Lebensversicherung Widerruf: Voraussetzungen und Ablauf

geprüft von Raffael Sauer
Rechtsanwalt für Verbraucher- und Arbeitsrecht
Millionen Deutsche bauen auf eine Lebensversicherung als Altersvorsorge. Doch als Kapitalanlage lohnt sich das schon lange nicht mehr: Niedrige Zinsen, hohe Provisionen und laufende Gebühren haben viele Verträge teuer und unrentabel gemacht.
Kündigen Sie ihren Vertrag, verlieren Versicherte viel Geld. Der lukrativere Weg aus der Lebensversicherung: Widerruf und Rückabwicklung. Kundinnen und Kunden, die nicht ordentlich über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden, erhalten damit ihre Beiträge und oft sogar ihre Nutzungszinsen zurück. Welche Verträge und Versicherer betroffen sind, zeigt die folgende Übersicht.
Ist Ihre Lebensversicherung noch rentabel?
Jetzt Soforthilfe sichern.

Im SIEGFRIED CLUB profitieren Sie vom Wissen erfahrener Partneranwälte, vom Zugriff auf zahlreiche rechtssichere Mustervorlagen und von Antworten zu Ihrer Frage zum Thema Lebensversicherung und anderen Rechtsthemen. Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied im SIEGFRIED CLUB und erhalten Sie schnell eine Ersteinschätzung zu Ihren Möglichkeiten, eine Lebensversicherung zu widerrufen.
- Durch hohe laufende Kosten und eine geringe Rendite, kosten Millionen von Lebensversicherungen mehr als sie einbringen.
- Experten rechnen mit bis zu 40% weniger Rendite als prognostiziert.
- Ein lukrativer Ausweg aus der Lebensversicherung ist die Rückabwicklung.
- Ob die eigene Lebensversicherung noch rentabel ist und wie sich ein möglicher Wertverlust am Besten aufhalten lässt, können Verbraucher im SIEGFRIED CLUB prüfen.
- Rückabwicklung von Lebensversicherungen: Welche Verträge lassen sich widerrufen?
- Lebens- oder Rentenversicherung widerrufen: Bei welchen Versicherern klappt es?
- Lebensversicherung Widerruf: Wann lohnt sich das?
- Lebensversicherung verkaufen: Lohnt sich das?
- Widerspruch Lebensversicherung: Die lohnenswerte Alternative
- Fazit: Lebensversicherung Widerruf: Lukrative Alternative zur Kündigung
Rückabwicklung von Lebensversicherungen: Welche Verträge lassen sich widerrufen?
Betroffen sind Lebensversicherungen, die zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden. Bei diesen Verträgen liegen oft Formfehler vor, die einen Widerruf begründen. Sie können zum Beispiel auch eine Rentenversicherung oder einen Autokredit widerrufen – und Verträge, die bereits gekündigt oder abgelaufen sind.
Lebens- und Rentenversicherung rückabwickeln: Bei diesen Verträgen ist es möglich
Rückabwicklung kapitalgebundene Lebensversicherung:
Kapitallebensversicherung dient dem Vermögensaufbau. Sie sichert im Todesfall Hinterbliebene ab oder wird nach Ablauf der Vertragslaufzeit ausgezahlt.
Fondsgebundene Lebensversicherung widerrufen:
Diese Lebensversicherung ist eine Kapitallebensversicherung, bei der ein Teil der Beiträge in Investmentfonds investiert wird. Das kann höhere Renditen, aber auch mehr Risiken bringen.
Kapitalgebundene Rentenversicherung widerrufen:
Bei der klassischen Rentenversicherung wird das gebildete Kapital am Ende der Laufzeit als Rente oder Einmalzahlung ausgezahlt. Sie leistet nicht für Hinterbliebene.
Widerruf Fondsgebundene Rentenversicherung:
Auch die fondsgebundene Rentenversicherung leistet nicht für Angehörige. Bei dieser Rentenversicherung fließen die Beiträge in einen Fondssparplan ein, um Kapital fürs Alter aufzubauen.
