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Tierhaltung in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?

17. August 2022 um 04:45

Ob Hund, Katze oder Maus – Tierhaltung in der Mietwohnung ist ein umstrittenes Thema. Denn: Wo Menschen eng zusammenwohnen, da kann es auch zu Streit mit den Nachbarn kommen. Kleintiere sind unkompliziert zu halten, doch wenn die Katze die Nachbarin mit dem Kratzbaum verwechselt oder ein Hund regelmäßig Lärm verursacht, kann das andere Mieter im Haus stören. In welchem Maß Tierhaltung in einer Mietwohnung erlaubt ist und was Nachbarn gegen unliebsame tierische Mitbewohner tun können, lesen Sie in diesem Artikel.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Ob Tierhaltung in einer Wohnung erlaubt ist, hängt vor allem von der Tierart und den Regelungen im Mietvertrag ab.
  • Kleintiere wie Meerschweinchen, Wellensittiche oder Goldfische sind nicht zustimmungsbedürftig (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2007, Az. VIII ZR 340/06).
  • Ob "Großtiere" wie Hunde und Katzen zustimmungspflichtig sind, hängt vom Einzelfall ab.
  • Klauseln im Mietvertrag, die Tierhaltung grundsätzlich zustimmungsbedürftig machen oder pauschal verbieten, sind unzulässig.
  • Was in Ihrem konkreten Fall möglich ist, kann z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB geprüft werden.

Wann dürfen Mieter Tiere in der Wohnung halten?

Die Zulässigkeit von Tierhaltung in einer Mietwohnung hängt vorrangig von der Tierart und den jeweiligen Regelungen im Mietvertrag ab. Andere Mieter dürfen durch das Tier nicht gestört und die Substanz der Wohnung nicht beeinträchtigt werden. Ein großes Aquarium, das samt Unterschrank und Wasser 800 kg wiegt, wirkt sich in den meisten Fällen negativ auf die Statik des Hauses aus. Kleintierhaltung ist in der Regel unkompliziert und erlaubnisfrei möglich.

Artgerechte Tierhaltung in der Mietwohnung

Für die Frage, ob Tierhaltung in einer Mietwohnung zulässig ist, sind vorrangig mietrechtliche und mietvertragliche Regelungen relevant. Ob die Haltung artgerecht ist, also den Bedürfnissen des Tieres entspricht, braucht der Vermieter nicht zu prüfen (vgl. Urteil des BGH v. 22.01.2013, Az. VIII ZR 329/11).

Darf ein Vermieter Haustiere verbieten?

Tierhaltung im Mietvertrag generell zu verbieten oder pauschal der Zustimmung des Vermieters zu unterwerfen, ist unzulässig. Denn zumindest Kleintiere sind nicht zustimmungsbedürftig. Unzulässige Mietvertragsklauseln sind unwirksam und entfallen. Es gilt an dieser Stelle dann das Gesetz.

Im Mietrecht findet sich keine Vorschrift, die Tierhaltung erlaubt oder verbietet. Haustieren in einer Mietwohnung steht also von Gesetzes wegen grundsätzlich nichts entgegen. Allerdings muss sie sich stets im Rahmen des sog. vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietwohnung bewegen. Dieser liegt nicht mehr vor, wenn z.B. zu viele Tiere zooähnlich auf engem Raum gehalten werden, Dreck und strenger Geruch durch mangelnde Hygiene auftritt oder andere Hausbewohner unzumutbar gestört werden.

Welche Tiere dürfen Mieter in der Wohnung halten?

Mieter dürfen Kleintiere erlaubnisfrei in der Wohnung halten. Bei allen anderen Tieren bedarf es der Rücksprache mit dem Vermieter.

Was sind “Kleintiere”

Kleintiere im mietrechtlichen Sinne sind kleinbleibend. Sie  verlassen die Wohnung nicht und verursachen keinen Lärm. Schon die Tierarten, die unter den Begriff "Kleintier" fallen, lassen vermuten, dass sie weder den Mietgegenstand (Wohnung) beschädigen noch andere Mieter stören.

Unter den Kleintierbegriff fallen klassischerweise Tiere wie z.B. Meerschweinchen, Zierfische, Vögel (z.B. Wellensittiche), Mäuse, Hamster, Kaninchen und Schildkröten.

Was sind “große Tiere"

"Große Tiere" im Sinne des Mietrechts sind sämtliche Tiere, die nicht unter den Kleintierbegriff fallen, also z.B. Hunde und Katzen. Die Rechtsprechung ist jedoch teilweise uneinheitlich, ob sehr kleine Hunde (z.B. ein Chihuahua) und Katzen zustimmungspflichtig sind. Wie so oft kommt es auf den Einzelfall, also z.B. die Hunderasse an.

Müssen Mieter für Tierhaltung die Erlaubnis vom Vermieter einholen?

Es ist Standard in Mietverträgen, dass der Vermieter sich die Erlaubnis zur Tierhaltung für bestimmte Arten vertraglich vorbehält. Dies gilt meist für alle Tiere, die nicht zu den Kleintieren zählen, aber auch für einige Exoten. Zwar sind z.B. exotische Terrarientiere oftmals klein und ungefährlich, fallen aber möglicherweise unter den Artenschutz. Für Kleintiere in zumutbarer Anzahl braucht der Mieter keine Erlaubnis beim Vermieter einholen.

Wichtig

Eine erteilte Erlaubnis des Vermieters bezieht sich stets nur auf ein bestimmtes Tier und ist nicht beliebig übertragbar. Lassen Sie jetzt Ihre Situation im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB prüfen.

