Die private Krankenversicherung (PKV) bietet einerseits viele Vorteile für die Gesundheit. Andererseits belasten immer höhere Beiträge das Konto vieler PKV-Kunden. Wird der finanzielle Druck zu groß, suchen Versicherte häufig Möglichkeiten, um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren.
Wir zeigen Ihnen, wer wechseln darf und welche Alternativen infrage kommen, wenn eine Rückkehr nicht mehr möglich ist.
- Steigende Kosten und hohe Beiträge im Alter sind häufige Gründe für den Wechselwunsch von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung.
- Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht immer möglich und sollte gut überlegt sein.
- Ob sie sich gesetzlich versichern können, hängt bei vielen Menschen vom Alter und ihrer Lebenssituation ab.
- Da die Voraussetzungen für einen Wechsel streng sind, sollten Versicherte als Erstes einen günstigeren PKV-Tarif bei ihrer eigenen Versicherung in Betracht ziehen.
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Voraussetzungen für den Wechsel private Krankenversicherung in gesetzliche
Die Entscheidung für die PKV ist eine Entscheidung fürs Leben und sollte gut geplant und kalkuliert sein. Doch nicht immer verläuft alles nach Plan – so kann es passieren, dass PKV-Beiträge plötzlich unbezahlbar werden oder die private Krankenversicherung nicht mehr zur persönlichen Situation passt.

Unabhängig davon, aus welchem Grund Privatversicherte in die GKV wechseln möchten, müssen sie dabei hohe Hürden überwinden. Der Wechsel steht und fällt mit dem Alter. Doch auch das Einkommen spielt eine Rolle.
Wie kommen Angestellte von der PKV in die GKV?
Für Beschäftigte gibt es zwei Voraussetzungen, um von privat zu gesetzlich wechseln zu können:
- Sie müssen jünger als 55 Jahre alt sein.
- Sie müssen mit ihrem Einkommen unter einen bestimmten Grenzwert fallen.
2023 liegt dieser Wert bei 66.600 Euro brutto im Jahr. Für Angestellte, deren Gehalt unter dieser sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, besteht automatisch eine Versicherungspflicht in der GKV.
Liegt der Verdienst etwas über dem Grenzwert, können Beschäftigte unter 55 Jahren versuchen, ihr Gehalt zeitweise zu reduzieren, zum Beispiel über diese beiden Wege:
1.Einkommen vorübergehend reduzieren
Um unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.600 Euro zu kommen, können Wechselwillige in Teilzeit gehen, ein Sabbatical absolvieren oder ein Arbeitszeitkonto anlegen. Auf diese Weise können sie ihr Einkommen auf zwölf Monate gerechnet entsprechend senken. Nach Wiederaufnahme können sie die Arbeitszeit und damit auch ihr Gehalt wieder anheben. Liegt das Einkommen dann wieder über der Entgeltgrenze, können sich Angestellte einfach weiter freiwillig gesetzlich versichern. Sie müssen dann nicht zurück in die private Krankenversicherung.
Um diesen Weg zu gehen, eignet sich vor allem die Brückenteilzeit. Dabei reduzieren Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum (mindestens ein Jahr) und kehren danach zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurück. Dieser Weg ist jedoch Arbeitnehmern vorbehalten, die seit mindestens sechs Monaten bei einem Unternehmen mit über 45 Mitarbeitern tätig sind. Er lohnt sich jedoch vor allem für die Wechselwilligen, die besonders nah an der Entgeltgrenze von 66.600 Euro liegen. Je mehr das Einkommen darüber liegt, desto schwerer ist es einzuschätzen, ob sich der Gehaltsverzicht über Teilzeit, Sabbatical oder Arbeitszeitkonto lohnt. Oftmals ist alternativ ein Tarifwechsel bei dem aktuellen privaten Versicherer sinnvoller, um Geld zu sparen.
2.Einkommen in betriebliche Altersvorsorge umwandeln
Eine weitere Möglichkeit, das Gehalt unter die Entgeltgrenze zu senken, ist die betriebliche Altersvorsorge. Dabei können Arbeitnehmer bis zu 3.384 Euro (Stand 2022) vom ihrem Bruttoeinkommen sozialabgabefrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Auf diese Weise senken sie nicht nur ihr Einkommen entscheidend und können in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, sondern sorgen gleichzeitig auch für ihr Alter vor. Um zu berechnen, wie viel Arbeitnehmer in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen müssen, können sie von ihrem Jahreseinkommen einfach die Entgeltgrenze von 66.600 Euro abziehen. Den verbleibenden Betrag müssen sie in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Nach bereits einem Jahr können sie dann in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Wie können über 55-Jährige zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Ab dem 55. Geburtstag bleibt der Weg von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung verschlossen – dann hilft auch die Reduzierung des Gehalts nicht weiter.
Über folgende Umwege kann eine Rückkehr in Ausnahmefällen gelingen:
- Aufnahme in die Familienversicherung: Bei Ehepaaren oder in eingetragenen Lebenspartnerschaften steht Privatversicherten der Weg in die beitragsfreie Familienversicherung offen – sofern sie nicht selbstständig sind und höchstens 520 Euro monatlich mit einem Minijob verdienen.
- Umweg über das Ausland: Wer seine PKV kündigt, den Wohnsitz ins EU-Ausland verlegt und dort Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung wird, darf nach der Rückkehr nach Deutschland in die GKV eintreten.
