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Scheidung einreichen: Voraussetzungen für eine unkomplizierte Trennung

Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann

geprüft von Jan Frederik Strasmann
Rechtsanwalt für Verbraucherrecht

8. März 2022 um 17:38

Egal ob nervenaufreibende oder einvernehmliche Scheidung: Damit das umfangreiche Scheidungsrecht nicht zu einer zusätzlichen Belastung im Prozess der Trennung wird, fassen wir die wichtigsten Punkte im Folgenden für Sie zusammen und zeigen, wie Sie die Scheidung einreichen, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Rolle das Trennungsjahr spielt.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Damit eine Ehe geschieden werden darf, müssen die Eheleute zunächst ein Jahr lang getrennt leben. Ausnahmen gelten dabei nur für Härtefälle.
  • Für die Scheidung einer Ehe ist ein Scheidungsantrag nötig, den Paare frühestens nach dem Trennungsjahre einreichen können.
  • Die Scheidung darf nur von einem Familiengericht ausgesprochen werden.
  • Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht durchführbar. Für die einvernehmliche Scheidung ist ein Anwalt für beide Partner ausreichend.
  • Das Gesetz zur Scheidung in Deutschland beruht auf dem sogenannten Zerrüttungsprinzip.
  • Mit einem kostenlosen Scheidungs-Check im SIEGFRIED CLUB können Sie Ihre Möglichkeiten prüfen.

Scheidung einreichen: Ablauf, Voraussetzungen und Scheidungsantrag

Das Ende einer Ehe ist oft emotional aufgeladen. Anwaltssuche, Scheidungsrecht und Trennungsjahr sind das Letzte, womit sich ein Paar in dieser Situation auseinandersetzen will. Spätestens, wenn sie die Scheidung einreichen wollen, müssen sich die Eheleute allerdings damit beschäftigen.

Generell gilt: Wer heiraten darf, darf sich in Deutschland auch scheiden lassen. Und genau wie für die Hochzeit sind auch für die Scheidung ein paar Vorbereitungen notwendig. Welche das sind, ist im Scheidungsrecht nachzulesen, das Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist.

Die Voraussetzungen für eine Scheidung hat der Gesetzgeber aus einem bestimmten Grund festgeschrieben: Sie geben dem Paar die Möglichkeit, seinen Scheidungswunsch in Ruhe zu überdenken. Damit sollen voreilige Entscheidungen verhindert werden.

Ein Scheidungsantrag.

Die folgenden drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Eheleute ihre Scheidung einreichen können:

Es liegt eine Zerrüttung als Scheidungsgrund vor

Etwa jede dritte Ehe wird heute geschieden – aus den unterschiedlichsten Gründen. Ob jedoch Konflikte, Untreue oder Auseinanderleben der Auslöser für den Trennungswunsch waren, ist vor Gericht unerheblich.

Stattdessen gilt das Zerrüttungsprinzip:

  • Für das Familiengericht zählt allein die Frage, ob die Ehe zerrüttet, also gescheitert ist.
  • Das Zerrüttungsprinzip ist die einzige Voraussetzung dafür, dass eine Scheidung rechtskräftig ist.
  • Wer schuld am Scheitern der Ehe war, ist heute nicht mehr relevant und bringt bei Unterhalts- und Sorgerechtsfragen keine Nachteile mehr.

Die Eheleute haben das Trennungsjahr absolviert

Als Beweis dafür, dass eine Zerrüttung tatsächlich vorliegt und die Ehe gescheitert ist, müssen die Eheleute ein Trennungsjahr verstreichen lassen. Das Gericht kann das Scheitern der Ehe dann schnell und eindeutig feststellen.

