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Härtefallscheidung

Härtefallscheidung - Das müssen Sie zur Blitzscheidung wissen

13. Mai 2022 um 05:07

Eine Ehescheidung läuft nach festen Regeln ab und dauert seine Zeit. Zudem muss vorher ein Trennungsjahr eingehalten werden. Doch es gibt auch Ausnahmen: Wäre das Trennungsjahr für einen Ehepartner unzumutbar, kann es unter strengen Voraussetzungen entfallen. Dann spricht man von einer sogenannten Härtefallscheidung. Wann eine Blitzscheidung möglich ist und was dabei zu beachten ist, verrät dieser Artikel.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Härtefallscheidung ist möglich, wenn die Fortführung der Ehe für einen Ehepartner aus Gründen, die der andere zu verantworten hat, unzumutbar wäre.
  • Die Hürden für eine Härtefallscheidung sind hoch - ob ausreichende Gründe vorliegen, entscheidet das Familiengericht im Einzelfall.
  • Bei einer Härtefallscheidung entfällt lediglich das Trennungsjahr - das Scheidungsverfahren an sich wird nicht beschleunigt.
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Was ist eine Härtefallscheidung?

Eine Härtefallscheidung ist eine Scheidung ohne das sonst vorgeschriebene Trennungsjahr. Geregelt ist sie in § 1565 Abs. 2 BGB. Demnach kann eine Ehe nur ohne Trennungsjahr geschieden werden, wenn deren Fortsetzung für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Bei einer Härtefallscheidung wird also das Scheidungsverfahren ohne vorheriges Trennungsjahr durchgeführt. Das Scheidungsverfahren an sich ist jedoch auch bei einer Blitzscheidung kein Eilverfahren, denn es wird nicht schneller durchgeführt als bei einer “normalen” Scheidung. Der Unterschied ist lediglich, dass bei einer Härtefallscheidung der Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden kann.

Härtefallscheidung: Gründe für die Blitzscheidung

Laut BGB gelten für eine Härtefallscheidung zwei Voraussetzungen:

  1. Die Fortsetzung der Ehe würde für den Antragsteller eine unzumutbare Belastung darstellen.
  2. Die Gründe dafür liegen in der Person des anderen Ehepartners (Antragsgegner).

Gründe, die eine Härtefallscheidung rechtfertigen, werden im Gesetz nicht aufgeführt. Daher liegt es im Einzelfall immer im Ermessen des Familiengerichts, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht. Diese Gründe können beispielsweise zu einer Härtefallscheidung führen:

  • Langjähriger Alkohol- oder Drogenmissbrauch mit gescheiterten oder abgelehnten Therapien und Rückfällen
  • Gegenüber dem Partner begangene Straftaten, beispielsweise Körperverletzung, Vergewaltigung, Misshandlungen
  • Jahrelang anhaltende psychische Gewalt
  • Schwere Bedrohungen, insbesondere Morddrohungen
  • Außereheliche Beziehung mit daraus resultierender Schwangerschaft, Prostitution oder ein in der Ehewohnung unterhaltenes Verhältnis
  • Eheschließung zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis ohne Wissen des Ehepartners
  • Verschwiegene psychische Krankheiten
  • Suizidversuch
  • Schwere sexuelle Perversionen

Der Gesetzgeber will leichtfertige und unüberlegte Scheidungen verhindern. Er sieht die Ehe als dauerhaftes vertragliches Verhältnis, das wohlüberlegt eingegangen wurde. Daher sind die Hürden für eine Härtefallscheidung entsprechend hoch.

Welche Gründe reichen für eine Härtefallscheidung nicht aus?

Sind Ehepartner stark zerstritten, empfinden sie es subjektiv oft als “unzumutbar”, die Ehe weiterzuführen. Dieses subjektive Empfinden reicht für eine Härtefallscheidung jedoch nicht aus. Das Gericht muss nach eigenem Ermessen zu dem Schluss kommen, dass ein Härtefall vorliegt.