Rückabwicklung Riester-Rente:
Als private Altersvorsorge dient die Riester-Rente dazu, mit staatlicher Hilfe Vermögen aufzubauen. Wer sich für eine Riester-Rente entscheidet, erhält dafür Zulagen und Steuervorteile vom Staat.
Rürup-Rente widerrufen:
Die Rürup-Rente wird ebenfalls staatlich gefördert und bringt Steuervorteile. Sie richtet sich allerdings hauptsächlich an Menschen, die langfristig selbstständig sind und einen Ersatz für die gesetzliche Rente benötigen.
Widerruf Betriebliche Altersvorsorge:
Wer die betriebliche Altersvorsorge wählt, wird beim Aufbau der Altersvorsorge durch den Arbeitgeber unterstützt: Dieser zahlt die Beiträge aus dem unversteuerten Bruttogehalt des Beschäftigten.
Widerruf Risikolebensversicherung:
Eine Risikolebensversicherung dient nicht als Altersvorsorge, sondern als Hinterbliebenenschutz. Eine Auszahlung des angesparten Kapitals erfolgt nur im Todesfall.
„Widerrufsjoker” Lebensversicherung: In diesen Fällen gilt er
Betroffen sind Verträge, die im Policen-Modell abgeschlossen wurden: Der Versicherer nahm den Antrag eines Kunden oder einer Kundin durch Zusenden des Versicherungsscheins zusammen mit allen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen an.
Wurden Versicherte nicht richtig über ihr Recht auf Widerruf belehrt, begann die 30-tägige Widerspruchsfrist nicht zu laufen. Das gilt auch bei Antragsmodellen, bei denen Kundinnen und Kunden alle Unterlagen schon mit dem Antrag bekamen. Man spricht dann allerdings vom Rücktrittsrecht.
Wie sehen typische Fehler in der Widerrufsbelehrung aus?
Eine rechtlich unzureichende Widerrufsbelehrung ist die Voraussetzung, dass Verbraucher eine Chance auf die Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung haben. Auf welche Fehler sollten sie dabei in ihrem Vertrag achten?
- Keine Widerrufsbelehrung erhalten:
Es ist zwar unwahrscheinlich, dass die Versicherung vergessen hat, Kunden eine Widerspruchsbelehrung beizulegen, undenkbar ist es jedoch nicht. Verbraucher, die glauben, keine Belehrung bekommen zu haben, sollten Widerspruch erheben. Die Versicherung muss dann nachweisen, dass sie eine Widerrufsbelehrung verwendet hat. - Widerrufsbelehrung hat keine Absende-Frist:
Die Widerrufsbelehrung erwähnt nicht, dass es ausreicht, den Widerspruch innerhalb von einer Frist von 30 Tagen (14 Tage bei Verträgen, die vor dem 08. Dezember 2004 geschlossen wurden), abzusenden. Die Frist des Eingangs ist irrelevant. - Widerrufsbelehrung hat keinen Hinweis auf Textform:
Die Widerrufsbelehrung weist nicht ausdrücklich auf die Textform hin – sondern auf die Schriftform. Für die Praxis heißt das: Verbraucher dürfen auch per E-Mail ihren Widerspruch erklären. Das gilt für alle Verträge, die ab 2002 geschlossen wurden (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2015, Az. IV ZR 211/14) - Widerrufsbelehrung ist optisch nicht hervorgehoben:
Die Widerrufsbelehrung hebt sich nicht deutlich vom übrigen Text ab. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie ohne Hervorhebung in den Versicherungsbedingungen untergebracht ist (BGH, Urteil vom 24. Februar 2016, Az. IV ZR 512/14). Auf diese Weise verstoßen Versicherer gegen den Deutlichkeitsgrundsatz (gemäß § 355 Abs. 2 BGB). Dieser gibt vor, dass Versicherungen Verbraucher so über ihr Recht zum Widerruf der Lebensversicherung aufklären müssen, dass sie dies ohne Vorwissen ausüben können. - Beginn der Widerrufsfrist ist nicht eindeutig:
Viele Versicherungen schicken ihren Kunden nicht alle Unterlagen zur Police auf einmal, sondern nacheinander zu. Auf diese Weise ist für Verbraucher oft nicht klar, wann die Widerrufsfrist beginnt - nämlich mit dem Erhalt der letzten Unterlagen. - Länge der Widerrufsfrist ist nicht bestimmbar:
Versicherer verwenden für die Widerrufsfrist oftmals die Formulierung “innerhalb eines Monats”. Da Monate jedoch unterschiedlich lang sind, können Verbraucher die Frist nicht konkret berechnen. Das verstößt gegen den Deutlichkeitsgrundsatz (BGH, Urteil vom 20. Juli 2016, Az. IV ZR 166/12). - Widerruf ist nach Kündigung ausgeschlossen:
Versicherungen lehnen einen Widerruf ab, wenn der Kunde die Lebensversicherung bereits gekündigt hat. Das ist nicht zulässig. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, zum Beispiel, weil sie gegen den Deutlichkeitsgrundsatz oder das Benachteiligungsverbot verstößt, können Verbraucher die Lebensversicherung auch nach einer Kündigung noch widerrufen (BGH, Urteil vom 07. Mai 2014, Az. IV ZR 76/119).
