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Ablauf einer Scheidung: Darauf ist zu achten

Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann

geprüft von Jan Frederik Strasmann
Rechtsanwalt für Verbraucherrecht

28. April 2022 um 10:49

Eine Scheidung kann nervenaufreibend und zeitintensiv sein. Noch-Eheleute müssen sich an bestimmte Regeln halten, damit die Ehe geschieden werden kann. Außerdem kann es sein, dass durch Streitereien der Ablauf der Scheidung verzögert wird. Dieser Artikel liefert die wichtigsten Infos rund um den Scheidungsablauf und das Scheidungsverfahren.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann, muss das Trennungsjahr abgewartet werden.
  • Nur im Härtefall ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich.
  • Das Scheidungsverfahren dauert circa sechs bis zwölf Monate.
  • Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung, können Zeit und Kosten gespart werden.
  • Eine Online-Scheidung geht schneller und spart Geld. Welche Möglichkeiten Sie bei Ihrer Scheidung haben, kann ein kostenloser Online-Check im SIEGFRIED CLUB zeigen.

Das Trennungsjahr: Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf einer Scheidung

Wenn Ehepartner sich scheiden lassen wollen, müssen sie nach § 1566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zunächst mindestens ein Jahr getrennt leben, also das sogenannte Trennungsjahr abwarten. Das Trennungsjahr dient dazu, dass sich die Ehepartner darüber klar werden können, ob sie sich wirklich scheiden lassen wollen. Ist das Trennungsjahr abgelaufen, gilt die Ehe als gescheitert und der Scheidungsantrag kann eingereicht werden. Außerdem bietet das Trennungsjahr die Möglichkeit, Unterhalts- oder Umgangsfragen bereits zu klären, sodass die Scheidung beschleunigt werden kann.

Wenn ein Ehepartner nicht geschieden werden will, kann es jedoch sein, dass das Familiengericht erst nach drei Trennungsjahren die Ehe als endgültig gescheitert ansieht.

Trennungsjahr Ablauf: So verhalten sich Eheleute richtig

Voraussetzung für das Trennungsjahr ist, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr zwischen den Eheleuten besteht (sogenannte “Trennung von Tisch und Bett”). Um diese Voraussetzung einzuhalten, muss aber nicht zwangsläufig ein Ehepartner ausziehen. Es reicht aus, wenn die Eheleute innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt leben.

Außerdem muss eine wirtschaftliche Trennung erfolgen, es darf also keine gemeinsame Haushaltskasse mehr geben und es dürfen keine gegenseitigen Leistungen mehr erbracht werden, beispielsweise Kochen oder Wäsche waschen. Generell ist ein Trennungsjahr weniger eindeutig nachzuweisen, wenn beide Ehepartner weiterhin unter einem Dach wohnen.

Der Beginn des Trennungsjahres muss bei Einreichen des Scheidungsantrags nachgewiesen werden. Daher sollten sich Eheleute, wenn sie sich einig sind, den “Trennungsbeginn” notieren. Im späteren Scheidungsverfahren ist der Ehepartner beweispflichtig, der den Scheidungsantrag stellt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist der Nachweis des Trennungsjahres unkompliziert, denn das Familiengericht prüft nicht nach, ob die Angaben der Eheleute stimmen. Komplizierter wird es, wenn ein Ehepartner etwas anderes behauptet.

Um Zweifel am Trennungsjahr zu vermeiden, kann der Ehepartner, der die Scheidung einreichen will, sich den Beginn des Trennungsjahres durch den anderen Partner schriftlich bestätigen lassen.

Scheidung ohne Trennungsjahr - die Härtefallscheidung

Eine Scheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres ist nur in einem Härtefall möglich. Das heißt, wenn die Fortführung der Ehe für einen Ehepartner eine unzumutbare Härte darstellen würde. Dies kann zum Beispiel bei Gewalt gegen ihn oder gemeinsame Kinder durch den Partner der Fall sein.

Scheidungsverfahren: Ablauf im Überblick

So läuft eine Scheidung in der Regel ab.

Das Trennungsjahr ist sozusagen der erste Schritt auf dem Weg zur Scheidung. Ist dieses abgelaufen, sind dies die weiteren Schritte im Scheidungsverfahren:

Schritt 1 im Ablauf des Scheidungsprozesses - der Scheidungsantrag

Derjenige, der die Scheidung einreicht, ist der Antragsteller - der andere Ehepartner der Antragsgegner. Der Antragsteller muss die Gerichtskosten für das Scheidungsverfahren vorstrecken, damit das Gericht tätig wird. Am Ende des Verfahrens muss der Antragsgegner jedoch die Hälfte der Kosten erstatten.

