In Deutschland wird jede dritte Ehe geschieden. Eheleute, die sich über das Scheitern ihrer Ehe einig sind, können sich zumindest viel Stress ersparen, indem sie sich für eine einvernehmliche Scheidung entscheiden. Diese geht im Normalfall viel schneller über die Bühne als eine streitige Scheidung und ist folglich kostengünstiger. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Punkte zusammen, die es dabei zu beachten gilt.
- Bei der einvernehmlichen Scheidung muss nur ein Anwalt hinzugezogen werden, was die Verfahrenskosten erheblich senkt.
- Die Trennungszeit beträgt ein Jahr, im Gegensatz zur strittigen Scheidung, bei der es drei Jahre werden können.
- Wenn sich die Parteien über alle Rahmenbedingungen einig sind, kann die Scheidung ab Antrag bereits nach drei Monaten vollzogen sein.
- Welche Möglichkeiten Sie bei Ihrer Scheidung haben, können Sie über einen kostenlosen Online-Check im SIEGFRIED CLUB prüfen.
Wann ist eine Scheidung einvernehmlich?
Eine Scheidung einzureichen ist nicht einfach, es ist ein großer Schritt. Wenn sich beide Parteien darüber einig sind, dass ihre Ehe gescheitert ist, ist das die beste Grundlage dafür, dass die Scheidung einvernehmlich verläuft. Beide wollen die Ehe nicht fortführen. Von Nutzen ist sicher auch ein gutes Verhältnis zwischen den Parteien, das von Respekt und Fairness geprägt ist. Insbesondere wenn Kinder im Spiel sind, spricht vieles für ein einvernehmliches Vorgehen schon allein zum Wohle der Kinder. Aber so einfach es klingt, man ist sich schnell mal über einen Punkt uneinig, der unter Umständen die einvernehmliche Scheidung kippen und in eine strittige Scheidung verwandeln kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, zu kennen und sich im Detail damit auseinanderzusetzen:
- Ehe gescheitert: Das Scheitern der Ehe ist gegeben (BGB §1565)
- Trennungsjahr absolviert: Das Paar lebt seit mindestens einem Jahr getrennt (BGB §1567)
- Man ist sich einig: Die wichtigsten Rahmenbedingungen sind geklärt
Während der Trennungsphase kann ein Versöhnungsversuch vorgenommen werden, ohne dass das Trennungsjahr wieder von vorne beginnt. Allerdings darf dieser Versuch nicht länger als drei Monate dauern.
Über welche Themen muss man sich bei der einvernehmlichen Scheidung einig sein?
Nachdem der Beschluss die Scheidung einzureichen im Einvernehmen erfolgt ist, müssen sich Noch-Eheleute zu zahlreichen Themen einigen, bevor der Antrag zur Scheidung eingereicht werden kann:
- Sorge-, Umgangs- und Besuchsrechte bei gemeinsamen Kindern
- Unterhaltsansprüche für Kinder
- Eheliche Wohnung bzw. eheliches Haus inkl. Hausrat
- Gemeinsame Verbindlichkeiten und Pflichten
Es ist auch empfehlenswert, im Vorfeld die Vermögensverhältnisse zu klären. Das Gericht führt nämlich auch bei einer einvernehmlichen Scheidung den Versorgungsausgleich durch, sollte keine bereits getroffene spezifische Vereinbarung vorliegen. Eine solche Vereinbarung ist bei Ehen möglich, die weniger als drei Jahre bestehen. Sollte das Paar länger als drei Jahre verheiratet sein, wird so oder so der Versorgungsausgleich durchgeführt, bei dem es um erworbene Anwartschaften und die Versorgung im Alter geht.
Vorteile der einvernehmlichen Scheidung
Alles, was nicht im Streit, sondern einvernehmlich entschieden wird, ist in der Regel mit weniger Aufwand und niedrigeren Kosten verbunden. So ist es auch bei der einvernehmlichen Scheidung, die mit einigen Vorteilen verbunden ist:
Nur ein Anwalt nötig
In Deutschland besteht bei einer Scheidung Anwaltspflicht. Im einvernehmlichen Fall reicht jedoch ein Anwalt für die Durchsetzung der Scheidung aus.
Schnellere Abwicklung
Wenn die wichtigsten Rahmenbedingungen außergerichtlich geklärt werden können und weniger Gerichtstermine notwendig sind, läuft der Prozess unkomplizierter ab.
Niedrigere Kosten
Weniger Termine bedeuten weniger Kosten. Bei der einvernehmlichen Scheidung braucht es zudem nur einen Anwalt, nämlich den des antragstellenden Ehepartners.
Kürzere Trennungszeit
Bei streitigen Scheidungen kann sich die Trennungszeit bis zu drei Jahre hinziehen, bei der einvernehmlichen Scheidung beträgt sie ein Jahr.
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Das ist bei einer einvernehmlichen Scheidung zu beachten
Auch wenn die Vorteile beachtlich sind, sollten dennoch einige Punkte bei einer einvernehmlichen Scheidung beachtet werden.
