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Scheidung

Scheidung: Ablauf, Kosten und wie Sie mit der Online-Scheidung Zeit und Geld sparen

Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann

geprüft von Jan Frederik Strasmann
Rechtsanwalt für Verbraucher- und Zivilrecht

25. Februar 2022 um 12:46

Auch wenn der Schritt schwer fällt, entscheidet sich jedes dritte Ehepaar früher oder später für die Scheidung. Doch bevor Paare getrennte Wege gehen können, müssen sie viel Zeit, Geld und Nerven investieren. Neben dem emotionalen Auf und Ab stehen Anwaltsbesuche an, es prasseln Paragrafen auf das Noch-Ehepaar ein und die Kosten einer Scheidung belaufen sich schnell auf mehrere tausend Euro.

Die Online-Scheidung macht vieles einfacher. Wir beantworten wichtige Fragen zur Scheidung und zeigen, wie es schnell und günstig online klappen kann.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Scheidung ist oft nicht nur nerven- sondern auch zeitraubend.
  • Teilweise kommen außerdem hohe Kosten auf das Noch-Ehepaar zu.
  • Doch in vielen Fällen ist eine Scheidung auch online möglich - so dass Zeit und Geld gespart werden kann.
  • Ob das im konkreten Fall möglich ist, kann z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB geprüft werden.

Sie wollen die Scheidung einreichen? Das sind die Voraussetzungen

Wenn Verheiratete den Entschluss fassen, die Scheidung einzureichen, ist die wichtigste Voraussetzung für die Ehescheidung in der Regel schon erfüllt: Voraussetzung für eine Scheidung ist das Zerrüttungsprinzip oder einfacher gesagt das Scheitern der Ehe.

Wie es zum Scheitern kommt, kann verschiedene Gründe haben. Die häufigsten Scheidungsgründe sind:

  • Untreue in der Ehe
  • häufiger Streit
  • ungelöste Konflikte
  • fehlendes Engagement

Viel relevanter als die Scheidungsgründe ist für die Feststellung einer gescheiterten Ehe das Trennungsjahr: Leben die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt, ist von einer gescheiterten Ehe auszugehen und sie können die Scheidung einreichen.

Was muss ich beachten, wenn ich die Scheidung einreichen will? Welche Schritte sind vor und nach Inkrafttreten der Scheidung zu beachten? Die wichtigsten Fragen rund um das Scheidungsrecht beantworten wir im Folgenden für Sie.

Trennungsjahr: Scheidung erst nach Ablauf möglich

Das Trennungsjahr soll Eheleuten mit Scheidungsabsicht Zeit geben, ihre Entscheidung gründlich zu durchdenken. Zudem dient es dem Familiengericht als wichtiger Anhaltspunkt dafür, dass die Ehe wirklich gescheitert ist.

Das Trennungsjahr muss nicht offiziell angemeldet werden. Es vereinfacht den Scheidungsprozess aber, wenn die Eheleute ihren Trennungswunsch schriftlich und mit Datum festhalten.

Im Trennungsjahr leben die Eheleute räumlich und wirtschaftlich getrennt. Etwa ein bis zwei Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres darf die Ehescheidung eingereicht werden. Bis sie rechtskräftig ist, kann seitens einer der Parteien ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Die Einkommensverhältnisse des Paares entscheiden darüber, wer dem Partner oder der Partnerin einen Unterhalt bei Trennung zahlen muss.

Was ändert sich nach dem Trennungsjahr?

  • Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung endet nach Inkrafttreten der Scheidung.
  • Spätestens nach Ablauf des Trennungsjahres muss die Änderung der Steuerklasse beantragt werden.
  • Die Geschiedenen können eine Änderung des Familiennamens beantragen.

Scheidung einreichen ohne Trennungsjahr? Nur mit Härtefallscheidung

Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist nur möglich, wenn aus objektiven Gründen eine Fortsetzung der Ehe unzumutbar ist. Beispiele dafür sind häusliche Gewalt oder Drohungen. In dieser Situation darf ein Familiengericht einer Härtefallscheidung, auch Blitzscheidung genannt, zustimmen und die Ehe schon vor abgelaufenem Trennungsjahr scheiden.

Kann ich mich scheiden lassen, auch wenn der Partner nicht will?

Stimmt einer der Verheirateten der Scheidung nicht zu, muss sich die scheidungswillige Partei gedulden. Die Ehescheidung kann dann erst nach drei Jahren vollzogen werden, es sei denn, es liegt ein Härtefall vor.

