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Lohn einfordern: Das können Sie tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt

Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann

geprüft von Jan Frederik Strasmann
Rechtsanwalt für Verbraucher- und Arbeitsrecht

25. Februar 2022 um 12:46

Wer seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, muss entsprechend entlohnt werden. Deshalb haben Arbeitnehmer monatlich Anspruch auf Gehalt. Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, pünktlich zu zahlen. Das betrifft auch Extras wie Weihnachtsgeld oder die Vergütung von Überstunden.

Ihr Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht und klärende Gespräche bleiben erfolglos? Dann können Sie Ihr Gehalt einfordern – am besten mit Arbeitsrechtsprofis an Ihrer Seite. Wir zeigen Ihnen, wie Sie am besten vorgehen und was Sie unbedingt beachten sollten.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Arbeitnehmer müssen für ihre Arbeitskraft entlohnt werden. Bei nicht gezahltem Gehalt, drohen oft große finanzielle Engpässe.
  • Arbeitgeber sind deshalb auch dazu verpflichtet diese Zahlungen pünktlich zu leisten.
  • Bleibt das Gehalt - oder Extras wie Weihnachtsgeld oder Überstundenausgleich - aus, können Arbeitnehmer ihren Lohn einfordern.
  • Sogar Zinsen auf den nicht pünktlich gezahlten Lohn sind möglich.
  • Eine erste Einschätzung dazu, wie sie am besten vorgehen, können Arbeitnehmer über einen kostenlos Online-Check erhalten.

Arbeitgeber zahlt nicht: Das sind seine Pflichten und Ihre Rechte

Welche Rechte und Pflichten für Angestellte und ihre Arbeitgeber gelten, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Grundsätzlich gilt: Beschäftigte erfüllen ihre wichtigste Pflicht mit der Erbringung von Arbeit. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers besteht darin, sie im Gegenzug für ihre Arbeit zu entlohnen – und zwar pünktlich.

Der Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht? Eine unpünktliche Lohnzahlung stellt eine Pflichtverletzung dar. Welche Rechte haben Angestellte, wenn sie kein Gehalt bekommen? Was sollten sie besser nicht tun? Und bis wann muss Lohn gezahlt werden, damit ein Arbeitgeber nicht in Zahlungsverzug gerät?

Arbeitnehmer-Recht: Das steht Ihnen zu, wenn Sie Ihren Lohn nicht erhalten

Der Job ist für die meisten Menschen eine Existenzgrundlage, denn mit ihrem Gehalt finanzieren sie ihre Wohnung, Lebensmittel und Kleidung, zahlen Kredite ab oder sparen fürs Alter. Beschäftigte haben deshalb Anspruch auf pünktliche Gehaltszahlungen.
Geht trotz geleisteter Arbeit keine Gehaltszahlung auf dem Konto ein, sollten Angestellte zügig ihren Lohn einfordern. Denn lässt das Arbeitsentgelt zu lange auf sich warten, drohen finanzielle Engpässe.
Bei einem erheblichen Gehaltsrückstand besteht deshalb oft nicht nur ein Anspruch auf den ausstehenden Lohn. Das können Angestellte darüber hinaus einfordern:

  • Zinsen: Kommt es zu einer Lohnklage, können Beschäftigte Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz einklagen.
  • Schadensersatz: Außerdem kann für Angestellte bei großem finanziellen Schaden durch den Lohnverzug ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen.

Bis wann muss mein Gehalt auf dem Konto sein?

Wann das Gehalt fällig wird, ist grundsätzlich in § 614 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nachzulesen. Vereinfacht gesagt ist das Gehalt nach Ablauf des Monats fällig, in dem Angestellte ihre Arbeit verrichtet haben. Beschäftigte müssen mit ihrer Arbeit also in Vorleistung gehen und werden dann im Folgemonat vergütet. Das Gehalt muss spätestens am 1. des Folgemonats auf dem Konto der Angestellten sein.

Ausnahmen gelten nur, wenn vertraglich etwas anderes vereinbart ist, zum Beispiel eine Auszahlung zu einem bestimmten Stichtag. Doch auch dann muss das Gehalt pünktlich ausgezahlt werden und sollte nicht später als bis zum 15. auf dem Konto der Angestellten sein.

