Eine Kündigung trifft Angestellte oft unvorbereitet. Bleibt die Suche nach einem Anschlussjob erfolglos, können auch finanzielle Nachteile die Folge sein. Allerdings müssen Angestellte eine Kündigung nicht hinnehmen. Wurde ihnen unrechtmäßig gekündigt, können sie der Kündigung widersprechen und ihren Job behalten. Was dabei zu beachten ist, zeigt der folgende Artikel.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmende dürfen ihr Arbeitsverhältnis kündigen – allerdings müssen sie dabei formelle und inhaltliche Vorgaben einhalten.
- Erhalten Angestellte ein unzulässiges Kündigungsschreiben, dürfen sie der Kündigung widersprechen und können damit erwirken, dass der Arbeitgeber sie zurückzieht.
- Damit ein Widerspruch bei Kündigung Aussicht auf Erfolg hat, muss er unter Einhaltung der Drei-Wochen-Frist erfolgen.
- Mit Hilfe eines Online-Checks im SIEGFRIED CLUB können Sie die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung prüfen.
Welche gesetzlichen Vorschriften sind relevant für die Kündigung?
Ausschlaggebend für die Zulässigkeit der Kündigung ist die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Je nach Art der Kündigung und abhängig von der Betriebsgröße greifen unterschiedliche Gesetze:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Regelt formelle Anforderungen an eine Kündigung
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Greift bei Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden und wenn die zu kündigende Person seit mehr als sechs Monaten im Unternehmen arbeitet
- Mutterschutzgesetz (MuSchG), Sozialgesetzbuch (SGB): Regeln die Kündigung besonders schützenswerter Personen wie Schwangere, Schwerbehinderte und Auszubildende
Das BGB schreibt vor, dass die Kündigung an bestimmte Fristen geknüpft ist und der Schriftform bedarf. Laut KSchG muss die Kündigung durch den Arbeitgeber begründet sein. Und spezielle Gesetze wie das MuSchG schützen Angestellte, die per Gesetz nicht gekündigt werden dürfen.
Eine Kündigung ist immer dann unwirksam, wenn die geltenden Vorschriften nicht eingehalten wurden und sie sowohl inhaltliche als auch formelle Fehler aufweist.
Kündigungsschutz nicht beachtet
mündliche Kündigung
Betriebsrat wurde nicht angehört
falsche Angabe der Kündigungsfrist
fehlende Abmahnung bei verhaltensbedingter Kündigung
fehlende Unterschrift
fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
Unterschrift einer nicht berechtigten Person
fehlender wichtiger Grund bei fristloser Kündigung
Zugang der Kündigung nicht nachweisbar
Es gibt daneben noch weitere Fehler, die eine Kündigung unzulässig machen. Für Gekündigte lohnt sich eine Überprüfung deshalb in jedem Fall.
Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden. Zwar kann er eine Kündigung nicht verhindern. Allerdings verbessert ein Widerspruch des Betriebsrats die Position von gekündigten Mitarbeitenden. Außerdem müssen Gekündigte weiterbeschäftigt werden – bei einem gerichtlichen Verfahren sogar bis zum Ende des Prozesses.
Wie können Arbeitnehmer der Kündigung widersprechen?
Bestehen Zweifel an der Zulässigkeit der Kündigung, sollten Angestellte dagegen vorgehen. Ansonsten riskieren sie, dass die Kündigung trotz Mängeln rechtswirksam wird und ihr Arbeitsverhältnis unwiderruflich endet.

Wie lange kann man gegen eine Kündigung Widerspruch einlegen?
Um sich wirksam gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren, müssen Betroffene unbedingt zügig handeln: Für einen Widerspruch bleiben ihnen nur drei Wochen Zeit. Diese Frist gilt auch, wenn Arbeitnehmende bei fristloser Kündigung widersprechen wollen, und für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.