Scheidung mit und ohne Ehevertrag

Nach ihrer Heirat leben die Eheleute in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft: Der Zuwachs des Vermögens steht jeweils der Person zu, die ihn erwirtschaftet hat. Bei einer Scheidung ohne Ehevertrag erfolgt allerdings ein Zugewinnausgleich: Dabei wird das erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt.

Die Eheleute können auch individuelle Vereinbarungen rund um ihr Vermögen und weitere Streitpunkte treffen. Möglich ist das mit einem Ehevertrag, der vor oder während der Ehe geschlossen wird, oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die bereits mit konkreter Scheidungsabsicht beschlossen wird.

Zerstrittenes Paar sitzt nebeneinander.

Diese Vereinbarungen betreffen zum Beispiel folgende Punkte:

  • Gütertrennung Ehe: Mit der Gütertrennung bewahren die Eheleute auch nach der Scheidung ihre finanzielle Unabhängigkeit.
  • Versorgungsausgleich nach Scheidung: Die Eheleute können auf einen Versorgungsausgleich ihrer Rentenansprüche verzichten.
  • Unterhalt: Es können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, solange sie nicht sittenwidrig sind. Der Unterhalt bei Scheidung darf zum Beispiel nicht für Partnerinnen oder Partner ausgeschlossen werden, die das gemeinsame Kind betreuen.

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Die Kosten für Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie schnell und einfach über den SIEGFRIED Scheidungsfolgenvereinbarung-Rechner berechnen.

Einvernehmliche Scheidung: Definition und Voraussetzung

Sind beide Eheleute sich darüber einig, dass sie die Scheidung wollen, ist eine einvernehmliche Scheidung möglich. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Ehe dann in der Regel zügig geschieden werden.

Damit eine Scheidung einvernehmlich vollzogen werden kann, müssen die Noch-Eheleute die wichtigsten Fragen rund um Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen bereits geklärt und zum Beispiel in einem Ehevertrag festgehalten haben.

Wie kann ich die einvernehmliche Scheidung am schnellsten abwickeln?

Die schnellste und einfachste Möglichkeit, Ihre einvernehmliche Scheidung durchzuführen, ist die Online-Scheidung. Ob Sie Ihre Scheidung online einreichen und abwickeln können bzw. wie Sie am Besten vorgehen, zeigt Ihnen der Online-Check im Rahmen der kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB. Melden Sie sich kostenlos an und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben.

Unterhalt: Das müssen Frauen, Männer und Paare mit Kindern wissen

Ein besonders komplexes Thema ist der Unterhalt nach Scheidung. Wurden keine individuellen Vereinbarungen dazu im Ehevertrag getroffen, gelten die gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach der Scheidung eine Unterhaltspflicht für eine der geschiedenen Parteien gelten. Sie muss dann für die Lebensbedürfnisse der anderen Partei sorgen. Anspruch auf Unterhalt bei Scheidung haben:

  • minderjährige Kinder (Kindesunterhalt) oder volljährige Kinder (Kindesunterhalt ab 18), die sich noch nicht selbst versorgen können und bei einem geschiedenen Elternteil leben
  • Partnerinnen oder Partner, die bedürftig sind (Ehegattenunterhalt), sofern ihr Partner oder ihre Partnerin leistungsfähig ist. Während des Trennungsjahres spricht man vom Trennungsunterhalt, nach der Scheidung vom nachehelichen Unterhalt.

Bei Scheidungskindern kommt in der Regel ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nach, indem es dem Kind eine Erziehung, Kleidung, Nahrung und Wohnraum bietet. Der andere Elternteil trägt Kindesunterhalt nach der Scheidung in finanzieller Form bei.

Vom Wechselmodell-Unterhalt spricht man, wenn beide Eltern sich den Betreuungsaufwand teilen. Dann sind beide Elternteile unterhaltspflichtig.

Nach der Scheidung muss jede geschiedene Partei selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Ist das nicht möglich, etwa weil die Frau sich während der Ehe der Kinderbetreuung gewidmet hat und ihr Einkommen allein nicht ausreicht, ist von der anderen Partei nachehelicher Unterhalt zu zahlen. Das betrifft folgende Fälle:

  • Kinderbetreuung: Partnerinnen oder Partner, die sich um die Betreuung eines gemeinsamen Kindes kümmern, erhalten nach der Scheidung bis zu drei Jahre lang Betreuungsunterhalt.
  • Hohes Alter, Krankheit und Gebrechen: Kann eine Partei aus diesen Gründen nicht erwerbstätig werden, hat sie nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt.
  • Erwerbslosigkeit: Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit besteht ebenfalls Unterhaltsanspruch.
  • Ausbildung: Eine aufgrund der Ehe abgebrochene oder fehlende Ausbildung, die nach der Scheidung nachgeholt wird, verpflichtet die andere Partei, nach der Scheidung Unterhalt zu zahlen.
  • Billigkeitsunterhalt: Kann eine Partei nach der Scheidung aus sonstigen schwerwiegenden Gründen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, besteht im Individualfall Anspruch auf Unterhalt.

