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Scheidung Kosten

Wie teuer ist eine Scheidung? Kosten für die Trennung im Überblick

Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann

geprüft von Jan Frederik Strasmann
Rechtsanwalt für Verbraucherrecht

21. April 2022 um 05:14

Eine Scheidung kostet nicht nur Nerven und Zeit, sondern oft auch sehr viel Geld. Streitigkeiten rund um das Haus und die Kinder treiben die Anwalts- und Gerichtskosten schnell in die Höhe. Welche Beträge auf Sie zukommen und wie Sie bei der Scheidung Kosten und Aufwand ganz einfach reduzieren, zeigt dieser Artikel.

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Eheringe liegen auf Geldscheinen neben einem Richterhammer.
Das Wichtigste in Kürze
  • Wie hoch die Kosten einer Scheidung sind, ist individuell und hängt unter anderem davon ab, wie einig sich die Eheleute sind.
  • Dass bei einer Scheidung Kosten entstehen, liegt unter anderem daran, dass vor dem Familiengericht eine Anwaltspflicht herrscht.
  • Ist es Ehegatten nicht möglich, die Kosten der Scheidung zu tragen, besteht unter Umständen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.
  • In jedem Fall gilt: Je einiger sich die Ehegatten sind, desto günstiger wird es – sie können dann außerdem von der Online-Scheidung profitieren. Über einen kostenlose Mitgliedschaft im SIEGFRIED CLUB können Sie im Online-Check Ihre Möglichkeiten prüfen.

Wie setzen sich die Kosten der Scheidung zusammen?

Bevor sie ihre Scheidung einreichen können, müssen Eheleute Geduld für das Trennungsjahr aufbringen und das nötige Budget sparen. Denn für jede Trennung fallen in Deutschland Scheidungskosten an.

Sie setzen sich zusammen aus

  • den Gerichtskosten für das Familiengericht
  • den Gebühren für die Anwältinnen oder Anwälte beider Parteien

Wer über die Scheidung nachdenkt und einen Scheidungskostenrechner im Internet für die ersten groben Schätzungen bemüht, merkt schnell: Es gibt noch weitere Faktoren, die den Preis der Trennung in die Höhe schnellen lassen. Zudem beziehen solche Rechner strittige Punkte wie Sorgerecht oder Unterhalt nicht mit ein.

Scheidungskosten berechnen: Diese Faktoren sind relevant

Letztendlich hängt es vom sogenannten Verfahrenswert (früher Streitwert) ab, wie teuer eine Scheidung wird. Den Wert legt das Gericht fest, um die Kosten der Scheidung berechnen zu können. Auch die Anwaltsgebühren hängen von diesem Betrag ab.

Frau vor Laptop berechnet Scheidungskosten mit dem Taschenrechner.

Folgende Faktoren beeinflussen den Verfahrenswert:

  • monatliches Nettoeinkommen der Ehegatten der letzten drei Monate
  • Anzahl der gemeinsamen unterhaltspflichtigen Kinder
  • Höhe des gemeinsamen Vermögens (dazu gehören z. B. Immobilien, Sparvermögen, Gesellschaftsbeteiligungen)
  • Versorgungsausgleich: Zahlt der Partner oder die Partnerin mit höherem Rentenanspruch dem anderen Gatten einen Ausgleich oder ist der Ausgleich ausgeschlossen?
  • Folgesachen: Muss das Gericht über Fragen wie Sorgerecht, Zugewinnausgleich oder Unterhalt entscheiden, erhöht das den Verfahrenswert.

Geringer Verfahrenswert, geringe Kosten: Einvernehmliche Scheidung

Grundsätzlich gilt bei Scheidungen: Je mehr Streitpunkte vor Gericht zu klären sind, desto teurer wird die Trennung. Sowohl Anwaltsgebühren als auch Gerichtskosten steigen nämlich mit der Dauer des Verfahrens.

Das bedeutet auf der anderen Seite, dass die einvernehmliche Scheidung Kosten spart. Wenn sich die Eheleute einig sind, verkürzt sich das Verfahren. Außerdem haben Ehegatten bei der einvernehmlichen Scheidung die Möglichkeit, nur einen gemeinsamen Anwalt zu beauftragen.

Mit Vereinbarungen sparen

Kosten lassen sich auch mit einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung sparen. Beides dient dazu, offene Fragen außergerichtlich zu beantworten und damit den Prozess deutlich zu verkürzen.

Was kostet eine Scheidung und wer zahlt?

Sowohl die finanziellen Verhältnisse der Eheleute als auch ihre familiäre Situation und die Zahl strittiger Trennungsfragen beeinflussen den Verfahrenswert. Pauschale Aussagen darüber, wie teuer eine Scheidung am Ende wird, sind deshalb schwer zu treffen.