Ist ein Widerruf von Lebensversicherungen also immer möglich?
Viele Verbraucher, die eine Lebensversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben, können diese noch heute widerrufen. Aber: Berufen sie sich dabei allein auf einen formalen Fehler im Vertrag, der keinen Nachteil für sie bedeutet, kann das rechtsmissbräuchlich sein. Der Widerspruch kann dann ausgeschlossen sein, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am 10. Februar 2021 (Az. IV ZR 32/20) entschied. Viele Landgerichte haben sich der Entscheidung des BGH seitdem angeschlossen. Sie geben an: Da der Abschluss der Lebensversicherung so lange zurückliegt, sind die Ansprüche der Verbraucher verwirkt.
Davon sollten sich Verbraucher jedoch nicht entmutigen lassen. Denn: Ob Verbraucher eine Lebensversicherung, aus der sie keinen Nachteil haben, widerrufen können, ist vom konkreten Einzelfall abhängig. Und: Viele Anwälte stimmen der Einschätzung des BGH nicht zu. Sie zweifeln daran, ob die Ansprüche auf einen Widerruf der Lebensversicherung überhaupt verwirken können, wenn ein Formfehler vorliegt. Diese Frage wird bald der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären. Das Landgericht Erfurt hat dem Gericht einen entsprechenden Fall vorgelegt (Beschluss vom 13. Januar 2022, Az. 8 O 1463/20). Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, ist derzeit noch unklar.
Ewiges Widerrufsrecht: Versicherung jederzeit widerrufen
Ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung erlosch bei den betroffenen Verträgen das Recht auf Widerspruch. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden aber, dass diese Regelung dem EU-Recht widerspricht.
Widerrufsrecht Lebensversicherung: Frist endet nie
Dank der gerichtlichen Entscheidungen kann ein solcher Vertrag noch heute rückabgewickelt werden. Davon können zahlreiche Versicherte profitieren: Im Urteil des EuGH sprach die Allianz davon, dass möglicherweise 108 Millionen Verträge fehlerhaft sind.

Widerruf Lebensversicherung vor 1994: Ist das möglich?
Von 1991 bis 2007 galt ein anderes Versicherungsvertragsgesetz als heute. 1991 wurde das Rücktrittsrecht eingeführt. Auch zwischen 1991 und 1994 traten Fehler bei der Rücktrittsbelehrung auf.
Ein Widerruf dieser Verträge ist allerdings unter anderen Voraussetzungen möglich als bei jüngeren Verträgen und muss deshalb individuell geprüft werden.
Lebens- oder Rentenversicherung widerrufen: Bei welchen Versicherern klappt es?
Versicherungsunternehmen haben ihre Versicherten jahrelang nicht richtig darüber informiert, wie der Rücktritt von ihrer Lebens- und Rentenversicherung erfolgen muss. Viele Versicherer sind von den klaren Vorgaben des Gesetzgebers abgewichen und haben dabei Formfehler gemacht. Auch ausländischen Lebensversicherern sind Fehler bei der Widerrufsbelehrung unterlaufen. Welche Versicherer sind betroffen und warum lohnt es sich, einen Widerruf in Betracht zu ziehen?