Interessenkonflikt: Sollte die Einigkeit zwischen den beiden Parteien im Laufe des Verfahrens nachlassen oder wegfallen, ist der antragstellende Ehepartner im Vorteil, da dieser den Anwalt engagiert hat. Der Ehepartner, der nicht anwaltlich vertreten wird, ist nicht handlungsfähig. In diesem Fall sollte idealerweise ein zweiter Anwalt engagiert werden, der die Interessen der zweiten Partei vertritt.
Höher ausfallende Unterhaltszahlungen, Nachteilige Sorgerechtsregelung, Nachteilige Vermögensaufteilung: Wenn eine Partei sich aus Angst vor dem Partner nicht wehrt oder sich aus finanziellen Gründen keinen eigenen Anwalt leisten kann, können daraus Nachteile insbesondere bei den Unterhaltszahlungen und den Sorgerechtsregelungen entstehen.
Menschen mit besonders geringem Einkommen können eine Prozesskostenhilfe beantragen.
Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung

Der Ablauf einer Scheidung im Allgemeinen ist sehr nervenaufreibend. Die einvernehmliche Scheidung spart in der Regel viel Zeit und Geld. Sie beginnt mit der Entscheidung, die Ehe auflösen zu wollen. Zwischen Trennung und Scheidungsurteil liegen aber einige Stationen, die die Eheleute Schritt für Schritt durchgehen müssen:
- Trennungsjahr: Das Trennungsjahr beginnt mit dem Auszug des Partners. Idealerweise wird dies schriftlich mit Datumsangabe festgehalten und von beiden unterzeichnet. Es ist möglich, in der gleichen Wohnung „getrennt zu leben“, sofern „Tisch und Bett“ nicht mehr geteilt werden.
- Antragstellung: Der initiierende Partner reicht den Antrag auf Scheidung beim Familiengericht ein.
- Gerichtskosten zahlen: Erst nach der Zahlung beginnt das Gericht mit der Bearbeitung des Antrags.
- Zustellung des Antrags: Das Gericht schickt den Antrag auf Scheidung an den anderen Ehepartner.
- Einverstanden: Der andere Ehepartner stimmt dem Antrag zu.
- Berechnung Versorgungsausgleich: Das Gericht schickt die relevanten Unterlagen an die Rententräger. Die jeweiligen Ansprüche werden berechnet.
- Scheidungstermin: Das Gericht teilt den Scheidungstermin mit. An diesem Termin haben beide Parteien persönlich zu erscheinen.
- Scheidungsurteil: Das Gericht entscheidet über die einvernehmliche Scheidung. Einen Monat nach dem Scheidungsurteil ist dieses dann auch rechtskräftig.
Der Ablauf der einvernehmlichen Scheidung ist sicher weniger zeitintensiv als der einer strittigen Scheidung. Ein großer Unterschied zwischen der einvernehmlichen und der strittigen Scheidung liegt zudem darin, dass bei der strittigen Scheidung zwei Anwälte beauftragt werden müssen, was die Anwaltskosten dementsprechend in die Höhe treibt. Bei der einvernehmlichen Scheidung teilen sich die Parteien die Kosten für einen Anwalt. Die strittige Scheidung fällt entsprechend in der Regel viel teurer aus als die Einvernehmliche. Außerdem ist bei einer einvernehmlichen Scheidung in vielen Fällen eine sogenannte “Online Scheidung” möglich, das heißt ein Großteil der Vorbereitungen für den Scheidungstermin kann im Vorfeld bequem und einfach online erledigt werden.
Kosten einer einvernehmlichen Scheidung
Die Höhe der Scheidungskosten hängt von vielen Faktoren ab. Was einvernehmlich geregelt wird, fällt aber üblicherweise günstiger aus. Aber auch eine einvernehmliche Scheidung ist mit Kosten verbunden. Aufgrund der Tatsache, dass bei einer Scheidung in Deutschland vor Gericht eine Anwaltspflicht besteht, ist es zwingend notwendig, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Das Besondere an der einvernehmlichen Scheidung ist, dass es reicht, wenn der antragstellende Partner einen Anwalt engagiert. Das spart Kosten und Zeit. Die Kosten für die einvernehmliche Scheidung setzen sich hauptsächlich aus Gerichts- und Anwaltsgebühren zusammen, wobei die Gerichtsgebühren ca. 25 Prozent der Kosten ausmachen.
Was eine Scheidung kostet, kann man pauschal nicht sagen, weil viele Parameter berücksichtigt werden müssen. Zentral ist dabei der Verfahrensstreitwert, der zur Berechnung aller Kosten und Gebühren als Basis verwendet wird. Dieser berechnet sich aus dem Nettoeinkommen beider Parteien, multipliziert mit drei Monaten. Doch lediglich ein kleiner Teil des Verfahrenswerts muss dann auch bezahlt werden.