Diese Gründe reichen beispielsweise nicht aus, um eine Blitzscheidung durchzuführen:

  • Liebloses Verhalten gegenüber dem Ehepartner
  • Mangelnde Empathie
  • Häufige verbale Streitigkeiten
  • Eifersucht
  • Untreue
  • Arbeitslosigkeit
  • Nachlässige oder verschwenderische Haushaltsführung

In diesen Fällen empfiehlt es sich zu prüfen, ob gegebenenfalls eine Online Scheidung möglich ist - so kann Zeit, Nerven und Geld gespart werden. Melden Sie sich dafür kostenlos im SIEGFRIED CLUB an und profitieren Sie von rechtsicheren Mustervorlagen, Expertenwissen unserer PArtneranwälte und Online-Checks für eine schnelle Ersteinschätzung für Ihre Scheidung.

Ablauf der Härtefallscheidung

Die Härtefallscheidung unterscheidet sich im Ablauf grundsätzlich nicht von der normalen Scheidung. Lediglich das Trennungsjahr entfällt. Das Scheidungsverfahren an sich wird bei einer Härtefallscheidung also nicht beschleunigt. Auch der Versorgungsausgleich wird unter den gleichen Voraussetzungen durchgeführt.

Wer eine Härtefallscheidung wünscht, muss zunächst einen Scheidungsantrag einreichen. Dies ist nur durch einen Anwalt möglich, da im Scheidungsverfahren Anwaltszwang herrscht. Im Scheidungsantrag müssen die Gründe für den Härtefall aufgeführt werden. Diese müssen zudem nachgewiesen werden, beispielsweise durch:

  • Zeugenaussagen
  • Ärztliche Atteste und Arztberichte
  • Anzeigen bei der Polizei oder Polizeiberichte

Wenn der andere Ehepartner die Gründe für die Härtefallscheidung bestreitet, muss das Gericht eine Beweisaufnahme durchführen, beispielsweise indem es Zeugen befragt. Lässt sich das Verhalten, das einen Härtefall begründet, nicht nachweisen, wird der Antrag abgelehnt.

Dauer der Blitzscheidung

Das Wort “Blitzscheidung” ist im Grunde genommen irreführend. Denn die Scheidung im Härtefall läuft nicht schneller ab als ein normales Scheidungsverfahren. Es wird lediglich auf das Trennungsjahr verzichtet.

Muss eine Beweisaufnahme durchgeführt werden, kann sich die Härtefallscheidung sogar so lange hinziehen, dass eine Scheidung mit Trennungsjahr gleich lange oder sogar weniger lange dauern würde.

Scheidung beschleunigen: Wie geht das?

Eine schnelle Scheidung ist insbesondere dann möglich, wenn sich die Ehepartner einvernehmlich scheiden lassen. Bei einer Härtefallscheidung ist jedoch mit Streitigkeiten zu rechnen - zudem ist nicht davon auszugehen, dass der Partner das vorgeworfene Verhalten ohne Weiteres zugibt. Um die Scheidung schnell abzuwickeln, können Betroffene trotzdem etwas tun: Sie sollten alle Unterlagen für den Versorgungsausgleich zusammenstellen sowie den Antrag auf Kontenklärung beim Rententräger stellen. So können die entsprechenden Formulare direkt mit dem Scheidungsantrag eingereicht werden. Da der Versorgungsausgleich die längste Zeit im Scheidungsverfahren beansprucht, lässt sich die Scheidung auch beschleunigen, wenn beide Ehepartner darauf verzichten. Dauerte die Ehe nicht länger als drei Jahre, wird der Versorgungsausgleich nicht automatisch durchgeführt.

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Härtefallscheidung: Kosten

Allgemein gilt: Je mehr Streitpunkte es gibt, umso höher sind die Kosten für die Scheidung. Da bei einer Härtefallscheidung davon auszugehen ist, dass es viele Streitigkeiten gibt, sind auch die Kosten höher, als wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt.

