Es gibt verschiedene Gründe, warum Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden kündigen. Der häufigste Grund für das Ende von Arbeitsverhältnissen ist die betriebsbedingte Kündigung. Doch nicht immer ist eine Kündigung aus betrieblichen Gründen zulässig. Welche Voraussetzungen für ihre Wirksamkeit erfüllt sein müssen und wann Angestellte Anspruch auf eine Abfindung haben, zeigt dieser Artikel.
- Die meisten Kündigungen in Deutschland werden betriebsbedingt ausgesprochen, weil eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist.
- Allerdings ist die betriebsbedingte Kündigung in vielen Fällen unwirksam. Vor allem die fehlerhafte Sozialauswahl ist ein Fallstrick für Arbeitgeber.
- Bei einer betrieblichen Kündigung können Beschäftigte über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB schnell und unverbindlich ihre Chancen auf eine Abfindung prüfen.
Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Die Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Angestellten. Erfolgt die Kündigung betriebsbedingt, ist es dem Arbeitgeber aufgrund veränderter Rahmenbedingungen nicht mehr möglich, die gesamte Belegschaft weiter zu beschäftigen. Die Gründe reichen von der Automatisierung bestimmter Tätigkeiten bis hin zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Die betriebsbedingte oder betriebliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist die mit Abstand häufigste Kündigungsart: Mehr als 73 Prozent der Angestellten verlieren ihren Job unverschuldet. Allerdings ist eine solche Kündigung nicht immer wirksam – zum Schutz der Beschäftigten stellt der Arbeitgeber besonders strenge Anforderungen an die Zulässigkeit.
Wann ist die betriebsbedingte Kündigung wirksam?
Beschäftigt ein Unternehmen mehr als zehn Angestellte, fallen diese nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten unter den gesetzlichen Kündigungsschutz. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Arbeitgeber nur kündigen, wenn die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Dass ist sie, wenn die Gründe der Kündigung in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen (sog. betriebsbedingte Kündigung). Eine betriebsbedingte Kündigung ist in diesem Fall nur durchsetzbar, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen und die gesetzlichen Voraussetzungen für die betriebsbedingte Kündigung erfüllt sind.
6 typische betriebsbedingte Kündigungsgründe
Die Gründe für eine betriebliche Kündigung können sowohl im Betrieb liegen als auch außerbetrieblicher Natur sein. Dazu gehören unter anderem folgende Gründe:
- Schließung oder Zusammenlegung von Abteilungen oder Filialen
- Outsourcing von Aufgaben an freie Mitarbeitende
- Einführung neuer Technologien
- Absatzschwierigkeiten aufgrund fehlender Aufträge
- Wegfall von Fördermitteln
- Insolvenz
4 Voraussetzungen für eine wirksame betriebliche Kündigung
Wie bei allen anderen ordentlichen Kündigungen müssen Arbeitgeber auch für die betriebsbedingte Kündigung Voraussetzungen für die Wirksamkeit beachten:

Wie bei allen anderen ordentlichen Kündigungen müssen Arbeitgeber auch für die betriebsbedingte Kündigung Voraussetzungen für die Wirksamkeit beachten:
- Betriebliche Erfordernisse: Es liegt einer der oben genannten betriebsbedingten Kündigungsgründe vor.
- Dringlichkeit: Eine Kündigung ist dringlich, wenn keine andere Möglichkeit der Weiterbeschäftigung im Betrieb besteht, etwa weil kein anderer freier Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
- Interessenabwägung: Das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss das Interesse an der Fortsetzung überwiegen. Ist die Weiterbeschäftigung aus unternehmerischer Sicht nicht sinnvoll, überwiegt das Arbeitgeberinteresse.
- Sozialauswahl: Besteht für Mitarbeitende in einem Unternehmen Kündigungsschutz, muss der Arbeitgeber bei der Kündigung soziale Faktoren berücksichtigen und eine fehlerfreie Sozialauswahl treffen.
So funktioniert die Sozialauswahl: Kündigung nach Punktesystem
Bei einer Insolvenz müssen in der Regel alle Beschäftigten gehen. In allen anderen Fällen müssen Arbeitgeber entscheiden, wer zuerst das Unternehmen verlassen muss. Dabei sind folgende Sozialkriterien zu berücksichtigen:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Unterhaltspflichten bei Verheirateten und Eltern
- Schwerbehinderung
Um zu ermitteln, welche Mitarbeitenden besonders schutzbedürftig sind, nutzen Arbeitgeber häufig ein Sozialauswahl-Punktesystem. Langjährige, verheiratete Angestellte mit Kindern erhalten mehr Punkte als junge, ledige Berufseinsteiger, die damit weniger geschützt sind.
Die Sozialauswahl berücksichtigt alle Angestellten, die aufgrund ihrer Ausbildung oder Tätigkeit vergleichbar sind. Ausgenommen sind besonders geschützte Beschäftigte, zum Beispiel Schwangere, Auszubildende oder Betriebsratsmitglieder.
Wann dürfen betriebsbedingt Gekündigte mit einer Abfindung rechnen?
Für Angestellte besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Abfindung bei Kündigung. Die betriebsbedingte Kündigung kann aber unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch begründen.

