Wer seine Arbeitsleistung erbringt, muss dafür ordnungsgemäß entlohnt werden. Dazu gehört auch, dass das Gehalt pünktlich auf dem Konto eingeht. Passiert das nicht, können Arbeitnehmer schnell selbst durch monatliche Ausgaben in Zahlungsverzug geraten. Aber was können Arbeitnehmer tun, wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig zahlt? Wie können sie ihr Gehalt einklagen? Dieser Artikel klärt alle relevanten Fragen zum Thema Lohn einklagen.
- Bezahlen Arbeitgeber den Lohn nicht, können Arbeitnehmer diesen vor dem Arbeitsgericht einklagen.
- Vor der Lohnklage sollten sie den Arbeitgeber mündlich und schriftlich abmahnen, auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Ist der Arbeitgeber mit zwei oder mehr Gehaltszahlungen in Rückstand, dürfen Arbeitnehmer die Arbeit verweigern.
- Neben dem Bruttolohn können Arbeitnehmer auch Verzugszinsen, Schadenersatz und eventuell eine Abfindung geltend machen.
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Arbeitslohn einklagen: Die ersten Schritte vor Klageeinreichung
Bevor Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht ihr Gehalt einklagen, sollten sie das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen. Möglicherweise handelt es sich bei der verspäteten Zahlung nur um ein Versehen, das schnell aus der Welt geschafft werden kann. Diese Schritte sollten Arbeitnehmer beachten, wenn die Gehaltszahlung ausbleibt:

Können Arbeitnehmer fristlos kündigen, wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht bezahlt? Laut BGB braucht man für eine fristlose Kündigung “einen wichtigen Grund.” Ein Zahlungsverzug des Arbeitgebers kann ein wichtiger Grund sein, allerdings muss es einen erheblichen Verzug geben - das sind in der Regel mindestens zwei Monatsgehälter. Will der Arbeitnehmer wegen Zahlungsverzugs fristlos kündigen, muss er außerdem den Arbeitgeber vorher abmahnen.
Lohn vor dem Arbeitsgericht einklagen
Sollte der Arbeitgeber auf die gesetzte Frist und die genannten Maßnahmen nicht reagieren und den Lohn nicht zahlen, kann der Arbeitnehmer im nächsten Schritt sein Gehalt vor dem Arbeitsgericht einklagen, also eine sogenannte Lohnklage einreichen.

Voraussetzungen für die Lohnklage gibt es keine, außer, dass der Arbeitgeber mit dem Lohn in Verzug sein muss. Das ist er automatisch, wenn er die Vergütung nicht zum vereinbarten Termin bezahlt. Eine Mahnung, um den Arbeitgeber in Verzug zu setzen, ist nicht notwendig. Jedoch kann sie trotzdem sinnvoll sein, um das Arbeitsverhältnis nicht zu belasten und dem Arbeitgeber die Chance zu geben, ein Versehen oder einen Fehler in der Buchhaltung zu korrigieren.
Ablauf der Lohnklage vor dem Arbeitsgericht
Im Rahmen der Lohnklage fordert der Arbeitnehmer vor Gericht das ihm zustehende Gehalt ein. Zudem kann er für jeden Tag, den der Arbeitgeber in Verzug ist, Verzugszinsen verlangen.
Das sollten Arbeitnehmer beachten, wenn sie eine Klage vor dem Arbeitsgericht bezüglich ihrer Lohnforderung einreichen:
- Wo wird die Lohnklage eingereicht? Die Lohnklage wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich danach, wo sich der Wohnsitz des Arbeitgebers (bei natürlichen Personen) oder der Geschäftssitz des Arbeitgebers (bei juristischen Personen) befindet. Unabhängig davon kann der Arbeitnehmer sich für die Klage auch an das Arbeitsgericht im Bezirk seines Arbeitsplatzes wenden.
