Die außerordentliche Kündigung ist die härteste Maßnahme, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden – und die schnellste: Der Arbeitgeber muss keine Kündigungsfrist einhalten. Allerdings braucht er einen triftigen Grund. Da eine fristlose Kündigung oft nicht rechtmäßig ist, lohnt sich eine genaue Überprüfung. Dieser Artikel zeigt, worauf es ankommt und welche Ansprüche Gekündigte haben.
- Laut § 626 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist eine außerordentliche fristlose Kündigung nur mit einem wichtigen, schwerwiegenden Grund möglich.
- Die fristlose Kündigung ist ein drastisches Mittel für die Beendigung eines Arbeitsvertrags – deshalb unterliegt sie strengen gesetzlichen Anforderungen.
- Oft kündigen Arbeitgeber ihren Angestellten zu Unrecht fristlos. Über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB können Sie Ihre Kündigung schnell und unverbindlich prüfen.
Was ist eine außerordentliche Kündigung?
Die außerordentliche Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis, ohne dass dabei eine Kündigungsfrist zu beachten ist. Sie stellt ein besonders drastisches Mittel zur Beendigung eines Arbeitsvertrags dar und muss deshalb strenge Anforderungen erfüllen.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht und die entsprechenden Voraussetzungen dafür gelten sowohl für Unternehmen als auch für Beschäftigte.
Bei der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gelten vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfristen. Liegt ein wichtiger Grund vor, ist auch eine sofortige Kündigung möglich. Da für eine solche außerordentliche Kündigung keine Frist gilt, spricht man von fristloser Kündigung.
Allerdings ist nicht jede außerordentliche Kündigung fristlos: Bei Betriebsschließungen werden oft Kündigungen mit „Auslauffrist“ ausgesprochen.
Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber: Gründe, Voraussetzungen und Zulässigkeit
Endet ein Arbeitsverhältnis mit einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber, sind oft Emotionen im Spiel. Die Frage der Wirksamkeit der Kündigung muss dagegen auch einer nüchternen Betrachtung standhalten und gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Gründe für fristlose Kündigung: Wann darf ein Arbeitgeber fristlos kündigen?
§ 626 BGB verlangt einen wichtigen Grund für die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung. Auf Verlangen müssen Arbeitgeber den Gekündigten fristlose Kündigungsgründe schriftlich mitteilen und im Zweifel vor Gericht beweisen können.
Auf welche Gründe sich Arbeitgeber berufen dürfen, gibt das Gesetz nicht vor. Aus Gerichtsentscheidungen, etwa vor dem Bundesarbeitsgericht, lassen sich jedoch wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung ableiten.
Unter anderem stellen folgende Pflichtverstöße für die außerordentliche Kündigung Gründe dar:
- Betrug oder Diebstahl
- geschäftsschädigende Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet
- Arbeitszeitbetrug: Kündigung wegen falsch dokumentierter Arbeitszeit, privaten Telefongesprächen etc.
- eigenmächtiger Urlaubsantritt
- Verweigerung der Arbeit
- Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit
- Tätigkeit für die Konkurrenz
- Beleidigungen oder sexuelle Belästigung gegenüber Vorgesetzten, Kundschaft oder Mitarbeitenden
Wann ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber unzulässig?
Eine fristlose Kündigung ohne Grund ist unwirksam. Doch nicht jede begründete außerordentliche Kündigung ist automatisch zulässig. Die folgenden Beispiele helfen bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit:
Fristlose Kündigung während Krankheit
Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit ist unzulässig.
Bei vorgetäuschter Krankheit oder unverhältnismäßigen Ausfallzeiten kann die fristlose Kündigung zulässig sein.
Für fristlose Kündigung Betriebsrat nicht angehört
In Unternehmen mit Betriebsrat ist jede Kündigung unzulässig, wenn dieser zuvor nicht angehört wurde.
Fristlose Kündigung Probezeit
Eine fristlose Kündigung in der Probezeit ist zulässig, sofern die Probezeit rechtskräftig ist.
Außerordentliche Kündigung von Schwerbehinderten
Eine fristlose Kündigung kann unzulässig sein.
Die Kündigung kann zulässig sein, wenn die Schwerbehindertenvertretung und das Integrationsamt ihre Zustimmung geben.
Fristlose Kündigung Ausbildung
Auszubildende haben die gleichen Rechte wie der Rest der Belegschaft. Eine fristlose Kündigung ist mit wichtigem Grund und vorheriger Abmahnung zulässig.
Ist eine Abmahnung immer erforderlich?
Da Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung nur als letztes Mittel nutzen dürfen, kann diese unwirksam sein, wenn eine vorherige Abmahnung ein milderes erfolgversprechenderes Mittel dargestellt hätte.