Wie hoch die Unterhaltsleistung für Kinder oder der Ehegattenunterhalt nach Scheidung ausfallen, richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle (Stand 2022). Diese Richtlinie enthält unter anderem Angaben zu:

  • Einkommensklassen für Unterhaltspflichtige
  • Mindestunterhalt: Mindestbetrag, der für die finanzielle Versorgung eines Kindes notwendig ist.
  • Selbstbehalt: Unterhalt sollte nach der Scheidung nur in einer Höhe gezahlt werden, die den Unterhaltspflichtigen noch genügend finanzielle Mittel für den eigenen Lebensunterhalt lässt. Erwerbstätigen müssen nach Abzug des Unterhalts beispielsweise noch mindestens 1.280 € bleiben.
Kind sitzt vor streitenden Eltern.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Unterhalt steuerlich absetzbar. Steuern lassen sich zum einen über das Realsplitting sparen. Dabei können Unterhaltszahlungen bis zu einem bestimmten Betrag als Sonderausgaben steuerlich abgezogen werden, wenn der Empfänger oder die Empfängerin das Geld versteuert.

Zum anderen kann der Unterhalt als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden. So ist auch der Kindesunterhalt steuerlich absetzbar.

Unterhaltsrechner - Kindesunterhalt berechnen

Welcher Anspruch auf Kindesunterhalt in Ihrem Fall besteht, können Sie schnell und einfach über den SIEGFRIED Kindesunterhalt-Rechner herausfinden.

Trennung mit Kindern: Wer bekommt das Sorgerecht?

Bei einer Scheidung mit Kindern sind nicht nur Unterhaltsfragen zu klären. Die Geschiedenen müssen auch darüber nachdenken, wie sie die Erziehung und das Familienleben in der neuen Konstellation gestalten wollen.

Eltern haben ein geteiltes Sorgerecht, sofern die Geburt des Kindes in die Zeit der Ehe fiel. Grundsätzlich bleibt dieses gemeinsame Sorgerecht bei Scheidung für beide Elternteile bestehen. Sie können gemeinsame Entscheidungen treffen und im Idealfall das Kind mitentscheiden lassen.

Waren die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Mit einer sogenannten Sorgeerklärung können die Eltern auch in diesem Fall ihren Willen erklären, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben.

Besteht bereits gemeinsames Sorgerecht, kann ein Elternteil umgekehrt das alleinige Sorgerecht nur auf Antrag und bei Vorliegen triftiger Gründe erhalten. Besteht keine Einigung über wichtige Punkte wie den Wohnort des Kindes oder die Schulbildung, muss das Familiengericht über das Sorgerecht entscheiden.

Um einen Sorgerechtsstreit vor Gericht zu vermeiden, kann ein Elternteil der anderen Partei eine Sorgerechtsvollmacht erteilen. Das geteilte Sorgerecht bleibt dabei bestehen, die Vertretung des Kindes übernimmt aber das Elternteil, bei dem es lebt.

Teil des Sorgerechts ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wer das Sorgerecht hat, darf damit zum Beispiel über den Wohnort, Urlaubsziele oder die Wahl einer weiterführenden Schule entscheiden.

So funktioniert die Scheidung: Ablauf, Kosten und anwaltliche Vertretung

Ist das Trennungsjahr verstrichen, ist der Weg zur endgültigen Scheidung für alle Paare gleich. Besonders wichtig dabei ist die Anwaltssuche. Ehen dürfen in Deutschland nur mit Anwältin oder Anwalt geschieden werden.