Das müssen Paare beim Trennungsjahr beachten:

  • Dauer: Die Scheidungswilligen müssen mindestens ein Jahr lang getrennt leben und können erst dann die Scheidung einreichen. Auch für Frischverheiratete, deren Hochzeit erst wenige Monate zurückliegt, beträgt die Dauer ein Jahr.
  • Verkürzung: Kann man die Scheidung einreichen ohne Trennungsjahr? Eine Verkürzung des Trennungsjahres ist nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für eine der beiden Parteien unzumutbar ist. Ein solcher Härtefall liegt zum Beispiel bei häuslicher Gewalt vor.
  • Anerkennung: Voraussetzung für die Anerkennung des Trennungsjahres ist, dass zwischen den Eheleuten keine häusliche und wirtschaftliche Gemeinschaft mehr besteht.
  • Umsetzung: In manchen Fällen ist eine strikte häusliche Trennung durch einen Auszug nicht umsetzbar. Bleiben beide Parteien im gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Wohnung wohnen, dürfen sie das Zusammenleben jedoch nicht mehr wie ein Paar gestalten.
  • Nachweis: Um den Scheidungsprozess nicht in die Länge zu ziehen, sollten die Eheleute den Beginn ihres Trennungsjahres schriftlich festhalten. Typischerweise nutzen Paare dafür einen datierten und von beiden Seiten unterschriebenen Trennungsbrief.

Der Scheidungsantrag wurde ordentlich eingereicht

Nach der einjährigen Trennung der Eheleute beginnt der formale Teil der Scheidung. Damit die Scheidung durchgeführt werden kann, ist die letzte Voraussetzung der Scheidungsantrag. Er kann frühestens einige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden.

Die wichtigsten Fakten zum Scheidungsantrag:

  • In dem Antrag muss unter anderem das Datum der Trennung angegeben sein, das idealerweise schriftlich von dem Paar festgehalten wurde.
  • Den Antrag können die Scheidungswilligen nicht selbst beim Familiengericht abgeben – um das Erstellen und Einreichen des Antrags kann sich nur eine Anwältin oder ein Anwalt kümmern.
  • Nur so ist sichergestellt, dass alle Formalitäten beachtet wurden und die Scheidung fair und ohne Verzögerungen durchgeführt werden kann.

Zusätzlich müssen Scheidungswillige alle wichtigen Unterlagen zusammentragen. Dazu gehören diese:

  • Heiratsurkunde oder Stammbuch (beglaubigte Kopie)
  • Vollmacht für den Anwalt
  • Ggf. Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Ggf. entsprechende Formulare zur Bewilligung einer Verfahrenskostenhilfe

Haben Paare gemeinsame minderjährige Kinder, benötigen sie weitere Unterlagen für ihre Scheidung. Dazu zählen die Geburtsurkunden der Kindern und die Angabe, bei welchem Elternteil sie nach der Scheidung leben werden. Zusätzlich notwendig sind dann auch Vereinbarungen zum Sorgerecht sowie zum Umgangs- und Kontaktrecht und zum Kindesunterhalt.

Neben einem formal korrekten Scheidungsantrag und den notwendigen Unterlagen gibt es noch einen weiteren Faktor, der die Trennung beschleunigt: Die einvernehmliche Scheidung ist die beste Möglichkeit, um den Prozess ohne Konflikte und in kurzer Zeit abzuschließen.

Einvernehmliche Scheidung einreichen, Kosten sparen

Wer sich einvernehmlich trennt, spart außerdem Kosten: Eheleute, die sich über die meisten Scheidungspunkte einig sind, können gemeinsam einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen und zahlen dann nur ein Honorar.

Noch schneller und unkomplizierter ist die Online-Scheidung, bei der die Eheleute sogar die aufwendige Anwaltssuche beschleunigen können.

Konfliktfrei scheiden lassen: Scheidungsfolgen frühzeitig klären

Mit dem absolvierten Trennungsjahr und dem eingereichten Scheidungsantrag bei Gericht sind zwei große Schritte auf dem Weg zur Scheidung bereits erledigt. Um auch die letzten Schritte zügig zu gehen, können Paare das Jahr der Trennung nutzen und wichtige Entscheidungen für die Zeit nach der Scheidung treffen.

Besonders viel zu klären gibt es bei Familien mit angespartem Vermögen und mit Kindern. Sind sich die Eheleute uneinig über Sorgerecht oder Unterhalt, kann das den Scheidungsprozess in die Länge ziehen und hohe Kosten verursachen. Jede Scheidungsfolge, die gerichtlich verhandelt werden muss, verursacht deshalb mehr und mehr Kosten.