Teure Lebensversicherung: Widerruf bei deutschen Lebensversicherern
Viele Menschen haben Lebens- und Rentenversicherungsverträge abgeschlossen, um sich und ihre Angehörigen finanziell abzusichern. Das Gegenteil ist oft der Fall:
- Waren die Prognosen früher vielversprechend, sind heute fast alle Verträge unrentabel.
- 1994 lag der Garantiezinssatz bei 4,0 %, heute bei 0,9 %. Er soll 2022 bei Neuabschlüssen auf 0,25 % fallen.
- Die Kosten für bestehende Verträge steigen, Versicherte können also kaum Gewinne erwarten.
Wer während des Zinshochs 1994 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann den Vertrag heute in den meisten Fällen widerrufen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der Vertrag Fehler aufweist.
Internationale Lebensversicherung: Rückabwicklung durchführbar?
Lebensversicherungen, die bei internationalen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen wurden, sind heute aufgrund der Situation an den Finanzmärkten ebenfalls unrentabel. Hinzu kommt bei britischen Lebensversichern der Brexit, der einige Unsicherheiten für Versicherungsnehmende mit sich bringt.
Britische Lebensversicherer können ihre Verträge an europäische Tochtergesellschaften übertragen, zum Beispiel in Irland oder Luxemburg. Das hat für Versicherte zur Folge, dass ihr Kapital nicht mehr insolvenzgeschützt ist. Zudem sitzen einige britische Töchter in Ländern, die viel anfälliger für die Folgen einer Finanzkrise sind.

Versicherte, die ihr Vermögen vor diesen Unwägbarkeiten schützen wollen, können ebenfalls von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Denn auch ausländische Versicherer haben zwischen 1994 und 2007 fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen an ihre Kundinnen und Kunden verschickt.
Lebensversicherung Widerruf: Wann lohnt sich das?
Ob sich der Widerruf einer Lebensversicherung lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich sollten jedoch alle Verbraucher, die im Zeitraum zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, eine Rückabwicklung prüfen. Die folgenden fünf Leitlinien helfen bei einer ersten Einschätzung des Vertrags:
- Je jünger der Vertrag, desto höhere Chancen auf einen Widerruf
Insbesondere Verträge, die zwischen 2005 und 2007 geschlossen wurden, könnten widerrufbar sein. Denn: Die Auszahlung ist nicht mehr steuerfrei. Zudem liegt die Anfangsphase, in der die Abschlusskosten abgezogen wurden, noch nicht zu lange zurück. Die Folge: Der aktuelle Wert der Lebensversicherung ist niedriger als die vom Verbraucher eingezahlten Beträge. Das gilt selbst dann, wenn man die Risikobeiträge für den Versicherungsschutz miteinbezieht. - Lebensversicherungen aus den 1990ern sind nur im Einzelfall widerrufbar
Verträge aus den 1990er-Jahren haben sich trotz der hohen Abschlusskosten vorteilhaft entwickelt. Verbraucher müssen die Auszahlungen dieser zudem nicht versteuern. Und: Klassische Kapitallebensversicherungen aus diesem Jahrzehnt weisen eine hohe Verzinsung im Vergleich zu heute auf. Unterm Strich heißt das: Die Lebensversicherungen haben oftmals keinen wirklichen Nachteil für Verbraucher. Ein Widerruf ist daher schwieriger. - Verträge mit geringem Risikoanteil haben bessere Chancen auf einen Widerruf
Je weniger zusätzlichen Versicherungsschutz Verbraucher in ihrem Vertrag haben, zum Beispiel durch Absicherungen gegen Berufsunfähigkeit oder Unfallschutz, desto eher kann ein Widerruf erfolgreich sein. Der Grund: Versicherungen dürfen den Risikoanteil bei einer Rückabwicklung von den eingezahlten Prämien abziehen. - Der Widerruf von Lebensversicherungen mit Berufsunfähigkeitszusatz lohnt sich oft nicht
Haben Verbraucher ihre Lebensversicherung mit einer echten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert, lohnt sich der Widerruf nur selten. Denn: Bei einer Rückabwicklung geht die Zusatzversicherung verloren. Sie ist jedoch besonders wertvoll, da Verbraucher im Fall einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente ausgezahlt bekommen. Oftmals lohnt es sich daher mehr, den Beitrag zur Lebensversicherung zu senken. - Riester-Verträge müssen Verbraucher genau durchrechnen
Ob sich der Widerruf eines Riester-Vertrags lohnt, wissen Verbraucher erst, wenn sie die Zulagen und die Steuerrückzahlungen, die sie über die Jahre erhalten haben, abgezogen haben. Erst dann können sie den aktuellen Vertragswert mit den eingezahlten Beiträgen vergleichen. Was in der Regel für eine Rückabwicklung von Riester-Verträgen spricht, sind die hohen Abschlusskosten.