Ablauf Scheidung – die wichtigsten Schritte im Kurzüberblick:

  1. Unterlagen sammeln: Dazu gehören unter anderem die Heiratsurkunde, Geburtsurkunden und Ausweise, Belege über Vermögen, gegebenenfalls der Ehevertrag und das schriftlich dokumentierte Trennungsdatum.
  2. Fachanwalt (Familienrecht) beauftragen: Die Scheidung kann nur durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht eingereicht werden. Sind sich beide Parteien über die Ausgestaltung ihrer Scheidung einig, genügt die Beauftragung eines Anwalts oder einer Anwältin, der oder die beide Parteien vertritt.
  3. Scheidungsantrag stellen: Basierend auf den Unterlagen zur Scheidung erstellt der Anwalt oder die Anwältin einen Antrag auf Ehescheidung und reicht diesen beim Familiengericht ein. Dies ist frühestens etwa zwei Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres möglich.
  4. Gerichtstermin: Beide Eheleute müssen persönlich vor dem Familiengericht erscheinen. In dem Termin wird der Scheidungsantrag vorgetragen und alle Parteien werden angehört.
  5. Scheidungsbeschluss: Sind alle offenen Fragen und Folgesachen geklärt, spricht das Familiengericht die Scheidung aus. Erst nach Ablauf einer einmonatigen Rechtsmittelfrist ist sie rechtskräftig.

Vom Einreichen des Scheidungsantrags bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil können viele Monate vergehen. Je strittiger die Scheidung, desto länger und teurer wird der gesamte Prozess.

Was kostet eine Scheidung?

Wie hoch die Scheidungskosten sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Pauschale Aussagen sind deshalb nur schwer zu treffen.

Grundsätzlich setzen sich die Scheidungskosten aus zwei Posten zusammen:

  • Anwaltskosten Scheidung: Für die Vertretung vor Gericht erhält die Scheidungsanwältin oder der Scheidungsanwalt gesetzliche Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie werden mit bestimmten Gebührensätzen multipliziert. Außerdem kommen die Mehrwertsteuer und Auslagen hinzu.
  • Gerichtskosten Scheidung: Da nur ein Richter oder eine Richterin das Scheidungsurteil verkünden darf, fallen Gerichtskosten gemäß dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) an.

Wie hoch die Scheidungskosten im Einzelfall sind, hängt vom sogenannten Verfahrenswert ab. Er wird bereits vor der Verhandlung festgelegt. Als Basis dienen die Nettomonatseinkommen der Eheleute. Ist ein Versorgungsausgleich gewünscht, werden 10 Prozent des dreifachen Nettoeinkommens – mindestens aber 1.000 Euro – zum Verfahrenswert addiert. Eventuell zu zahlender Kindesunterhalt wird abgezogen.

Kosten Scheidung: Vereinfachte Beispielrechnung für den Verfahrenswert

Nettoeinkommen Ehemann:

2.000 €

Nettoeinkommen Ehefrau:

1.500 €

Summe x 3:

10.500 €

+ Versorgungsausgleich 10 % / mind. 1.000 €:

1.050 €

= Verfahrenswert (Streitwert) Scheidung:

11.050 €

Gerichtskosten gem. §28 FamGKG

590,00 €

+ Anwaltskosten gem. §34 GKG

2.005,15 €

= Gesamtkosten

2.595,15 €

Die Kosten teilen sich die scheidungswilligen Eheleute. Beauftragt jede Partei einen eigenen Familienrecht-Anwalt oder eine Fachanwältin, verdoppeln sich die Anwaltskosten.
Wie viel kostet eine Scheidung, wenn beide einverstanden sind? Sind sich beide Parteien in den wichtigsten Scheidungspunkten einig, kann die einvernehmliche Scheidung Kosten sparen. Denn der Prozess wird dadurch nicht nur kürzer. Es reicht darüber hinaus auch aus, nur einen Scheidungsanwalt oder eine Scheidungsanwältin zu beauftragen -zudem ist eine Scheidung in vielen Fällen online möglich.

Paare können auch mit einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung Kosten sparen, da sie damit den Scheidungsprozess verkürzen können.

Scheidung Kosten Rechner

Prüfen Sie jetzt schnell und einfach über den SIEGFRIED Scheidungskosten Rechner, welche Kosten bei einer Scheidung auf Sie zukommen können.

Scheidung ohne Anwalt: Was sagt das Scheidungsrecht?

Der größte Posten bei den Scheidungskosten ist das Honorar für eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht. Vor allem Paare, die sich einvernehmlich trennen möchten, fragen sich deshalb oft: Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?