- Wird ein Anwalt benötigt? Für die Lohnklage vor dem Arbeitsgericht brauchen Arbeitnehmer keine anwaltliche Vertretung. Das heißt, sie können ihre Klage auch auf eigene Faust einreichen. Eine anwaltliche Beratung kann jedoch sinnvoll sein, um alle nötigen Schritte einzuhalten und keine Frist zu versäumen.
- Welche Unterlagen werden benötigt? Für die Klage auf Lohnzahlung müssen diese Unterlagen beim Arbeitsgericht eingereicht werden: Der Arbeitsvertrag inklusive Ergänzungen, die Lohnabrechnung und - falls vorhanden - ein Überstundennachweis. Bei einem Mahnbescheid werden keine Unterlagen benötigt.
- Welche Angaben müssen in der Klage stehen? In der Lohnklage müssen die Parteien, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sowie deren Wohnorte angegeben werden. Außerdem muss der Sachverhalt dargelegt werden, also um welche Forderungen es geht; und die Klage muss unterschrieben werden.
- Was kann eingeklagt werden? Der Arbeitnehmer kann seinen Bruttolohn einklagen. Zusätzlich Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für den Zeitraum, in dem sich der Arbeitgeber in Verzug befindet. Außerdem hat der Kläger ein Anrecht auf eine Schadenspauschale. Diese beträgt einmalig 40 Euro, egal wie hoch das eingeforderte Gehalt ist.
Wenn ein Unternehmen sich weigert, den gesetzlichen Mindestlohn zu bezahlen, kann dieser ebenfalls eingeklagt werden. Sind Betroffene in einer Gewerkschaft, können sie dort Unterstützung erhalten. Mindestlohn Ansprüche können bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, anderweitige Verfallfristen in Arbeitsverträgen sind unwirksam.
Gehalt einklagen: Diese Frist muss eingehalten werden
Welche Frist Arbeitnehmer für die Lohnklage vor dem Arbeitsgericht einhalten müssen, hängt davon ab, ob im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist vereinbart ist. Ist das nicht der Fall, gilt für die Klage die Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Diese beträgt drei Jahre und beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
In den meisten Arbeits- und Tarifverträgen sind jedoch Ausschlussfristen enthalten. Diese müssen Arbeitnehmer bei ihrer Klage einhalten. Tun sie das nicht, erlöschen ihre Ansprüche auf Lohn- bzw. Gehaltszahlung automatisch.
Es wird zwischen einstufigen und zweistufigen Ausschlussfristen unterschieden:
- Eine einstufige Ausschlussfrist gibt an, innerhalb welchen Zeitraums ein Anspruch schriftlich beim Arbeitgeber angezeigt werden muss.
- Eine zweistufige Ausschlussfrist legt neben der Frist zur schriftlichen Anzeige des Anspruchs auch die Frist für die Einreichung der Klage fest.
In einem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass Ausschlussfristen mindestens drei Monate betragen müssen, ansonsten gelten sie als unangemessen.
Lohn einklagen: Diese Kosten fallen an
Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Allerdings ist es trotzdem ratsam einen erfahrenen Experten zu Rate zu ziehen. Dieser kann die Rechtslage am besten einschätzen, Fehler vermeiden und das Maximum für Arbeitnehmer herausholen.

Gerichtskosten fallen erst einmal nicht an, da das Gericht für das Einreichen der Klage und die Zustellung an den Gegner keine Gebühren verlangt. Endet das Verfahren durch einen Vergleich oder wird die Klage zurückgenommen, fallen ebenfalls keine Kosten an. Kommt es zu einem Urteil, muss die Partei die Gerichtskosten bezahlen, die den Prozess verloren hat. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Streitwert ab, also von dem Betrag, der eingeklagt wird.
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Lohnklage eingereicht: Wie geht es danach weiter?
Wurde die Lohnklage beim Arbeitsgericht eingereicht, kommt es üblicherweise circa zwei bis vier Wochen später zu einer Güteverhandlung. Ziel dieser Verhandlung ist es, eine gütliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erreichen, also einen Vergleich zu schließen. Erscheint der Arbeitgeber nicht zu diesem Termin, ergeht ein Versäumnisurteil, wodurch der Arbeitnehmer automatisch Recht bekommt.