Gehalt zu spät: Arbeitsverweigerung nur in Ausnahmefällen

Kommt es vor, dass Angestellte ihren Lohn nicht rechtzeitig erhalten, sorgt das schnell für Unmut. Der erste Impuls ist dann bei vielen, die Arbeit zu verweigern. Es gibt in Deutschland ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht, das diesen Schritt zwar grundsätzlich erlaubt. Dafür müssen allerdings die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Arbeitsverweigerung muss gerechtfertigt sein – zum Beispiel durch einen erheblichen Lohnverzug über mindestens zwei Monate hinweg.
  • Eine Arbeitsverweigerung ist nur gerechtfertigt, wenn die Verzögerung der Gehaltszahlung nicht nur kurzfristig ist und dem Unternehmen durch die Verweigerung kein unverhältnismäßig hoher Schaden entsteht.
  • Dem Arbeitgeber gegenüber muss erklärt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Aufnahme der Arbeit wieder zumutbar ist – in diesem Fall durch die Zahlung des ausstehenden Gehalts. Es empfiehlt sich, die Arbeitsverweigerung vorab schriftlich anzukündigen.

Achtung: Machen Beschäftigte ihr Zurückbehaltungsrecht geltend, ohne tatsächlich im Recht zu sein, riskieren sie eine fristlose Kündigung.

Arbeitgeber zahlt Lohn nicht nach Kündigung

Der Anspruch auf eine Vergütung für geleistete Arbeit besteht auch nach einer Kündigung weiter. Zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt nach Kündigung, müssen Ex-Angestellte das auf keinen Fall hinnehmen.
Um ihren Lohn nach Kündigung einzufordern, können sie die gleichen Schritte wie alle anderen Beschäftigten unternehmen – und dabei die gleiche Unterstützung von Experten erhalten.

Anspruch online prüfen und Lohn einfordern

Der erste Schritt bei ausbleibendem Gehalt ist die Prüfung Ihrer Möglichkeiten und Ansprüche. Im SIEGFRIED CLUB können Sie über einen kostenlosen Online-Check direkt eine Ersteinschätzung dazu erhalten, wie Sie am Besten vorgehen. Die Mitgliedschaft ist kostenlos und bietet Ihnen zudem Zugriff auf ein Netzwerk an Rechtsexperten sowie auf zahlreiche Mustervorlagen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt? So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Wenn Sie Ihren Lohn nicht bekommen, obwohl Sie im Vormonat Ihren Job gewissenhaft erledigt haben, können Sie aktiv Ihren Lohn einfordern. Warten Sie damit aber nicht zu lange: Viele Arbeitsverträge enthalten sogenannte Ausschlussfristen. Damit verkürzt sich die Verjährungsfrist Ihres Anspruchs auf Zahlung des ausgebliebenen Gehalts von drei Jahren auf drei bis sechs Monate.

Wichtig neben zügigem Handeln ist außerdem die richtige Strategie. So gehen Sie am besten vor, um Ihr Arbeitnehmer-Recht erfolgreich durchzusetzen.

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Ihr Chef zahlt nicht? Direktes Gespräch suchen

Für eine verspätete Gehaltsauszahlung kann es viele Gründe geben. Auch Arbeitgeber machen Fehler und nicht immer steckt böse Absicht dahinter. Das können Sie jetzt tun, um Missverständnisse zu vermeiden:

  • Prüfen Sie noch einmal: Wann muss Gehalt gezahlt werden laut Arbeitsvertrag? Sind seitdem mehr als ein paar Werktage vergangen?
  • Suchen Sie das persönliche Gespräch mit ihren Vorgesetzten und weisen Sie auf den Zahlungsverzug hin. Bleiben Sie sachlich – sollte der Verzug nur ein Versehen auf Seiten der Buchhaltung oder der Bank gewesen sein, belasten Sie das Arbeitsverhältnis nicht mit ungerechtfertigten Anschuldigungen.
  • Bitten Sie Ihren Arbeitgeber, die Gehaltszahlung unverzüglich auf den Weg zu bringen.

Nach dem Gespräch: Mahnung für ausstehendes Gehalt schreiben

Ist das Gehalt vier Werktage nach dem Gespräch noch immer nicht auf Ihrem Konto, folgt die nächste Stufe: die schriftliche Abmahnung. Das ist bei einer Mahnung für ausstehendes Gehalt grundsätzlich zu beachten:

  • Falls es später zu einer Lohnklage kommt, ist die schriftliche Abmahnung nicht zwingend erforderlich. Dennoch empfiehlt es sich, dem Arbeitgeber damit die Möglichkeit zu geben, auf die Situation zu reagieren.
  • Nicht immer führt die Abmahnung direkt zum gewünschten Ergebnis. Anstatt das Gehalt auszuzahlen, können Unternehmen schriftlich auf die Abmahnung reagieren. In diesem Fall ist für viele Angestellte unklar, wie sie weiter vorgehen sollen.
  • Um ihre Rechte wirksam durchzusetzen und keine Ansprüche zu verlieren, sollten Beschäftigte sich deshalb von Anfang an absichern, damit ihnen im Falle einer Lohnklage keine Nachteile entstehen.
  • Bevor sie ihren Lohn einfordern, sollten Betroffene den Rat einer Expertin oder eines Experten suchen. So haben sie die Situation von Anfang an im Griff, können ihre Rechte prüfen und die Mahnung professionell erstellen lassen.

