Ein langfristiges Arbeitsverhältnis sichert das Einkommen und erleichtert die Zukunftsplanung. Das Ziel vieler Jobsuchender ist deshalb ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Kündigung und Jobverlust sind jedoch auch bei Arbeitsverhältnissen ohne Ablaufdatum nicht ausgeschlossen. Dieser Artikel zeigt, welche Fristen und Sonderregelungen bei einer Kündigung unbefristeter Arbeitsverträge gelten und was Beschäftigte tun können, deren Vertrag gekündigt wurde.
- Die meisten Angestellten in Deutschland haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
- Zwar hat er kein Verfallsdatum – dennoch kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag durch Kündigung einer Vertragspartei beendet werden.
- Damit eine Kündigung trotz unbefristetem Arbeitsvertrag wirksam ist, müssen vor allem Arbeitgeber strenge Voraussetzungen erfüllen.
- Mit Hilfe eines Online-Check im SIEGFRIED CLUB können Sie die Wirksamkeit Ihrer Kündigung prüfen.
- Was ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag?
- Was ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag?
- Unbefristeter Arbeitsvertrag und Kündigung: Voraussetzungen für eine wirksame Auflösung
- Wann ist die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags unzulässig?
- Fazit: Der unbefristete Arbeitsvertrag – Kündigung nicht immer wirksam
Was ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag?
Mit dem unbefristeten Arbeitsvertrag gehen Arbeitgeber und Arbeitnehmende ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit ein. Im Gegensatz dazu werden befristete Verträge auf Zeit geschlossen.
Der Großteil der Anstellungsverträge ist unbefristet: Von den 33,67 Millionen Arbeitnehmenden in Deutschland arbeiten 4,47 Millionen mit einem befristeten Arbeitsvertrag.
Was ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag?
Mit dem unbefristeten Arbeitsvertrag gehen Arbeitgeber und Arbeitnehmende ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit ein. Im Gegensatz dazu werden befristete Verträge auf Zeit geschlossen.

Wann endet ein unbefristeter Arbeitsvertrag?
Der große Vorteil eines unbefristeten Vertrags: Er bildet die Grundlage für ein langfristiges Arbeitsverhältnis, das finanzielle Sicherheit und Planbarkeit bietet. Denn er endet nicht wie der befristete Arbeitsvertrag automatisch, sondern erst mit dem Erreichen des Rentenalters.
Allerdings stellt er keinen 100%igen Schutz vor einer Kündigung dar: Sowohl Arbeitgeber als auch Angestellte dürfen den Arbeitsvertrag ohne Befristung beenden. Dabei gelten bestimmte Kündigungsfristen.