Kann in der Güteverhandlung keine Einigung erzielt werden, kommt es zur Hauptverhandlung. Bis dahin können jedoch wiederum einige Monate vergehen. Entweder kommt es bei diesem Termin dann zu einem Vergleich, oder das Arbeitsgericht spricht ein Urteil.
Gewinnt der Arbeitnehmer vor Gericht, erhält er einen sogenannten vollstreckbaren Titel. Mit diesem Dokument kann er anschließend sein Geld beim Arbeitgeber “eintreiben”, zum Beispiel durch Kontopfändung oder Beauftragung eines Gerichtsvollziehers.
Bis das Arbeitsgericht ein Urteil fällt, kann es einige Monate dauern. Aber was ist, wenn Arbeitnehmer dringend auf das Gehalt angewiesen sind und nicht so lange warten können? Dann kann mit der Klage auf Gehaltszahlung ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt werden, mit der der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet werden soll. Über diesen Antrag kann innerhalb von zwei bis drei Wochen entschieden werden. Im Rahmen des Eilantrags muss der Arbeitnehmer den sogenannten Lohnnotbedarf nachweisen. Dabei handelt es sich um den Grund, warum er sofort auf das ausstehende Gehalt angewiesen ist. Das kann beispielsweise die Gefahr sein, wegen Mietrückständen die Wohnung zu verlieren oder einen Kredit nicht mehr bedienen zu können.
Gehalt einklagen nach Kündigung: Das ist zu beachten
Falls Arbeitnehmer bereits gekündigt haben und beispielsweise noch auf ihr letztes Gehalt warten oder auf die Auszahlung ihrer Überstunden, können sie diese Zahlungen ebenfalls vor dem Arbeitsgericht einklagen. Hierbei gelten die gleichen Schritte und Vorgaben wie für eine Lohnklage, die eingereicht wird, während das Arbeitsverhältnis noch besteht. Auch hier ist es sinnvoll, vor der Klage den Arbeitgeber zur Zahlung des letzten Gehalts aufzufordern. Allerdings ist es auch in diesem Fall nicht rechtlich vorgeschrieben.
Ist der Zahlungsverzug des Arbeitgebers der Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers, muss der Arbeitgeber den Lohn so lange weiterzahlen, wie das Arbeitsverhältnis bei einer ordentlichen Kündigung noch gelaufen wäre. Außerdem kann es sein, dass gerichtlich eine Abfindung durchgesetzt werden kann.
Lohn nach Kündigung einklagen - Anspruch auf Schadenersatz
Wenn ein Mitarbeiter fristlos kündigt, weil er sein Gehalt nicht mehr erhält, kann es sein, dass er damit dem Arbeitgeber auch noch einen Gefallen tut. Um das zu verhindern, sieht § 628 Abs. 2 BGB eine Haftung des Arbeitgebers auf Schadensersatz vor, wenn er durch sein Verhalten die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers herbeigeführt hat. Das bedeutet, er kann zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein, den der Arbeitnehmer durch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erlitten hat.
Fazit: Ausstehendes Gehalt kann eingeklagt werden
Bezahlt der Arbeitgeber nicht rechtzeitig, kann der ausstehende Lohn vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden. Zuvor sollten Arbeitnehmer jedoch mit dem Arbeitgeber sprechen und versuchen, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Ist eine Klage unumgänglich, kann der Arbeitnehmer diese ohne Anwalt beim Arbeitsgericht einreichen. Trotzdem sollten sich Betroffene anwaltlich beraten lassen. Denn ein Experte kann die Chancen einer Klage besser einschätzen und die Ansprüche bestmöglich durchsetzen.
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Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Philipp Franz
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Philipp Franz juristisch geprüft. Der Verbraucherschutz gehört zu seinen Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.