Symbolische Darstellung Härtefallscheidung: Zwei Figuren werden durch einen Blitz getrennt.

Generell hängen die Kosten für eine Ehescheidung vom festgesetzten Verfahrenswert ab. Dieser wird wiederum von einigen Faktoren beeinflusst, zum Beispiel vom monatlichen Einkommen der Ehepartner, der Höhe des gemeinsamen Vermögens und davon, ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt und Scheidungsfolgesachen geklärt werden müssen.

Härtefallscheidung - Nachteile

Auch wenn die Fortführung der Ehe als Belastung empfunden wird: Eine Härtefallscheidung ist nicht immer die beste Option. Diese Nachteile kann es bei einer Härtefallscheidung geben:

  1. Nachteile durch den Versorgungsausgleich: Wie erwähnt verzögert die Durchführung des Versorgungsausgleichs das Scheidungsverfahren - auch bei einer Härtefallscheidung. Muss der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, kann es also sein, dass man sich im Vergleich zu einem normalen Scheidungsverfahren keine Zeit spart. Außerdem kann es passieren, dass durch das Wegfallen des Trennungsjahres der Anspruch auf Rentenanwartschaften geringer ausfällt. Denn diese werden auf der Grundlage der Ehezeit berechnet und in diese wird das Trennungsjahr mit eingerechnet.
  2. Nachweis des Härtefalls: Das Vorliegen eines Härtefalls muss vor Gericht bewiesen werden - und dies kann einige Zeit dauern. Eine langwierige Beweisaufnahme kann dazu führen, dass ein normales Scheidungsverfahren mit Trennungsjahr sogar kürzer wäre.
  3. Hohe emotionale Belastung: Eine Ehescheidung kann emotional sehr belastend sein - eine Härtefallscheidung ist es in der Regel noch mehr. Denn das Fehlverhalten des Ehepartners muss vor Gericht detailliert dargelegt und bewiesen werden. Das kann sich extrem belastend auf die gesamte Familie auswirken. Entscheidet das Familiengericht, dass kein Härtefall vorliegt, kann dies zu Enttäuschung und Unverständnis führen.

Bevor eine Härtefallscheidung in Erwägung gezogen wird, sollten Betroffene sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen. Ein Rechtsexperte für Familienrecht kann am besten einschätzen, ob ein Härtefall vorliegt und ein entsprechender Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

Alternativen zur Härtefallscheidung

Als Alternative zur Härtefallscheidung kann das Familiengericht eine Mediation anordnen. Eine Mediation (deutsch: Vermittlung) ist ein Verfahren zur Streitbeilegung. Sie wird durch eine neutrale dritte Person (Mediator), beispielsweise einen Juristen, gemeinsam mit beiden Ehepartnern oder einzeln durchgeführt.

Ziel der Mediation ist es, den Konflikt zu beschwichtigen oder aufzulösen. Gerade, wenn es gemeinsame Kinder gibt, kann eine Mediation sinnvoll sein. Eine Mediation kann allerdings nicht zwangsweise angeordnet werden, es handelt sich um ein freiwilliges Verfahren.

Fazit: Eine Härtefallscheidung ist nicht immer sinnvoll

Eine Härtefallscheidung kann nur unter strengen Voraussetzungen durchgeführt werden. Ob diese vorliegen, liegt im Ermessen des Familiengerichts. Ob das Fortführen der Ehe subjektiv als unzumutbar angesehen wird, spielt dabei keine Rolle. Gibt es viele Streitigkeiten, kann eine Härtefallscheidung sogar länger dauern, als ein normales Scheidungsverfahren. Daher sollte zuerst immer Rat bei einem Anwalt eingeholt werden. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann die Lage und die Erfolgsaussichten einschätzen und Betroffene zu ihren Möglichkeiten beraten.

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Verzweifelte Frau hält ihren Ehering in der Hand.
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