Im Scheidungsantrag müssen diese Angaben enthalten sein:

Im Scheidungsantrag müssen diese Angaben enthalten sein:

  • Namen und Kontaktdaten der Eheleute
  • Daten der gemeinsamen Kinder
  • Hochzeitsdatum
  • Daten des beauftragten Rechtsanwalts
  • Angaben zum Trennungsjahr

Diese Dokumente müssen in der Regel dem Scheidungsantrag beigefügt werden:

  • Heiratsurkunde
  • Ehevertrag (falls vorhanden)
  • Scheidungsfolgenvereinbarung (falls vorhanden)
  • Anwaltsvollmacht

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist die Vorbereitung des Scheidungsantrags einfach und schnell online möglich - ob das im konkreten Fall machbar ist, lässt sich schnell über einen Online-Check im Rahmen einer kostenlosen Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB prüfen.

Schritt 2 im Ablauf des Scheidungsprozesses - Zustellung des Scheidungsantrags

Wurde der Scheidungsantrag gestellt, wird dieser dem Antragsgegner durch das Gericht zugestellt. Dieser hat nun drei Möglichkeiten: Er kann dem Antrag zustimmen, ihn ablehnen oder einen eigenen Scheidungsantrag stellen. Prinzipiell gilt: Nur wenn der Ehepartner der Scheidung zustimmt, ist eine möglichst schnelle Scheidung möglich.

Scheidungsablauf - Von der Trennung bis zum Scheidungsurteil.

Schritt 3 im Ablauf des Scheidungsprozesses - der Versorgungsausgleich

Nachdem der Scheidungsantrag zugestellt wurde, müssen beide Parteien den Fragebogen zum Versorgungsausgleich ausfüllen. Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung der Versorgungsanrechte, zum Beispiel Rentenansprüche, die die Ehepartner jeweils während der Ehe erworben haben. Diese gehören beiden zu gleichen Teilen und müssen daher “ausgeglichen” werden.

In diesen Fällen muss kein Versorgungsausgleich stattfinden:

  • Die Ehepartner haben einen Vertrag geschlossen, der den Versorgungsausgleich ausschließt.
  • Die Ehe dauerte weniger als drei Jahre. In diesem Fall kann aber ein freiwilliger Versorgungsausgleich beantragt werden.
  • Die Ehepartner einigen sich darauf, den Versorgungsausgleich nicht durchzuführen.
  • Der Versorgungsausgleich wäre grob ungerecht, weil beispielsweise der Ehepartner, der profitieren würde, seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachgekommen ist.

Schritt 4 im Ablauf des Scheidungsprozesses - der Scheidungstermin vor Gericht

Das Familiengericht bestimmt den Scheidungstermin, bei dem beide Ehepartner persönlich anwesend sein müssen. Der Antragsteller muss mit seinem Anwalt vor Gericht erscheinen, der Antragsgegner kann auch auf eine anwaltliche Vertretung verzichten, wenn er der Scheidung zustimmen möchte.

Dies ist der Ablauf des Scheidungstermins:

  • Aufruf der Sache und Prüfung der Personalien
  • Fragen des Richters zur Trennungszeit und dem Scheitern der Ehe
  • Falls es gemeinsame Kinder gibt: Fragen zu Sorgerecht und Umgangsregelung
  • Erörterung des Versorgungsausgleichs
  • Wenn die nötigen Voraussetzungen vorliegen: Verlesen des Beschlusses zur Ehescheidung
  • Festlegung des Verfahrenswertes

Sind sich beide Parteien einig, dauert ein Scheidungstermin circa 15 Minuten. Wenn über den Trennungszeitpunkt gestritten wird oder ein Ehepartner sich nicht scheiden lassen will, muss der Richter die Verhandlung aussetzen - zumindest wenn die Ehepartner erst ein Jahr getrennt leben. Leben sie jedoch bereits seit drei Jahren getrennt, wird die Ehe generell als gescheitert angesehen und die Ehe wird geschieden.

Während der Verhandlung kann jeder Ehepartner über seinen Anwalt weitere Anträge stellen, zum Beispiel zu Unterhalt oder Umgangsrecht. Ist der andere Ehepartner damit nicht einverstanden, wird die Verhandlung vertagt und er hat Zeit, sich zu dem Antrag zu äußern.

Schritt 5 im Ablauf des Scheidungsprozesses - das Scheidungsurteil

Wenn im Scheidungstermin alle Angelegenheiten geklärt werden konnten, ergeht das Scheidungsurteil (bzw. eigentlich der Scheidungsbeschluss) und die Ehe ist geschieden.

Verzichten beide Parteien noch im Termin auf die Einlegung eines Rechtsmittels, ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Tun sie das nicht, wird die Scheidung erst nach Ablauf eines Monats wirksam, wenn kein Rechtsmittel eingelegt wird.

Übrigens:

Handelt es sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft, spricht man von einer Aufhebung anstatt einer Scheidung. Ansonsten bestehen jedoch kaum Unterschiede zu einer Ehescheidung: Die Aufhebung muss ebenfalls beim Familiengericht beantragt werden und auch die Voraussetzungen, damit die Lebenspartnerschaft aufgehoben werden kann, sind die gleichen.