In diesem Fall müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten zunächst mit einer Abmahnung auf das Fehlverhalten und die drohende Kündigung hinweisen.
Eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn
- bei der zu kündigenden Person eine Verhaltensänderung in Zukunft nicht zu erwarten ist, oder
- eine schwere Pflichtverletzung wie eine Straftat vorliegt, die eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht.
Besteht bei einer fristlosen Kündigung ein Anspruch auf Abfindung?
Vermuten Beschäftigte, dass ihnen zu Unrecht fristlos gekündigt wurde oder die Kündigung unwirksam ist, sollten sie mit einer Kündigungsschutzklage dagegen vorgehen. Haben sie vor dem Arbeitsgericht Erfolg oder findet ein Vergleich statt, besteht die Chance auf eine Abfindung.
Eine Kündigungsschutzklage muss unbedingt innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.
Zwei weitere Gründe sprechen für eine Klage: Für Angestellte droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld bei fristloser Kündigung und sie müssen mit einem nachteiligen Arbeitszeugnis rechnen. Um die finanzielle Sicherheit und die berufliche Zukunft nicht zu gefährden, gilt deshalb im Fall einer außerordentlichen Kündigung: Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben möglichst durch Arbeitsrechtsprofis im SIEGFRIED CLUB checken lassen und alle in Frage kommenden Schritte durchspielen.
Als Arbeitnehmer fristlos kündigen: Ist das möglich?
Fristlos kündigen können nicht nur Arbeitgeber ihren Beschäftigten. Eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer ist ebenfalls möglich – sofern auch in diesem Fall ein wichtiger Grund vorliegt und eine Abmahnung erfolgt ist.
Außerordentliche Kündigung Arbeitnehmer: Die wichtigsten Gründe
Angestellte und Arbeitgeber müssen sich an Regeln halten. Tun sie das nicht und verletzen sie ihre Pflichten, gelten diese Pflichtverletzungen als wichtige Gründe für fristlose Kündigung. Arbeitnehmer können eine außerordentliche Kündigung zum Beispiel in folgenden Fällen durchsetzen:
- Zahlungsverzug des Arbeitgebers
- gewalttätige Handlungen von Vorgesetzten
- sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Beleidigung durch den Arbeitgeber
- grobe Verletzungen des Arbeitsschutzes
Ist die fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer wegen neuem Job erlaubt?
Ohne wichtigen Grund gilt auch kein Sonderkündigungsrecht: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dürfen also nicht fristlos kündigen, weil ein neuer Job winkt – so wichtig ihnen persönlich der Wechsel auch ist.
In diesem Fall gilt die vereinbarte Kündigungsfrist, da Arbeitgeber sonst keine Planungssicherheit haben.
Außerordentliche Kündigung: Frist zur Erklärung beachten

Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wirksam. Dennoch gilt eine sogenannte Erklärungsfrist: Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erklärt werden. Ein gleichartiges Fehlverhalten muss zuvor abgemahnt worden sein, falls eine Abmahnung erforderlich ist.
Fazit: Mit Fakten und Expertenwissen die richtige Strategie wählen
Die außerordentliche Kündigung wirft Angestellte oft aus der Bahn. Innerhalb kürzester Zeit stehen plötzlich die finanzielle Sicherheit und die berufliche Zukunft auf dem Spiel. Nachdem der erste Schock überwunden ist, sollten Gekündigte deshalb überlegt und schnell handeln.
Nicht jede fristlose Kündigung ist zulässig. Die Fakten in diesem Artikel geben einen ersten Anhaltspunkt dafür, ob die Kündigung gerechtfertigt ist – die tiefergehende Prüfung übernehmen Arbeitsrechtsprofis.

Für eine Kündigungsschutzklage bleibt oft nur wenig Zeit. Der schnellste Weg dorthin ist deshalb ein Online-Check im SIEGFRIED CLUB. Mit rechtlicher Unterstützung können Betroffene für ihre fristlose Kündigung Arbeitslosengeld, Arbeitszeugnis, Abfindung und weitere finanzielle und rechtliche Fragen schnell klären und das Beste aus der Situation für sich herausholen.

Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Raffael Sauer
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Raffael Sauer juristisch geprüft. Sauer ist Rechtsanwalt bei der ProRights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das Arbeitsrecht gehört dabei zu seinen Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.