Zumindest gibt es für den Verfahrenswert einen Rahmen: Er muss mindestens 3.000 Euro betragen und darf einen Wert von 1.000.000 Euro nicht übersteigen. Daraus ergeben sich folgende Beispielwerte:

  • Bei einem Verfahrenswert von 3.000 Euro kostet die Scheidung rund 1.600 Euro. Etwa drei Viertel der Kosten fallen für die Anwaltsgebühren an, der Rest für das Gericht.
  • Verdienen beide Ehegatten 3.000 Euro, liegt der Verfahrenswert bei 15.000 Euro (2.500 x 2 = 5.000 x 3 = 15.000). Die Kosten der Scheidung erhöhen sich auf knapp 5.000 Euro – ohne Berücksichtigung von Vermögen, Kindern oder Versorgungsausgleich.

Wer trägt die Gerichtskosten bei Scheidung?

Das Gericht legt seine Kosten abhängig vom Verfahrenswert und basierend auf dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) fest. Im Vergleich zu den Anwaltskosten machen die Gerichtskosten allerdings nur einen kleinen Teil an den Gesamtkosten aus.

Die Kosten teilen sich die scheidungswilligen Eheleute in der Regel. Es stellt sich also nicht die Frage, ob bei der Scheidung Kosten für den Mann oder die Frau entstehen, sondern wie die Kosten aufgeteilt werden.

Antragstellende müssen in Vorleistung gehen

Wer die Scheidung beantragt, muss für die Gerichtskosten in Vorleistung gehen. Erst am Ende des Verfahrens können die Kosten geteilt werden. Die Partei, die in Vorleistung gegangen ist, darf sich die Kosten dann von der anderen Partei zurückholen.

Scheidungskosten: Steuer sinkt nicht durch Trennung

Bis 2013 war es möglich, Trennungskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen. Allerdings zählen Prozesskosten laut dem Einkommensteuergesetz heute ausdrücklich nicht mehr dazu. Deshalb senken bei einer Scheidung Gerichtskosten und Gebühren für Anwälte nicht mehr die Steuerlast.

Prozesskostenhilfe

Viele Eheleute sind kaum in der Lage, die Kosten für die Scheidung aufzubringen. Bei einem geringen Nettoverdienst besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe beim Familiengericht zu beantragen, sofern der Partner oder die Partnerin nicht für die Kosten aufkommen kann.

Die Alternative: Mit der Online-Scheidung Kosten sparen

Einen Vorteil haben Eheleute, die sich über die Scheidung einig sind. Sie schonen ihre Nerven, sparen Zeit vor Gericht und senken obendrein ihre Scheidungskosten. Ein weiterer Vorteil: Sie können einen großen Teil der Scheidung online erledigen.

Welche Möglichkeiten für Scheidungswillige konkret bestehen, zeigt der unverbindliche Online-Check im SIEGFRIED CLUB bereits innerhalb weniger Minuten.

Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung online?

Ausgehend vom Mindestverfahrenswert von 3.000 Euro kostet die einvernehmliche Scheidung 920 Euro. Bei einem Verfahrenswert von 15.000 Euro sind es 2.800 Euro – damit sind die Scheidungskosten fast halb so günstig wie bei einer strittigen Scheidung.

Der Grund: Die wichtigste Voraussetzung für die Online-Scheidung ist, dass die Scheidung einvernehmlich durchgeführt wird. Da die Ehegatten in diesem Fall nur einen Anwalt oder eine Anwältin benötigen, sparen sie dadurch bereits 50 Prozent der Anwaltskosten.

Fazit: Kosten für Scheidung müssen nicht unbezahlbar sein

Dass eine Scheidung Kosten verursacht, und das nicht zu knapp, ist kein Mythos. Im besten Fall müssen Verheiratete sich niemals mit der Kostenfrage auseinandersetzen. Entscheiden sie sich allerdings doch für eine Scheidung, ist der Schock oft groß.

Ehepaar sitzt am Tisch. Vor ihnen liegen Scheidungspapiere und Eheringe.

Vor allem Paare mit Kindern, die lange zusammen waren, viel Vermögen gespart haben und im Streit auseinandergehen, müssen tief in die Tasche greifen. Wer die Scheidung einreichen und Kosten dabei sparen will, sollte versuchen, wichtige Fragen rund um Unterhalt, Versorgungsausgleich und Vermögen während des Trennungsjahrs zu klären.

Wenn das gelingt, steht einer einvernehmlichen Scheidung und sogar einer Budget-schonenden Online-Scheidung nichts im Weg. Ein unverbindlicher Online-Check im SIEGFRIED CLUB bringt Klarheit über das Sparpotenzial bei der Scheidung.

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Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann

Juristische Prüfung durch Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann
Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der SIEGFRIED-Redaktion erstellt und von Frederik Strasmann juristisch geprüft. Strasmann ist Co-Gründer und Geschäftsführer der rightmart Rechtsanwalts GmbH. Das Verbraucherrecht gehört dabei zu Strasmanns Fachgebieten, in denen er Mandanten erfolgreich vertritt.

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