Darf der Vermieter Haustiere verbieten?

Ob Haustiere in einer Mietwohnung erlaubt sind, kann der Vermieter nicht nach Belieben entscheiden. Der Vermieter kann daher beispielsweise nicht einfach einen Hund ohne Grund verbieten. Vielmehr entscheidet eine Abwägung der jeweiligen Interessen von Mieter (also dem potentiellen Tierhalter), Vermieter und weiteren Beteiligten (insbesondere den Nachbarn), ob eine Haustierhaltung infrage kommt. Dabei sind diese Kriteren entscheidend:

  1. Art der Unterbringung (Fünf Katzen in kleiner Dachgeschosswohnung oder Dackel in großer Erdgeschosswohnung mit Garten?)
  2. Wahrscheinlichkeit einer Belästigung der Nachbarn (durch Art, Größe, Geruch, Verhalten, Anzahl der Tiere oder dem Gefahrenpotential)
  3. Abnutzung der Wohnung durch eine Vielzahl an Tieren oder ihr Verhalten (keine artgerechte Haltung)
  4. Anzahl und persönliche Verhältnisse der anderen Mieter im Haus (z.B. schwere Allergien)
  5. Therapeutische Wichtigkeit des Tieres (z.B. Blindenhund)
  6. Art und Anzahl anderer Tiere im Haus
  7. Bisherige Handhabung ähnlicher Fälle durch den Vermieter

Diese Kriterien zeigen, dass bei der Frage, ob die Tierhaltung in der Mietwohnung zulässig ist, stets der Einzelfall und die individuelle Gemengelage zu betrachten sind. Der Vermieter hat schließlich allen Mietern gegenüber eine Fürsorgepflicht.
Vermeintlich gängige Klauseln zur Tierhaltung in Mietverträgen sind oft unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligen. Eine wirksame Klausel im Mietvertrag erlaubt grundsätzlich die Haltung von Kleintieren in der Mietwohnung. Die Anschaffung größerer Tiere kann hingegen der Zustimmung unterworfen werden. Die Kriterien für die Interessenabwägung müssen nachvollziehbar sein. Giftige oder anderweitig gefährliche Tiere können Vermieter verbieten.

Nachträgliches Haustierverbot

Eine einmal erteilte Zustimmung zur Tierhaltung kann der Vermieter im Falle unzumutbarer Belästigungen Dritter – wie beispielsweise der Nachbarn - widerrufen. Das gilt insbesondere, wenn Umstände eintreten, die vorher die eine Erlaubnis  von vornherein nicht gerechtfertigt hätten.

Zwei Katzen liegen in einem Katzenhaus in einer Wohnung.

Darunter fallen insbesondere vom Tier verursachte Störungen des Hausfriedens sowie Lärm, Geruch, Unzuverlässigkeit des Tierhalters und Gefahren für die Nachbarn.

Vertragswidrige Tierhaltung

Hält der Mieter heimlich, vertragswidrig und ohne Einverständnis des Vermieters  größere oder gefährliche Tiere, kann der Vermieter vom Mieter verlangen, diese umgehend aus dem Haus zu entfernen. Dem Mieter drohen eine Abmahnung und sogar die Kündigung des Vertragsverhältnisses, wenn er dieser Aufforderung nicht umgehend nachkommt.

Doch es gibt Ausnahmen:

  1. Wenn der Vermieter die Tierhaltung in der Wohnung bereits über einen längeren Zeitraum geduldet hat, kann dies dem Anspruch auf Entfernung im Einzelfall entgegenstehen.
  2. Wenn der Mieter den Vermieter zwar nicht um Erlaubnis gefragt hat , diese aber ohnehin definitiv bekommen hätte, liegt kein vertragswidriges Verhalten vor.

Die Konsequenzen unzulässiger Haustierhaltung hängen im Mietrecht von der Art der Vertragswidrigkeit ab und reichen von Abmahnung und  Entfernung des Tieres bis zur Kündigung der Mietwohnung. Wenn ein Nachbar wegen des ihn störenden Tieres die Miete mindert, droht dem Tierhalter außerdem die Zahlung von Schadensersatz.

Tiere zu Besuch

Wer Besuch mit Hund bekommt, braucht vorher keine Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Auch das vorübergehende Beherbergen von Hund oder Katze ist zustimmungsfrei. Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn Mieter und Vermieter explizit ein Hundehaltungsverbot individuell vereinbart haben.

Fazit: Tierhaltung in der Wohnung? Bei Kleintieren meist kein Problem!

Mieter können Kleintiere erlaubnisfrei in der Mietwohnung halten. Bei allen anderen Tieren entscheidet der Einzelfall. Doch selbst, wenn die Tierhaltung vom Vermieter verboten wird, müssen Mieter das nicht immer hinnehmen.

Junges Paar mit Hund zieht gerade in die neue Wohnung und packt Umzugskartons aus.

Denn: Damit ein Tierverbot zulässig ist, muss der Vermieter die Kriterien einer Tierhaltung nachvollziehbar abgewogen haben. Ist das nicht der Fall, könnte die Tierhaltung erlaubt sein. Melden Sie sich kostenlos im SIEGFRIED CLUB an. Sie erhalten direkt Zugriff auf ein Netzwerk an erfahrenen Partneranwälten, auf passende Online-Checks für Ihre Rechtsfrage sowie auf zahlreiche Mustervorlagen.

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