Unbefristeter Arbeitsvertrag und Kündigung: Voraussetzungen für eine wirksame Auflösung
Wollen Arbeitnehmende oder Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beenden, müssen sie den Vertrag ordentlich kündigen. Abhängig von der Kündigungsart müssen Arbeitgeber zum Beispiel Gründe für die Kündigung anführen können. Was für Beschäftigte gilt und wann eine Kündigung zulässig ist, wird im Folgenden zusammengefasst.
Beendigung unbefristeter Vertrag: Kündigung durch Arbeitgeber zulässig oder nicht?
Unbefristet bedeutet nicht unkündbar. Auch ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann also gekündigt werden. Damit die Aufhebung durch den Arbeitgeber zulässig ist, muss dieser drei Voraussetzungen erfüllen:
- Schriftliche Form: Laut § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss die Kündigung schriftlich erfolgen.
- Kündigungsgrund: Eine Kündigung durch Arbeitgeber mit mehr als zehn Mitarbeitenden und nach Ablauf der Probezeit muss begründet werden. Gründe können betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt sein – dazu gehören Diebstahl, unentschuldigtes Fehlen, die Schließung einer Niederlassung oder häufige krankheitsbedingte Ausfälle.
- Fristeinhaltung: Will ein Unternehmen einen unbefristeten Arbeitsvertrag aus einem dieser Gründe kündigen, muss es dabei Fristen beachten.
Zulässige Kündigung bei unbefristetem Arbeitsvertrag durch Arbeitnehmer
Obwohl ein Arbeitsverhältnis ohne Verfallsdatum für die meisten Angestellten Sicherheit bedeutet, denken rund 30 Prozent der Erwerbstätigen wöchentlich über eine Kündigung bei unbefristetem Arbeitsvertrag nach.
Das sind laut StepStone die 5 häufigsten Gründe für die Kündigung unbefristeter Arbeitsverträge:
- Unzufriedenheit mit dem Gehalt
- schlechtes Arbeitsklima, etwa aufgrund von Mobbing
- fehlende Aufstiegschancen
- mangelnde Identifikation mit der Unternehmenskultur
- unerfüllter Wunsch nach Weiterbildung
Immer mehr Menschen wünschen sich außerdem eine bessere Work-Life-Balance. Auch ein lukrativeres Jobangebot oder ausstehende Lohnzahlungen können Gründe für eine Kündigung sein.
Besteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag, ist die Kündigung durch Arbeitnehmende ohne Angabe von Gründen zulässig. Sie müssen lediglich die gesetzliche oder durch den Arbeits- oder Tarifvertrag geltende Kündigungsfrist einhalten und schriftlich kündigen.
Welche Kündigungsfristen gelten beim unbefristeten Arbeitsvertrag?
Nach Ablauf der Probezeit bestehen für unbefristete Arbeitsverträge bestimmte Kündigungsfristen, an die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmende halten müssen. Die Kündigung ist jeweils zum 15. eines Monats oder zum Monatsende möglich.
Als Grundlage für die Berechnung der genauen Kündigungsfrist bei unbefristetem Arbeitsvertrag dient die Dauer der Betriebszugehörigkeit von Angestellten. Entsprechend geht eine lange Betriebszugehörigkeit mit einer längeren Kündigungsfrist einher.
2 Jahren
1 Monat
5 Jahren
2 Monate
8 Jahren
3 Monate
10 Jahren
4 Monate
12 Jahren
5 Monate
15 Jahren
6 Monate
20 Jahren
7 Monate
Unbefristeter Vertrag: Kündigungsfrist in der Probezeit
Eine weitere Ausnahme von der gesetzlichen Kündigungsfrist besteht während einer vertraglich festgelegten Probezeit. Diese Phase darf höchstens sechs Monate dauern. In der Probezeit dürfen sowohl Arbeitgeber als auch Angestellte das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Wann ist die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags unzulässig?
Haben Beschäftigte eine Kündigung trotz unbefristetem Arbeitsvertrag erhalten, sollten sie genau prüfen, ob die Kündigung wirksam ist – denn das ist oft nicht der Fall. Zum Beispiel, wenn die Kündigung
- nicht schriftlich,
- ohne Abmahnung,
- ohne Sozialauswahl,
- ohne Anhörung des Betriebsrats,
- unter Missachtung des Mutterschutzgesetzes oder
- mit Angabe einer falschen Kündigungsfrist
erfolgt ist.
Idealerweise lassen Betroffene sich von Expertinnen oder Experten im Arbeitsrecht unterstützen. Denn nicht immer ist die Lage eindeutig. Für Laien ist es deshalb oft schwierig, die Unwirksamkeit einer Kündigung festzustellen. Auch eine unwirksame Kündigung wird nach 21 Tagen wirksam, wenn nicht gerichtlich gegen sie vorgegangen wird.
Fallen Beschäftigte mit unbefristetem Vertrag krankheitsbedingt für längere Zeit aus, reagieren einige Arbeitgeber mit einer Kündigung.
Insbesondere Mitarbeitende, für die der Kündigungsschutz greift, können allerdings nicht ohne Weiteres gekündigt werden. So muss etwa eine negative Zukunftsprognose bestehen und es darf zudem kein milderes Mittel geben.
Fazit: Der unbefristete Arbeitsvertrag – Kündigung nicht immer wirksam
Der unbefristete Arbeitsvertrag gibt Arbeitnehmenden, aber auch Arbeitgebern eine gewisse Sicherheit und Planbarkeit. Dennoch haben beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags ist für Arbeitgeber allerdings an Voraussetzungen geknüpft und nicht immer sind diese tatsächlich erfüllt.
Es lohnt sich deshalb, die Kündigung genau zu überprüfen. Der Online-Check im SIEGFRIED CLUB ist dabei die erste unverbindliche Anlaufstelle. Betroffene erfahren innerhalb weniger Minuten kostenlos, welche weiteren Schritte für sie in Frage kommen. Um im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht über ungünstige Klauseln im Vertrag zu stolpern, lohnt es sich unabhängig von einer Kündigung, bestehende unbefristete Arbeitsverträge checken zu lassen.

Nicht vergessen: Spätestens nach einer Kündigung steht Angestellten ein Zeugnis über ihre Leistungen zu. Damit sie mit diesem erfolgreich bei der Jobsuche sind, sollten sie auch das Arbeitszeugnis professionell prüfen lassen.

Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Raffael Sauer
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Raffael Sauer juristisch geprüft. Sauer ist Rechtsanwalt bei der ProRights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das Arbeitsrecht gehört dabei zu seinen Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.