Lebensversicherung verkaufen: Lohnt sich das?
Alternativ zum Widerruf oder der Kündigung erwägen einige Versicherte auch eine dritte Möglichkeit. Es gibt spezielle Policenkäufer, an die man seine Lebensversicherung verkaufen kann. Wie das funktioniert und ob es sich lohnt, zeigt der folgende Kurzüberblick.
Wie funktioniert der Verkauf von Lebensversicherungen?
Versicherte können im Internet Unternehmen recherchieren, die ihnen ihre Lebensversicherung abkaufen. Anhand einiger Angaben zur Person und zum Vertrag erhalten Versicherte dabei ein individuelles Angebot für ihren Vertrag.
Im Anschluss an den Verkauf zahlt das Unternehmen die Beiträge weiter und hofft, am Ende der Laufzeit einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen.
Lebensversicherung verkaufen: Steuer fällt nur bei neuen Verträgen an
Ob für den Verkauf von Lebensversicherungen Steuern anfallen, hängt vom Alter des Vertrags ab.
- Für Altverträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, fällt in der Regel weder beim Verkauf noch bei der Auszahlung eine Steuer an, wenn mindestens fünf Jahre lang eingezahlt wurde.
- Bei jüngeren Verträgen fallen Einkommen- oder Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer an.
Verkauf Lebensversicherung: Lukrativ oder nicht?
Wenn Versicherte ihre Lebensversicherung verkaufen können sie Angebote von verschiedenen Policenkäufern einholen und vergleichen. Allerdings können Versicherte keine betriebliche, Riester-, Rürup oder fondsgebundene Rentenversicherung verkaufen.
Zudem ist der Verkauf in der Regel ein Verlustgeschäft.
- Mit der Lebensversicherung verbundene Zusatzversicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung können verloren gehen.
- Der Verkauf bringt zwar oft mehr Geld, als Versicherte bei der Kündigung zurückbekommen werden. Lukrativer ist allerdings der Widerruf der Lebensversicherung.
Widerspruch Lebensversicherung: Die lohnenswerte Alternative
Bei einem Widerruf der Lebensversicherung muss das Versicherungsunternehmen bei Rückabwicklung neben den eingezahlten Beiträgen auch Abschluss- und Verwaltungskosten erstatten.
Deshalb bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher bei Widerruf mehr als bei einer Kündigung. Obendrein können sie Zinsen zurückfordern, die mit ihren Beiträgen erwirtschaftet wurden. Davon werden Risikobeiträge abgezogen, die aber nur einen geringen Teil der Kosten ausmachen.
Kann man eine Lebensversicherung widerrufen ohne Anwalt? Das ist grundsätzlich möglich. Um jedoch den lukrativsten Ausweg aus der Lebensversicherung zu finden und das finanziell beste Ergebnis zu erzielen, sollten Versicherte sich durch Profis unterstützen lassen.