Arbeitgeber zahlt nicht: Musterschreiben mit Vorsicht verwenden

Zwar gibt es im Internet zahlreiche Musterschreiben, um den Zahlungsverzug eines Arbeitgebers abzumahnen. Doch auch dabei gilt: Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite und sparen viel Zeit, wenn Sie das Schreiben durch erfahrene Arbeitsrechtsprofis prüfen lassen.
Grundsätzlich sollte eine Mahnung für ausstehendes Gehalt die folgenden Punkte enthalten:

  • eine Zahlungsfrist von sieben Tagen
  • den ausstehenden Bruttobetrag
  • das ursprüngliche Fälligkeitsdatum
  • einen Hinweis darauf, dass eine ausbleibende Lohnzahlung rechtliche Schritte nach sich zieht, wie Arbeitsverweigerung oder Schadensersatzforderung

Nach erfolgloser Mahnung: Gehalt einfordern vor Gericht - mit Unterstützung von Experten

Sind nach der schriftlichen Abmahnung weitere sieben Tage ohne Gehaltseingang verstrichen? Spätestens jetzt sollten Betroffene rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen und ihre Forderung professionell durchsetzen lassen. Insbesondere bei einer Lohnklage vor Gericht kann es sich lohnen, anwaltlichen Rückenwind zu haben. Arbeitnehmer müssen dann eine Lohnzahlungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Welches Arbeitsgericht zuständig ist, hängt von der Rechtsform und dem Sitz des Unternehmens ab:

  • Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, ist das Arbeitsgericht, das zum Wohnort des Chefs gehört, zuständig.
  • Ist der Arbeitgeber eine juristische Person (GmbH oder AG) oder eine Personengesellschaft (oHG oder KG), ist das Arbeitsgericht zuständig, das sich im Bezirk des Unternehmenssitzes befindet.

Um die Klage einzureichen, benötigen Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag, ihre Lohnabrechnung und – soweit nötig – einen Überstundennachweis.

Mit Expertise im Arbeitsrecht: Lohnzahlung wirksam einfordern

Warten Sie auf Ihren Lohn oder Ihr letztes Gehalt nach Kündigung? Die Chancen auf schnelle Klärung steigen, wenn Sie möglichst früh auf Expertenwissen bauen. Arbeitsrechtsprofis beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und übernehmen für Sie auch die unangenehme Abmahnung.

Die beste Lösung für ihren individuellen Fall finden Beschäftigte über den Online Check im SIEGFRIED CLUB. Nach kurzer Prüfung der Ausgangslage erhalten Angestellte schnell eine Ersteinschätzung. Sie werden auf Wunsch an Experten vermittelt, die sich um alles kümmern. Das spart Zeit und schont die Nerven – die bei ausbleibendem Gehalt oft blank liegen.

Frauenhand zählt eingeforderten Lohn in Geldscheinen.

Fazit: Chancen nutzen und ohne Verluste den Lohn einfordern

Egal, ob Angestellte Mitte des Monats noch immer vergeblich auf ihren Lohn warten, oder ob sie nach Kündigung kein Gehalt bekommen haben – die Rechtslage ist eindeutig: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Arbeitsleistung ihrer Beschäftigten oder Ex-Beschäftigten pünktlich zu vergüten.

Oft reicht beim Gehalt schon ein kleiner Zahlungsverzug von wenigen Tagen, um Menschen in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen. Sei es, weil die nächste Rate für den Küchenkredit ansteht oder der Jahresbeitrag zur Kfz-Versicherung fällig ist – bei ausstehendem Gehalt zählt jeder Tag.

Wenn sie ihren Lohn einfordern und dabei so schnell und effizient wie möglich vorgehen wollen, sollten Betroffene auf das Know-how von Experten vertrauen. So haben sie die Chance auf eine realistische Einschätzung ihres Falls, setzen ihre Ansprüche ohne Abstriche durch und vermeiden Stolperfallen.

Mit einem Online-Check ihrer Ansprüche können Angestellte mit ausstehendem Gehalt ihr Recht noch bequemer durchsetzen und dabei das Stresslevel und die Kosten so niedrig wie möglich halten.

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Ob und in welchem Zeitraum Sie Anspruch auf Entgeldfortzahlung haben, finden Sie schnell und einfach über den SIEGFRIED Entgeltfortzahlungsrechner heraus.

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Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann

Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Frederik Strasmann juristisch geprüft. Strasmann ist Co-Gründer und Geschäftsführer der rightmart Rechtsanwalts GmbH. Das Arbeitsrecht gehört dabei zu Strasmanns Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.

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