Betriebsbedingte Kündigung & Abfindung
- Der Arbeitgeber spricht eine Sozialplan-Kündigung aus. In einem Sozialplan einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat unter anderem über eine Regelabfindungen.
- Der Arbeitgeber bietet zusammen mit der Kündigung eine Abfindungszahlung an, um einer Kündigungsschutzklage durch Gekündigte zu entgehen.
- Trifft nichts von beiden zu, können Gekündigte selbst verhandeln. Alternativ kann der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung anbieten. Dies sollte allerdings genau geprüft werden, um etwa Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
- Da Arbeitgeber in der Regel ein Interesse daran haben, teure Gerichtstermine zu vermeiden, sind die Chancen auf Abfindung bei der betriebsbedingten Kündigung hoch.
Allerdings sollten gekündigte Beschäftigte sich nicht nur auf ihr eigenes Verhandlungsgeschick verlassen. Mit Unterstützung von erfahrenen Arbeitsrechtsprofis im SIEGFRIED CLUB erzielen sie meist eine höhere Abfindung.
Soll eine Abfindung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ausgehandelt werden, bleiben ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit, alles in die Wege zu leiten.
So berechnet sich die Abfindungshöhe
Die Höhe der Abfindung ist in § 10 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) geregelt. Gekündigten steht eine Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr zu. Es handelt sich hierbei allerdings um keine allgemeine Regelung, sondern beruht auf einer gereichtlichen Entscheidung, die eine Unzumutbarkeit der Tätigkeit feststellt.
Ab einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten werden angebrochene Beschäftigungsjahre auf ein Jahr aufgerundet.

Dieser Betrag stellt nur das Minimum einer möglichen Abfindung dar. Mit der richtigen Strategie und professioneller Unterstützung durch Anwältinnen oder Anwälte können Gekündigte oft noch mehr herausholen – bis zu zwölf Monatsgehälter sind möglich.
Sonderregelungen für ältere Angestellte
Bei älteren Angestellten unter 65 sieht das Kündigungsschutzgesetz Ausnahmen bei der Begrenzung vor – zugunsten der Gekündigten:
- Angestellte über 50, die mindestens 15 Jahre im Unternehmen gearbeitet haben, erhalten bis zu 15 Monatsverdienste.
- Sind sie über 55 und waren mindestens 20 Jahre im Unternehmen angestellt, liegt die Grenze bei 18 Monatsverdiensten.
Wie wirkt sich eine Abfindung auf Elterngeld, Arbeitslosengeld und Steuern aus?
Erhalten Gekündigte eine Abfindung, ist der gesamte Betrag zu versteuern. Die sogenannte Fünftelregelung ermöglicht es aber, den Betrag steuerlich über fünf Jahre zu verteilen und so die Steuerbelastung zu reduzieren.
Wie beeinflusst die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung Arbeitslosengeld, Elterngeld und Sozialabgaben?
- Arbeitslosengeld: Die aus der betriebsbedingten Kündigung resultierende Regelabfindung hat keinen Einfluss auf das Arbeitslosengeld. Eine höhere Abfindung kann jedoch eine Sperrzeit auslösen.
- Elterngeld: Eine betriebsbedingte Kündigung in der Elternzeit ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Setzt der Arbeitgeber sie dennoch durch und zahlt eine Abfindung, wird diese nicht auf das Elterngeld angerechnet.
- Sozialversicherung: Die Abfindung ist eine Entschädigung und kein Entgelt – für die Abfindung müssen Gekündigte deshalb keine Sozialabgaben etwa für die Renten- oder Krankenversicherung abführen.
Fazit: Mit Experten mehr aus der betriebsbedingten Kündigung holen
Eine betriebsbedingte Kündigung kommt für viele Beschäftigte völlig unerwartet – und das, obwohl sie die häufigste Kündigungsart in Deutschland darstellt. Das bedeutet allerdings auch: Arbeitsgerichte, Anwältinnen und Anwälte kennen sich mit der Kündigung aus betrieblichen Gründen bestens aus. Gekündigte haben deshalb gute Chancen auf eine Entschädigung für den oft schmerzhaften Rauswurf, wenn sie sich professionell unterstützen lassen.
Mit einem Online-Check im SIEGFRIED CLUB erfahren Betroffene in wenigen Minuten, welche Chancen sie auf eine Abfindung haben, und können die richtigen Schritte einleiten.


Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Raffael Sauer
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Raffael Sauer juristisch geprüft. Sauer ist Rechtsanwalt bei der ProRights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das Arbeitsrecht gehört dabei zu seinen Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.