Lebensversicherung widerrufen: So geht’s in vier Schritten
Um den Widerruf einer Lebensversicherung abzuwickeln, müssen Verbraucher diese vier Schritte gehen:
- Vertrag überprüfen
In einem ersten Schritt müssen Verbraucher die Widerrufsbelehrung in ihrem Vertrag überprüfen. Ist diese fehlerhaft oder rechtlich unzureichend formuliert, kann ein Widerruf möglich sein. - Widerruf der Lebensversicherung berechnen
Um bewerten zu können, ob sich ein Widerspruch lohnt, müssen Verbraucher in einem zweiten Schritt die Lebensversicherung inklusive aller zusätzlichen Sicherheiten wie einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung durchrechnen. Erst dann wissen sie, ob sich der Widerruf finanziell lohnt. - Widerspruch erklären
Der Widerspruch ist juristisch und finanziell vielversprechend? Dann müssen Verbraucher in einem dritten Schritt ihrem Vertrag widersprechen. - Versicherungsexperten einschaltenViele Versicherungen lehnen es ab, wenn Kunden ihre Lebens- oder Rentenversicherung widerrufen möchten. Sie wollen trotz der Rechtslage nicht einfach klein beigeben. Nutzen Sie unseren Online-Check und erhalten Sie Zugang zu spezialisierten Versicherungsexperten. Diese verfügen in der Rückabwicklung von Lebensversicherungen über jahrelange Erfahrung. Sie prüfen Ihren Fall und nehmen alle Formalitäten in die Hand.
Widerruf der Lebensversicherung: Beispiel aus der Praxis
Mit wie viel Geld können Verbraucher rechnen, wenn sie ihre Lebensversicherung widerrufen? Der BGH hat in einem Urteil vom 29. Juli 2015 vorgerechnet, wie viel ein Verbraucher zurückbekommt, wenn er rund 33.800 Euro an Beiträgen in die Versicherung gezahlt hat. In diesem Betrag enthalten waren auch Beiträge für eine Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung. Der Verbraucher kündigte den Vertrag. Anschließend widerrief er diesen, so dass die Versicherung ihm gut 21.600 Euro auszahlte.
Der BGH kam zu dem Ergebnis: Dem Kunden stehen weitere 6.800 Euro zu. Diese setzen sich aus den eingezahlten Prämien abzüglich der Risikoanteile für die Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung zusammen. Und: Der BGH entschied, dass dem Verbraucher zusätzlich gut 1.600 Euro an Nutzungsersatz für ausgebliebene Zinsen zustehen. Die Versicherung konnte in der Zeit über das Geld frei verfügen. Auf diese Weise entgingen dem Verbraucher die Zinsen (Az. IV ZR 384/14).
Rückabwicklung: Lebensversicherung jetzt prüfen
Finden Sie jetzt im SIEGFRIED CLUB einfach und risikolos heraus, wie viel Ihre Lebensversicherung noch wert ist. Anschließend erfahren Sie, ob Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen können, um damit einen möglichen Wertverlust zu stoppen.
Fazit: Lebensversicherung Widerruf: Lukrative Alternative zur Kündigung
Viele Verträge zur Lebensversicherung und zur Rentenversicherung enthalten Fehler und können auch heute noch widerrufen werden. Betroffene haben außerdem die Möglichkeit, ihren Vertrag zu kündigen oder zu verkaufen.
Das hat allerdings Nachteile:
- Lebensversicherung kündigen: Bei einer Kündigung gehen die über Jahre gezahlten Beiträge unwiederbringlich verloren.
- Lebensversicherung verkaufen: Auch diese Option ist mit Verlusten behaftet. Der Verkaufswert liegt in der Regel weit unter der Rückerstattung, die Versicherte mit der Rückabwicklung erhalten.
Der EuGH und der BGH haben es ermöglicht, dass durch Fehler im Vertrag eine Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung auch heute noch widerrufen werden kann. Zunächst sollten Sie kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, wie viel Ihre Lebensversicherung noch wert ist und ob die Chance auf Rückabwicklung besteht.
Wollen Sie anschließend von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen? Dann können Sie sich von Anwältinnen und Anwälten mit jahrelanger Erfahrung mit Lebensversicherung, Widerruf und Rückerstattung unterstützen lassen. Sie übernehmen alle Formalitäten und helfen Ihnen, den Wertverlust Ihres Vertrags wirksam zu stoppen.
Beliebteste Artikel





Top Themen

Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Raffael Sauer
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Raffael Sauer juristisch geprüft. Sauer ist Rechtsanwalt bei der ProRights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Das Arbeitsrecht gehört dabei zu seinen Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.