Arbeitnehmer sind in einem Arbeitsverhältnis dazu verpflichtet, ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug muss der Arbeitgeber ihnen pünktlich ihr Gehalt bezahlen. Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, haben Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, den ausstehenden Lohn einzufordern. Was zu tun ist, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, klärt dieser Artikel.

- Arbeitgeber sind verpflichtet, das Gehalt pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt zu bezahlen - tun sie das nicht, geraten sie automatisch in Verzug.
- Zahlt der Arbeitgeber nicht, können Arbeitnehmer ihn abmahnen und den Lohn vor Gericht einklagen.
- Eine Arbeitsverweigerung ist nur bei einem erheblichen Zahlungsrückstand erlaubt.
- Bleiben die Gehaltszahlungen länger aus, kann der Arbeitnehmer fristlos kündigen.
- Neben ihrem Gehalt können Arbeitnehmer Verzugszinsen, Schadensersatz und gegebenenfalls eine Abfindung geltend machen.
- Durch den kostenlosen Online-Check erhalten Arbeitnehmer eine erste Einschätzung zu ihrer rechtlichen Lage.
Gehalt nicht bekommen: Bis wann muss Lohn gezahlt werden?
Wann der Lohn bezahlt werden muss, ist in § 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Demnach ist der Arbeitnehmer vorleistungspflichtig. Das bedeutet, er erhält den Lohn für seine Arbeit erst nach einem bestimmten Arbeitszeitraum. Ist die Arbeitszeit nach Monaten vereinbart, muss der Arbeitgeber das Gehalt nach Ablauf des Monats zahlen. Grundsätzlich ist es dann am ersten Tag des Folgemonats fällig, also beispielsweise das Februar-Gehalt am 1. März.
Oftmals wird in Arbeits- oder Tarifverträgen jedoch etwas anderes vereinbart, zum Beispiel eine Gehaltszahlung bis zum 15. des Folgemonats. Eine solche Vereinbarung ist grundsätzlich auch zulässig.
Wichtig ist nur: Zahlt der Arbeitgeber nicht pünktlich zu dem vereinbarten Termin, befindet er sich automatisch am nächsten Tag in Verzug. Er muss nicht in Verzug gesetzt werden, zum Beispiel durch eine Mahnung.
Arbeitgeber zahlt nicht - was tun?

Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht, haben Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, die ausstehende Lohnzahlung einzufordern. Diese Schritte sind dabei möglich:
Das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen
Zuerst sollten Arbeitnehmer ihren Chef darauf ansprechen, dass sie kein Gehalt bekommen haben. So geben sie dem Arbeitgeber die Chance, ein eventuelles Versehen aus der Welt zu räumen. Im Gespräch sollten Arbeitnehmer aber deutlich formulieren, dass sie nun das Gehalt unverzüglich erwarten.
Mahnung wegen ausstehendem Gehalt
Haben sie anschließend das Gehalt immer noch nicht erhalten, sollten Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine schriftliche Abmahnung schicken. In dieser sollten sie die Summe nennen, die sie einfordern, eine Frist von sieben Tagen für den Eingang des Gehalts setzen und auf die weiteren Schritte hinweisen, sollte der Lohn nicht eingehen.
Auch wenn eine schriftliche Mahnung sinnvoll ist, es gilt: Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, diese auszusprechen.
Arbeit verweigern
Erhalten Arbeitnehmer weiterhin keinen Lohn, können sie unter bestimmten Umständen ihre Arbeit niederlegen.
Fristlos kündigen
Bleiben Gehaltszahlungen länger aus, kann dies auch ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Dafür muss es jedoch einen Zahlungsverzug von mindestens zwei Monatsgehältern geben. Will der Arbeitnehmer aus diesem Grund kündigen, muss er den Arbeitgeber jedoch vorher abmahnen.
Lohnklage einreichen
Arbeitnehmer können ihren Lohn auch vor dem Arbeitsgericht einklagen. Außerdem können sie Zinsen, Schadensersatz und möglicherweise eine Abfindung verlangen, wenn sie aufgrund der ausbleibenden Gehaltszahlung ihren Arbeitsplatz fristlos kündigen mussten.
Diese Schritte können, müssen aber nicht eingehalten werden. Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser kann die Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen und weiß, welches die beste Vorgehensweise ist.
Gehalt nicht erhalten: Darf die Arbeit verweigert werden?
Ein Schritt, den Arbeitnehmer unternehmen können, wenn sie keinen Lohn bekommen, ist die Arbeitsverweigerung. Dafür müssen jedoch diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Zahlungsrückstand muss erheblich sein. In der Praxis ist das in der Regel bei zwei bis drei Gehaltszahlungen der Fall.
- Die Verzögerung der Gehaltszahlung darf nicht nur kurzfristig sein und dem Unternehmen darf durch die Arbeitsverweigerung kein unverhältnismäßig hoher Schaden entstehen.
- Die Arbeitsverweigerung muss schriftlich angekündigt werden. Dem Arbeitgeber muss mitgeteilt werden, dass die Arbeit wieder aufgenommen wird, wenn das ausstehende Gehalt bezahlt wird.
Verweigert der Arbeitnehmer die Arbeit zu Recht, darf der Arbeitgeber deshalb keine Kündigung aussprechen. Für die Zeit, in der der Arbeitnehmer die Arbeit unter den genannten Voraussetzungen verweigert, hat er Anspruch auf sein normales Gehalt.
Stellt sich heraus, dass der Arbeitnehmer im Unrecht war, kann die Arbeitsverweigerung jedoch ein Grund für eine fristlose Kündigung sein.
Ausstehendes Gehalt einfordern - Voraussetzungen
Damit ausstehendes Gehalt eingefordert werden kann, muss der Arbeitgeber sich mit diesem in Verzug befinden. Das ist der Fall, wenn das Gehalt nicht pünktlich auf dem Konto des Mitarbeiters eingeht. Der Arbeitgeber befindet sich einen Tag nach der Fälligkeit automatisch in Verzug.
Darüber hinaus kann es sein, dass der Arbeitnehmer sich an eine Ausschlussfrist halten muss, wenn er seinen Lohn einfordern will. Solche Ausschlussfristen sind normalerweise in Arbeits- oder Tarifverträgen enthalten und bestimmen, innerhalb welcher Zeit Arbeitnehmer ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen können. Oftmals betragen die Fristen drei oder sechs Monate. Wird eine solche Ausschlussfrist nicht eingehalten, gehen die Ansprüche verloren.
Ist im Arbeitsvertrag keine Ausschlussfrist vereinbart, gilt für Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber die Verjährungsfrist gemäß BGB. Diese beträgt drei Jahre und beginnt zum Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.
Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht nach einer Kündigung, können die gleichen Schritte erfolgen wie bei einer ausstehenden Gehaltszahlung in einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Hier geht es oftmals nicht (nur) um ausstehendes Gehalt, sondern auch um die Abgeltung von Überstunden oder Resturlaub.
Ausstehenden Lohn ausgleichen: Welche Möglichkeiten gibt es?
Wenn Arbeitnehmer ihren Lohn nicht erhalten, können sie zumindest vorübergehend über andere Optionen den fehlenden Lohn ausgleichen. Diese Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

- Arbeitslosengeld beantragen: Wenn Arbeitnehmer von ihrem Recht zur Arbeitsverweigerung Gebrauch machen, gelten sie als beschäftigungslos, obwohl sie noch angestellt sind. Dann können sie Arbeitslosengeld beantragen.
- Insolvenzgeld beantragen: Bezahlt der Arbeitgeber nicht, weil er zahlungsunfähig ist, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld. Dieses können sie bei der Agentur für Arbeit beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Arbeitgeber seinen Betrieb komplett eingestellt hat.
Schadensersatz bei ausbleibendem Lohn
Darüber hinaus kann es sein, dass dem Arbeitnehmer Schadensersatz für den Schaden zusteht, der ihm durch die ausbleibende Gehaltszahlung entstanden ist. Beispielsweise, wenn er seine Miete nicht mehr bezahlen konnte, Überziehungszinsen bezahlen musste oder Kreditraten nicht mehr bedienen konnte. Für die Durchsetzung des Schadensersatzes gegen den Arbeitgeber sollten sich Arbeitnehmer anwaltliche Unterstützung suchen.
Fazit: Richtig reagieren, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt pünktlich zu bezahlen. Tut er das nicht, sollten Arbeitnehmer zügig reagieren und die nötigen Schritte veranlassen, damit sie so schnell wie möglich ihr Geld erhalten. Um ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen, sollten sie sich Rat bei Experten holen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Chancen besser einschätzen und weiß, wie Arbeitnehmer schnellstmöglich zu ihrem Recht kommen.
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