Scheidung: Ablauf mit Kindern - was ist zu beachten?

Sind Kinder im Spiel, kann eine Scheidung für alle Parteien noch belastender sein. Neben den emotionalen Aspekten gibt es jedoch bei einer Scheidung mit Kindern etwas mehr zu regeln, als wenn es keine Kinder gibt. Der Ablauf des Scheidungsverfahrens bleibt jedoch gleich.

Diese Angelegenheiten müssen oftmals im Scheidungsverfahren geregelt werden, wenn die Ehepartner gemeinsame Kinder haben:

  • Sorgerecht
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht
  • Auskunftsanspruch über die persönlichen Verhältnisse der Kinder
  • Kindesunterhalt

Diese Regelungen werden als Scheidungsfolgesachen bezeichnet und sind Teil der Scheidung. Das heißt, sie werden in der Regel ebenfalls im Scheidungsverfahren geklärt. Jedoch kann das Gericht diese auch vom Verfahren abtrennen, wenn dieses dadurch verzögert wird.

Scheidungsfolgesachen können aber auch außergerichtlich geregelt werden, wenn sich die Parteien einig sind.

Zeitlicher Ablauf eines Scheidungsprozesses

Wie lange eine Scheidung dauert, hängt vor allem davon ab, ob sich die Ehepartner einig sind oder nicht. In der Regel dauert das Scheidungsverfahren circa sechs bis zwölf Monate ab Einreichung des Scheidungsantrags. Wird auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet, kann die Scheidung auch innerhalb von drei bis vier Monaten durchgeführt werden.

Die einzelnen Verfahrensschritte dauern ungefähr so lange:

  • Scheidungsantrag und Aufforderung zur Zahlung der Gerichtskosten: Zwei Wochen
  • Zustellung des Scheidungsantrags nach Zahlung der Gerichtskosten: Einige Tage
  • Stellungnahme des Ehepartners zum Scheidungsantrag: Drei Wochen
  • Einholung der Auskünfte bei der Rentenversicherung für den Versorgungsausgleich: Drei Monate. Anschließend erfolgt die Ladung zum Gerichtstermin.
  • Zeit zwischen Ladung und Gerichtstermin: Mindestens ein Monat, jedoch in der Regel zwei Monate.
  • Verfahrensdauer: Je nachdem, ob Einigkeit besteht und ob Folgeanträge gestellt werden.
  • Scheidungstermin vor Gericht: Ungefähr 15 Minuten, sofern Einigkeit besteht.

Scheidungsprozess beschleunigen - welche Möglichkeiten gibt es?

Wie schnell eine Scheidung abläuft, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung handelt. Sind sich die Ehepartner einig über den Trennungszeitpunkt und die Scheidung und haben bereits alle wichtigen Angelegenheiten geregelt, kann das Scheidungsverfahren um einiges schneller verlaufen, als wenn über jeden Punkt gestritten wird.

Gemeinsamen Anwalt beauftragen: Geht das?

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass ein Ehepaar einen gemeinsamen Anwalt für die Vertretung im Scheidungsverfahren beauftragen kann, um Geld zu sparen. Das geht so jedoch nicht. Denn ein Anwalt darf immer nur die Interessen einer Partei vertreten. Jedoch kann der Partner, der den Scheidungsantrag nicht einreicht, auf eine anwaltliche Vertretung verzichten, wenn beide Ehepartner sich einig sind. Dadurch lässt sich viel Geld sparen.

Die beste Möglichkeit, die Scheidung zu beschleunigen, ist also, sich mit dem Partner zu einigen und bereits vor dem Scheidungstermin wichtige Fragen zu Unterhalt oder Trennungsjahr zu klären. Außerdem sollte man sich so früh wie möglich einen Überblick über die Finanzen verschaffen und sich anwaltlich beraten lassen.

Auch eine Online-Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein und spart Zeit und Geld.

Fazit: Einvernehmlich und online geht die Scheidung am schnellsten

Wenn Noch-Ehepaare sich über die Scheidung einig sind und Fragen zur Trennungszeit und Unterhalt einvernehmlich regeln, kann eine Scheidung schnell und unkompliziert stattfinden. Wird nicht gestritten, können auch die Kosten der Scheidung reduziert werden. Am günstigsten und schnellsten funktioniert eine Online-Scheidung.

Ob diese im konkreten Fall möglich ist, verrät unser Online-Check im SIEGFRIED CLUB. Mit der kostenlosen Mitgliedschaft sichern Sie sich Soforthilfe und profitieren von Online-Checks inklusiver Ersteinschätzung Ihres Falles, Mustervorlagen und Expertenwissen unser Partneranwälte.

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Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann

Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Frederik Strasmann juristisch geprüft. Strasmann ist Co-Gründer und Geschäftsführer der rightmart Rechtsanwalts GmbH. Das Verbraucherrecht gehört dabei zu Strasmanns Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.

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