird Arbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen gekündigt, haben sie einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn diese Voraussetzungen vorliegen:

  1. Kündigungsschutzgesetz anwendbar
    Das Arbeitsverhältnis, das Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber haben, muss unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fallen. Das ist der Fall, wenn es bereits seit mindestens 6 Monaten besteht und das Unternehmen über 10 Mitarbeiter in Vollzeit hat.
  2. Betriebsbedingte Kündigung
    Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen gekündigt haben. Das können zum Beispiel wirtschaftliche Probleme oder eine notwendige Umstrukturierung sein. Das Kündigungsschreiben muss dabei darauf hinweisen, dass der Mitarbeiter aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse entlassen werden muss. 
  3. Kündigungsschreiben mit Angebot von Abfindung
    Das Kündigungsschreiben bietet dem Arbeitnehmer an, dass der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt, wenn dieser keine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht.
  4. Erhalt der Abfindung
    Reicht der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage ein, akzeptiert er das Angebot auf eine Abfindung. Per Gesetz steht diesem dann eine Abfindung in Höhe von einem halben Bruttomonatsverdienst pro Beschäftigungsjahr zu. Zur Beschäftigungszeit zählen auch Teilzeitarbeit, Krankheitszeiten mit Krankengeld und Elternzeit. Angebrochene Beschäftigungsjahre gelten als volles Jahr, wenn bereits mehr als 6 Monate verstrichen sind. Etwaiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Bonuszahlungen werden anteilig auf das monatliche Einkommen hinzugerechnet. 

Beispiel: Ein Mitarbeiter ist seit 5 Jahren bei einem größeren Unternehmen tätig. Er verdient 4.000 Euro brutto im Monat. Er wird dann betriebsbedingt gekündigt. Im Kündigungsschreiben bietet das Unternehmen dem Mitarbeiter eine Abfindung an, wenn er nicht gegen die Kündigung klagt. Er hat dann einen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung von 10.000 Euro.

Abfindung auch über Kündigungsschutzklage möglich

Arbeitnehmer, die glauben, dass sie zu Unrecht gekündigt wurden, können auch über eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung erwirken. Das ist der Fall, wenn das Arbeitsgericht feststellt, dass die Kündigung unzulässig war und es dem Arbeitnehmer nicht mehr zumutbar ist, weiter für seinen Arbeitgeber tätig zu sein. Gerichte sprechen dabei in der Regel Abfindungen aus, die bei einem Viertel bis zu einem halben Bruttomonatsverdienst pro Beschäftigungsjahr liegen. In der Praxis kommt das jedoch eher selten vor. Meist können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Rahmen des Prozesses auf einen Vergleich mit Abfindung einigen.

Abfindung bei Änderungskündigung

Bei einer sogenannten Änderungskündigung wird zwar auch der Arbeitsvertrag gekündigt, der Arbeitnehmer verbleibt jedoch zu geänderten Bedingungen im Unternehmen. Um eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen auszugleichen, besteht auch hier die Möglichkeit einer Abfindung bzw. Sonderzahlung.

Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit

Eine Kündigung ist grundsätzlich auch wegen Krankheit möglich. Den Betroffenen stehen aber auch bei der krankheitsbedingten Kündigung dieselben Möglichkeiten zu, eine Abfindung zu erwirken, wie in allen anderen Fällen.

Paar sitzt vor Laptop und berechnet die Abfindung.

Abfindung als Nachteilsausgleich

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, wenn der Arbeitgeber eine Betriebsänderung vorgenommen hat, sich dabei aber nicht an die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) gehalten hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitgeber keinen oder einen nicht ausreichenden Interessenausgleich versucht hat. Das wiederum ist beispielsweise der Fall, wenn er vorher nicht mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich verhandelt hat. Verlieren Arbeitnehmer infolge der Betriebsänderung ihren Job oder erleiden sie andere finanzielle Nachteile, haben Sie einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich.

Um einen Interessenausgleich zu versuchen, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren, dann erst mit diesem und anschließend mit der Einigungsstelle über den Interessenausgleich verhandeln. Die Einigungsstelle ist ein betrieblicher Schiedsausschuss, vor dem Arbeitgeber, Betriebsrat und eine neutrale dritte Partei – in der Regel ein Arbeitsrichter – über den Interessenausgleich verhandeln.

Arbeitnehmern kann auch ein Nachteilsausgleich zustehen, wenn der Arbeitgeber zwar einen Interessenausgleich vorgenommen hat, sich dann aber ohne zwingenden Grund nicht an diesen hält. Das kann zum Beispiel sein, wenn der Arbeitgeber mehr Mitarbeiter entlässt als im Interessenausgleich vorgesehen. Ein zwingender Grund liegt in der Praxis nur selten vor. Ein möglicher Grund kann beispielsweise eine drohende Insolvenz des Unternehmens sein, die nur durch die Abweichung vom Interessenausgleich vermieden werden kann. Der Arbeitgeber muss das vor Gericht jedoch beweisen können.