Ehepaar unterschreibt Scheidungspapiere ohne Anwalt.

Je mehr Einigkeit über die Scheidungsfolgen herrscht, desto mehr Zeit und Geld spart das Paar vor Gericht. Außerdem können die Eheleute mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung ihre Entscheidungen festhalten und zusätzlich Zeit und Kosten sparen.

Diskutieren muss das Paar unter anderem die folgenden Punkte:

  • Bei wem leben die Kinder und wie hoch ist der Unterhalt?
  • Steht der Partnerin oder dem Partner Trennungsunterhalt im Trennungsjahr oder nachehelicher Unterhalt zu?
  • Wie soll mit gemeinsamen Immobilien verfahren werden?
  • Wer bekommt die gemeinsame Ehewohnung?
  • Wer übernimmt gemeinsame Versicherungsverträge?

Was kostet eine Scheidung?

Eine Scheidung einzureichen, ist nicht nur eine emotionale Herausforderung, sondern für viele Paare auch eine finanzielle Belastung. Sie können dabei mit diesen Kosten rechnen:

Anwaltskosten: Paare benötigen einen Anwalt, um ihre Scheidung einreichen zu können. Denn: Für eine Scheidung in Deutschland herrscht Anwaltspflicht. Was dieser kostet, entscheidet eine gesetzliche Gebühr. Diese ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hinzu kommen Mehrwertsteuer und Auslagen.

Gerichtskosten: In Deutschland darf nur ein Richter das Scheidungsurteil verkünden. Dafür müssen Paare Gerichtskosten zahlen. Diese legt das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) fest.

Wie hoch die Kosten für diese beiden Posten ausfallen, entscheidet der Verfahrenswert. Er bestimmt sich aus dem dreifachen Nettomonatseinkommen der Eheleute, ihrem Vermögen und einem eventuellen Versorgungsausgleich. Für den Versorgungsausgleich berechnet das Gesetz zehn Prozent des Nettoeinkommens, mindestens aber 1.000 Euro. Vom Gesamtwert abgezogen werden eventuell zu zahlender Kindesunterhalt und Schulden.

Maßnahmen für eine günstige Scheidung

Um die Kosten für eine Scheidung niedrig zu halten, können Paare diese Maßnahmen ergreifen:

Einvernehmlich scheiden lassen: Sind sich Paare in allen Punkten der Scheidung einig, benötigen sie lediglich einen Anwalt. Das bedeutet für die Praxis: Sie müssen nur einen Anwalt bezahlen – und sparen so Geld.

Mediator nutzen: Gibt es Streitpunkte, sollten Paare über den Einsatz eines Mediators nachdenken. Dieser kann Probleme schnell und unkompliziert lösen, indem er zum Beispiel eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzt. Manchmal gelingt es einem Mediator auch, Paare doch noch zu einer einvernehmlichen Scheidung zu bewegen.

Scheidungskosten absetzen: Paare, die zusammen ein Unternehmen besitzen, können die Scheidungskosten absetzen, wenn diese ihre Existenzgrundlage bedrohen.

Verfahrenskostenhilfe beantragen: Können sich Paare eine Scheidung nicht leisten, springt der Staat ein. Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, können Scheidungswillige die Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Fazit: Online die Scheidung einreichen: So geht es am einfachsten

Eine Scheidung ist schon allein aus gesetzlichen Gründen nicht von heute auf morgen erledigt und hinterlässt sowohl emotionale als auch finanzielle Spuren. Ob die Scheidung zum teuren Rosenkrieg ausartet oder schnell und unkompliziert über die Bühne geht, hat jedes Paar selbst in der Hand.

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Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann

Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Frederik Strasmann juristisch geprüft. Strasmann ist Co-Gründer und Geschäftsführer der rightmart Rechtsanwalts GmbH. Das Verbraucherrecht gehört dabei zu Strasmanns Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.

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