Das Scheidungsrecht ist in dieser Frage eindeutig: In Deutschland besteht ein sogenanntes Anwaltsgebot. Die wichtigsten Fakten dazu im Überblick:

  • Anwalt gesetzlich vorgeschrieben: Für ihre Scheidung sind Eheleute durch das Gesetz verpflichtet, sich vor Gericht anwaltlich vertreten zu lassen. Beim Gerichtstermin sorgt der Anwalt oder die Anwältin dafür, dass die vertretene Partei ihre Ansprüche durchsetzen kann.
  • Antrag auf Scheidung – Anwalt zwingend notwendig: Der Scheidungsantrag darf nur durch einen Scheidungsanwalt vorbereitet und eingereicht werden. Er oder sie stellt sicher, dass alle relevanten Scheidungsunterlagen vorliegen und bei Gericht eingereicht werden, um den Prozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen.
  • Ein Rechtsanwalt für Familienrecht vereinfacht den Prozess: Der Grund dafür ist, dass Scheidungsprozesse oft sehr komplex und emotional aufwühlend sind. Idealerweise hat die Anwältin oder der Anwalt Familienrecht als Schwerpunkt.

Eine passende Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht zu finden, sollte möglichst ganz oben auf der To-do-Liste von scheidungswilligen Paaren stehen. So können sie den gesamten Scheidungsprozess so kurz und kostengünstig wie möglich abwickeln.

Vermeiden Sie eine teure Scheidung: Kosten sparen mit der Online-Abwicklung

Sind sich beide Parteien einig über die Ausgestaltung der Scheidung, genügt es, einen gemeinsamen Scheidungsanwalt zu beauftragen. So lassen sich Kosten sparen. Ob und wie auch Sie sich schnell und kostensparend scheiden lassen können, prüfen Sie einfach über den Online Check im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB.​

Online die Scheidung einreichen: Ablauf und Vorteile

Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich. Wer dennoch einen reibungslosen und möglichst günstigen Ablauf der Scheidung wünscht, kann unter Umständen den Weg der Online-Scheidung gehen.

Das Wichtigste dazu in Kürze:

  • Wenn sie ihre Scheidung online abwickeln, müssen Paare sich zwar trotzdem juristisch vertreten lassen, sparen sich jedoch die Suche nach passenden Anwältinnen und Anwälten.
  • Der Scheidungsanwalt oder die Anwältin wird ganz bequem online beauftragt, den Scheidungsantrag einzureichen.
  • Im Ablauf unterscheidet sich die Online-Scheidung nicht von anderen Scheidungsprozessen. Der Gerichtstermin muss also vor Ort stattfinden, dafür entfallen zeitintensive Vor-Ort-Beratungen in einer Kanzlei.
  • Bei der Online-Scheidung können also die meisten Schritte bis auf den Gerichtstermin digital abgewickelt werden.
  • Ob die Scheidung online für Ehepaare infrage kommt, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.

Scheidung online: Unter diesen Bedingungen ist es möglich

Damit die Scheidung im Internet beantragt werden kann, sind ein paar Voraussetzungen zu erfüllen: Zum einen müssen beide Eheleute der Scheidung zustimmen, zum anderen darf kein Härtefall vorliegen. Ist eine einvernehmliche Scheidung geplant, sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Online-Scheidung schon erfüllt.

5 Vorteile: Online-Scheidung spart Zeit und Geld

  • Schnellere Scheidung: Anwaltssuche wird vereinfacht, erste Einschätzung zum Anliegen erfolgt kurzfristig
  • Mehr Flexibilität: Anwaltssuche für die Scheidung ist nicht lokal beschränkt, es müssen keine Vor-Ort-Termine wahrgenommen werden, außer vor Gericht
  • Transparenter Prozess: Jederzeit Überblick über den aktuellen Stand der Schheidung behalten
  • Hohe Zeitersparnis: Schneller Austausch von Unterlagen, schnelle rechtliche Beratung, kurzfristige Abstimmungen möglich
  • Geringere Kosten: Scheidung mit nur einem einzigen Scheidungsanwalt und einfachen Anwaltskosten möglich

Ihr Weg zu einer unkomplizierten Scheidung

Die Online-Scheidung ist eine bequeme Möglichkeit, um eine Ehe einvernehmlich zu beenden. Je unkomplizierter die Scheidung abgeschlossen ist, desto einfacher fällt der Übergang in einen neuen Lebensabschnitt. Im SIEGFRIED CLUB erhalten Sie Soforthilfe um Ihre Scheidung so einfach wie möglich abzuwickeln. Wie Sie am Besten bei Ihrer Scheidung vorgehen, können Sie ebenfalls direkt über den Online Check im SIEGFRIED CLUB prüfen.​

Wie können Eheleute sonst noch die Kosten einer Scheidung senken?