Grundsätzlich gilt, dass beide Parteien die Scheidungskosten zur Hälfte tragen. Es ist selbsterklärend, dass eine einvernehmliche Scheidung in der Regel viel günstiger ausfällt als eine Streitige, bei der üblicherweise zwei Anwälte involviert sind. Durch die Uneinigkeit bei einer streitigen Scheidung sind mehr Termine wahrzunehmen, bei denen auch der Anwalt beteiligt ist, der wiederum die Kosten in die Höhe treibt.
Grob kann festgehalten werden, dass eine einvernehmliche Scheidung im deutschlandweiten Durchschnitt rund 2.000 Euro kostet, während die Kosten für eine streitige Scheidung ins Unendliche steigen können, je nachdem wie lange der Prozess andauert.
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Dauer einer einvernehmlichen Scheidung
Wie lange das Verfahren dauert, hängt von vielen Faktoren ab, die die Eheleute zum Teil selbst beeinflussen können. Sofern ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss – wenn also die Ehe mindestens drei Jahre besteht – dauert das Verfahren länger. Das Gericht muss bei den Rentenversicherungsträgern beider Parteien eine Rentenberechnung anfordern. Hier kann es schnell zu Verzögerungen kommen, wenn noch Fragen offen sind oder Lücken vorhanden sind. Es ist daher empfehlenswert, diese Abklärungen bereits in der Trennungszeit zu machen. Je mehr Scheidungsfolgen durch das Gericht getroffen und festgelegt werden müssen, umso länger dauert das Scheidungsverfahren.
Im Durchschnitt ist ab Einreichung des Scheidungsantrags mit einer Dauer von drei bis zwölf Monaten zu rechnen, wobei drei Monate sicher die Ausnahme sind und nur bei Scheidungen ohne Durchführung eines Versorgungsausgleichs durch das Gericht realistisch sind. Eine Ehescheidung im Eilverfahren ist nur in Härtefällen möglich, z. B. wenn der Ehepartner gewalttätig ist und das Trennungsjahr für eine Partei unzumutbar ist. Wenn eine Partei nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses Berufung einlegt, verlängert sich das Verfahren natürlich entsprechend.
Verglichen mit einer strittigen Scheidung, die sich über Jahre ziehen kann, ist die einvernehmliche Scheidung in finanzieller und psychischer Hinsicht sicher die bessere Wahl. Vor allem, wenn Kinder involviert sind, trägt ein kurzes Verfahren zum Wohle der Kinder bei.

Anwaltspflicht bei der einvernehmlichen Scheidung
Ob strittige oder einvernehmliche Scheidung, in Deutschland ist es Pflicht, einen Anwalt für Familienrecht zu engagieren. Eine einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Ein wichtiges Detail macht aber den Unterschied: Bei der einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt, dessen Kosten sich die Eheleute teilen. Voraussetzung ist aber, dass sich das Paar zu 100 Prozent einig ist. Sollte es nämlich während des Verfahrens doch zu Unstimmigkeiten kommen, wird der Anwalt die Interessen derjenigen Person vertreten, die den Antrag gestellt hat. Im schlimmsten Fall kann aber auch während des Verfahrens ein weiterer Anwalt hinzugezogen werden, der die Interessen der anderen Partei vertritt.
Ist auch eine einvernehmliche Online-Scheidung möglich?
In der heutigen schnelllebigen Zeit ist schon vieles online möglich – auch eine Scheidung. Dabei erfolgt die gesamte Kommunikation per Telefon oder Chat. Lediglich der Scheidungstermin erfolgt vor Ort beim Gericht. Das Verfahren einer Online-Scheidung eignet sich dann, wenn bei den Eheleuten absolute Einigkeit in Bezug auf alle Rahmenbedingungen besteht und auch schon eine Rentenanspruchsberechnung vorgenommen wurde. Auch wenn ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorliegt, kann diese Vorgehensweise eine kosten- und zeitsparende Alternative sein.
Fazit: Die einvernehmliche Scheidung spart Zeit und Geld
Keine Frage: Ehepaare, die sich scheiden lassen wollen und sich über die Bedingungen einig sind, sollten sich für eine einvernehmliche Scheidung entscheiden. Die Scheidung an sich ist bereits eine schwere psychische Belastung, die erstmal verarbeitet werden muss. Mit einer einvernehmlichen Scheidung schont man Portemonnaie und Nerven. Nicht zu vergessen ist auch der Zeitfaktor: Wer sich einvernehmlich scheiden lässt, spart sich den Terminstress und kann die kostbare Zeit für andere Aktivitäten nutzen - nicht zuletzt dadurch, dass in vielen Fällen bei einer einvernehmlichen Scheidung ein Großteil der Vorbereitungen online abgewickelt werden kann. Sichern Sie sich Soforthilfe und profitieren Sie von dem Expertenwissen unserer Partneranwälte im Rahmen einer kostenlosen Anmeldung im SIEGFRIED CLUB. Prüfen Sie dort im Online-Check unverbindlich, ob eine solche Online Scheidung möglich ist.

Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Frederik Strasmann juristisch geprüft. Strasmann ist Co-Gründer und Geschäftsführer der rightmart Rechtsanwalts GmbH. Das Verbraucherrecht gehört dabei zu Strasmanns Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.