- Arbeitslos melden: Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann sich wieder gesetzlich versichern. Das gewährt § 5 Abs. 1.2 SGB V. Das gilt auch für Privatversicherte und Selbstständige (die einen Anspruch auf ALG I haben) – selbst wenn sie sich in der Vergangenheit von der Versicherungspflicht befreien lassen haben. Es reicht dann, einen Monat lang Arbeitslosengeld zu beziehen und danach einen Job anzunehmen. Lediglich Menschen ab 55 Jahren können diesen Weg nicht wählen.
Bevor finanziell motivierte Wechselwillige auswandern oder auf ihr Einkommen verzichten, sollten sie zunächst alle Möglichkeiten zur Reduzierung ihres PKV-Beitrags checken. Mit dem kostenlosen SIEGFRIED-Check können Sie unverbindlich prüfen, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Beiträge signifikant zu senken und Geld zu sparen.
Unter welchen Voraussetzungen können Selbstständige wechseln?
Da Selbstständige sich jederzeit und unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern dürfen, ist ein reduziertes Gehalt für sie keine Lösung für die GKV-Rückkehr.
Das können Selbstständige unter 55 Jahren für den Wechsel von privater Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenkasse tun:
- Zurück in die Festanstellung: Nehmen Selbstständige wieder eine Festanstellung auf und liegt ihr Einkommen dabei unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), sind sie versicherungspflichtig und müssen sich wieder in der GKV versichern. Das ist die einfachste Möglichkeit. Das Gehalt im neuen Job muss dann mehr als 520 Euro betragen, aber weiter unter der Entgeltgrenze von 66.600 Euro (2023) liegen.
- Nebenberufliche Selbstständigkeit: Alternativ können Wechselwillige die Selbstständigkeit nebenberuflich weiterführen und sich in Teilzeit anstellen lassen. Die Arbeitszeit in Anstellung muss dann jedoch mehr als 20 Stunden pro Woche betragen. Und: Das Bruttoeinkommen muss über der halben Bezugsgröße für die Sozialversicherung liegen. Krankenkassen prüfen dabei, ob tatsächlich eine echte abhängige Beschäftigung gegeben ist.
- Familienversicherung oder auswandern: Verheiratete Selbstständige können ihr Geschäft aufgeben und sich beim gesetzlich versicherten Ehepartner oder der Ehepartnerin familienversichern lassen. Auch der Umweg über eine gesetzliche Versicherung im EU-Ausland auf Zeit ist möglich.
Wechsel von privater Krankenversicherung in die gesetzliche: Was ist zu beachten?
Steht ihre Entscheidung fest und wollen Versicherte den Weg zurück in die GKV gehen, müssen sie die folgenden Punkte dabei unbedingt berücksichtigen:
- Vor dem Wechsel Alternativen prüfen: Oft ist ein Wechsel des PKV-Anbieters oder des Tarifs die bessere Lösung als die Rückkehr in die GKV. Denn: Bei Kündigung der PKV verlieren Versicherte nicht nur den Anspruch auf umfangreiche Leistungen, sondern auch auf ihre angesparten Altersrückstellungen.
- Rechtzeitig kündigen: Wie bei jedem Vertrag gelten auch bei Versicherungsverträgen Kündigungsfristen. Für Privatversicherte gilt eine Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn das Gehalt unter die JAEG fällt, oder die PKV ihre Beiträge erhöht. Die PKV-Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Nicht den Anschluss verpassen: Aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland ist eine Kündigung der Krankenversicherung nur mit einer Anschlussversicherung möglich. Versicherte müssen nachweisen, dass sie nach ihrer Kündigung in der GKV oder bei einem anderen PKV-Anbieter versichert sein werden.
Krankenkasse lehnt Aufnahme ab: Was tun?
Ob der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche gelingt, ist von vielen Faktoren abhängig. Was können Versicherungswillige tun, wenn die gesetzliche Krankenkasse eine Wiederaufnahme ablehnt? Haben sie den Eindruck, dass das zu Unrecht geschieht, können sie dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Lehnt die Krankenkasse auch den Widerspruch ab, können Wechselwillige vor dem Sozialgericht dagegen klagen. Ist die Widerspruchs- oder Klagefrist bereits abgelaufen, können Wechselwillige einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, sollten sie sich von einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten und unterstützen lassen.
Fazit: Beitrag reduzieren ohne GKV-Wechsel – geht das?
Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche ist für viele Menschen ausgeschlossen. Hinzu kommt: Wer aus Kostengründen zurück in die GKV will, gerät durch einen Umzug ins Ausland oder mit einem Einkommen von höchstens 470 Euro im Monat in noch größere finanzielle Schwierigkeiten.

Ist eine Beitragserhöhung der Grund für den Wechselwunsch, können Privatversicherte in der PKV bleiben und trotzdem sparen – indem sie sich von ihrer Versicherung ähnliche Tarife vorschlagen lassen, die günstiger sind. In der Regel führen private Krankenkassen immer wieder neue günstige Tarife ein, um Neukunden zu gewinnen. Sie schlagen diese Tarife ihren Bestandskunden jedoch nicht vor. Auf Nachfrage müssen die Versicherungen die Tarife offenlegen. In der Regel finden Mitglieder darunter einen Tarif, der die für sie wichtigsten Leistungen zu einem günstigeren Preis abdeckt.
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