Frischgebackene Eltern sollen sich in Ruhe auf ihre neue Lebenssituation und ihr Familienleben konzentrieren können - deshalb gibt es die Elternzeit. Damit keine Jobsorgen das Elternglück trüben, greift währenddessen ein besonderer Kündigungsschutz. Aber was, wenn der Arbeitgeber trotzdem kündigt? Und was ist mit dem Kündigungsschutz nach der Elternzeit? Hier gibt es alle Antworten rund um die Kündigung in und nach der Elternzeit.
- Während der Elternzeit genießen Eltern einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist in der Elternzeit kaum möglich
- Arbeitnehmer können jedoch in der Elternzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen
- Gegen eine Kündigung in der Elternzeit können Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Die Rechtmäßigkeit der Kündigung kann durch einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB geprüft werden.
Was ist die Elternzeit?
Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Job nach der Geburt eines Kindes. Sie kann bis zu drei Jahre dauern. Während der Elternzeit erhalten Eltern kein Gehalt, sondern können als Ausgleich Elterngeld beziehen. Die Elternzeit kann man vor dem dritten Geburtstag des Kindes komplett nehmen, oder einen Teil davon im Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag. Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit.
Ist eine Kündigung in der Elternzeit möglich?
Während der Elternzeit greift ein besonderer Kündigungsschutz. Das bedeutet, eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit ist in der Regel nicht möglich.

Entscheiden sich Eltern dafür, einen Teil der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes zu nehmen, gilt: Der Kündigungsschutz greift frühestens 14 Wochen vor Antritt der Elternzeit.
Eine Sonderregelung gibt es für Geburten vor dem 01.07.2015: Dann gilt ein Kündigungsschutz immer frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Die Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vor deren Start beim Arbeitgeber angemeldet werden, damit sie rechtzeitig beginnen kann. Wer die Frist verpasst, muss aber keinen neuen Antrag stellen, es verschiebt sich lediglich der Beginn der Elternzeit. Väter, die in Elternzeit gehen wollen, sollten im Zweifelsfall die Elternzeit dem Arbeitgeber frühestens acht Wochen vorher mitteilen, damit es für diesen keine “Chance” gibt, eine Kündigung vor Eintritt des Kündigungsschutzes auszusprechen. Mütter genießen ohnehin bereits vor der Elternzeit einen Kündigungsschutz im Rahmen des Mutterschutzes.
Wann ist eine Kündigung während der Elternzeit durch den Arbeitgeber möglich?
Prinzipiell ist eine Kündigung in der Elternzeit nicht möglich. Allerdings gibt es wenige Ausnahmen, zum Beispiel:
- Insolvenz des Unternehmens
- Teilweise Stilllegung des Betriebes
- Wirtschaftliche Gründe, aufgrund derer dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann
- Schwere Pflichtverletzung des Arbeitnehmers
In jedem Fall gilt aber: Will der Arbeitgeber während der Elternzeit kündigen, braucht er dafür die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde. Wer die Kündigung während der Elternzeit erhält, sollte dort immer nachfragen, ob die Kündigung abgesegnet wurde.
Auch während der Probezeit kann Elternzeit genommen werden. Allerdings kann sich dann die Probezeit um die Dauer der Elternzeit verlängern. Auch während der Probezeit gilt dann der besondere Kündigungsschutz für die Elternzeit.
Kündigung in der Elternzeit: Wie können Eltern dagegen vorgehen?
Wer in der Elternzeit eine Kündigung erhält, kann dagegen klagen, also eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dafür gilt eine Frist von drei Wochen: Entweder ab dem Zeitpunkt, an dem die Aufsichtsbehörde den Elternteil darüber informiert, dass sie der Kündigung zugestimmt hat. Oder - falls der Arbeitgeber ohne Einverständnis der Behörde gekündigt hat - ab Erhalt der Kündigung.
Für die Klage vor dem Arbeitsgericht sollten sich Eltern Hilfe bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen.
Können Arbeitnehmer in der Elternzeit kündigen?
Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis jederzeit zum Ende der Elternzeit kündigen. Dafür gilt immer eine Kündigungsfrist von drei Monaten, auch wenn im Arbeitsvertrag eine andere Frist vereinbart wurde.

Ausgenommen davon sind individuelle Absprachen mit dem Arbeitgeber, zum Beispiel wenn ein Aufhebungsvertrag während der Elternzeit geschlossen wird.
Kündigungsschutz nach der Elternzeit: Welche Regeln gelten?
Der besondere Kündigungsschutz für Eltern erlischt nach der Elternzeit. Sobald Eltern also in den Betrieb zurückkehren, können sie auch wieder unter den normalen Voraussetzungen, zum Beispiel betriebsbedingt, gekündigt werden.
Sind sie bei einer Kündigung nach der Elternzeit der Meinung, dass diese unrechtmäßig ist, können Eltern ebenfalls mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht dagegen vorgehen.
Fazit: Gegen eine Kündigung während der Elternzeit vorgehen
Sollten Eltern während der Elternzeit die Kündigung erhalten, sollten sie deren Rechtmäßigkeit immer überprüfen lassen. Denn eine Kündigung in der Elternzeit ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich und somit meistens unwirksam. Wer hingegen selbst in der Elternzeit kündigen möchte, kann dies jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist tun.
Sie wurden während der Elternzeit gekündigt? Der Online-Check im SIEGFRIED CLUB verrät Ihnen, welche Ansprüche Sie haben. Nutzen Sie jetzt gleich die die direkte Einschätzung und gehen Sie gegen Ihre Kündigung vor.