Um die Kosten für eine Scheidung niedrig zu halten, stehen Eheleuten diese Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Mediator einsetzen: Gibt es Streitpunkte bei der Scheidung, kann ein Mediator helfen, diese zu lösen. Im Idealfall schafft er es, die Eheleute doch noch zu einer einvernehmlichen Scheidung zu bewegen. Um gelöste Streitpunkte schriftlich festzuhalten, kann ein Anwalt eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen.
  • Verfahrenskostenhilfe beantragen: Eheleute, die sich eine Scheidung nicht leisten können, sollten die Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Ob sie diese erhalten, entscheidet ein Gericht. Entscheidender Faktor dafür ist die Bedürftigkeit des Paares.
  • Scheidungskosten absetzen: Eheleute, die zusammen ein Unternehmen besitzen, können die Scheidungskosten absetzen, wenn diese ihre Existenzgrundlage bedroht. Scheidungswillige sollten das von ihrem Steuerberater prüfen lassen.

Nach der Scheidung: So klappt der Neustart

Ist die Scheidung durch, stehen die nun getrennten Eheleute vor einem Neubeginn. Damit sie sich voll und ganz darauf einlassen können, sollten sie nach der Scheidung zunächst alle wichtigen formalen und bürokratischen Aufgaben erledigen. Dazu gehören vor allem diese:

  • Wichtige Institutionen informieren: Ehemalige Eheleute sollten den Arbeitgeber, das Finanzamt und die Krankenversicherung über die Scheidung informieren. Diese müssen den Ehestand in ihren Unterlagen anpassen. Das Finanzamt benötigt diesen vor allem, um sie in die richtige Steuerklasse einzuordnen. Der Arbeitgeber sollte zudem einen neuen Notfallkontakt erhalten. Getrennte Eheleute, die bei der Heirat den Namen des Partners angenommen haben, müssen diesen nach der Scheidung beim zuständigen Standesamt wieder ändern lassen.
  • Versicherungen anpassen: Nach der Scheidung sollten die getrennten Eheleute ihre Versicherungen überprüfen. Es kann sein, dass sie vor der Scheidung über den Partner haftpflichtversichert waren und jetzt eine eigene Haftpflichtversicherung benötigen. Und: Sollten Eheleute den Partner als Begüstigten in einer Versicherung eingetragen haben, müssen sie das nach der Scheidung wieder ändern. Bankkonten anpassen: Eheleute, die während der Ehe ein gemeinsames Bankkonto hatten, müssen nach der Scheidung entweder selbst ein neues Konto eröffnen oder Kontovollmachten für den Ex-Partner aufheben.

Daneben warten nach einer Scheidung noch weitere kleine Formalitäten, die notwendig sein könnten. Dazu zählen zum Beispiel die Ummeldung des eigenen Autos und die Änderung des Testaments. Ist das geschafft, steht einem Neubeginn nach der Scheidung nichts mehr im Weg.

Fazit: Wie Sie die Scheidung unkompliziert meistern

Wenn eine Ehe auseinandergeht, gehören emotionale Achterbahnfahrten dazu. Bis Paare erkennen, dass ihre Ehe gescheitert ist, werden oft viele Streitgespräche geführt, Tränen vergossen und Vorwürfe erhoben.

Besonders nach einer langjährigen Ehe und wenn Kinder und Vermögen involviert sind, kann sich ein Scheidungsprozess über Jahre hinziehen.

Viele Paare schaffen es aber, ihre Ehe einvernehmlich zu beenden und Fragen rund um Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen fair für alle Parteien zu klären. So können sie ohne Konflikte ein neues Kapitel in ihrem Leben aufschlagen.

Diese Art der Ehescheidung ist nicht nur aus emotionalen Gründen erstrebenswert. Noch-Eheleute, die wissen, was sie wollen, können ihre Scheidung oft besonders schnell und günstig abwickeln. Denn eine einvernehmliche Scheidung eröffnet Paaren die Möglichkeit, zeitraubende Schritte der Scheidung zu beschleunigen und bequem und günstig online abzuwickeln.

Die Online-Scheidung verkürzt den gesamten Prozess und spart allen Parteien viel Zeit, Geld und vor allem Nerven. Lassen Sie jetzt Ihre Situation im Rahmenm einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB prüfen.

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Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann

Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Frederik Strasmann juristisch geprüft. Strasmann ist Co-Gründer und Geschäftsführer der rightmart Rechtsanwalts GmbH. Das Zivilrecht gehört dabei zu Strasmanns Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.

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