Die wichtigsten Schritte zum Widerspruch bei Kündigung
Um keine Zeit zu verlieren, sollten Gekündigte nach dem ersten Kündigungsschock einen kühlen Kopf bewahren und die folgenden Punkte beachten:
- Kündigung auf formelle und inhaltliche Fehler prüfen
- Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Kündigung Widerspruch einlegen
- Widerspruch unbedingt schriftlich einlegen und Frist beachten
Der Widerspruch zielt darauf ab, dass der Arbeitgeber seinen Fehler erkennt und die Kündigung zurückzieht. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt allerdings nur noch die Kündigungsschutzklage.
Verfassen eines Widerspruchs
Anders als bei der Kündigung gibt es bei dem Widerspruch keine gesetzlich vorgeschriebenen formellen und inhaltlichen Anforderungen. Damit der Widerspruch die Chancen auf ein wirksames Vorgehen gegen die Kündigung jedoch erhöht, sollte er schriftlich formuliert werden – damit belegen Gekündigte, dass sie eine außergerichtliche Einigung angestrebt haben.
Enthalten sein sollte außerdem ein Hinweis darauf, dass die Kündigung fehlerhaft und damit unzulässig ist. Gekündigte Angestellte können darüber hinaus ihre Bereitschaft zu einer außergerichtlichen Klärung signalisieren. Den Erhalt des Widerspruchs sollten Betroffene sich durch ihren Arbeitgeber bestätigen lassen. Juristisch gesehen hat ein Widerspruch des Arbeitnehmers allerdings keinen Wert. Der Arbeitgeber ist nicht in der Pflicht, darauf zu reagieren. Bleibt der Widerspruch erfolglos, sollte der Arbeitnehmer also fristgerecht eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Kündigung widersprechen: Muster verwenden oder Anwalt fragen?
Um bei ihrem Widerspruch alles richtig zu machen, recherchieren Betroffene oft zunächst online. Sich zu informieren und die eigenen Rechte zu kennen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Erfolg. Allerdings sind Muster für Widersprüche mit Vorsicht zu genießen. Denn im Einzelfall kann es auf Feinheiten in der Formulierung ankommen, die ein solches Muster nicht abbildet.
Die beste Möglichkeit, um wirksam einer Kündigung widersprechen zu können, ist die Beratung durch Profis. Expertinnen und Experten im Arbeitsrecht setzen passgenaue Widersprüche auf und übernehmen auch die Kündigungsschutzklage, wenn der Widerspruch erfolglos bleibt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber bei einer unwirksamen Kündigung erneut eine dann formell wirksame Kündigung ausspricht. Diese stellt eine neue Kündigung dar, gegen die gesondert vorgegangen werden muss.
Kündigung widersprechen? Frist auf keinen Fall verstreichen lassen!
Der Widerspruch bei Kündigung ist ein erster Schritt, die eigenen Rechte durchzusetzen. Allerdings ist der Kampf gegen eine unzulässige Kündigung ein Wettlauf mit der Zeit: Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist besteht keine Möglichkeit mehr für einen Widerspruch oder eine Kündigungsschutzklage – selbst wenn die Kündigung eigentlich unwirksam ist.
Um keine Zeit zu verlieren, sollten Betroffene von Anfang an auf juristische Unterstützung setzen. Durch den Online-Check im SIEGFRIED CLUB können Sie Ihre Kündigung auf Wirkamkeit prüfen und gegebenenfalls gemeinsam mit Arbeitsrechts-Experten die weiteren Schritte für einen Widersupruch einleiten. So haben Sie den Kopf frei, um die Kündigung zu verdauen und erhalten die Chance auf einen positiven Ausgang – sei es mit der Weiterbeschäftigung oder einer Abfindung zur Überbrückung der Zeit nach Ende des Arbeitsvertrags.
Fazit: Unrechtmäßige Kündigung mit Widerspruch abwenden
Fehler bei der Kündigung passieren Arbeitgebern häufiger als viele Angestellte glauben. Ob beabsichtigt oder nicht: Wer unerwartet eine Kündigung erhält, sollte die eigenen Rechte unbedingt prüfen.


Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Raffael Sauer
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Raffael Sauer juristisch geprüft. Sauer ist Rechtsanwalt bei der ProRights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das Arbeitsrecht gehört dabei zu seinen Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.