Gibt es im öffentlichen Dienst eine Abfindung bei Kündigung?

Ob Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst eine Abfindung bei Kündigung erhalten, hängt davon ab, ob sie Angestellte im öffentlichen Dienst oder Beamte sind. Angestellte im öffentlichen Dienst unterstehen dem Kündigungsschutzgesetz. Das bedeutet: Sie können wie  Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft einen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung haben – entweder auf eine Auflösungsabfindung oder auf eine Abfindung aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung. Zusätzlich ergibt sich bei einigen Angestellten im öffentlichen Dienst ein Anspruch auf eine Abfindung aufgrund einer Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag. So können beispielsweise Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die unter den Tarifvertrag Altersteilzeit fallen, eine Abfindungsregelung speziell für Rentenkürzungen nutzen.

Beamte erhalten grundsätzlich keine Abfindung bei Kündigung. In besonderen Fällen gibt es jedoch ein sogenanntes Übergangsgeld. Beamte erhalten dies, wenn sie aus ihrem Beamtenverhältnis ausscheiden, ohne dass sie das wollen. Das ist zum Beispiel der Fall bei Beamten auf Zeit mit Ablauf der Amtszeit sowie bei Beamten, die sich in der Probezeit nicht bewähren. Wie hoch das Übergangsgeld liegt, hängt von der Beschäftigungsdauer ab.

Haben geringfügig Beschäftigte einen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung?

Geringfügig Beschäftigte – wie beispielsweise Minijobber oder Mitarbeiter in Kurzarbeit – fallen wie Arbeitnehmer in Vollzeit und Teilzeit unter das Kündigungsschutzgesetz. Sie haben daher unter den gleichen Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung.

Hat die Art der Kündigung Einfluss auf die Höhe der Abfindung?

Grundsätzlich kann die Art der Kündigung die Abfindungshöhe beeinflussen. Sofort nach Erhalt der Kündigung sollten sich Betroffene rechtlich beraten zu lassen. Wichtig dabei: Zuvor weder die Kündigung ausdrücklich akzeptieren, noch Vergleiche oder Verzichtserklärungen unterzeichnen!

Abgaben und Abfindung – ist die Abfindung steuerfrei?

Was gibt es steuerlich bei einer Abfindung zu beachten?

Dass Abfindungen steuerfrei sind, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Denn: Bereits seit 2006 gibt es den Steuerfreibetrag für Abfindungen nicht mehr. Das bedeutet für die Praxis: Arbeitnehmer müssen eine Abfindung bei Kündigung in der Steuererklärung angeben. Für eine Abfindung bei Kündigung fallen diese Abgaben an:

Einkommenssteuer

Wie das Jahreseinkommen ist auch die Abfindung einkommenssteuerpflichtig. Je nach Verdienst kann es also sein, dass sich die Steuerzahlung durch die Abfindung deutlich erhöht. Das ist vor allem der Fall, wenn Arbeitnehmer in den nächsthöheren Steuersatz rutschen. Um das zu vermeiden, kommt die Fünftelregelung zum Einsatz. Mit dieser wird die Abfindung so berechnet, als hätten Arbeitnehmer über 5 Jahre verteilt jeweils ein Fünftel der Abfindung erhalten. Besonders lohnt sich die Fünftelregelung für niedrigere Einkommen, da so der Jahresverdienst nicht plötzlich deutlich höher ausfällt als sonst.

Sozialabgaben

Arbeitnehmer müssen keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von der Abfindung zahlen. Denn: Eine Abfindung ist kein Arbeitsentgelt, sondern eine Entschädigung für den Verlust des Jobs.

Zwei Ausnahmen gibt es:

1) Versichern sich Arbeitnehmer nach ihrem Jobverlust freiwillig gesetzlich, werden auf die Abfindung die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Arbeitnehmer nach Ende ihrer Beschäftigung noch keine neue Arbeit und noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sich aber freiwillig gesetzlich versichern.

2) Erhalten Arbeitnehmer eine Abfindung aufgrund einer Änderungskündigung, müssen sie die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Auch die Fünftelregelung kann hier nicht angewendet werden.

Fazit: Prüfung auf Abfindung lohnt sich

In der Regel besteht zwar kein Anspruch auf Abfertigung, viele Arbeitgeber zahlen aber trotzdem, um teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten diese Chancen nutzen, um eine möglichst hohe Abfertigung zu erhalten.

In jedem Fall sollte bei einer Kündigung juristische Beratung eingeholt werden, um Fehler zu vermeiden und ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Über den Online-Check im SIEGFRIED CLUB können Sie Ihre möglichen Ansprüche auf Abfindung prüfen lassen - und können im Anschluss die notwendigen Schritte einleiten.

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Rechtsanwalt Raffael Sauer

Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Raffael Sauer
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Raffael Sauer juristisch geprüft. Sauer ist Rechtsanwalt bei der ProRights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das Arbeitsrecht gehört dabei zu seinen Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.

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